Manfred Albersmann

Wihelm von Geldern und Jülich starb am 16. Februar 1402. Sein Bruder und Nachfolger Reinald IV. (1402-1423) musste die Stadt Emmerich, die im Jahre 1355 an Graf Johann von Kleve verpfändet wurde, einem früheren Versprechen zu folge dem Herzog von Kleve überlassen.

Am 7. März 1409 genehmigt Reinhald IV. der Ritterschaft und der Gemeinde Lobberich, westlich der Nette im Torfveen - genannt Heronger Veen - zwischen Venlo und Straelen Torf zu stechen.

Reinald IV. starb am 25. Juni 1423, ohne Kinder zu hinterlassen. Mit ihm war auch der Mannesstamm der Herzöge von Geldern aus dem Hause Jülich erloschen. Unter den nun auftretenden Prätendenten erhielt der erst 13 Jahre alte Arnold von Egmond, der Sohn von Maria von Arkel, deren Mutter Johanna eine Schwester der beiden letzten Herzöge war, durch Wahl der Ritterschaft und der Städte Gelderns die Regierung des Herzogtums. Dabei beruhigte sich allerdings Herzog Adolf von Berg nicht. Er verschaffte sich vom Kaiser Sigismund zwar die Belehnung mit Geldern und Zütphen; doch weder diese, noch andere kaiserliche und geistliche Zwangsmittel vermochten es, den Herzog von Berg in den Besitz Gelderns zu bringen. Im Kriege des Herzogs Arnold von Geldern gegen der Herzog Adolf von Berg im Jahr 1424 wegen der Erbfolge, wurden die Orte Grefrath und Viersen von den Truppen des Herzogs von Berg verbrannt.

Am 21. Oktober 1422 verpachten Wolter van der Donck und seine Frau Mechtelt van Vlien, Willem van Kessel und seine Frau Liefken, Steven van den Heelsen und seine Frau Nesa van Beick und Reynar ingyn Have und seine Frau Lysa van Beick dem Jannes, Sohn des alten Boeden, dessen Frau Janna und ihren Erben ihre Hausstätte (haestyt) mit dem Garten im Dorf Lobberich, die früher Herman Schroeders besaß, und die wüste Hausstätte, die früher Luck Krausen besaß, für jährlich 15 Witte als Erbzinsgut. Als Gewinn ist ein alter Morken zu zahlen. Die Aussteller siegeln. Abschrift des Latenschultheißen und Rentmeisters J. J. L'Allemand von 1776, Papier.
Rückseite: Inhaltsvermerk (Jannes hoffstaet tegens over Hegholts erff).

Am 4. Februar 1424 überfallen die jül'schen Truppen Grefrath. Willem von Wachtendonk, jetzt Amtmann in Krieckenbeck, zieht mit 10 Bewaffneten und einem Teil der Ritterschaft und 60 "geharnischte Knechte" nach Grefrath und vertreibt die Jülicher. Ab dem Jahre 1426 (bis 1445) sind Auseinandersetzungen zwischen der Prämonstratenserabtei Knechtsteden und Lobberich bezeugt, damals hatte die Abtei den in der Bauernschaft Bocholt fälligen Zehnt an Vertreter der u.a. dort begüterten Familie derer von Bocholtz gegen eine feste Abgabe verpachtet, die dem Pfarrinhaber zu entrichten war; die Pacht war mehrere Jahre nicht gezahlt worden, weil sich die beteiligten Parteien über einzelne Pachtbedingungen, insbesondere den Ablieferungsmodus der Zehntfrüchte, nicht einig werden konnten. Zu dieser Zeit ist ein "Johann von Lobberich" als Pfarrer in Lobberich dokumentiert.

