Manfred Albersmann

Im Jahre 1598 erklärte das Amt Krieckenbeck an Ritterschaft und Stände, daß es eine geforderte Contribution nicht aufbringen könne. Am 29. April 1604 ersuchen die Landschöffen des Amtes den Amtmann Huyn-Geleen, ihnen bei den Ständen den Nachlaß einer Contribution zu erwirken. Arnoldt van Bocholt, Kapitän zu Venlo, und seine Schwester Johanna, Witwe von Kriekenbeck, verpachten 1605 dem Johann Struick und dessen Frau Giertgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dem zugehörigen Kamp. An Pacht sind 34 Malter Korn und noch zwei Malter Roggen an das Kloster Wyen (in Venlo) zu zahlen, weiter zwei Malter Malz und ein Malter Weizen, zwei Pfund Ingwer, zwei Pfund Pfeffer und ein halbes Pfund Nelken sowie zum neuen Jahr einen Königstaler. Weiter hat der Pächter 30 oel zu geben. Was auf dem halben Oefft wächst, sollen sich Verpächter und Pächter gleich teilen. Die Pachtzeit beginnt an Neujahr 1605. Die Pächter haben bei den Verpächtern 200 Taler zu hinterlegen, die sie bei Beendigung der Pacht zurückerhalten.

Bis zum Jahre 1608 ist Johann Schriner (auch Scriba) aus Dahlen Pastor in Lobberich. Er hatte in Folge des "wilden, holländischen, inneren Krieges", der im ganzen "Belgierlande" wütete, viele Verluste zu erleiden und mannigfache Gefahren zu bestehen. Als seine Kräfte erschöpft waren, legte er das Pfarramt nieder in die Hand des Abtes (von Knechtsteden). Er lebte noch sechs Jahre mit seinem Nachfolger im Pastorat und starb im März 1614. Von 1608 bis 1622 ist Mathias Mehler aus Süchteln, Pastor der Kirche in Lobberich und hatte gleich nach seiner Einführung einen großen Brandschaden. Vermutlich sind bei diesem Brand viele Urkunden verloren gegangen. Als wieder Mittel vorhanden waren, führte er auf dem Pastoratsplatz die Pfarrwohnung wieder auf und fügte noch andere Gebäude hinzu. Im Jahre 1622 wurde er Pastor von Geilenkirchen und später Propst in Cabbel. Er starb im Exil bei Cappel im November 1656 und wurde im Benediktinerkloster Liesborn begraven.

Um 1600 war die niederländische Republik zu einer bedeutenden Macht geworden. Frankreich und England hatten bereits 1596 eine Allianz mit der Republik geschlossen, was de facto einer Anerkennung gleichkam. Durch diesen Dreibund wurde der Krieg gegen Spanien Teil einer großen Anti-Habsburger-Kampagne unter der Führung Frankreichs. Im Jahr 1600 sollte Moritz von Oranien, Statthalter, Oberbefehlshaber der Truppen und Admiral der Flotte, im Auftrag der Generalstaaten und der holländischen Kaufleute gegen seinen Willen die flämischen Küstenstädte besetzen und das Kaperernest Dünkirchen ausheben, da die Kaperer dem aufblühenden holländischen Seehandel großen Schaden zufügten. In den Dünen bei Nieuwpoort stieß er auf die Truppen von Erzherzog Albrecht VII. von Österreich, Regent der Spanischen Niederlande, Statthalter und Schwiegersohn des spanischen Königs Philipp II. Zwar errang Moritz den Sieg in dieser Schlacht bei Nieuwpoort, das Ziel seiner Mission, die Eroberung Dünkirchens und der flämischen Küstenstädte, erreichte er aber nicht.

1608 kam es in Den Haag zu Friedensverhandlungen zwischen den Niederlanden und Spanien, an denen auch England und Frankreich teilnahmen. 1609 wurde schließlich ein zwölfjähriger Waffenstillstand vereinbart, zum Leidwesen von Prinz Moritz, der den Kampf gern weitergeführt hätte. Ratspensionär van Oldenbarnevelt dagegen befürwortete den Frieden. Zwischen den beiden mächtigsten Männern der Niederlande kam es noch zu einem weiteren Konflikt: In der reformierten Kirche war ein heftiger Streit zwischen zwei Gruppen entstanden, den Remonstranten und den orthodoxen Kontraremonstranten. Moritz ergriff Partei für die Kontraremonstranten, während van Oldenbarnevelt die Remonstranten unterstützte. Die Situation spitzte sich derart zu, dass ein Bürgerkrieg drohte. Auf der Synode von Dordrecht, die 1618 zusammentrat, setzten sich dann die Kontraremonstranten durch. Van Oldenbarnevelt wurde daraufhin des Hochverrats für schuldig befunden und am 13. Mai 1619 in Den Haag hingerichtet. Die Folge war ein lange währender Bruch zwischen den Generalstaaten und dem Haus Oranien, verursacht vor allem durch die Haltung von Prinz Moritz in dieser Angelegenheit.

In der Zeit des Waffenstillstandes, der von 1609 bis 1621 zwischen Spaniern und Niederländern herrschte, wurde Lobberich und die Nachbargemeinden gleichsam "zur Abwechslung" von durchziehenden spanischen Truppen belästigt, die Ende 1614 unter General Ambrosio Spinola Wesel belagerten. Im Jahre 1614 baten die Eingesessenen des Amtes die Landstände um Abschaffung der großen Unordnungen und Einquartierungen der Soldaten, die nicht allein "den armen Huisman opeten, maer ook stooten, schlaen, dootschieten und exacktionieren". Im Jahre 1615 erließen die Deputierten der Ritterschaft an das Amt Krickenbeck den Befehl, sobald als möglich ein Verzeichnis der Schäden einzusenden, die jede Gemeinde beim Durchzug der von Wesel zurückgekehrten Kriegsvölker erlitten hätten. Nach den eingesandten Berichten betrug der Schaden des Dorfes Lobberich 2000 Gulden. Im Jahre 1618 wurde das Gehalt des Pfarrers zu Grefrath auf 600 Taler, das des Kaplans auf 150 Taler festgesetzt, das Gehalt des Pfarrers zu Lobberich auf 450 Taler. (Düsseldorfer Copiar Nr. 193)

Im Jahre 1618 wird in Lobberich erstmals eine Schule - allerdings als "von altersher bräuchlich" erwähnt. Über den Charakter der "Schule" geben die Quellen wenig Auskunft. Es handelte sich vermutlich um eine Lese- und Schreibschle, die als "Anhängsel der Küsterstelle", also im Umfeld pfarramtlicher Tätigkeit, entstanden ist. Der Einfluss des Pfarrers war 1618 insoweit eingegrenzt, als dieser damals das Recht der Besetzung der Lehrerstelle mit dem Inhaber des Hauses Bocholtz teilte. Das Amt des "Schulmeisters" oder "ludimagister" ist aus der pfarrdienstlichen Tätigkeit erwachsen, woraus sich erklärt, dass wir in dem Lehrer Tilmann Kox einen Vikar vor uns haben. Pfarrer, Adel und Schöffen von Lobberich formulierten die Aufgaben des Lehrers: "die wilde Jugend bei gebührlicher Diskretion in der Ehrbarkeit, Zucht und Ehre zu moderieren, damit uns allen samt und sonders in allen christlichen Exercitia zu recht gedient und (sie) williglich gehorsam werde, dieses alles sonder Gefährdung und Arglist gegenoüber dem jungen Gesellen im Herzen ...." In einem Zusatz wird festgehalten, dass der Lehrer "die Schule zur rechten zeit zu halten, die Kinder neben der Instruktion in die heilige Messe, Besper und Kinderlehre zu schicken habe". Kox war Vikar des Taufaltares und hatte in Köln studiert.

Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass bereits um das Jahr 1380 - auch in den umliegenden Pfarrdörfern - "Schulanstalten irgenwelcherArt" bestanden. Ab 1390 können wir nämlich Studenten, die sich in die Matrikel der Kölner Universität eingeschrieben hatten, nachweisen; so aus Lobberich 1399, 1431, 1458, 1493 und 1498.

Am 25. Januar 1619 wurde Leonard Teveren zum Abt von Knechtsteden gewählt, der zunächst die äußeren Verhältnisse der Abtei regelte. So schloss er u. a. einen Vergleich mit der Gemeinde Lobberich, hinsichtlich des Zehnten, der an Knechtsteden zu liefern war (Urk Nr. 172 Düsseldorfer Copiar). In einer Urkunde vom 12. Juli 1621 wird der Zehnte, der von Lobberich an Knechsteden zu liefern ist, vertragsmäßig auf 85 Paar Frachten Korn, halb Roggen und halb Hafer, und 100 Stein Flachs festgesetzt:

Wir Leonardus Teveren abtt, Wilhelmus Greutter prior, Martinus Hunshoven supprior, Henricus Xylander custos, Arnoldus Hertzig Cantor, Petrus Vinck provisor, Antonius Eschweiler cellarius und fort sämbtliche conventualen zu Knechtsteden thun kundt und zu wissen und bekennen hiemit offendtlich wie folgt: nachdem die vom adel scheffen und geschwohren fort von wegen dess kirsspels Lobbrich unsserem vorgem. abtt und convent zu Knechtsteden anno 1575 freundlich ersucht und gebetten, dass sie von Lobbrich und ihren nachkomlingen alle ihre fruchten auf dem feld unverzehent mögten einfuhre, und dass sie dagegen unserem gotteshause alle und jedess jahr auf s. Andreae dess h. Apostelstag oder inwendig acht tagen darnach furgangenden Kirchenruff in dem sack eine sichere tax und summ von fruchten: wie von undencklichen jahren geschehen ist: 85 paar korns halb roggen und halb haber, reiner wohlgewanter marckgebiger fruchten Lobbrischer massen und daneben 100 stein reines, gutes und wohlgeschwungenes Flachs zu Lobbrich ahn unsere dazu verordnete leuth lieberen, ubermessen und ohnfehlbahr ohn allen verzug, hindernuss und entschuldigung bezahlten solten, mit diessem weiterss ahngehengten beding oder vorwahrden, dass sofern jemandt von dess kirsspels leuthen oder geerbten zu Lobberich jeniges jahrs auf ahnbestimbten zahlsstag ein theil oder zumahl ahn bezahlung seiness ahntheilss saumig oder weigerlich befunden wirdt, dass alssdan unsserm gotteshaus frey stehen solle gegen die missbezahler keine exception, excusation, verstandt der geist- noch weltliche rechten entschuldigen oder befreyen sollen, wie solchess die gemeine kirsspels leuth, in massen furschrieben freywillig verwillkuhrt haben und dessfalss auf alle inredt, ausszug, exception, excusation, verstandt der algemeiner geistlicher, weltlicher, statt- land- und leuth rechten, auch auf alle undulten, dispensation, privilegien, wie die bey hoher obrigkeit geist- oder weltlich uberkommen seint oder mögen werden, keine ausgescheiden, gantzlich und zumahl renuntiert, und dass unser mehrgem. gotteshaus Knechtsteden dess kirsspels hoff vor diessem genant, darauff ein ahnwesend pastor zu Lobbrich wohnet, mit landt, sandt undt allem zubehör, recht und eygenthumlich haben, nutzen und gebrauchen soll, bevorab dass das untergeldt darauss jahrlich erblich, alss nemblich 11 malder roggen und 11 goldgulden wie von alterss hero der kirchen zu Lobberich bezahlt werden, wan dan ein solcher contract bey unsseren vorseessen herrn abt Gerardt Strälgen und dem convent der zeith ahn einer und sämbtlichen geerbten und einwohnern zu Lobbrich ahn der ander seithen, zwar underhandelt und verabredt, aber bis dahero durch unss und unssere hohe obrigkeit noch nit bestettigt, alss haben mehrgemelte von adell, geerbten, scheffen und geschworne fort vorwesser des kirspels Lobbrich uns abermahl freundlich und nachbahrlich ersucht, solchen damals ersuchte accordt zu confirmiren, ihnen davon beständige siegel und brieff mitzutheilen, darauff wir abtt und convent wie oben nachgehabtem recht und gehaltenem captitel unss entschlossen des inscheurens auss dem feldt gantz und gar zu den ewigen tagen unss zu begeben, wie wir dan unss krafft diesses begeben, dergestalt das mehrgemelte geerbte und inwohner des kirspels Lobbrich nunmehr und hinfort erblich und hinfort erblich und allzeit zu den ewigen zeithen und unwiederrufflich alle und jegliches jahrs unseren antheil, alssdan des habenden halbens umgehendes zehendens mit selbigen vorwarten wie oben, sollen mogen auss dem feldt fuhren, kaaff und strohe behalten, und das dieselbe von Lobbrich dagegen vor unss und unssere nachkomlinge oder deren darzu verordneten vollmächtigen alle und jegliches jahrs auff vor ahnbestimbten termin oder zahlstag vorbenante tax und summ von fruchten, nemblich 85 paar korns halb roggen und halb haberen, und hunert stein flachs vermög der register, alles marckgeb guth, wie erbrenthen, loss, frey und kummerloss in unsserem gehalt und gewal unfehlbahrlich zu Lobbrich darstellen, lieberen und zu bezahlen sollen gehalten sein;"

Am 22. März 1622 starb Godefridus de Bocholtz, Sohn des Aegidius de Bocholtz, der eine Messe am Altar der Jungfrau Maria gestiftet hat, die jeweils am Dienstag zu lesen ist. Mathias Lüttringhausen aus Köln war sieben Jahre Pastor der Kirche zu Lobberich (1622 - 1629). Er wurde dann Pastor in Brachelen und starb dort im Jahre 1653. Auszug aus dem Missale der Pfarrkirche zu Lobberich:

Für den Grafen von Geldern ist jährlich am Samstag in der Oktav von Pfingsten eine Memorie mit Totenmesse zu halten. Am folgenden Montag ist dann eine Totenmesse für seine Eltern und Vorfahren zu halten, namentlich für den Grafen Otto und seine Frau, Graf Reinald von Geldern und seine Frau Margareta, für den zweiten Reinald und seine Frau Sophia, Gräfin von Geldern. Auszug erstellt von Frater Matthias Mehler aus Süchteln, Kanoniker zu Knechtsteden und Pfarrer zu Lobberich, 17. Jhdt. (Dabei Hinweis auf das Versprechen des Klosters Knechtsteden zur Abhaltung dieser Memorien vom 30. August 1328.)  Namens des Ph(i)l(ip)s, König von Kastilien, Aragon, Leon, beider Sizilien, Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien des Ostens und Westens, der Eilande und Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Tirol, Pfalzgraf und von Hennegau, Holland, Seeland, Namur und Zütphen, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl. römischen Reichs, Herr von Friesland, Salins, Mecheln, von der Stadt, Städten und Land Utrecht, Overijssel und Groningen, Dominator in Asien und Afrika, bekennt der älteste Rat und Vizekanzler des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen, Godefroid Gilstadt, als Vertreter des Statthalters der Lehen, dass vor ihm Mr. Adam Fabri, Lizentiat beider Rechte, als Bevollmächtigter des Johan van Boichholt erschienen ist, und belehnt ihn am 17. Juni 1622 für diesen mit dem Haus In gen Haeff im Amt Kriekenbeck im Kirchspiel Lobberich, das infolge des Todes des Godert van Boichholt erledigt war. Binnen drei Monaten ist eine genaue Spezifikation des Lehens einzuliefern.

Der Nach Ablauf des Waffenstillstandes von 1609 im Jahre 1623 wieder ausbrechende Krieg, brachte unserer Gegend wieder unsägliche Leiden.