Das älteste fsür die Belange des Gemeinwesens Lobberich zuständige Gremium war das sog. "Schöffenkolleg", das aus landesherrlicher Gerichtshoheit erwachsen war und "ursprünglich ausschließlich mit Gerichtsangelegenheiten befasst war". Sein genaues Alter ist nicht überliefert. Der erste Beleg über das Vorhandensein von Schöffen stammt aus der Zeit von 1431 - 1433 (Reicharchiv Arnheim, Hertog. Archiev, Rekening Amt Krickenbeck und Venlo).

Der heute noch "Stegerhof" (hoff ynger Stegen) genannte, zu den "Vierhöfen" gelegene Hof wird in den Urkunden des Hauses Bocholtz im Jahre 1432 als bereits im Besitz der Familie Bocholtz befindlich, zuerst genannt. In der Teilung der Kinder der Eheleute; Johann von Bocholtz zu Burg Bocholtz und Katharina von Brede am 21.7.1432, erhält deren Tochter Katharina von Bocholtz, die später mit Johann von Reyde (Johann von Beisel genannt Reyde) verheiratet war, außer dem "hoff to broeckel" (Brockerhof) auch den "hoff ynger Stegen" (Stegerhof).

(Beschreibung der Originalurkunde: Die Brüder Johan und Wilhelm van Boicholt, Gerhardt van Eyll, Gerhardt van Holt und Catharin van Boicholt teilen auf Vermittlung ihrer Verwandten Herrn Engelbrecht van Orsbeck, Ritter, Arnt van Wachtendonck, Wolter van Parle und Herrn Henrich Kemerling, Priester, die von ihren Eltern bzw. Schwiegereltern Johan van Boicholt und seiner Frau Catharina hinterlassenen Güter.
Johan van Boicholt erhält das Haus zu Bocholt im Kirchspiel Lobberich mit der Mühle zu Roexvort und allem Zubehör sowie den Einkünften zu Grefrath (Greverade) und Süchteln (Suchtelen) und den drei alten Schilden an Goddart van Boicholt. Ausgenommen sind die Höfe zu Bröckel, Ynger Stegen (Stege) und zu Sassenfeldt. Von seinen Gütern soll Johan seiner Schwester Catharina für ihren Hof Ynger Stegen 14 Morgen Land geben, die früher zu diesem Hof gehörten. Dieses Land können Johan oder seine Erben für 140 Arnoldus Arnhemsche Gulden einlösen. Dafür soll Johan 20 Morgen Pachtland haben. Wenn Johan oder seine Erben die 14 Morgen einlösen, sollen diese 20 Morgen wieder zum Hof Ynger Stegen kommen. Wilhelm erhält das Haus (Wald-)Niel im Amt Brüggen mit der Mühle und allem Zubehör. Er hat seiner Schwester Aleid van Boicholt und deren Kindern jährlich sechs Malter Roggen Dülkener Maßes an Martini zu geben, kann diese Rente aber für 120 Arnhemsche Gulden ablösen. Gerhardt van Eyll und seine Frau Elizabeth sollen den Meyersdonck und den Nyenhoff im Kirchspiel und Gericht Straelen erhalten, aus welchen Gütern sie jährlich an Martini dem Arnt van Wachtendonck und seinen Erben 15 Malter Roggen Straelener Maßes geben sollen, die sie mit 280 Arnhemschen Gulden ablösen können. Gerhardt van Holt und seine Frau Guetken erhalten den Hof zu Broekhuysen (Broickhuysen) genannt der Hof Ynger Stegen im Kirchspiel und Gericht Straelen und den Hof zu Sassenfeld im Kirchspiel Lobberich, wovon sie der Catharina van Bocholt 35 Arnhemsche Gulden und noch einmal 15 Gulden zahlen sollen. Aleidt van Boicholt erhält das Gut Ynger Eyffelen genannt Flamstorp, wovon sie der Nonne, ihrer Schwester, lebenslänglich acht Malter Roggen und ein Ohm Wein geben soll. Wilhelm van Boecholt soll der Nonne aus seinem Gut zu Niel lebenslänglich jährlich 16 Mark brabantisch geben.
Catharin von Boecholt soll den Bröckelshof und den Hof Ynger Stiegen im Kirchspiel Lobberich mit den bisher üblichen Huderechten erhalten.
Die Schulden wie die Forderungen werden zu gleichen Teilen von Johan, Wilhelm Gerhardt van Eyll und Gerhardt van Holdt übernommen.)

In der Erbteilung der Kinder Johann von Bocholtz und dessen Ehefrau Katharina vom 21. Juli 1432 tritt ein Heinrich Kemmerling als Freund und Zeuge auf (Fahne: "henrik kemerling, priester zu Lobberich").

Kaiser Sigismund (Sohn Kaiser Karl IV.) hatte die Nachfolge von Arnold von Egmond zwar 1424 bestätigt, doch schon 1425 wiederrief er diese Bestätigung und setzte den Herzog Adolf von Berg und Jülich als Herzog von Geldern ein. Ein Prozess vor dem Konzil von Basel und ein langjähriger Krieg (2. geldrischer Erbfolgekrieg) waren die Folge, da nun auch Arnold Ansprüche auf Jülich erhob. Es kam am Hubertustag am 3. November 1444 zwischen Arnold von Egmonts Erben, seinem Neffen Gerhard von Jülich und Berg zur Schlacht bei Linnich (Hubertusschlacht) Der Krieg endete damit, dass sich das Haus Egmont in Geldern und Adolfs Erben in Jülich behaupteten.

Am 6. Januar 1441 verpachten Harman und Aleyt van Kreeckenbeck gen. van den Neelsen, Johann van Wevelkoven und seine Frau Fya van Breempt, Meynar in ghyn Haen, Heinrick van Buckenhoven und seine Frau Katherina inghyn Haen sowie Tilman van Heythusen und seine Frau Congont van Wewort, Dries van Heythusen und seine Frau Baets und Yda van Heythusen dem Heynen Mollener und dessen Frau Katherina Greve und ihren Erben gegen 12 Malter Roggen Kaufmannskorn jährliche Pacht die Kaetmühle im Kspl. Lobberich mit den fünf Morgen Mühlenland. Die Pacht ist jährlich am 6. Januar (drutteendach) zu zahlen. Sollten die Pächter keine Kinder erhalten, so soll Katherina nach Heynen Tod auf Lebenszeit die Leibzucht an der Mühle haben. Nach ihrem Tod sollen dann Heynen Erben die Pachtung übernehmen. Die Aussteller verpflichten sich, die laet ind gemal op die molen te laten ind gychtich te macken, wie das bisher üblich gewesen ist. Die Aussteller siegeln. Anstelle der Aleyt van Kreekenbeck siegelt ihr Oheim Steven van Kreckenbeck gen. van den Neelsen, anstelle der Yda van Heythusen siegelt Gadart van Boeckholt.
 
Verzeichnis der Höfe, die unter dem Mahlzwang der Kaetmühle in Lobberich stehen:

Item dese nageschreven synt alsulcke hoeff ind laeten op die Kaetmolen gehoeren inde gedwongen syn to maelen, die wy Herman van Krekenbeck geheiten van den Neelsen, Johan van Wevelkoeven, Meynar inghyn Hain, Henrick van Buckhoeven, Tilman van Heithusen, Dreis van Heithusen ind Yda van Heithusen Heynen Moellener ind Katherinen, synre hues(vrou)wen, schriftlicken gedain ind oevergeven hebben op alsulcken erffpacht breiff, wi parthyen vorg(enant) Heynen ind Katherinen van der moelen gegeven ind gedain hebben op dyselve tyt in den jare unss heren dusent vierhondert ind XLI op den heilligen drutteendendach na datum des heutbreffs.

Item unse twee Fleenre hoeffe myt den Dycker laeten, men tho Fleen under dy port ontfenckt, inde den hoff thoe Grouthuysen, men van uns untfenckt.
Item den hoff tho Heythusen, mich Tilman vorg(enant) thoe gehoirt, inde Hennen goit tho Heythuysen van altz uyt mynen hoeff vorg(enant) koemen is.