Die Vormundschaft der Kinder (Arnold Huyn zu Geleen, Johan von Bocholtz und Jelis von Bocholtz)der verstorbenen Eheleute Johan von Bocholtz zu Bocholt und Elisabeth von Eyll verpachtet am 5. März 1625 dem Joachim, derzeit Pächter von in gen Rae, und dessen Frau Nine den Hof zu Bocholt innerhalb der Pforten am Weiher, wo die Witwe Enken Vuist gestorben ist, auf 6 Jahre. Die Pachtzeit beginnt am Tag Remigius 1625.

Namens des Ph(i)l(ip)s, König von Kastilien, Aragon, Leon, beider Sizilien, Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien des Ostens und Westens, der Eilande und Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Tirol, Pfalzgraf und von Hennegau, Holland, Seeland, Namur und Zütphen, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl. römischen Reichs, Herr von Friesland, Salins, Mecheln, von der Stadt, Städten und Land Utrecht, Overijssel und Groningen, Dominator in Asien und Afrika, erlauben Statthalter, Kanzler und Räte des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen auf deren Bitten am 7. Oktober 1626 den Brüdern Jan und Gielis, Domherren zu Lüttich, und Joachim van Boichholt, die bisher ungeteilt zu Lobberich ihr Stammhaus Ingen Hove samt allen zugehörigen Lehen und Gütern besessen haben, über ihren Besitz nach Gutdünken zu disponieren, ihn zu teilen und testamentarisch über ihn zu verfügen. Allerdings sollen die Lehngüter nicht an die tote Hand, an geistliche Personen oder Bastarde fallen. Auch bleiben die Verpflichtungen bestehen, die an den Lehen kleben.

           
                                           Haus Broeck (Brockerhof) um 1640

Von 1629 bis 1633 war Bartholomäus Fraisine, der sein geistliches Leben als Konventuale in der französischen Prämonstratenserabtei Preémontré begonnen hatte, Pastor in Lobberich. Später wurde er Pastor in Gangelt und in Bracht sowie Prior in Dortmund. Er starb am 18. Mai 1693 im Kloster St. Gerlaci. 1629 erhielt der Inhaber des Hauses Bocholtz vom spanischen König Philipp IV. einen Schutzbrief, der ihn wie andere adlige Häuser vor Einquartierungen schützen sollte. "Das arme Oberquartier" - so schrieben im Jahre 1630 die Deputierten nach Brüssel, "wird ganz überfallen und ausgesogen. Die Ammunitionspferde kosten viel, und die Soldaten, welche sie verpflegen ruinieren die armen Unterthanen; die Städte leiden gar viel durch die Einquarthierungen, und die 10 Kompanien zu Pferde im Amte Krickenbeck nehmen sich sehr seltsam aus".

Nach Fahne zählte das Dorf Lobberich im Jahre 1630 nur 44 Wohnhäuser, welche folgender Gestalt neben einander lagen: in der von Süden nach Norden laufenden Straße auf der Westseite, mit dem Rücken an das Feld des Hauses Broich:
1. Doufen Haus (das Haus der Tauben), es heisst dabei, dass es unten im Dorfe liege;
2. Wittlinx Haus
3. Hannes Schmitz
4. Gerard Jannis
5. Jan Dorkens, der Zeit Jan Dalens der Zimmermann genannt;
6. Thonis an der Stappen Haus
7. Jan Hegges
8. Rütger Kessels, der 1/3 von dem unter 7 genannten Hegges-Erbe besass;
9. Jan Mertens Haus;
Um die Kirche mit dem Rücken an den Baumhof des Hauses Ingenhoven lagen:
10. Kirchhofs Haus
11. Philipsen Haus
12. Maes Gut
13. Peter Cüper des Rentmeisters zu Flasrath Haus
14. Heinrich Daerkens Haus, das unmittelbar an der Kirchthür resp. am Thurem lag;
15. Heinrich Wolters des Schatzhebers Haus
16. Hilger Rosentritts Haus; Am Gemeindeplatz
17. Menskens Haus und die Peperstrasse
18. Rembolts Haus
19. Kirchofs- oder Boltens Haus
20. Arnold Ebberts Haus
21. Goerdt Sassenfelds Haus
22. Paul Wolters wohnte auf der Ecke der Strasse, gegenüber
23. dem Hause zum Blauensteine und neben
24. Pawel Wolters Haus einerseits und
25. Erken Wolters andererseits.
Die längste Reihe bildeten folgende also neben einander liegenden Häuser:
26. Otto Wolters doer Gerd Adrians Haus
27. Koxgut oder des Schmidt Arndt von Wanckum Haus
28. Peter Wolters des Kiefers Haus
29. Tisken op den Stein oder Tisken Guyen Haus
30. Teggersgut oder Reimer Deutz, dieser Zeit genannt Reimer Wolters Haus,
31. Haus zur Bone
32. Backus Haus oder Dries Cremers Haus
33. Mobis Haus, Abspliss des vorigen, auch Paul Mobis genannt Schieflers Haus oder Paul des Scholtes Haus
34. In der Laen oder Nolkens-Gut
35. Paul Kox Haus
36. des Küsters Lensen alias Waens Haus
37. Rangersgut erste Hälfte, bwohnt von Sander auf dem Stein
38. Rangersgut zweite Hälfte, bwohnt von Lenert Lenen, daher Lenen Haus
39. Mewes Cremers Haus
40. das Haus Broustes
31. Fyts jetzt Schmidtergut
42. Drakenhaus, endlich
43. der Rittersitz Ingenhoven mit
44. der Halfen-Wohnung
Nimmt man jedes Haus zu sieben Seelen an, so ergibt dieses für damals 308 Einwohner.

Sämtliche Güter des Kirchspiels waren bis zur französischen Revolution (1789) entweder freie oder Laten-Güter und letztere entweder Erbzins-, Leibgewinns- oder Curmutsgüter. Zu den freien Gütern gehörten:

1. Die Burg Bocholtz in Nieder-Bocholtz. Sie wird 1398 "Haus zu Bocholt", 1486 "Haus und Hof zu Bocholt" genannt, hatte eine, noch 131 und 1678 bestehende Capelle, zwei Gräben und eine Umwallung, war einquartierungsfrei, stets der Familie Bocholtz gehörig und wurden im Jahre 1432 dazu gerechnet: die Mühle zu Roexfort, Ackerland, Lehne, Laten, Zinsen, Hühner, Wiesen und Weiden, 1840 mit einem Catastral-Reinertrag von 796 Thlr. 23 Sgr. Es gehörten dazu der Brökerhof, neben der Burg gelegen, gross 52 Morgen 19 Ruthen 20 Fuss, die neue (Windmühle) gross 11 Morgen 123 Ruthen 40 Fuss und die eigentliche Hofestaat 189 Morgen 129 Ruthen 10 Fuss, worunter 26 Morgen 152 Ruthen 70 Fuss Hochwald. Das Burghaus ist seit länger als 100 Jahren zerstört, es steht nur noch der Kaiserthurm, in seinen äusseren, über fünffüssigen Mauern aus Backsteinen. 


          
                                Burg Bocholtz aus dem Jahre 1646 (nach Fahne)

2. Hof zu Ober-Bocholtz durch frühere Theilung dr Grundherrlichkeit zum selbständigen Hofe erhoben, dann 1545 unter die Familienglieder getheilt, zuletzt in den Theilen ganz verschwunden
3. Der Hof dr Abtei Pantaleon zu Cöln, genannt Bocholtz, in der Honschaft Bocholtz gelegen mit Stücken an der Heerstrasse, worunter 2 Morgen neben einem Weingarten, 118 Morgen Ackerland und eine Gewalt im Forste hinter Bocholtz.
4. Der Rittersitz zu Broeck neben der Pastorat, Lehn vonGeldern. Er war rings von Wasser umgeben, hiess 1326 "Hof to Broke mit drei Latengütern", 1398 "Hof zu Broicken", gehörte 1326 Johan Spede zu Wankrum, 1402 Heinrich Spede, 1403 Godert von Bocholtz und war später Wittwensitz dieser Familie. Zu seinen Latengütern wird gerechnet der Weggenhof im Schliebeck mit 81 Molrgen, halb im Kirchspiel Grefrath, halb im Kirchspiel Hinsbeck gelegen; er hatte 1748 45 Morgen Ackerland
5. Der Hof zu Breuckel, 1398 als Lehn der Familie Bocholtz aufgezählt, 1748 64 Morgen gross.
6. Gartzhof, mit 64 1/2 Morgen, wohl identisch mit 5.
7. Hof zu Heithausen, an Haus Ingenhoven grenzend. Das Hagelkreuz steht auf seinem Boden, wurde 1497 von Goert v. Heithusen besessen, und wird als ganz frei bezeichnet. Er lösst sich jetzt nicht mehr ermitteln.
8. Ingenhoven oder Hof zu Lobbrich. 1326 "Hof zu Lobbroik", 1403 "Hof achter der Kirchen und Dienstmannslehn" genannt, grenzte 1473 an einer Seite an die Sittard, an der anderen an Goddert van Heithausen, hatte 1500 einen Baum- und 1636 einen Gemüsegarten. Das jetzige Burghaus hat die Jahreszahl 1544 besteht aus 13 Gemächern, Saal, Capelle, Küche, Kellern und dem ehemaligen Gefängnisse.
9. Mersenhof, Lehn von Geldern; 1326 Haus zu Gripinhovele, später Haus in der Sittart genannt. 1326 wurde Gerit von Endelsdorp und 1403 Sibedrt von Wevelkoven belehnt, von dessen Nachkommen es 1469 an die von Bocholtz kam, die es verafterlehnten.
10. Hof zu Sassenfeld
11. Hof in ger Steegen
12. Dinkhof zu Vleen
13. Hauf und Hof auf dem Wirdtgen, 1624 Abspliss von Ingenhoven und
14. Wustenhof
Die Latengüter waren ausweise der Latenbücher und Latenrollen, in vier Honschaften und das Heidenfeld getheilt, die übrigen lagen in den Kirchspielen Hinsbeck, Grefrath, Boisheim, Kaldenkirchen und Süchteln

Auch in der Folgezeit wurde Lobberich von mancherlei Soldatentrupps heimgesucht. Zu den traurigsten Zeiten, welche jemals unsere Gegen gekannt hat, gehört das Jahr 1632. Anfang Januar rückte eine verbündete französisch-weimarische Armee unter Befehl des Grafen von Guébriant bei Wesel über den Rhein und vereinigte sich mit dem kurhessischen Korps unter dem Grafen von Eberstein, um die Kaiserlichen zu bekriegen. Beide Heere waren zusammen 9.000 Mann stark.

Dieselben erorberten Uerdingen, Linn und andere Orte und verbreiteten sich alsdann gaubend und plündernd über die ganze niederrheinische Gegend. Der kaiserliche General Lamboy hatte inzwischen mit 9.000 Mann die Maas überschritten und zwischen Krefeld und St. Tönis hinter einer doppelten Landwehr (die Landwehr war "met een drie dobbelen graft en twee wallen tusschen beyden dicht met eykenstruycken bewassen was, dat ghen paerd daer door konde") eine feste Stellung bezogen. Er beabsichtigte, den bereits bis Andernach vorgedrungenen General Melchior von Hatzfeld abzuwarten und mit dessen Hilfe den Feind anzugreifen. Die Verbündeten beschlossen, ihm zuvorzukommen. Am Tage St. Antonius, 17. Januar, morgens, zogen die von Linn aus auf die Hülser Heide, um sich der Kempener Landwehr zu bemächtigen, bevor die Kaiserlichen aus ihren Quartieren aufbrechen konnten.

Nach einem heftigen Kampf, der besonders an dem Durchgang der Landwehr bei Hückelsmey (Schlacht bei Krefeld oder Schlacht an der Hückelsmey) wütete, erstürmten die Verbündeten die letztere an mehreren Punkten und brachten den Kaiserlichen eine vollständige Niederlage bei. Lamboy und sehr viele höhere Offiziere, viertausend Gefangene, hundertvierundsechzig Fahnen und Standarten, sechs große Geschütze fielen in die Hände der Sieger, während gegen dreitausend Kaiserliche tot auf dem Schlachtfeld lagen. Innerhalb zweier Monate eroberten die Verbündeten Neuß, Kempen (wo Eberstein nach erfolgter Einnahme von dreihundert aus Straelen herbeigezogenen und listig hineingelockten Musketiere viele teils gefangennahm, teil niederhieb), das Schloß Oedt, Gladbach, Dülken, Dalen, Hülchrath, Düren und viele andere jülich'sche und kölnische Orte.

Gegen Pfingsten des Jahres 1632 rückte Prinz Friedrich Heinrich von Oranien mit 3.000 Reitern und 17.000 Fußsoldaten gegen das Oberquartier Roermond vor und eroberte Straelen am 3. Juni 1632, Venlo am 4. Juni und Roermond am 6. Juni 1632. Schlimm erging es nun besonders den Katholiken in der hiesigen Gegend, denen an manchen Orten die Ausübung der Religion erschwert und an anderen Orten auch ganz verboten wurde. Zu den Orten, wo die Ausübung der Religion ganz versagt war, gehörte auch Lobberich (ab1. Mai 1636). Zunächst sicherte der Prinz den Katholiken die freie Religionsausübung zu, doch zeigte sich sehr bald, dass diese Garantie nicht für alle besetzten Städte und Ortschaften galt, sondern mehr oder weniger den Interpretationsmöglichkeiten der Besatzungsoffiziere unerlag.

                         
                        Prinz Friedrich Heinrich von Oranien
                  (Gemälde von Michiel von Mierfeld 1632/40)

Nach der Ankunft des Prinzen von Oranien mussten die Bewohner Lobberichs und der Umgebung an den Festungswerken von Venlo und Roermond längere Zeit Dienste leisten; im Juni und Juli 1632 raubten die Truppen des Prinzen den Bewohnern des "platten Landes" einen Teil ihrer Früchte und der noch übrig gebliebene Rest wurde von den Soldaten Graf Gottfried Heinrich zu Papenheims, welche von Maastricht in unsere Gegend zogen, teils verdorben, teils mitgenommen. (Im Juni 1632 begann die Belagerung der habsburgischen Stadt Maastricht durch niederländische Truppen. Die Regentin der spanischen Niederlande bat Pappenheim schließlich um Hilfe und versprach ihm eine große Geldsumme als Belohnung. Pappenheim brach mit einem Teil seiner Truppen sofort nach Maastricht auf, wo er am 17. August mit einem Sturmangriff auf die niederländischen Stellungen scheiterte, weil ihm die Unterstützung der eingeschlossenen spanischen Truppen versagt blieb. Er zog sich - dabei auch verbündete Regionen plündernd - zurück. Fünf Tage später ergab sich die Garnison der Stadt den Niederländern.) welche von Maastricht kommend, teils verdorben, teils mitgenommen wurden.

In den Schuldenbüchern sämtlicher Gemeinden der Ämter Krickenbeck und Kessel findet man unter dem Jahre 1633 die Aufnahme von Darlehen (Capitalien). Sehr wahrscheinlich datiert aus diesem Jahre auch die folgende "Schuld der Gemeinde Lobberich":"Im jahre 1661 stiftete Peter Wittlinx, Rentmeister zu "Haus Blasrath" bei Straelen und "Haus Broek" (Brockerhof zu Lobberich), und seine Frau Katharina von Blittersdorf, für sich und ihre Anverwandten ein Jahrgedächtnis in der Lobbericher Kirche, und schenkten dazu 1200 Gulden a 20 veloer Stüber, welche Summe beide Eheleute dem Kirchspiel Lobberich zur Abtragung einer gleichen Schuld, die in Kriegszeiten für Militär-Executionen bei dem Kloster St. Maria Garten in Roermond aufgenommen war, vorgeschossen hatte" (Kirchenbuch)

Die Gemeinden waren damals von den Spanieren genötigt, diesen bei Stevensweert und anderswo Dienste zu leisten, wofür sie vom Prinzen von Oranien mit Verbrennung des ganzen Landes bedroht wurden. Um diesem Übel zu entgehen, mussten sie eine Summe von 20.000 holländischen Gulden an die Generalstaaten zu zahlen. Die Truppen der Generalstaaten hielten - von Unterbrechungen abgesehen - in der Zeit von 1632 - 1637 weite Teile des Oberquartiers in der Hand. Am 8.10.1633 trat Pater Norbertus (Mathias Pricken aus Lobberich) das Pfarramt in Lobberich an (bis zum Jahre 1669). Krieg und Pest, welche damals wüteten bereiteten ihm großen Schaden und mannigfache Gefahren, wie im Verlaufe der Ortsgeschichte an sehr vielen Stellen zu ersehen ist. (Finken) Pricken stand seiner Gemeinde bis zum Jahre 1669 vor, dann wurde er Pfarrer in Grefrath wo er im Mai 1671 verstarb. 

Als am 31. Juli 1635 der Kardinal Ferdinand von Spanien - Bruder des spanischen Köngis - auf seinem Zuge nach der Schenkenschanze in der Burg Bocholtz übernachtete, hatte Pater Norbert Pricken ihm zu melden,  Finken schreibt (Abschriftlich aus dem Kirchenbuch II): "Im Jahre 1635 kam der Fürst Kardinal Ferdinand von Sparnien in unsere Gegend, die  von Soldaten überschwemmt und auf's furchtbarste heimgesucht wurde. Es waren besonders die Croaten, ein durch seine furchtbare Rohheit und Grausamkeit berüchtigtes kriegsvolk, welches sich den gröbsten Gewahltthätigkeiten gegen die armen Eingesessenen des platten Landes überließ. Sie raubten und plünderten alles, was ihnen begegnete; ja sie sollen sogar den Menschen Nasen und Ohren, Arme und Beine abgeschnitten haben. Obgleich sie als Freunde in unser Land kamen, so hausten sie ärger, als die schlimmsten Feinde, so dass noch lange Zeit hindurch sich das traurige Andenken an das "Croatenjahr" im Munde des Volkes erhielt. Die Landbewohner verließen bei Ankunft dieser wilden Kriegsscharen überall Haus und Hof und flüchteten mit Hab und Gut teils in die geschlossenen Dörfer, deren Eingänge man, wie z.B. in Aldekerk, durch Anlage schwerer Schlagbäume zu verbarricadieren suchte, teils in die örtlichen Schanzen. Er infizierte unser Land mit Dysentterie (Ruhr) und Pest, sodaß im folgenden Jahre über 700 aus unserem Dorfe starben."

Wie bereits gesagt, verboten die Holländer am 1. Mai 1636 dem Lobbericher Geistlichen ihm und seiner Gemeinde bei 1000 Brabanter Gulden Strafe die Ausübung der katholischen Religionsbräuche. So zog der Pfarrer mit den Gläubigen Sonn- und Feiertags zur Burg Waldoos (lag an der Nette zwischen Lobberich und Breyell in der Nähe der Nelsen-Mühle), wo der besitzende Edelmann mit Erlaubnis des Oberen seinen Speisesaal in eine Kapelle umgewandelt hatte. Als aber am 25. Dezember 1636 die Holländer auch dort den Gottesdienst untersagten und sogar mit Verbannung der Katholiken drohten, spendete Norbert seiner Gemeinde zuerst ein Jahr im Kreuzbrüder-Kloster zu Dülken und dann in Breyell und erst ab 13. Januar 1639 wieder in Lobberich selbst die Sakramente.

Pfarrer Pricken beschreibt diese Vorgänge selbst (im Kirchenbuch I. S. 2, abschriftlich auch im Kirchenbuch II): "Im Jahre 1635 kam der Fürst Kardinal Ferdinand von Spanien mit einem wohlgeübten Heere in unsere Gegend und richtete eine große Verwüstung in unserem ganzen "Belgierlande" (?) an. Er infizierte unser Land mit Dysentrie (Ruhr) und Pest, sodaß im folgenden Jahre über 700 aus unserem Dorfe starben. Im Jahre 1636, am Osterfeste, wurde uns von den Holländern die Abhaltung des Gottesdienstes untersagt, unter Strafe von 1000 Florin, der Aufenthalt in der Pfarre aber wurde uns erlaubt bis Weihnachten desselben Jahres; während dieses Zeitraumes ließ der Pastor die Seinigen zur Burg eines benachbarten Adeligen, Namens Waldoos kommen. Dieser stellte in seinem Hause einen Saal für das hl. Opfer mit Erlaubnis des Ortspfarrers von Breyell zur Verfügung. Nach Weihnachten wurden wir durch ein neues Edikt gezwungen, vollständig in die Verbannung zu gehen, unter Androhung obengenannter Strafe und zwar 2 Jahre lang; von diesen brachten wir das eine in Dülken im Kloster der Kreuzherren zu, das andere im Dorfe Breyell. 1639 in der Octav von Epiphanie konnten wir zurückkehren".

"Am 21. Dezember 1637 kam ein Trupp von fünfzig Mann aus Geldern in Grefrath an, die tag's zuvor in Lobberich gesessen und getrunken und sich des Abends in Hinsbeck Geld hatten geben lassen."

Nach dem Abzug der Reformierten schlugen 1638 die Kaiserlichen in Lobberich und Umgebung ihr Winterlager auf, nachdem man auf kurkölnischem Gebiet Entsprechendes durch Kontributionszahlungen zu verhindern gewusst hatte. Das Kloster Knechtsteden war um 1639 wieder eine reich begüterte Abtei geworden. In einem Dekret vom 6. August 1639 über die Unterstellung des Klosters Kappel an der Lippe unter die Abtei Knechtsteden finden sich kurze Angabe über die damaligen äußeren Verhältnisse der Abtei. Die Abtei, so heißt es dort, ist das Haupt von 10 Pfarrkirchen und 7 Klöstern; sie hat ein Priesterseminar in Köln; in der Regel hat sie 50 Conventualen, von denen 20 in der Abtei wohnen, 30 außerhalb in der Seelsorge beschäftigt sind. Dabei hat sie ein jährliches Einkommen von 2.000 Reichstalern; ein Drittel davon kommt nur unsicher ein, da ein Teil der Knechtstedener Besitzungen - es sind wohl die Besitzungen in der Gegen von Grefrath und Lobberich gemeint - ständig der Gefahr der Besetzung durch niederländische Soldaten ausgesetzt sei.

Gotthart von Kessel gen. Roffart, Joachim von Bucholt zum Hove und Konsorten sowie Wilhelm Schinck von Neydecken verpachten dam 16. Dezember 1639 dem Dederich Jeggers gen. Preutten und dessen Frau Zillitgen auf 12 Jahre die Kahtmühle. Die Pachtzeit beginnt am 1. Januar 1640, wie auch Johan Engelskirchen, derzeitiger Müller, sie 1636 angefangen hat. Der Müller soll von den Laten und anderen Leuten, die zum Mahlen kommen, nur den 24. Teil nehmen. Der Pächter hat am kommenden Tag des hl. Stephan den Verpächtern 300 Gulden zu zahlen, die unverzinst stehen sollen und dem Pächter am Ende der Pacht zurückgezahlt werden sollen. Reparaturen an der Mühle teilen sich die Parteien. Mühlsteine hat der Pächter zu beschaffen. An Pacht hat er zu geben 38 Malter Roggen, zwei Malter Malz, zwei Malter Buchweizen und ein Malter Weizen. Zwei Malter Roggen sind jährlich nach Venlo in das Kloster Weyhe zu liefern. Weiter hat er zu geben 10 Pfund Zucker, zwei Pfund Pfeffer, zwei Pfund Ingwer, ein halbes Pfund Nelken, ein Viertel Pfund Muskatblumen, 100 Eier, halb zu Ostern, halb im August, 30 oellen oder sechs Stüber für jeden oell, zwei Osterwecken oder ein Fass Weizen für jeden Wecken. Die Laten, die zum Mahlen zur Mühle kommen müssen, sollen von den Verpächtern dazu angehalten werden.

Im Januar 1640 lag in Lobberich Straelener Volk. Ein Leutnant, welcher nach Grefrath "boeten schicket, daß sei sollen kommen, oder er wolt kommen", bekam zur Besänftigung ein ansehnliches Geschenk. Nach einer Notiz des Pfarrers Pricken war am 4. April 1640, morgens, in Lobberich ein heftiges Erdbeben, welches die Häuser und den Kirchturm erschütterte. Der Pastor zu Lobberich, die Vertreter des Herrn von Geleen (toe Gelain) und die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich als Kollatoren des Antoniusaltars in der Pfarrkirche zu Lobberich, der durch den Abgang des letzten Rektors Tilman Coex vakant geworden ist, präsentieren am 24. Mai 1640 dem Generalvikar des Bistums Roermond den Cornelius Wanlo für diesen Altar, zu dem der Dienst am Liebfrauenaltar gehört. Dies geschah mit Zustimmung der Bruderschaft Beatae Mariae Virginis ac sancti Sebastiani. Die jährlichen Einkünfte des Altars betragen etwa 100 Rtl. Ankündigung des Schöffensiegels.

Ende des Jahres 1940 traten die einzelnen Gemeinden des Amtes Krieckenbeck in Roermond zusammen, um wegen "verderfs des keiservolkes eine Supplik zu entwerfen".

Anfang Januar 1642 rückte eine verbündete französisch-weimarische Armee unter Befehl des Grafen von Gunbriant bei Wesel über den Rhein und vereinigte sich hier mit einem kurhessisches Korps unter dem Grafen von Eberstein, um gegen die kaiserlichen Truppen anzutreten. Beide Heere waren waren zusammen 9000 Mann stark. Dieselben eroberten Uerdingen, Linn und andere Orte und vereiteten sich alsdann raubend und plündernd über die ganze niederrheinische Gegend. Der kaiserliche General Lamboy hatte inzwischen mit 9000 Mann die Maas überschritten und zwischen Krefeld und St. Tönis inder St. Töniser Heide eine feste Stellung eingenommen. Am Tage St. Antonius, den 17. Januar 1642 gelang es der französisch-weimarschaen Armee, den kaiserlichen Truppen eine vollständige Niederlage beizubringen, welches die ganze Umgend in Schrecken setzte. Die Hessen-Weimaraner stürmten raubend und plündernd durch das Land. Am 20. Januar 1642 wurde das gesamte Dorf Grefrath in Brand gesteckt. Abgesehen von den Ländereien, die verwüstet wurden und brach liegen blieben, schätzte man den Schaden auf ca. 30000 Reichsthaler. Die Einwohner Lobberichs, dadurch erschreckt, wie Pfarrer Pricken berichtet, flüchteten am 23. Januar nach Venlo; nur wenige blieben in der Kirche und auf Burg Bocholtz zurück.

Am 3. Pfingsttage (10. Juni 1642) drangen die Hessen in Lobberich ein und plünderten die, wie Pricken sagt, bis dahin immer heroisch verteidigte Kirche, nachdem sich Pfarrer und andere im Turm und Dachstuhl in Sicherheit gebracht hatten. Das Kriegsfolg verfuhr mit den Gefangenen nicht anders als in Straelen, Süchteln oder Viersen: Die Frauen vergewaltigte man in Gegenwart ihrer Familien und band sie anschließend mit den Haaren an die Pferdeschweife. Die Männer wurden gefesselt und in brennende Kamine gesteckt, wo sie qualvoll ums Leben kamen. Später floh der Pfarrer zur Burg Krickenbeck, wo er sechs Wochen blieb. Die Gelder, die vermutlich zur Behebung der von den Hessen angerichteten Schäden aufgenommen wurden, belasteten den Gemeindeetat noch auf Jahre. Vikar und Lehrer Tilman Kox floh beim Anrücken der Hessen mit den Akten der Vikarie nach Süchteln, und als die Hessen sich Süchteln näherten, nach Köln. Die Hessen zerstörten Süchteln wobei vermutlich die meisten Vikarieakten, die Kox zurücklassen musste, vermutlich vernichtet wurden.

Vermutlich hat sich auch die Familie von Bocholtz zur Burg Bocholtz in diesem Jahr zu ihren Verwandten, den Domherren in Lüttich zurückgezogen. Der Frh. Arnold von Bocholtz zu Bocholtz und seine Ehefrau Eva von Belbrück hatten nämlich 17 Kinder, von denen das erste 1639 und das elfte 1651 zu Burg Bocholtz geboren wurde, die späteren in Roermond, wo der Vater als Rat des Fürstentums Geldern bis zur Abdankung zu Gunsten seines Sohnes Egidius Werner wohnte. Dieser Egidius Werner war das vierte Kind der Eheleute und ist zu Lüttich am 15. Juli 1642 geboren.

Joachum van Bocholtz zum Hove und Arnoldt von Bocholtz zu Bocholtz namens des Adels und des Kirchspiels Lobberich präsentieren am 13. April 1643 dem Generalvikar des Bistums Roermond sede vacante nach der Resignation des Cornelius a Wanlo den Joannes Carden als Rektor des Altars Beatae Virginis ac sancti Antonii in der Pfarrkirche zu Lobberich. Ebenfalls im Jahre 1643 wird uns ein Wilhelm Cüsters "unseren alden scholmeister, nu wohnend zu Dilligrath" genannt, der Tilman Kox ablöste.

Der Landvermesser Gerhard Heutmacher von Dülken hat das Kirchspiel Lobberich vermessen und eine Karte erstellt. Danach war das Kirchspiel in vier Honschaften aufgeteilt und war ca. 7.000 Morgen groß.

               
                          "Abriss des Kirspiels Lobbrich 20.01.1646"          

Das Kirchspiel Lobberich ist 1646 durch den Geometer Gerhard Heutmacher von Dülken vermessen und in eine Karte gebracht worden. Danach war es damals in vier Hondschaften geteilt, als Dorpen, Sassenfelder-, Bocholder-, und Dycker-Honschaft und hatte nur 3500 Morgen Acker; das übrige war Gemeindegrund, Wald Wiese, Weide, Wasser und Heide. Die Grenzen waren gegen Westen durch die Nette und die von ihr durchflossenen Gewässer, gegen Süden und Osten durch eine "Landwehr" gedeckt. Auffallend ist, daß sie Teile der Honschaft Dyck ohne Schutz läßt. Die Verteidigung war an der Nette durch das an derselben (bei Nelsenmühle unter Gemeinde Breyell) gelegene "Burghaus Waldoos", an der "Stein-", "Heeres-" oder "Carlsstraße" durch die "Burg Bocholtz", im Innern durch die Burgen "Broeck" (Brockerhof) und "Ingenhoven" und endlich auf dem Wege durch das Dorf, durch zwei Schlag- oder Rennebäume, (Dohre,) vor Dyck und in Sittard, verstärkt. 

  
      Die Lobbericher Bockwindmühle am Windmühlenbruch

Arnoldt von Bocholtz zu Bocholt und seine Frau Eva von Velbrück verpachten am 27. Mai 1646 dem Wilhelm Slonck (Schlundt) und dessen Frau Druitgen Tyllen auf 6 Jahre den Hof innerhalb der Pforten zu Bocholt unter bestimmten Bedingungen. Im Jahre 1648 traten die Herren von Bocholtz von ihrem Hause Ingenhoven ein Stück Land zur Vergrösserung des Friedhofes an der Kirche ab. Gerhard Pontanus, Pastor in Viersen und Dechant, weihte es mit Ausschluß des Teiles für die "ungetauften Kinder". Für das gleiche Jahr wird die Errichtung eines Leichenhäuschens, eines einfachen Backsteinbaus mit Walmdach, südlich des Chors erwähnt; es diente der Aufbewahrung der Gebeine, die hier bei neuen Grablegungen verlagert wurden. Für diesen Sachverhalt gibt es jedoch derzeit noch keine archäologische Bestätigung.  Mit dem Jahre 1648, dem letzten des Dreißigjährigen Krieges, war für das Oberquartier der Krieg nicht vorbei; vielmehr blieben die Spanischen Niederlande in den bis 1659 zwischen Spanien und Frankreich dauernden Konflikt verwickelt.