Item Greven hoff, mich Dreis vurg(enant) tho gehoirt, inde Naesen goit van altz uyt Greven hoff komen is.
Item Schyvelers hoff in den oeveren Boickholt.
Item Wylmken Heckholtz goit in den dorp Lobbroick
Item Jannes haesstat in den dorp tegen Heckholt oever.

Item dese nabeschr(even) ontfangen un goidt in den Dynckhoff inde gehoeren op di Kaitmolen thoe maelen.
Item den hoff thoe Roenkoeven in den kirspel van Lobbroick gelegen.
Item Broickesens goitt.
Item Schilders goitt.
Item der Dynckhoff.
Item Meynkens goitt.
Item Symans goitt.
Item Morers goitt.
Item Neyckens hoff.
Item Symans goit tho Loesen.
Item Schoens goitt.
Item Tilmkens hoff van Loesen.
Item Hoermans goitt.
Item dit synt nu dy guede inde laeten herna besc(even) in den kirspel van Boeshem, in den Dynckhoff oen goitt untfangen inde op die moelen voirg(enant) gehoren thoe maelen.
Item Broecks goitt in den dorp Boeshem.
Item Peters hoff tho Franckhuysen.
Item Dericks hoff tho Helderickhuysen.
Item Eirkes hoff van Lynt.
Item Sweers hoff.

Item dit synt die laeten tho Haverslae, in den Dynckhoff gehoeren oen guede thoe untfangen plagen, op die Kaetmoelen ouch gedwongen syn tho maelen, hebben unss alderen van Fleen mit den heren van Bruggen verbuydt myt gemaele tegen dese naebeschreven hoeve.
Item Remmetz hoff tho Schoinle.
Item Arntz hoff thoe Schoinle.
Item Jenkes hoff thoe Lynt.
Item Jans hoff thoe Lynt.
 

Die älteste Urkunde des Lobbericher Pfarrarchivs, die Pfarrer Klaus Dors im August 1967 im alten Pfarrhaus in Lobberich neben weiteren 29 Urkunden in einer verschlossenen Blechkiste fand, datiert vom 30. November 1446. In dieser Urkunde verzichten die Eheleute Godert von Bocholtz zu Hove und seine Frau Johanna von Goyr auf alle Ansprüche gegenüber dem Kirchspiel Lobberich und seinen Bewohnern.

Reynart van Breempt und Johan Houlthuysen bekunden am 9. August 1449, dass sie von Herrn Johan van dem Vorste, Abt, dem Prior und ganzen Kloster von St. Pantaleon in Köln mit dem Hof Bouchoultz im Land Geldern im Kirchspiel Lobberich (Lobbroeck) und den folgenden Äckern und Büschen belehnt worden sind, nämlich 30 Morgen zwischen dem Kirchweg, der von Niederbocholt geht, und Naelken Heghoultz Land, weiter 10 Morgen davon schießend auf den Kirchweg des Wilhelms van Bouchoultz auf den Morell (?), weiter 16 Morgen angehend vor dem Hasendorne und schießend auf Milles Wyskens pesch zwischen dem Weg an dem Hadorne und auf die Kaldestege gehend, weiter drei Morgen auf der anderen Seite des Weges, schießend auf den Kamp des Wilhelm van Bouchoultz und längs seinem anderen Kamp, weiter 11 Morgen auch auf die Heerstrasse schießend neben dem Land des Wilhelm van Bouchoultz zwischen dem Weg auf die Kaldestege, weiter 11 Morgen schießend auf die Bircke zwischen Oberbocholt und Niederbocholt, weiter 18 Morgen schießend von der Bercken auf die Viehstege (Veestege) zwischen Henken Alartz Land und dem Oberbocholter Kirchweg, weiter 17 Morgen neben dem Kirchweg bis auf die Loe zwischen Smytgyns Erbe und Naelken Eichoultz Erbe und weiter die Rechte (gewelde) des Hofs im Forst hinter Bocholt und zwei Morgen zwischen dem Weingarten und der Heerstrasse. Für den Hof mit den zugehörigen Äckern und Büschen, den sie erblich besitzen sollen, haben sie dem Kloster als Erbzins jährlich zu Köln am Tag des hl. Andreas 20 rheinische Gulden zu zahlen, den Gulden zu drei Mark und fünf Schilling Kölner Währung. Bezahlen sie den Zins nicht, fällt der Hof an das Kloster zurück. Mit den Ausstellern kündigen die Brüder Reynart und Heynrich van Breempt, Söhne des Ausstellers Reynart van Breempt, Heynrich van Krekenbeck als Dedingsleute, dann Johan Herr zu Wickrath (Wickroide), Amtmann der Herrlichkeit Kriekenbeck, und Reynart van Houlthuysen ihre Siegel an. Anstelle der Schöffen zu Lobberich, die kein Schöffentumssiegel haben, siegelt auf ihre Bitten Johan Besell genannt van Reyde, Schultheiss zu Lobberich bzw. Kriekenbeck.

In den Jahren 1455 und 1457, jeweils am 12. Mai, übertragen die Eheleute Godart von Bocholtz zu Ingenhoven und Johanna van Goor ihrem Sohne Peter (dem Gründer der Bocholtzer Linie zu Haus Brock, Brockerhof) unter anderem nach ihrem Tode, das Gut der Margaretha von Bocholtz, Schwester des Godart, worin außer "den hoff ten oeueren boikholt" auch noch extra das Land, gelegen "an der stegen", mit einbegriffen war.

Am 7.10.1456 nehmen Mechtelt Spede, Witwe des Wilhem van Boickholt, ihre Kinder Johan, Wilhem und Katheryne van Boickholtz und Johan van Besell gen. van Reyde, Ehemann der genannten Katheryne,  mit Rat ihrer Verwandten Herrn Wilhem van Boickholt, Propst zu Bocholt, Johan van Asselt, Goertz Sohn, Godart Franssoys van Neyrssdom, Arnt Vinck und Arnt Gruter gen. Meyken eine Erbteilung der von ihrem Ehemann bzw. Vater Wilhem van Boickholt hinterlassenen Güter vor, die seine Witwe Mechtelt bisher zur Leibzucht besessen hat. Johan van Boickholt erhält das Haus Bocholt mit allem Zubehör, den Hof gen. Wolffs Bosch, der gekauftes Gut ist und nicht zum Haus Bocholt gehört, und die Mühle zu Ryxfort. Diese Mühle, die früher Gerart van Eyll gehörte, hatte + Wilhem erworben. Sämtliche Güter liegen im Kirchspiel Lobberich (Lobbroicke). Mechtelt van Boickholt soll zusammen mit ihrem Sohn Wilhem auf beider Lebenszeit das Haus zu (Wald-)Niel (Nyell), die Mühle auf der Schwalm (Swalmen) und die Laten zu Dülken und Boisheim (Boyshem) erhalten. Sämtliche Güter liegen im Amt Brüggen. Mechtelt soll von diesen Gütern ihren Sohn Wilhem gebührend unterhalten und Wilhem soll seine Mutter im ungestörten Besitz der Güter lassen. Sollten beide sich nicht vertragen, soll Wilhem entweder die Mühle oder die Laten ganz für sich erhalten. Nach dem Tod der Mutter erhält Wilhem auch die anderen genannten Güter im Amt Brüggen. Er hat dann innerhalb des nächsten halben Jahres seinem Bruder Johan 150 rheinische Gulden und seinem Schwager Johan van Reide und seiner Schwester Katheryne 100 Gulden zu zahlen. Kann oder will er das nicht, so soll er die Laten zu Dülken und Boisheim abtreten., die er allerdings für 250 Gulden zurückkaufen kann. Jan van Reide und seine Frau Katheryne erhalten alle Güter im Kirchspiel Wankum (Wanckhem), die Mühle op den Voerst, den Hof beim Kirchhof mit den Zehnten, die Pachtzehnten vom Herzog von Geldern (Gelre) mit den anderen guten Mannen, wie sie vom Rentmeister zu Venlo gehalten werden. Diese Güter waren + Wilhem van Boickholt von Wilhem Spede verbrieft worden. Weiter sollen Jan und Katheryne erhalten die vaet enen zu Süchteln (Suchtelen) und das Pfenniggeld, wie das + Wilhem van Boickholt erworben und in Gebrauch hatte. Jan und Katheryne erhalten diese Güter als Heiratsgabe und sollen damit abgeschieden sein. Jan van Reide und Kathryn sollen der Yda van Boickholt, Klosterjungfer zu Meer (Meir), ihrer Schwägerin bzw. Schwester, auf deren Lebenszeit jährlich an Martini acht Malter Roggen Lobbericher Maßes geben. Nach deren Tod fällt diese Abgabe an die Eheleute und ihre Erben zurück. Von allen Schulden, die + Wilhem van Boickholt und Mechtelt hinterlassen haben, sind Jan und Kathryn frei zu halten. Schulden müssen von Johan, Wilhem und Mechtelt van Boickholt beglichen werden. Es siegeln Mechtelt Spede, Johan und Wilhem van Boickholt, Johan van Reyde sowie Herr Wilhem van Boickholt, Propst zu Bocholt, Jan van Asselt, Goerts Sohn, Godart Franssois van Neirssdom, Arnt Vinck und Arnt Gruter gen. Meyken.