Statt die Schulden, die in den Kriegszeiten entstanden waren zu tilgen, folgte eine schlimme Zeit für die umliegenden Gemeinde und für Lobberich. Am 1. Februar 1651 nahmen die "von Adel, Geerbten, Schöffen, Geschworene und Gemeinde-Eingesessene des Kerspels Lobbroek im Lande von Creckenbeck" in ihrer großen Not, um Schaden vorzubeugen, bei Mathias Alberts, Bürger zu Venlo, 2000 Gulden, den Gulden zu 20 Stüber, auf. Diese Summe wurde am 11. Februar 1712 von Renet Stroux und Tilman Smetz, genannt Schmitter, zu Lobberich, übernommen, welche die Summe an Heinrich Spee zu Venlo zurückzahlten. Die Gemeinde war 1652/53 durch "die großen Lasten der Kontributionen, Subsidien und Beden" so "ausgemergelt", dass man sich zum Verkauf von Gemeindeland gezwungen sah. Vor dem Offizial des bischöflichen Hofes zu Roermond überträgt am 5. Januar 1651 Arnoldus Graf von Huyn, Herr zu Geleen und Wachtendonck, seinem Verwandten Arnoldus von Bockholt, königlicher Rat im Herzogtum Geldern, alle seine Rechte in der Pfarrkirche zu Lobberich, nämlich Begräbnis, Sitz im Chor, Kollation des Antoniusaltars. Bei dem hier auftretenden Grafen Arnold, Herrn von Geleen und Wachtendonk, handelt es sich um den Enkel des 1643 verstorbenen Anold III., also den Fünften in der Namensreihe. Dieser überträgt vor dem Offizial des bischöflichen Hofes zu Roermond, wie zuvor beschrieben, seinem Lobbericher Verwandten alle seine Rechte in der Lobbericher Pfarrkirche. Dieser Vorgang stärkte offensichtlich den Einfluss der Lobbericher Bocholtz auf das kirchliche Leben am Ort. Theo Optendrenk hat in seinem Beitrag im Heimatbuch des Kreises Viersen (Häretiker gibt es keine - außer einem Edelherren - Anregungen zur Lobbericher Kirchengeschichte des 17. - 18. Jahrhunderts aus einem Maastrichter Forschungsprojekt) 2014 die Frage aufgeworfen, "wie ein Graf von Geleen in die Lobbericher Pfarrgeschichte kommt und wer sich hinter diesem Namen verbirgt". Er ist der Auffassung, dass die einzig plausible Spur nach Wachtendonk zu führen scheint. Hier war im vorangehenden Jahrhundert Godert von Bocholtz im Zuge seiner Aufsehen erregenden Karriere Pfandherr der Burg von Wachtendonk geworden (zur Person Godert von Bocholtz sie ausführlich: Theo Optendrenk, Godert von Bocholtz - Herr der Zijpe. Ein Hinsbecker in den Diensten Wilhelm von Oranieen, in: HBV 62 (2011, S. 13-34).

Die Eheleute Arnoldt von und zu Bocholtz und Eva von Velbrück verpachten am 14. Mai 1653 den Eheleuten Hein ter Katz und Triengen Müllers auf 3 Jahre ihre Hälfte von Gartz Hof an der Stege. An Pacht sind zu geben drei Fass Leinsaat, 40 Pfund Maibutter, 5 Pfund Käse, fünf Pfund Zucker, ein Pfund Pfeffer, ein Pfund Ingwer, ein halbes Pfund Nelken, ein Viertel Pfund Muscatblumen, 12 Pfund Pfefferkuchen zum neuen Jahr, ein Ferkel, ein fettes Kalb zu Ostern oder sechs Gulden, dafür 4 Kapaunen, 150 Eier. Er soll seinem Herrn beim Transport von Brand, Heu und Bier helfen und jedes Vierteljahr einen Dienst mit zwei Pferden leisten oder dafür einen Königstaler geben. Zur Schatzung soll er 4 1/2 Gulden zahlen. Sein Gesinde soll er dem Herrn beim Dreschen und Waschen zur Verfügung stellen. Er soll einen Jagdhund halten. Die Wiese zu Grefrath soll er nutzen und dafür 10 Gulden Jahrespacht geben. Als Saatkorn erhält der Pächter vom Herrn zwei Malter Roggen, zwei Malter Hafer, zwei Fass Gerste, ein Fass Weizen und ein Fass Buchweizen.

Arnoldt von und zu Bocholtz und seine Frau Eva von Velbrück verlängern den Eheleuten Peter an der Stege und Dretgen Fricke auf 3 Jahre die Pacht ihrer Hälfte am obersten Bauhof zu Bocholt innerhalb der Pforten mit dem halben Hausacker. Wegen der Ländereien hat er sich mit dem untersten Pächter Wilhelm im Schlundt zu einigen. Die Pacht beginnt am 1. Oktober 1655. An Pacht hat er zu geben 5 Fass Leinsaat, ein fettes Schwein von wenigstens 200 Pfund, 80 Pfund Maibutter, 35 Pfund Käse, 20 Pfund Pfefferkuchen, 11 Pfund Zucker, 2 Pfund Pfeffer, 2 Pfund Ingwer, 1/2 Pfund Muskatnelken, ein halbes Pfund Muskatblumen, ein fettes Kalb zu Ostern, 2 Paar Hähne, 6 Kapaune an Fastnacht, 250 Eier, ein Zehntlamm. Er soll seinem Herrn beim Transport von Brand, Heu und Bier helfen und jedes Vierteljahr einen Dienst mit zwei Pferden leisten. An Schatz hat er 6 1/2 Gulden zu zahlen. Er erhält Saatgut vom Herrn und Futter für die von ihm zu haltenden Schafe.

In einer Bittschrift an den Statthalter des Oberquartiers (Prinz von Isenghien) beklagten sich 1655 neben den Schöffen und Regierer des Kirchspiels Lobberich auch die der Kirchspiele von Grefrath, Leuth und Hinsbeck über die von französischen Streifkorps angezettelten Feindseligkeiten: "fransche Roovers ende Loogers me kleyne ende groote Partyen hun onderstaen, dagelix meer ende meer hunner Supplicanten Limiten ende Grensen aen te stooten, om syner Majestät schameln Onderdaenen met Vangen ende Spannen te bringen in hunne vuyterste Ruyne"; eben deshalb, so sagen die Bittsteller weiterhin, ständen sie fortwährend in der Wacht, um Gewalt und Unglück, soviel als möglich, von sich abzuwehren. Es könne daher der Fall eintreten, dass sie den Feind vertreiben müssten, auch ihnen wohl die Gelegenheit gegeben werde, den Feind in den benachbarten Ländern Cöln, Jülich und Cleve aufzusuchen und zu verfolgen. Man möge deshalb ihnen eine Instruction ertheilen, wie sie gegen den Feind sich zu verhalten sollten, damit sie, die ihre Pflicht thun wollten, weder excessive, noch defective sich verfehlten.

Der Statthalter erlaubte den Gemeinden hierauf am 3. Dezember 1655, dass sie sich gegen Alle, die irgend eine Feindschaft gegen sie betrieben, vertheidigen sollten, wie sie es nur immer könnten, auch dieselben überall aufsuchen und verfolgen dürften und selbst die prätendirte Neutralität der Länder Cöln, Jülich und Cleve dabei nicht zu respectiren brauchen. In dieser Weise sollten sie verfahren, bis dass auf das Schreiben des Erzherzoges an den Churfrüsten von Cöln, den Churfürsten von Brandenburg und den Fürsten von Neuburg diese Letzteren auf ihrem Grund und Bode keine Feindschaft mehr gegen die Krone von Spanien gestatteten.

Durch die langjährigen Kriege waren die finanziellen Zustände der spanischen Niederlande allmählich so zerrüttet, dass die Regierung sich zuletzt nur noch mit dem Verkauf vieler Domainen zu helfen wusste. Am 11. Mai 1655 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass "die Jurisdictionsgefälle von 23 Gemeinden im Oberquartier an den meistbietenden veräussert werden sollten; jedoch unterblieb einstweilen noch der Verkauf, weil die Landstände nicht damit einverstanden waren."

Interessant für das Jahr 1657 eine Eintragung im Hofbuch des Dries Brocker, der sich selbst Dreiß Broecker schreibt, aber auch Broker, Brocker und to brouck, und der heute Andreas Tobrock heißen würde, war zu dieser Zeit Eigentümer des "Brockerhofes", der zu den ältesten Bauernhöfen in Lobberich zählt. Bereits 1432 befindet er sich unter der Bezeichnung "Hof zu Sassenfeld" im Besitz der Familie von Bocholtz zu Bocholtz. Da nach Finken nur wenige urkundliche Erwähnungen über den Hof zu Sassenfeld vorliegen, schließt er, dass dieser schon bald in Privatbesitz übergegangen sei (Peter Dohms belegt für dieses Gut zu Sassenfeld Alart von Wevlinchove als Lehnsträger im Jahre 1326). In Lobberich gab es einen weiteren Hof gleichen Namens. An ihn erinntert heute noch die Straßen-/Platzberzeichnung "Brockerhof" neben der kath. Pfarrkirche St. Sebastian. Hierbei handelt es sich jedoch um den "Rittersitz zu Broeck", der sich urkundlich seit dem Jahr 1396 im Besitz der Familie von Bocholtz befand, von welcher sich 1465 eine eigene Linie "zu Broeck" gründete.

Mit der vorgenannten Eintragung in das Hofbuch ist eine auf der vorderen Seite des Buches geschriebene Umrechnungstabelle für Währungen:

  • Die brabandts Krone dont                     - 5 gl - 7 1/2 st
  • Die hasselse Krone dont                       - 5 gl
  • Die spanse pesteletten (Pistolen)         - 15 gl
  • Die talianße pesteltten doen                  - 15 gl - 10 st
  • Die fransse pesteltten doen                   - 11 gl

Offensichtlich waren diese verschiedenen Währungen brabantischer, flämischer, spanischer, italienischer und französischer Herkunft bekannt und in Umlauf und wurden vorsorglich in eine geläufige Währung - hier nachweislich in Gulden und Stüber - umgerechnet. Wie auch heute waren für die Währungen paläographische Abkürzungen gebräuchlich, die in der handschriftlichen Form nicht leicht zuzuordnen sind.

Nachdem aufgrund einer am 21. 10. 1656 ergangenen Regierungsverfügung die betroffenen Kirchspiele - unter ihnen auch Lobberich - zur Aufstellung einer berittenen Landwehr und zu gegenseitigem Schutz verpflichtet worden waren, führte Wankum 1658 nach einem Überfall der Franzosen Klage gegen die Gemeinden Grefrath, Lobberich, Hinsbeck und Leuth wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Verklagten erwiderten hierauf, "dass sie die Schlagbäume geschlossen gehalten, die Wege, so viel als möglich besetzt, mit ihren Rotten gewacht, zur Zeit des Einfalles Alarm gemacht, auf die Glocke geschlagen, Boten ausgesandt, den Gouverneur von Venlo davon in Kenntnis gesetzt, die Waffen in die Hand genommen, sich auf der Haide und an anderen Wegen versammelt, überhaupt Alles gethan hätten, was von den Edicten geforder würde. Wankum habe sich selbst die Schuld seines Unglückes zuzuschreiben. Wolter op den Merkhof und Peter Laer seien am 2. October 1658 bei Anbruch des Tages zu Wankum hinausgegangen, um die Wachen zu revidiren. Sie hätten den Hauptbaum offen gefunden, nach den Wächtern gerufen und die Antwort erhalten, man habe die Wächter gegen lassen."

Um die gleiche Zeit wollten eines Abends vier Lobbericher Hausleute von Roermond nach Hause gehen. Kaum hatten sie sich der jülich'schen Grenze genähert, als französische Freibeuter sie plötzlich überfielen, einen von ihnen töteten und den uebrigen zwei Pferde raubten. In Folge dieses Vorfalles baten die Dörfer Grefrath, Lobberich, Leuth und Hinsbeck die Regierung, dass die Grenzorte fortan "mit Schutz versehen würden, bis der Geschäftsverkehr mit dem Jülicherlande mehr Sicherheit gewähre". Ohne solchen Schutz, vemerkten die Bewohner in ihrer Eingabe, würden ihnen alle Zufuhren abgeschnitten und sie selbst genöthigt sein, Haus und Hof zu verlassen, was von Manchen bereits geschehn sei. Wiederholt erfolgte diese Bitte, blieben jedoch in dieser trostlosen Lage, bis endlich am 7. November 1659 (Pyrenäischer Frieden) Frankreich und Spanien miteinander Frieden schlossen.

Die Armut in dieser Zeit nahm immer größere Dimensionen an. Schlimm sah es zwangsläufig auch im Amte Krickenbeck aus, denn die gesamten Schöffen der einzelnen Gemeinden desselben berichteten im Jahre 1660 an die Landstände, "dass ihr Amt durch die außergewöhnlich großen Abgaben in Armuth verfallen und die einzelnen Höfe so belastet seien, dass Niemand mehr Geld darauf leihen wolle; wofern man von ihnen fortan noch mehr fordere, als in iher Macht stände, so müssten sie die Heimath verlassen und sich im Jülicher- oder Kölnerlande niederlassen, so die Lasten geringer wären".

Arnolt von und zu Bocholtz, kgl. spanischer adeliger Rat des Fürstentums Geldern, und Joachim von Bocholtz zum Hove bevollmächtigen am 5. Juni 1658 Dr. jur. utr. Johan Godfridt van Redinckhoven in Düsseldorf wegen des Pächters der Windmühle in Dülken (Dulcken) vorstellig zu werden, der das Mahlrecht ihrer Kaetmühle in Lobberich beeinträchtigt. Die Schöffen Gerardt Doerckens und Johan Schieffeler sowie sämtliche Schöffen, Geschworene, Geerbte und Insassen des Gerichts Lobberich nehmen bei Catharina Blitterstorff, Witwe des Peter Witteling, ehemaliger Rentmeister zu Flaszrotten, 1200 Gulden am 3. Januar 1662 auf, den Gulden zu 20 Stüber, den Stüber zu 8 Roermondischen Deut. Das Geld wird zur Rückzahlung einer Schuld verwandt, die das Kirchspiel in schweren Kriegsnöten beim Kloster Mariengarten in Roermond aufgenommen hat. Der Catharina Blitterstorff soll das Kapital mit je 4 1/2 Gulden pro 100 Gulden zu Weihnachten verzinst werden. Die Aussteller behalten sich die Ablösung vor und siegeln mit dem gemeinen Schöffenamts- und Kirchspielssiegel.

Arnoldt von und zu Bocholtz, kgl. spanischer adliger Rat des Fürstentums Geldern, und seine Frau Eva von Velbrück verpachten am 3. Mai 1662 den Eheleuten Heincken Schaffers und Bielcken Weuffen den Hof Mersens mit 19 1/2 Morgen Ackerland von der Maiweide im Glockenschlag Lobberich auf 6 Jahre. An Pacht sind zu zahlen 44 Rtl. sowie jährlich 50 Pfund Maibutter, 3 Stein wohlgeschwungenen Flachs, drei Sack Äpfel und Birnen nach Wahl des Verpächters, 16 Pfund Pfefferkuchen zum neuen Jahr. Vom Ackerland sind zu geben 10 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, 4 Malter Buchweizen. Die Frau Verpächterin erhält zwei doppelte Dukaten. Weiter sind vier Fuhrdienste zu leisten, ein Jagdhund zu halten und bei der Wäsche des Herren mitzuhelfen. Trägt Heincke Schulden auf Kersens Hof ab, so werden ihm davon 4 % gutgetan.

Arnoldt von und zu Bocholtz und seine Frau Eva von Velbrück sowie Maria von Spee, Witwe Roffarts, verpachten dem Johan Heuser und seine Frau Cilletgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dazugehörigem Land. Die Pacht beginnt am 1. Januar 1664. An Pacht sind für die Mühle, die wegens Ausbleibens der Jülicher Laten in Abgang geraten ist, zu zahlen 33 Malter Roggen, 12 Pfund Zucker, 30 Aell, ein Fass Weizenmehl, 12 Pfund Pfefferkuchen zum neuen Jahr. Sollten die Jülicher Laten wieder zum Mahlen kommen, soll die alte Pacht gezahlt werden. Am 17. September 1665 starb König Philipp IV. von Spanien und hinterließ die Regierung Spaniens seinem vierjährigen Sohn Karl. Am 24. Februar 1666 wurde dem neuen König von den Landständen des Oberquartiers auf dem Markt zu Roermond feierlichst gehuldigt.

Im Frühjahr 1667 entstand infolge von Erbansprüchen, die Ludwig XIV.Ludwig XIV. auf den Nachlaß seines Schwiegervaters, des verstorbenen Königs Philipp IV. erhob, ein neuer Krieg zwischen Spanien und Frankreich. Ein großer Teil von Brabant und Flandern viel den Franzosen in die Hände. Die niederländische Republik erkannte in diesen Eroberungen eine große Gefahr für ihre Existenz und schloß daher mit England und Schweden eine Tripelallianz, die Ludwig XIV. zum Frieden von Aachen (2. Mai 1668) nötigte, durch welchen dieser jedoch verschiedene niederländische Gebietsteile gewann.

Aus Rache gegen die Republik, die seine Eroberungspläne vereitelt hatte, war der stolze Ludwig zunächst bemüht, England für sich zu gewinnen und so jene Allianz zu trennen. Nachem ihm dieser Plan gelungen war, bereitete er sich im geheimen zum Kriege gegen die Generalstaaten vor, indem er zu diesem Zwecke mit England, Schweden, Münster und Kurköln sich vereinigte. Am 7. April 1672 erklärten Ludwig und seine Alliierten der Republik den Krieg. Der einzige Bundesgenosse derselben war Friedrich Wilhelm I. der Große Kurfürst von Brandenburg, mit dem sie am 6. Mai einen Allianzvertrag abschloß, wodurch dieser sich verbindlich machte, die Generalstaaten mit 20.000 Mann zu unterstützen. Keiner der übrigen deutschen Reichsfürsten trat für die hilflose Republik und zum Schutz der Interessen Deutschlands auf. Mit einer Armee von fast 200.000 Mann unter dem Befehl des Vicomte von Turenne, des Prinzen von Condé und des Herzogs von Luxemburg (Karl II. von Spanien) rückte der König gegen die Niederlande vor. In kurzer Zeit eroberte Ludwig XIV. die Provinzen Gelderland, Overyssel und Utrecht. Auf das Drängen von Brandenburg ließ Kaiser Leopold I. sich endlich bewegen, den Niederlanden zu Hilfe zu kommen. Auch Spanien erklärte Frankreich den Krieg. Die Lage Ludwig XIV. wurde hierdurch äußerst schwierig, um so mehr, als auch England und die Bischöfe von Köln und Münster mit der Republik Frieden schlossen. Mit Hilfe der Verbündeten gelang es den Generalstaaten bis zum Mai 1674 alle niederländischen Plätze wieder zu entreißen. Der Krieg, der jetzt das ganze westliche Europa umfasste, wurde erst im Jahre 1678 und 1679 im Frieden zu Nimwegen beendigt, durch den Spanien wiederum mehrere niederländische Gebiete an Frankreich abtrat.

Nachdem die Feilbietung von 1655 im August des Jahres 1673 abermals stattgefunden hatte, gelangten aus dem Amte Krickenbeck, die Gemeinden Grefrath, Lobberich, Herongen, Hinsbeck, Leuth, Wankum und andere Gemeinden, unter anderen das ganze Amt Geldern in den Besitz von Privatpersonen. Am 16., 17. und 18. November 1673 fand die öffentliche Feilbietung der Gemeinden statt. Die Regierung verkaufte die "Herrlichkeit Lobberich", gelegen im Oberquartier von unserem Lande und Herzogtum Geldern, als "bundich" erbliches geldernsches Lehen für die Summe von 10.400 Pfund, zu 40 Groten flandrischer Münze jedes Pfund (10.400 Livres), an Gillis Werner von Bocholtz zu Bocholtz, ältester Sohn des Rates von Gelderland.

Der Ankäufer erhielt daselbst die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit, nebst den damit verbundenen kriminellen und civilen Brüchten und sonstigen Gesällen, ferner das Recht zur Anstellung des Schultheißen, der Schöffen, Geschworenen und des Gerichtsboten, Beflanzen der großen Gemeindewege und Gemeindegründe, Vogelstellerei, Fischerei, Jagd, zum Aufgebot von Diensten, alle Servituten und Gerechtsame, worauf der König bisher Anspruch hatte. Vorbehalten wurden der Regierung alle Domänen, Aktien und Einkünfte, das Aufgebot der Eingesessenen zu militärischen Diensten, die Baden- und Lehngebühren, Remissionen von verjährten Verbrechen, Legitimationen, das Verleihungsrecht von Wasser, Wind und Mineralien, die Konfiskation an Leib und Gut wegen Rebellion und anderer Verbrechen und sonstige Regalien, welche zur Souveränität gehören. Dem Ankäufer wurde als Pflicht eingeschärft, die Eingesessenen bei ihren alten Rechten und Diensten zu beschweren, gute Aussicht über die Grenze des Landes zu führen, die Herrlichekit nicht an ein Kloster, Gotteshaus, noch sonst an eine tote Hand, ferner nicht an Städte oder Feinde des Königs zu verkaufen, gute Justiz zu üben und geeignete Personen anzustellen und sich zu halten, wie es für einen guten und getreuen Lehnsmann sich gezieme. Dieser Verkauf wurde am 27. November 1673 durch König Karl II. von Spanien genehmigt.

(Carel König von Kastilien, Leon, Aragon, beiden Sizilien etc. verkauft am 27. November 1673 zur Deckung der hohen Kriegslasten die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit im Dorf Lobberich sowie andere Regalien in dieser Herrlichkeit im Oberquartier seines Herzogtums Geldern. Die Rechenkammer des Herzogtums Geldern zu Roermond beglaubigt den Verkauf der niederen und Hohen Gerichtsbarkeit im Dorf und Kirchspiel Lobberich durch Karl König von Spanien an Gillis Werner von Bocholtz zu Bocholtz vom 27. November 1673, ratifiziert vom Staatsrat in Brüssel am 10. Januar 1674.)

Ganze acht Jahre waren vergangen, als die von 1667 - 1697 sich hinziehenden Eroberungskriege Ludwigs XIV. über das Oberquartier hereinbrachen, französische, generalstaatische, brandenburgische, hannoversche, lüneburgische, bayerische und andere Truppen plündernd durchs Land zogen und die Bevölkerung mit beträchtlichen Kontributionen belegten.

                 
                              Ludwig der XIV. von Frankreich

Über Lobbericher Geld- und Naturallieferungen liegen für diese Zeit zahlreiche Zeugnisse vor. Gleich im ersten Kriegsjahr war es über dem Anteil der Quartierkosten zwischen den Gemeinden Viersen, Gefrath, Wankum, Hinsbeck, Leuth, Herongen und Lobberich zu Auseinandersetzungen gekommen, die aber bald beigelegt wurden. Gottfried Frisch gebürtig aus Sinsteden (bei Rommerskirchen), war erst Provisor des Klosters Knechtsteden, dann Pastor in Frimmersdorf und ab 4. 4. 1669 Pfarrer der Kirche in Lobberich. Im Oktober 1682 kam er als Prior zum Prämonstatenserkloster nach Dortmund, wo er am 19. Februar 1700 starb. Mehrfach musste die Gemeinde Schulden machen, um, wie es in einer Urkunde von 1677 heisst, der militärischen Exekution zuvorzukommen.

Die Verwaltung der Gemeinde Lobberich wurde bis 1673 von 7 Schöffen (auch Scheffen oder Schepen genannt), die auch als Gerichtsbeamte fungierten, und von 7 Geschworenen wahrgenommen. Dieselben erhielten bis zum Jahre 1673 ihre Ernennung vom Amtmann, dem Vertreter des Landesherren und von da an vom Jurisdiktionsherrn von Bocholtz, resp. deren Rechtsnachfolger von Mirbach und von Bentink. Von 1673 an fungierten zu Lobberich nur noch 6 Schöffen und 6 Geschworene. Beim Antritt der Stellen legten Schöffen und Geschworene einen Amtseid ab und fungierten dann auf Lebenszeit, es sei sie waren aufgrund von Krankheit, Altersschwäche oder sonstige triftige Gründe nicht mehr in der Lage, das Amt auszuüben. Zur Annahme des Amtes konnten sie gezwungen werden. Alljährlich wurden aus Schöffen und Geschworenen zwei "Regierer" auf ein Jahr aufgestellt, welche alle Dienste innerhalb der Gemeinde verrichten mussten. Sitzungen wurden im Rathaus, das bereits im Jahre 1660 erwähnt wurde, abgehalten. Von den "Regierenden" sind uns zwei als Bürgermeister bekannt: Tilman Schmitter, Bürgermeister 1725 und 1726 und Gerhard Pauls, Bürgermeister und Scheffen (gestorben 1727).

"Johan Engelbert von Bochholt zu Waldniel ist am 21. Dezember 1680 (s. Thomae feyrtag) ohne Leibeserben verstorben, womit der Rittersitz Broecker Hof, ein geldrisches Lehen, ledig geworden ist. Bei diesem Lehen, das seit 160 Jahren im Besitz der von Bocholt gewesen ist, ist unklar, ob es sich um ein Mannlehen oder ein gemischtes Lehen handelt. Ist es ein Mannlehen, so ist der Freiherr von Bocholt zu Bocholt der nächste Erbe. Es wird gebeten, diese Frage genau zu prüfen." (Das Lehen ging 1681 an die Schwestern des Johan Engelbert von Bochholt.)

Namens des Carel, König von Kastilien, Leon, Aragon, beider Sizilien, Jerusalem, Portugal, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galizien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Corduba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Eilande Kanarien, Indien, des Ostens und Westens, der Eilande und Festlande der See (und) Ozeane, Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Luxemburg, Geldern und Mailand, Graf von Habsburg, Flandern, Artois, Burgundien, Pfalzgraf, Tirol und von Hennegau und Namur, Prinz von Schwaben, Markgraf des hl. römischen Reichs, Herr von Salins und Mecheln, Dominator in Asien und Afrika, belehnt am 9. September 1682 anstelle des Kanzlers der älteste Rat des Fürstentums Geldern den Johan van Ruysschenberg, Drost zu Horst, für Maria Alexandrina geb. Baronesse van Bocholts und Orey, Frau zu Lobberich, Broeck und Grandville, Kanonisse des Stifts Münsterbilsen, mit dem dritten Teil der Herrschaft Lobberich, die durch den Tod ihres Vaters Johan Willem van Bocholts erledigt ist. Aussteller siegelt.
Zeugen: Johan van Hillen und Willem vander Holt.

24. November 1682 wurde von seinem Abte von Knechtsteden Mathias Cortheis aus Neuß als Pastor in Lobberich eingeführt. Er starb 26. September 1686 in Lobberich und ist in der alten Kirche begraben. Am 20. März 1684 legten französische Reiter nach 1674 wiederholt die Stadt Erkelenz in Schutt und Asche plünderten sie, zogen die Bürger nackt aus und setzten dann ihren Raubzug fort: "gingen am selben Tag auch nach Lobberich, Hinsbeck, Swalmen und Krieckenbeck brennen". Am 22. Oktober 1686 wurde Johann Pulvermacher aus Heinsberg  als Pfarrer zu Lobberich eingeführt.  Er trat 1665 in das Kloster Knechtsteden ein.  1669 wurde er zum Priester geweiht, wurde Novizenmeister und dann Kaplan in Grefrath, wo er 1679 und 1680 namentlich erwähnt wird. Am 30. Oktober 1691 wird als als Pfarrer nach Frimmersdorf versetzt, wo er am 23. Dezember 1703 starb. Nachfolger wurde am 17. November 1691 Caspar Theodor Hillenbringh (Hillenbrink) aus Odenkirchen. Hillenbringh , wurde 1669 zum Priester geweiht und zum Pfarrer in Huengen (Grafschaft Jülich) bestellt. Am 24. Januar 1693 ging er als Probst nach Heinsberg, wo er am 25. November 1708 verstarb.  Gilles Werner Freiherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobberich, adeliger Rat des Fürstentums Geldern, belehnt am 7. April 1692 erneut den Wilhelm Theunissen opgen Imekaet mit drei Morgen Landes bei der Vorstheyde. Das Land gehörte früher zum Gut Hebben und ist zu einem besonderen Lehen gemacht worden. Der alte Lehnbrief ist bei der französischen Plünderung und Brandschatzung verkommen.

Wie stark Lobberich im einzelnen betroffen wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wohl zur Durchsetzung von Kontributionszahlugnen nahmen 1695 die Franzosen den Geschworenen Johann Heythausen als Geisel und hielten ihn 19 Monate in Luxemburg gefangen. Am 5. Februar 1693 wurde August Beckers aus Aachen Pfarrer zu Lobberich, der am 4. August 1680 im Kloster Knechtsteden seinen Profess ablegte und 1684 um Priester geweiht wurde. Am 18. Mai 1704 wurde er Prior im Katharinenkloster zu Dortmund.

Nach 1697 begann die spanische Thronfolge zunehmend zum Hauptthema an den Höfen Europas zu werden. Der spanische König Karl II. war unfähig einen Erben zu zeugen. Daher war seine Nachfolge unklar. Sowohl die französischen Bourbonen, als auch die deutschen Habsburger machten Erbansprüche geltend. Denn König Ludwig XIV. und auch Kaiser Leopold I. hatten Töchter Philipps IV. von Spanien geheiratet. Ludwig hatte jedoch mit Maria Theresia von Spanien die ältere von beiden geehelicht und diese hatte nie mit Gültigkeit auf ihr Erbrecht verzichtet. Leopold hingegen hatte die jüngere Tochter Margarita von Spanien geheiratet und war zudem der Meinung, dass Spanien im Besitz der Habsburger bleiben müsste.

Nun fürchteten andere Staaten wiederum, dass die Mächtekonstellation in Europa erheblich erschüttert werden würde, sollten sich Frankreich oder Kaiser Leopold Spanien gänzlich einverleiben. Unter diesen Bedenken handelte Ludwig XIV. mit Wilhelm III. von England den 1. Teilungsvertrag aus. Der bayerische Prinz Joseph-Ferdinand sollte Spanien bekommen und die restlichen europäischen Besitzungen Spaniens zwischen Ludwig und Leopold aufgeteilt werden. Kaiser Leopold akzeptierte diese vertragliche Regelung. Spanien hingegen lehnte jede Teilung seines Reiches ab. Karl II. entschloss sich stattdessen, den bayerischen Prinzen Joseph-Ferdinand als Universalerben für alle Ländereien einzusetzen, in der Hoffnung, dass sowohl Ludwig, als auch Leopold auf ihre vertraglichen Rechte verzichten würden.