Vom 29.11.1461 existiert ein Heiratsvertrag zwischen Arnolt von Boickholt und Eva van den Horrick: "Heiratsvertrag zwischen Arnolt van Boickholt, Sohn des Goertz van Boickholt, und Eva van den Horrick, Tochter des Yeles van den Horrick. Goert van Boickholt und seine Frau Janna van Ghoire geben ihrem Sohn Arnolt als Heiratsgabe für Eva den Hof und das Erbe, das sie derzeit bewohnen, in Lobberich (Lobbroick) hinter der Kirche mit allem Zubehör. Dieses Gut ist Arnolt von seinen Brüdern und Schwestern mit Willen der Eltern zugeteilt worden. Harman van Boickholt, Arnolts Bruder, dem das Gut früher zugeteilt war, verzichtet zugunsten Arnolts auf jeglichen Anspruch. An dem Gut behalten sich Arnolts Eltern auf Lebenszeit die halbe Nutzung vor. Die Zehnten stehen allein Arnolt und Eva zu. Yeles van den Horrick und seine Frau Elizabeth van Breede geben ihrer Tochter als Mitgift den Hof zu Kesseleick mit, wie diesen Elizabeth dem Yeles bei der Heirat zugebracht hat. Der Hof geht vom Frauenkloster zu Bilsen zu Lehen. Für Elizabeth, eine andere Tochter von Yeles und Elizabeth, die weltlich bleiben soll, wird als Ausstattung der Hof zu Haestemtzede im Kirchspiel Gangelt bestimmt. Mit weiterem Gut haben Yeles und Elizabeth ihre übrigen drei Töchter ausgestattet, die Klosterjungfern sind. Margareta und Heilwech, Klosterjungfern zu Süsteren, sind auf Lebenszeit ausgestattet mit den 11 Paar Korn aus dem Hof ten Berghe im Kirchspiel Breberen (Bredber) und mit 16 Malter Roggen, die Reynar Stunen aus dem Kirchspiel Saeffelen (Saeffel) zu zahlen hat. Merrie van Horrick, Klosterjungfer zu St. Gerlich, soll auf Lebenszeit erhalten 12 Paar Korn, die jährlich die Brüder Kurstcken und Erken Bommers aus dem Kirchspiel Gangelt zahlen, und die 12 Kapaune, die jährlich aus Leven Krins Mühle im Kirchspiel Hoengen (Hoynghen) zu zahlen sind. Diese Einkünfte sollen sich auf die anderen Klosterjungfern vererben und nach dem Tod der letzten an die nächsten Erben gehen. Sollte ihre Tochter Lysbeth van den Horrick ohne Leibeserben sterben, sollen zunächst die Eltern erben, nach deren Tod dann Eva und ihre Kinder, nicht aber die Klosterjungfern. Sollten Arnolt und Eva ohne Leibeserben sterben, so soll Lysbeth das Gut erben, das Eva an Arnolt in die Ehe eingebracht hat, und ebenfalls nicht die Klosterjungfern. Über ihre anderen Gütern dürfen Yeles und Elizabeth frei verfügen, ausgenommen das Haus von der Bruggen, das sie derzeit bewohnen, welches Arnolt und Eva erben sollen. Dafür soll Lysbeth das Haus zu