Mit dem Tod des bayerischen Prinzen Joseph-Ferdinand war dieser Plan hinfällig geworden. Karl II. wollte aber die Einheit seines Reiches wahren und entschied sich vorerst für den Erzherzog Karl – den jüngeren Sohn des Kaisers – als seinen Erben. Dessen Ansprüche wurden jedoch durch den 2. Teilungsvertrag zwischen Frankreich und England geschmälert. Nach diesem sollte Erzherzog Karl zwar Spanien erben, aber die italienischen Besitzungen an Frankreich fallen. Woraufhin Kaiser Leopold I. seine Zustimmung zum 2. Teilungsvertrag verweigerte und das gesamte spanische Erbe ungeteilt für seinen Sohn Karl beanspruchte, womit er Frankreich, Holland und England brüskierte. Kurz vor seinem Tod im Jahr 1700 entschied sich Karl II. jedoch um. Er setzte den zweiten Sohn des französischen Kronprinzen Louis, den Herzog von Anjou als Universalerben ein. Sollte dieser unerwartet den französischen Thron erben, so würde dessen jüngerer Bruder, der Herzog von Berry, Charles de Bourbon, Spaniens neuer König. Sollte auch dieser nicht mehr zu Verfügung stehen, so würde dann erst Erzherzog Karl sein Erbe werden. Damit erkannte Karl II. von Spanien die legitimen Thronrechte der Bourbonen an, welche sich von Maria Theresia von Spanien herleiteten.  

Als Ludwig XIV. die Nachricht vom Tod des spanischen Königs und dessen neuen Testament erfuhr, sah er sich in einer schwierigen Lage. Sollte er das Testament für seinen Enkel annehmen oder auf dem 2. Teilungsvertrag mit England bestehen, den Kaiser Leopold jedoch nie anerkannt hatte? Nach intensivem Abwägen mit seinen Ministern, entschloss er sich das spanische Erbe zu akzeptieren, da ein Krieg mit dem Kaiser nun ohnehin unvermeidlich war und Frankreich so die bessere Position gegen den Kaiser einnehmen konnte. Es gilt als gesichert, dass eine Ablehnung des Testaments den Krieg nicht hätte verhindern können, da Kaiser Leopold den Waffengang plante, wenn Frankreich auf dem 2. Teilungsvertag bestanden hätte. So proklamierte Ludwig XIV. seinen Enkel Philippe d'Anjou zu Philipp V. und damit zum neuen König von Spanien. Ludwig befahl die sofortige Besetzung der spanischen Nebenländer, noch bevor sich Leopold ihrer bemächtigen konnte.

Namens des Carel, König von Kastilien, Leon, Aragon etc., belehnt am 8. November 1696 sein Statthalter des Fürstentums Geldern nach dem Tod des Gillis Werner van Bocholt den Joannes Ludovicus Menghius, Sekretär zu Lobberich, für dessen Bruder Jean Arnoldt van Bocholt, Domherr zu Lüttich, mit dem Haus und Hof Ingen Haeff hinter der Kirche im Amt Kriekenbeck im Kirchspiel Lobberich. Joan Arnold Freiherr van Bocholtz zu Lobberich überträgt 1699 dem Balthasar Wyers das Amt des Schultheißen zu Lobberich mit allen Rechten und Einkünften. Der älteste Schöffe soll ihn in sein Amt einsetzen. Der Statthalter der Lehen im Fürstentum Geldern wiederholt seinen Befehl vom 28. Februar am 12. Mai 1701 und fordert Johan Arnold van Bocholt zu Lobberich erneut auf, binnen acht Tagen dem König Philipp V. den Treueid wegen des Hauses Bocholt, des Hauses Ingenhaeff hinter der Kirche, Merttenshoff alias Ingenn Sittardt und zwei Teilen der Herrlichkeit Lobberich zu schwören. Andernfalls werden die Lehngüter in Arrest gelegt. Am 16. Juni 1701 wiederholt der Statthalter seinen Befehl erneut. Am 20. März 1701 rückten die Franzosen in Roermond und Venlo und am 21. März in Geldern ein und vereinigten sich mit den dortigen spanischen Garnisonen.

Inzwischen hatte auch Kaiser Leopold I., als direkter Nachkomme des Kaisers Ferdinand I., des Bruders Kaiser Karl V., und aufgrund meherer zwischen beiden habsburgischen Linien geschlossener Ehe- und Erbverträge, zu Gunsten seines zweiten Sohnes Karl, Rechte auf den Nachlass Königs Karl II. von Spanien geltend gemacht. Seine Ansprüche auf die Niederlande begründete er speziell auf den zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen im Jahre 1548 zu Augsburg geschlossenen Vertrag, nach welchem die Könige Spaniens nur als österreichische Erzherzöge zum Besitze jenes Gebietes berechtigt seien, dieses mithin beim Aussterben des spanischen Königshauses wieder an Österreich zurückfallen müsste.

Der Kaiser hatte bereits am 16. November 1700 mit Friedrich III, Kurfürsten von Brandenburg, einen geheimen Vertrag geschlossen, durch den sich dieser verpflichtete, dem Kaiser ein Heer von 8.000 Mann auf eigene Kosten zu stellen, für den Fall, daß es wegen der "spanischen Erbfolge" zum Kriege kommen würde. In demselben Vertrag verlieh der Kaiser dem Kurfürsten "in Betracht des uralten Glanzes, Macht und Ansehens des Kurhauses Brandenburg und wegen der von dem jetzt regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bis heran geleisteten großen Dienste" die Köngiswürde, worauf Friedrich III. am 18. Januar 1701 sich und seiner Gemahlin zu Königsberg die Königskrone aufsetzte, und den Titel Friedrich I. König in Preußen annahm.

Im Jahre 1700 drangen Diebe durch das Fenster in die Sakristei der alten Pfarrkirche ein und stahlen alle Kelche und die besten Messgewänder. Der Kaiser beschloss sogleich, seine Rechte auf das spanische Erbe mit den Waffen geltend zu machen und begann im Juni 1701 in Italien den sogenannten "spanischen Erbfolgekrieg" gegen Frankreich. Auch England und die niederländische Republik traten gegen Ludwig XIV. auf, indem sie die Entfernung der französischen Truppen aus den spanischen Niederlanden und zugleich die Abtretung mehrerer Festungen dieses Gebietes verlangten.

                
                        Das Wappen der "von-Bocholtz" auf einem Torpfeiler am Eingang des
                                                   heutigen Ingenhovenparks

Frankreich verwarf diese Forderungen, worauf der Kaiser England und die Republik Holland am 7. September 1701 ein Offensiv- und Defensiv-Bündnis gegen Ludwig XIV. von Frankreich schlossen. England und Holland verpflichteten sich hierdurch dem Kaiser eine entsprechende Genugtuung für seine Ansprüche auf die spanische Succession zu verschaffen und zu diesem Zweck gemeinsam die spanischen Niederlande zu erobern, welche fortan als eine Vormauer zwischen der Republik (Generalstaaten) und Frankreich dienen sollten. Außerdem verbündeten England (bzw. Hannover) und die Republik Holland (Generalstaaten) sich mit Schweden und am 30. Dezember 1701 auch mit dem König von Preußen, welcher sich verpflichtete, zu dem bevorstehenden Kriege ein Hilfskorps von 5000 Mann zu stellen. Die deutschen Reichsfürsten traten ebenfalls dieser Verbindung bei, mit Ausnahme der Kurfürsten von Bayern und Köln, die für Frankreich Partei ergriffen. Am 19. Februar 1702 wurde dem neuen König (Philipp V.) seitens der geldrischen Landstände gehuldigt. Bei dieser Huldigung war auch Johann Arnold Freiherr von Bocholt zugegen.

Anfang 1702 erklärten die Verbündeten Frankreich den Krieg. Die preußischen und staatlichen Truppen schritten sofort zur Belagerung von Kaiserswerth, welches gleich den übrigen kölnischen Festungen von den Franzosen besetzt war. Gleichzeitig rückte der Marschall von Bouflers mit 60000 Mann ins Clevische ein, um Nymwegen zu nehmen un die weit schwächere Armee der Generalstaaten von dieser Stadt abzuschneiden. Dieser Plan misslang jedoch und die Franzosen wurden bald darauf aus dem Clevischen und dem Oberquartier Geldern (Quartier Roermond) verdrängt.  

Dieser spanische Erbfolgekrieg hat auch der Gemeinde Lobberich schwere Opfer gekostet. Von den Nachbarorten wird berichtet: Am Sonntag nach Ostern 1702 zog der französische Marschall von Bouflers mit einer Armee von 30.000 Mann nach dem Amte Brüggen, und schlug sein Lager "in dem ausgebreiteten Felde" bei Breyell auf. Über Leuth lautet die Aufzeichnung: "Anno 1702, als der Marschall Bouflers zum Cleverland gezogen, ist diese Herrlichkeit Leuth beinahe ganz ausgeplündert, ausgenommen die Kirche, die Pastorat und das Haus des Junkers von Onyen (Busch) und dmals ist eine große Anzahl Kühe, Schafe und Schweine geschlachtet und weggeführt. Darauf kam in demselben Jahre die Belagerung von Venlo, wodurch diese Herrlichkeit viel gelitten, da sie am nächsten bei dem Lager war."

Das "Schattboek" (Steuerbuch) des "Schattbeurders Willem Schmitter" (Steuerempfänger der Gemeinde) gibt Auskunft darüber, dass im Jahre 1702 insgesamt "6.029 Rationen" in die Belagerung vor Venlo und Roermond von Lobberich geliefert wurden. Diese Rationen, resp. die Gelder dafür, wurden seitens der Gemeinde nur gegen Quittung gegeben und jede Ration wurde zu 12 Stüber berechnet, insgesamt also 1130 Reichstaler und 3 1/2 Stüber. Auch vor der Belagerung von Rheinberg und Geldern musste Lobberich Rationen liefern. Am 17. Mai 1702 im Lager von Kaiserswerth nimmt Walrad Fürst von Nassau, Generalfeldmarschall seiner kaiserlichen Majestät wie auch der vereinigten Niederlande, Gouverneur von Hertogenbosch und Kommandeur den Chef der Auxiliartruppen in kaiserl. Diensten am Niederrhein und Maasstrom sowie in Brabant, die Herrlichkeit Lobberich in seinen Schutz. Unterschrift des Fürsten von Nassau und des J. v. Sevenhove. Johann Wilhelm, Pfalzgraf (Jan Wellem von Düsseldorf) bei Rhein, des hl. Römischen Reichs Erzschatzmeister und Kurfürst etc., nimmt am 22. Mai 1702 die im Fürstentum Geldern gelegenen Häuser Bocholtz und Lobberich des Freiherrn von Bochholtz in seinen Schutz. Seit dem Jahre 1703 hielten preußische Truppen die eroberten Teile des Oberquartiers Geldern (Quartier Roermond) besetzt, zur Sicherung der großen Forderungen, welche Preußen an Spanien hatte.

Am 22. Juni 1704 wird Wilhelm Essers aus Odenkirchen als Pfarrer in Lobberich eingeführt. Er tat sehr viel für den Schmuck der Kirche. Essers wurde 1680 zum Priester geweiht und war als Subprior und Novizenmeister, dann Cellarius und sodann 11 Jahre Kaplan und Vikar in Grefrath. Er tat sehr viel für die Ausschmückung der Kirche. Pastor, Adel, Schöffen und Geschworene des Kirchspiels Lobberich.

Am 26. November 1706, nach dem Tod des Schulmeisters Peter Wolters, wird  die Schulmeisterstelle auf dessen ältesten Sohn Peter Wolters. übertragen. Die folgenden 10 Jahre sollen alle Einkünfte der Schulmeisterstelle seiner verwitweten Mutter zufallen, die damit seine sechs unmündigen Schwestern und Brüder aufziehen soll. Am 2. Dezember 1706 erfolgt die Einsetzung des Peter Wolters jun. in die Schulmeisterstelle und Einführung in Gegenwart des Pastors F. W. Essers und des Vikars Johannes Pricken. Im Jahre 1710 wurde die Pfarrkirche auf Anordnung des Pfarrers Essers renoviert. Die Kosten wurden von der gesamten Pfarre und der Mutter des Pfarrers aufgebracht. Pfarrer Essers legte an 1.7.1711 freiwillig das Pfarramt nieder. Sein Nachfolger wurde Pfarrer Theodor Rütger Borgs der aus Steynen (bei Düsseldorf) gebürtig war. Er stand der Pfarre bis zu seinem Tod im Jahre 1724 vor.  

Der Friedensvertrag zu Utrecht wurde am 11. April 1713 zwischen Frankreich und den übrigen Mächten, mit Ausnahme des Kaisers und Reiches, die den Krieg noch eine Zeitlang fortsetzten, unterzeichnet. Philipp V. behielt die spanische Monarchie, mit Einschluß der außereuropäischen Kolonien, unter Verzichtleistung auf die Krone Frankreichs. Neapel, Sardinien und Mailand fielen an Österreich, Sizilien und ein Teil des Mailändischen an den Herzog von Savoyen, Viktor Amadeus I. Die Spanischen Niederlande, mit Ausschluß des an Preußen abgetretenen Teils des Oberquartiers Geldern, wurden durch Ludwig XIV., König von Frankreich, den Generalstaaten übergeben, um sie an Österreich für immer abzutreten, sobald die Staaten sich mit dieser Macht über die Bildung einer Barriere verständigt haben würden.

An Preußen wurde abgetreten: Die Stadt, die Vogtei und das Neer- oder Niederamt Geldern, die Städte, Ämter und Herrlichkeiten Straelen, Wachtendonk, Middelaer, Walbeck, Aracen, Aefferden, Well, Rayen und Kleinkevelaer; ferner das Amt Krickenbeck (bestehend aus dem Gemeinden: Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen und Leuth) und das Land Kessel (an der Maas) nebst allen dazu gehörenden Ad- und Dependien, ausgenommen Erkelenz, welches bereits 1711 an den Kurfürsten von der Pfalz abgetreten war. Als die preußischen Gesandten ihrem König am 3. April 1713 ihre Glückwünsche wegen Abschluß des Utrechter Vertrages darbrachten, bemerkten sie, daß von den Engländern der Wert des Oberquartiers auf mehr als zehn Millionen angeschlagen und dass von denselben dieses Gebiet als ein kleines Königreich, von den Franzosen als eine grande étendue de pays bezeichnet würde. Der Erwerb des Oberquartiers bildete so eine ansehnliche Vergrößerung der preußischen Besitzungen am Niederrhein, zu denen das Herzogtum Kleve, das Fürstentum Moers, die Grafschaften Mark und Ravensberg gehörten. Am 19. Mai 1713 ließ König Friedrich Wilhelm I. durch zwei Kommissare, Johann Sigismund von Hagen, Generallieutnant und Kommandant zu Wesel, und Reinhard von Hymmen, Vizekanzler des Herzogtums Kleve, von den ihm abgetretenen geldern'schen Landesteilen Besitz ergreifen und den Eingesessenen durch ein gedrucktes Plakat bekannt machen, dass sie fortan nur ihn als Landesherren anzusehen hätten.

               
                                             Europa im Jahre 1713

Am 9. und 10. Juli versammelten sich die Landstände, um mit den Bevollmächtigten des Königs, denen noch der Gouverneur von Geldern, Philipp Sigismund von Hagen, als solcher beigegeben wurde, die Art und Weise der Huldigung zu besprechen, die auf den 13. September 1713 festsetzt wurde, an der auch Eduard Bernhard Freiherr von Bocholt teilnahm. Der Erbmarschall im Namen der Ritterschaft, der Bürgermeister von Geldern im Namen der Städte leisteten dabei den Treueeid. Sie schworen dem König von Preußen als souveränem Erbherren der bewussten Teile des Oberquartiers vom Herzogtum Geldern, einem Lehen des hl. römischen Reiches, sowie seinen Erben und Nachkommen gehorsam, treu und hold zu sein, was gute, treue und gehorsame Stände und Untertanen ihrem natürlichen und rechtmäßigen Erbherrn und Souverän zu tun verpflichtet sind.

"Die Lage unseres Landes während des gegenwärtigen Zeitraumes war keine erfreuliche. Die schweren Wunden, welche die langjährigen Kriege demselben geschlagen hatten, machten sich äußerst fühlbar und traten jedem Aufschwung hemmend entgegen. Auf allen Gemeinden lastete eine gewaltige Schuldenlast, welche sich während des spanischen Erbfolgekrieges um mehr als ein Drittel vermehrt hatte. Die Gesamt-Kapitalschuld des ganzen Landes errichte im Jahre 1713 die Höhe von 3.236.371 Gulden klevisch, während die verfallenen Zinsen 189.671 Gulden klevisch betrugen. Davon entfielen auf die Gemeinde Lobberich nicht weniger als 55.128 Gulden klevisch an Kapital und 2.328 Gulden klevisch an verfallener Zinsen." (Landtagsprotokolle)

Hier kam noch ein großer Steuerdruck hinzu und die Problematik, dass an durchziehende Truppen viele Dienste geleistet werden mussten. Am Nachteiligsten wirkten auf den Wohlstand des Landes die Mitte März 1713 beginnenden Werbungen, Friedrich Wilhelm I., der seine Armee aus diversen Gründen ausbauen wollte, aus. Gleichzeitig hob der König die Begrenzung der Dienstzeit auf, so dass theoretisch ein lebenslanges Dienstverhältnis drohte. Die Folge dieser Maßnahmen waren ein kurzzeitiges massives Ansteigen der Zahl der Desertionen und Landesfluchten junger Männer, um dem Militärdienst zu entgehen. Der Mangel an Männern war die Ursache, daß viele Pachthöfe und große Strecken Landes wüst und unbeackert lagen.

Der Handel, sowohl im Inland wie mit den Nachbarstaaten, ja sogar mit den anstoßenden preußischen Provinzen Kleve und Moers, war großen Beschränkungen unterworfen. Auf der Maas wurden mehrere neue Zollkomptiore errichtet, und die Ein-, Aus- und Durchgangssteuern erhöht. Hierzu kam die Einführung vieler Monopole, wie z.B. der öffentlichen Musik, des Handels mit Lumpen, Pferdehaaren und Schweinsborsten, des Viehschnitts, der Scharfrichterei, des Scherenschleifens, Kesselflickens und Schorsteinfegens. Als der König im Jahre 1714 persönlich nach Geldern kam, hielt man ihm die traurige Lage des Landes vor Augen. Er ernannte am 20. August 1716 eine besondere Kommission, welche die Missstände genau untersuchen und Vorschläge zu deren Abhilfe machen sollte; er empfahl derselben hauptsächlich die Reduktion der Zinsen von Gemeinde-Kapitalien von vier auf zwei und ein halbes Prozent, eine Abänderung in der Erhebung der Subsidien, eine bessere Ökonomie im Haushalt der Kommunen und Abschaffung der kostspieligen Prozesse unter den einzelnen Gemeinden.

Frederyck Wilhelm König in Preußen etc. erteilt am 7. Juni 1714 dem Peter Wolters, Schulmeister in Lobberich, das Notariat im Herzogtum Geldern. Wolters hat die Notarspraxis bei seinem Vater Petrus und dem Prokurator Jacob Pastoors gelernt und ist aufgrund eines Examens am 16. März 1714 zugelassen worden. Er soll Register und Protokolle der von ihm aufgesetzten Verträge führen und nur Urkunden für ihm bekannte Personen verfertigen. Die Urkunde ist ausgestellt von Kanzler und Räten des Herzogtums Geldern, die mit dem großen Siegel siegeln. Nach dem Tod des Johannes Pricken, Vikar des Altars Unser lieben Frau und St. Antonius in der Pfarrkirche zu Lobberich, präsentieren am 25. Januar 1721 Anna Maria Amelia Freifrau van der Reck geb. van Gymnich zu Vlatten sowie Pastor , Adel und Schöffen dem Bischof von Roermond den Hermannus Wolters für den Altar. Hermann Wolters, im Alter von 24 Jahren als Kaplan eingestellt, weilte zum Studium der Theologie noch zeitweilig in Roermond und war dazu von einer strikten Residenzpflicht dispensiert. Dennoch bestanden seine Pflichten darin, an allen Sonn- und Feiertagen die Frühmesse zu feiern un darin zu predigen und wöchentlich fünf Messen zu lesen. Zudem musste er den Pfarrer an Hochfesten in der Seelsorge unterstützen (z.B. Beichte hören) und als Geistlicher im Chor präsent sein. Seine Einkünfte wurde im Visitationsprotokoll mit 140 Reichstalern klevischer Münze angegeben. Als weiterer Geistlicher wirkte am Ort der Vikar Paul Scheiffeler, seit 1705 Rektor des Sakramentsoffiziums, das 1721 um drei weitere, von Privaten gestiftete Messen erweitert worden war, die dienstags, mittwochs und freitags zu lesen waren; die Sakramentsmesse war am Donnerstag zu singen. Wie Wolters war auch Scheiffeler vom Bischof zum Chordienst an Sonn- und Feiertagen verpflichtet worden. Deser hatte Scheiffeler auch zur Residenz in Lobberich verpflichtet, die allerdings 1722 noch nicht bestand. Auch dies signalisiert das Bestreben Roermonds, die Geistlichen stärker in die Pflicht zu nehmen. Wie ein Ventil wirkt da Scheiffelers Klage im Jahre 1725: Er müsse zwar an der Vesper und Hochamt teilnehmen. Bei Anlässen allerdings, bei denen Anwesenheitsgeschenke gewährt würden, z. B. bei Jahrgedächtsnissen und Beerdigungen, werde er nicht als Mitglied der Geistlichkeit anerkannt. (Theo Optendrenk)

Nach dem Tode von Pfarrer Borghs wurde Johann Jakob Klöcker aus Köln, Pfarrer von Lobberich, der von 1724 bis 1728 der Gemeinde vorstand. Klöcker war vorher 20 Jahre Pfarrer in Teveren. Er schrieb ins Kirchenbuch:

1724, die Nacht zwischen dem 16. und 17. may ist ein solcher harter Frost eingefallen, daß die Blumen, roggen und andere fruchten hiesiger Orten nit allein, sondern auch in anderen Orten umliegenden Oerteren dadurch meistens in der Blüth verdorben Seynd, darzu die außgehende Zeit und den ganzen sommer hindurch eine solche große hitz gewesen, daß alle fruchten, absonderlich das Korn, weitzen und hafer, und den flachs dadurch vernothreift, dabeneben den 12. Juni, deß montags nach heil. dreifaltigkeit sonntags, solch erschröcklich donnerwetter, Blitz und hagelschlag gewesen, daß der roggen und andere fruchten, ringsumb gänzlich dadurch fort zerschlagen und verdorben sind, also daß auß vielen platzen daß Korn nit einmahl das droschen werth gewesen ist, und durchgehens man auß der der veven Rein 1 fl. auß wenig platzen zwei oder vier fixt gehabt hat; der Buchweiß und Hafer hat noch passirt, der führe flaß ist auch nit sehr nutz gewesen, der Spete aber ist noch ziemlich gewesen und hat der stein des späten sieben bis acht Schillingen gegolden, weng aber sind der gewesen, so solches gehatt haben, in summe eine große armseligkeit ists darum unter den menschen gewesen"

Zu Ende des Jahres 1724 ließ der König die ritterliche Qualitfikation der adeligen Güter durch die Landstände untersuchen und feststellen. Darunter auch die im Amt Krickenbeck liegenden Häuser Bocholt, ten Hoeve (Ingenhofen) und ten Broeck zu Lobberich (gem. Landtagsprotokolle und Vasallen-Tabelle im St.A zu Geldern). Am 15. Oktober 1725 nahmen die "sämtlichen Schöffen und Geschworenen der Herrlichkeit und des Kerspels Lobberich" in "hochdringender Not" von den Eheleuten Heinrich Berten und Stinken, seiner Ehefrau, 700 Reichsthaler, den Reichsthaler zu 40 Stüber klevisch gerechnet, auf, welche sie zum Besten der Gemeinde, zur Bezahlung von Boden und Subsidien anwandten. Am 16. April 1727 hat der mittlerweile verstorbene Bartholomaeus (Meves) Hollenbenders, Schöffe zu Lobberich, die Stiftung von Messen in der Pfarrkirche von Lobberich festgelegt, die nun der Schöffe Tilman Schmitter als Exekutor einrichten soll. Für die Messstiftungen sind 500 klevische Gulden vorgesehen, mit denen der Vikar Hermann Wolters die (näher beschriebenen) Messen ausrichten soll. Die Aufsicht sollen die Freifrau van der Reck zu Witten, Lobberich etc. und ihre Nachkommen, soweit sie Besitzer dieses Ortes sind, die zwei ältesten Schöffen und zwei ältesten Geschworene sowie die nächsten Blutsverwandten des Stifters und der Eheleute Henrich Mertens und Aeletgen Syberts haben. Dies wird am 16. Februar 1728 vom Bischof in Roermond bestätigt. Im Jahre 1728 übernahm Joh. Cyriakus Thils (Tils, Tyls) aus Köln das Pfarramt in Lobberich. Das Amt hatte er bis zum Jahre 1736 inne, dann wurde er zum Kloster Eicklo bei Lippstadt versetzt.

Anna Maria Amelia Freifrau van Reck, Frau zu Lobberich, präsentiert am 19. April 1731 als Besitzerin des Hauses Broeck in Lobberich nach dem Tod des Hermann Wolters, Vikars der Altäre Liebfrauen und St. Antonius in der Pfarrkirche in Lobberich, den Leonardus Gisberti als Vikar der beiden Altäre. Der neue Vikar soll die Einkünfte der Vikarie genießen und auch das Häuschen beim Rathaus nutzen. Wegen der 40 Gulden und 16 Stüber, die die Vikarie von der St. Sebastiani-Bruderschaft erhält, um die es aber Streit mit der alten Schützerei gegeben hat, ist festgelegt worden, dass die Schützerei 21 Gulden, den Rest die Vikarie erhalten sollen.

Anna Maria Amelia Freifrau van Reck, Frau zu Lobberich, und die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich schließen am 31. Juli 1731 mit Meister Jean Petit einen Vertrag über den Neuguss der großen Kirchspielsglocke, die zerborsten ist. Die alte Glocke ist nach Straelen zu liefern und dort eine andere zu gießen, die 1800 Pfund wiegen soll. Auf die Glocke sind das Bild des hl. Sebastian mit den Wörtern: Sancte Sebastiani ora pro nobis, sowie die Namen der Freifrau van Reck und sämtlicher Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels nebst dem genauen Datum zu setzen. Als Lohn soll Meister Petit 27 Pistolen erhalten, von denen ihm die Hälfte erst ein Jahr und sechs Wochen nach Gebrauchnehmung der Glocke gezahlt werden soll. Im Jahre 1725 wurde in Preußisch-Geldern aufgrund einer Neuvermessung der Liegenschaften eine neue Landesmatrikel - ein neuer Kataster zur Besteuerung des Grund und Bodens -eingeführt; in diesem Zusammenhang beklagte 1727 Lobberich - wie auch einige Nachbargemeinden -, dass man "merklich exzessiv" höher veranschlagt sei als in der bisherigen allgemeinen Landesmatrikel und der "Ruin" des Dorfes zu befürchten sei (Finken, Heinrichs, Leuth).

Im Jahre 1735 betrug die Gesamtzahl der bewohnten Häuser in Lobberich 295, davon in Bocholt 40, in Dyck 60 in Dorp 137 und in Sassenfeld 52. Eine Meldung an die Regierungskommission in Geldern vom Jahre 1736 besagt, dass Lobberich 1636 Einwohner hatte, davon 18 Bauern (freie und größere Bauern), 146 Kötter (abhängige und kleinere Bauern), 181 Handwerker, Krämer, Taglöhner usw., 100 Knechte, 115 Mägde, 256 sonstige Frauen, 11 Soldaten, 386 Kinder unter 10 Jahren und 421 Kinder über 10 Jahren. Von 560 Werktätigen in Lobberich arbeiteten 379 Menschen (68 %) in der Landwirtschaft.

Franciscus Ludovicus Bischof von Roermond, Primas von Geldern, bestätigt unter wörtlicher Aufnahme der Stiftungsurkunde vom 7. September 1735 am 7. April 1736 die Stiftung eines Benefiziums zu Ehren des hl. Franciscus durch den Matthias Xilander, Personatarius der Pfarrkirche zu Hinsbeck, in der Pfarrkirche zu Lobberich. Das Benefizium, das nicht residenzpflichtig ist, wird ausgestattet mit der Hälfte eines Kapitals von 2000 Pattacons von einer Verschreibung auf das Gut Baerloe, dessen Lehnsträger Georgh Wilhelm Jacob van Ingenhoven ist.

Aus dem 18. Jahrhundert besitzen wir keine genauen Größenangaben über die Gesamtfläche von Lobberich. Nach den Gemeindeakten stellte man im Jahre 1736 eine gesamte Nutzfläche 4129 Morgen. fest, davon 3419 Morgen Acker, 38 Morgen Weideland und 672 Morgen Gehölz.

Im Winter des Jahres 1740 vernichtete der Frostschaden fast die gesamte Ernte, so dass ein großer Brotmangel in Lobberich herrschte. Wie ein Bauer sein Familienleben und seine Freizeit gestaltete, können wir aus dem Hoftagebuch des Jan Stieger vom Stiegerhof in den Vierhöfen / Lobberich erfahren. Jan Stieger war Schöffe, des Schreibens kundig und begann mit seinen Aufzeichnungen nach seiner Heirat mit Entgen Pascher im Jahre 1743. Im Hoftagebuch schrieb er die Sterbedeaten der Eltern, Geburts- und Sterbedaten der Kinder und die Firmungen auf. Die Eintragungen lauten wörtlich: Anno 1744 d. 25. Tag July ist Neßgen geboren tüschen 11 und 12 ähren deß midags. Anno 1755 d. 24. Tag December ist mein Vater gestorben deß nachts umb 1 und 2 ähren gott hem seyn seell, und anno 1762 d. Juny ist Christina gefirmt und auch uns Maria Catharina gefirmt.

Alle diese Angaben zeigen, was Jan Stieger des Aufschreibens für wichtig befand. In dieser Zeit lag die Sterblichkeit der Erwachsenen um 60 Jahre, aber durch die hohe Kindersterblichkeit senkte sich das Durchschnittsalter auf 38 Jahre. Die Männer heirateten damals zwischen 25 und 30 Jahren. Die Kinderzahl einer bäuerlichen Familie belief sich auf 6 bis 8 Kinder. Die Eheleute Stieger hatten 10 Kinder, wovor aber nur vier das Erwachsenenalter erreichten. Wenn wir die Familiensituation näher betrachten, dann können wir von einer Großfamilie sprechen. Im Jahre 1754 gehörten neben Jan Stieger und seiner Frau noch 7 Kinder und sein Vater Joachim Stieger zur Familie, also insgesamt 10 Familienangehörige und dfazu noch vier Arbeitskräfte. Für die Familie wurde immer gesorgt, dies zeigen uns die vorhandenen Erbverträge aus der Zeit. Elternteile, die noch lebten, hatten bis zum Lebensende Wohnrecht bei freier Beköstigung und bekamen außerdem eine kleine Rente. An die weichenden Erben zahlte der Hoferbe ein Verzichtgeld, das später mit 3 % und 4 % verzinst wurde. Verheirateten sich die Geschwister, dann erhielten sie vom Hof eine Aussteuer, die sich aus einem Spinnrad, einer Truhe, Kleidern, Bettzeug und einer Schlafstelle zusammensetzte, darüber hinaus konnte eine Kuh aus dem Stall und die beste Eiche aus dem Gehölz ausgewählt werden. Der Hofbesitzer musste bei der Hochzeit der Geschwister bis zu 80 Gäste bewirten. Blieben die Geschwister unverheiratet, entfiel die Aussteuer, siw urden aber jederzeit auf dem Hof geduldet. Anstelle der Verpflichtung zur Hochzeit sorgte der Hoferbe für das Begräbnis mit den gebräuchlichen kirchlichen und weltlichen Feiern sowie einem Jahrgedächtnis, zudem war eine Spende für die Hausarmen der Kirche mit einbegriffen.  Eine Freizeitbeschäftigung der Familie Stieger bildeten die Aktivitäten in den Bruderschaften, von denen es in Lobberich zwei gab: die Marien-Junggesellen-Bruderschaft und die St.-Sebastianus-Männer-Bruderschaft. Jan Stieger bekleidete vor seiner Heirat die Würde des Königs der Junggesellenbruderschaft und spöäter das Amt des Königs der Männerbruderschaft. Als Königssilber wählte er Bilder eines pflügenden Ackerers nd eines weidenden Schäfers (Hinweis auf Schafzucht!). Nach der Silberliste der Bruderschaften stellten die Bauern im 18. Jahrhundert über die Hälfte der Könige. Zum gesellschaftlichen Vergnügen gaben der Vogelschuss und die Umzüge zu den Früh- und Spätkirmestagen reichlich Gelegenheit. Die Leute verstanden es auch sonst zu feiern, mitunter zu ausgiebig. Heiratet ein Jungmann eine Jungtochter, war es Brauch, dass der Bräutigam den Knechten des Ortes, wo die Braucht gelebt hatte, ein "Hebegeld" in Form eines Gelages spendierte. Mit listigen Streichen wurde es auch "erpresst". Das "Maiensetzen", ein Brauch aus damaliger Zeit, nahm zeitweise so überhand, dass es von der Regierung verboten wurde. Selbst bei Hochzeiten und Kindtaufen feierten die Leute meist übertschwenglich; deshalb durften auf Anordnung der Regierung (1781) nicht mehr als 40 Personen daran teilnahmen; zum Feiern standen zwei Tage zur Verfügung.

Am 1. September 1755 spürte man auch in Lobberich ein Erdbeben, das damals Lissabon zerstörte (1765 den 1ten Septbr hat man morgens 10 Uhr eine starke erderschütterung gespürt wodurch Lisabon theilweis zu grund gegangen ist - das Datum dürfte nicht stimmen, da das Erdbeben im Jahre 1755 war - evtl. aus der Erinnerung heraus geschrieben)

Im Siebenjährigen Krieg (1756-1763), nach längerer Friedensruhe, rückte gegen Ende Februar des Jahres 1757 eine starke französische Armee unter Führung des Marschalls d'Estrèes gegen Maas und Rhein vor. Da der König von Preußen wegen der Unentschlossenheit Hannovers zum Schutz des der diesseitigen Provinzen nichts unternehmen konnte, ließ er am 24. März 1757 die Festung Wesel räumen. Er ordnete dagegen die Verteidigung von Geldern an und ersetzte den siebzigjährigen Gouverneur, den Generalleutnant de la Motte durch den Oberst von Salmuth. Dieser setzte sofort die ganze Umgegend der Stadt unter Wasser, zog die Garnison von Moers an sich und brachte so seine Streikräfte auf ungefähr 800 Mann, die jedoch weder an Zahl, noch an Tüchtigkeit zu einer Verteigung der Festung ausreichten. Im Laufe des Monats April 1757 wurde Geldern durch den Generalleutnant von Beausobre eingeschlossen und kapitulierte am 10. August 1757. Die jetzt beginnende Okkupation des restlichen Oberquartiers durch die Franzosen war wiederum schlimm für die Bevölkerung. In kurzer Zeit wurden die preußischen Länder Geldern, Cleve, Moers und Mark in Besitz. Herzog Ferdinand von Braunschweig schlug zwar die Franzosen am 24. Juni zwischen Krefeld und Willich in der Schlacht bei Krefeld, musste jedoch, angesichts der Übermacht der Franzosen, im August 1757 den Rückzug über den Rhein antreten.  Mit dem Siebenjährigen Krieg war für Lobberich die wenigen friedlicheren Jahrzehnte schon wieder vorbei. Sechs Jahre hielten die Franzosen das Land besetzt. "Unglaubliche Kontributionen wurden" wie Finken schreibt und sich für Lobberich durch zahlreiche Zeugnisse belegen lässt, "ausgeschrieben und ohne Nachsicht eingetrieben; Getreide, Schlachtvieh usw. mussten in unerhörter Weise geliefert werden, Lazarette und Magazine wurden angelegt, die Bewohner zu zahllosen Hand- und Spanndiensten herangezogen und mit schweren Einquartierungen belästigt".


                  
                                     Europa zur Zeit des 7jährigen Krieges    

Im Herbst 1757 wurde vom Intendanten eine Geldkontribution von nicht weniger als 220.000 Reichstalern zur Unterhaltung der Armee während der Winterquartiere gefordert und am 17. September von den Ständen auf das Land verteilt. Zu dieser Summe musste Lobberich 6.950 Reichstaler beitragen. In Lobberich selbst befand sich ein großes Lazarett, an das beispielsweise das Amt Krickenbeck im Oktober und November 1758 Bettzeug, Mobiliar und Materialien im Wert von 4748 Reichstalern liefern mußte "In unserer Gemeinde höchster Not" und zur Vorbeugung angedrohter Militärexekutionen sah sich der Ort wiederum veranlasst, sein Kontingent an "Kontributionen, rückständigen Rationen, Lieferungen und anderen Kriegslasten mit den Geldern neu aufgenommener hoher Schuldkapitalien zu decken." Am 18. März 1758 starb Pfarrer Leonhard Jansen. Zu seinem Nachfolger ernannte man Constantin Broich aus Köln am 22. Mai 1758. Er schaffte für die Pfarrkirche einen neuen Beichtstuhl an und im Jahre 1767 einen neuen Hochaltar.

Im November 1762 verlangte der Intendant de Fumeron zu Wesel die sofortige Zahlung einer Geldkontribution von 176.881 Livres. Die ständischen Deputierten stellten ihm die Unmöglichkeit vor, bei den gänzlich erschöpften Mitteln des Landes einer solchen Aufforderung Genüge leisten zu können. In diesem schwierigen Augenblicke sehen wir den Intendanten zu einem Gewaltakt übergehen. Es war in der Nacht vom 20. auf den 21. Dezember 1762, als die ständischen Deputierten mit ihrem Syndikus, mehreren Rentnern und Kaufleuten verhaftet und am folgenden Morgen mit einer Eskorte von fünfzig Schweizergrenadieren nach Wesel gebracht wurden. Der Militärintendant ließ die Gefangenen vor sich führen und verlangte nochmals die sofortige Zahlung unter der Drohung, sie am folgenden Tage nach Frankreich transportieren zu lassen. Die Deputierten setzen dem Intendanten nochmals die gänzliche Unausführbarkeit seiner Forderung auseinander und erklärten ihm, daß sie daher alles über sich ergehen lassen müssten, was er über sie und ihre Mitgefangenen beschließen würde. Bis zum 23. Dezember beharrten sie bei ihrem Entschluß. An diesem Tage gegen Mitternacht ließ der Intendant die Deputierten wieder vorführen und eröffnete ihnen, daß er sie wegen ihrer großen Hartnäckigkeit am folgenden Tage nach Frankreich bringen lassen werde, daß zwei Regimenter Dragoner bereits Befehl erhalten hätte, sofort die Provinz Geldern zu besetzen, daß den Kaufleuten ihrer Waren und Bücher weggenommen werden sollten, und endlich, daß das Land noch weit Schlimmeres zu gewärtigen habe. Auf diese Drohungen hin ließen die Deputierten sich zu dem schriftlichen Versprechen bewegen, daß die verlangten Gelder präzise am 30. Dezember in Wesel ausgezahlt werden sollten. Gegen diese Verpflichtung erhielten sie ihre Freiheit zurück.  

Um dem Ruin des Landes zuvorzukommen, beschlossen die ständischen Deputierten am Weihnachtstag, den zweiten Termin (30.12.1762) sofort auszuschreiben. Durch ein gedrucktes Plakat ließen sie alle Gemeinden auffordern, innerhalb zweimal vierundzwanzig Sunden ihren Anteil an dieser Kontribution auf jede ihnen geeignete Weise einzutreiben. Zugleich wurden der Landrentmeister Portmans und der Amtsempfänger Coninx autorisiert, sowohl die Vorsteher, als auch die Vornehmsten der Gemeinden, welche dieser Aufforderung nicht zur Zeit nachkommen möchten, durch militärische Exekution nach Geldern bringen zu lassen, um dieselben nötigenfalls als Geiseln zu stellen. Außerdem sahen die Deputierten sich genötigt, 41.000 Gulden klevisch, die zur Aufbringung der Fourage noch erforderlich, leihweise von einzelnen Gemeinden für Rechnung des Landes erheben zu lassen. Diese Summe mußte innerhalb vierundzwanzig Stunden aufgebracht werden, widrigenfalls die oben angedrohte Strafe erfolgen sollte. Nur mit der größten Mühe gelang es, diese Geldsummen aufzutreiben und so noch größeres Unheil von dem Lande abzuwenden.

Sechs Jahre lang hatten die Franzosen auf diese Weise unser Land systematisch ausgebeutet und die Einwohner bis auf den letzten Blutstropfen ausgesogen, als endlich die lang ersehnte Stunde der Befreiung schlug. Am 3. November 1762 wurden zwischen England und Spanien, welches durch den 1761 mit Frankreich abgeschlossenen Bourbonischen Familien-Traktat zuletzt noch in den Siebenjährigen Krieg hineingezogen worden war, die Friedenspräliminarien festgestellt und bestimmt, daß die Franzosen nach deren Ratifikation Wesel und Geldern sobald wie möglich räumen sollten.

Nachdem am 15. November 1762 ein allgemeiner Waffenstillstand vereinbart worden war, begannen im Dezember die Friedensverhandlungen zwischen Österreich und Preußen. Friedrich II. befürchtete, die Franzosen würden die beiden genannten Festungen den Österreichern übergeben, und erließ daher einen geheimen Befehl an die dortigen Bürgermeister, daß sie gleich nach dem Abzuge der Franzosen die Waffen ergreifen, die Tore schließen und nur den preußischen Truppen öffnen sollte. Geldern wurde am 12. März 1763 durch den französischen Generalleutnant Karl Claudius Andrault, Marquis von Langeron, Gouverneur zu Wesel, Geldern und Moers, dem preußischen Oberst von Bauer übergeben. Mit der Übergabe des Landes an den König von Preußen trat die frühere Kriegs- und Domänen-Kommission, sowie auch das Justiz-Kollegium wieder in Funktion.

Bald nach dem beendigten Krieg besuchte Friedrich II. seine rheinisch-westfälischen Provinzen, um sich persönlich von deren Lage zu unterrichten und die geeignetsten Maßregeln zu ihrer Abhilfe zu treffen. Begleitet vom Prinzen von Preußen, dem Herzog Ferdinand von Braunschweig, den Generälen von Wylich und von Bork, sowie dem Generaladjutanten von Anhalt, kam der König am 6. Juni 1772 in Wesel an. Von dort ging er weiter nach Krefeld über Xanten und Kleve. Kaum war Friedrich II. von seiner Reise nach Berlin zurückgekehrt, als er dem Geheimen-Oberfinanzrat Reichardt den Auftrag erteilte, gemeinschaftlich mit den Ständen und der Kriegs- und Domänen-Kommission zu Geldern, das Schuldenwesen der Provinz gründlich zu untersuchen und geeignete Mittel zu deren Ordnung ausfindig zumachen. Am 16. August 1774 fand die erste Sitzung derselben statt, in der die Gesamtsumme aller während des Krieges kontrahierten zinsbaren Schulden auf 576.623 Reichtaler festgestellt wurde, von denen 503.595 Reichstaler auf die einzelnen Gemeinden und 73.028 Reichstaler auf die Gesamtheit des Landes fielen.

Für Lobberich ist im Protokollbuch obiger Kommission folgende Kapitalien verzeichnet:

1757: 2.483 Rtlr
1758: 9.000 Rtlr
1759: 1.450 Rtlr
1760: 2.070 Rtlr
1761: 1.400 Rtlr
1762: 2.350 Rtlr - ingesamt 19.113 Reichstaler

Am 22. 9.1769 wurde der Kirchturm der Lobbericher Kirche vom Blitz getroffen. Der gesamte Helm und das Dach der Kirche wurden ein Raub der Flammen. Die beiden schwersten Glocken schmolzen, nur die kleinste - aus dem Jahre 1397, konnte gerettet werden. Viele zur Sicherung in den Turm und auf das Gewölbe der Kirche verbrachten Wertsachen und Vorräte verbrannten. Im Notizbuch des Ackerers Mathias Neuen aus Leuth findet sich nachfolgende Notiz: "Anno 1769 den 22. September don ist die Kirch tot Lobrig afgebrannt, die Kap fan die Iirch is afgebrannt, end dat Sptz von den doerren bis an dat morwerk afgebrannt, en die Klocken ferschmulten, en mit hunderte Kisten ful Linnen en wullen, en feul gelt Saekcen darbei verbrannt en ferdorben: en den brant is dor den Humel angegan bosen an het Speits fan den toerren." Zur Behebung des Schadens musste die Gemeinde große Darlehen u.a. bei Johannes Heythausen auf Bengmannshof aufnehmen. Der Turm erhielt wieder einen Helm und das Holzwerk des Helmes wurde durch Zimmermeister aus der Bauerschaft Sassenfeld angefertigt. Ebenfalls wurden sofort nach dem Unglück zwei neue Glocken gegossen.

Am 22. November 1774 wurde Johann Paulus Stemmler aus Brühl als Pfarrer zu Lobberich ernannt. Im Jahre 1764 war er bereits Kaplan zu Lobberich, war dann 1768 Vikar in Grefrath. In seine Amtszeit fiel die französische Revolution, welche die Aufhebung der Abtei Knechtsteden und eine erhebliche Umwälzung der kirchlichen Verhältnisse zur Folge hatte. Pfarrer Stemmler, der letzte vom Patronatsstift Knechtsteden, starb als Jubilarpriester am 6. April 1811 an den Folgen eines "hitzigen Fiebers", nachdem er 37 Jahre Pfarrer von Lobberich war. Seine letzte Ruhestätte ist auf dem Friedhof der alten Pfarrkirche.

Bis zum Jahre 1799 hatte der "Scheffen" Johann Kessels (geboren am 22.05.1754 in Lobberich) als Gemeindevorsteher (Regierer) das Wohl der Gemeinde wahrgenommen; dann folgte provisorisch Paul Wildenrath bis zum Jahre 1800.