Roermond (Rurremunde) erhalten. Das, was Yeles und Elizabeth bei ihrem Tod hinterlassen, sollen Eva und Lysbeth und ihre Erben erhalten. Sind Eva und Lysbeth vor ihren Eltern verstorben, so treten ihre Kinder an ihre Stelle. Sterben Arnolt und Eva ohne Leibeserben, so bleibt der Überlebende zur Leibzucht in allen Gütern. Nach seinem Tod gehen die Güter dahin zurück, woher sie gekommen sind. Stirbt Arnolt vor seinen Eltern, so erhält Eva nach dem Tod seiner Eltern den Besitz, der auf Arnolt gefallen wäre (zur Leibzucht). Arnolt darf den Hof zu Kesseleick zu Lebzeiten seiner Schwiegereltern nicht verkaufen oder versetzen, es sei denn mit ihrer Zustimmung. Im Fall von Leibes- oder Herrennot soll er zuerst das Heiratsgut verkaufen, das er Eva zugebracht hat. Sollten Yeles oder Elizabeth Erbschaften erhalten, so sollen die Klosterjungfern daran teilhaben. Sollten Eva und Elizabeth ohne Leibeserben sterben, so sollen die Klosterjungfern miterben, doch bleibt Arnolt die Leibzucht vorbehalten. Von diesem Vertrag sind zwei Ausfertigungen hergestellt worden, die von den Beteiligten gesiegelt werden. Für Elizabeth, Merrie, Margareta und Heilwich siegeln Staessen van Hegem, Statthalter des Landes Millen. Ebenso siegeln Tzyts van den Horrick und Johan van den Horrick, die Brüder Peter und Sibrecht van Brede auf Seiten des Gelis van den Horrick und Herr Wilhem van Boickholt, Propst zu Bocholt, Aelert van Goir und Peter van Eggenraed auf Seiten des Arnolt van Boickholt."

Die Landstände bemühten sich, Herzog Arnold von Egmont durch eine Erneuerung und Verschärfung des 1423 eingegangenen Herrschaftsvertrages noch enger an die Kette zu legen. Dieser dagegen suchte sich Geld durch vertragswidrige Verpfändungen zu verschaffen und verfolgte seit den 50er Jahren eine gegen die burgundische Machterweiterung gerichtete Politik, die den Interessen seiner Städte zuwiderlief, denen aus den handelspolitischen Motiven an einem guten Einvernehmen mit Burgund gelegen war. Burgund sollte von da an die Schicksalsmacht der geldrischen Geschichte werden. Finanzielle Misswirtschaft und eine von den ständischen Vorstellungen und Zielen abweichende "Außenpolitik" provozierten dann 1458/59 eine Revolte der Landstände, die Herzog Arnold mehrheitlich den Gehorsam aufkündigten und seinen einzigen Sohn Adolf als neuen Regenten anerkannten. Eine erneute parcialitas, ein Bürgerkrieg mit der Einmischung benachbarter Territorien war die Folge; denn das Oberquartier hielt an Arnold fest, der 1465 von seinem Sohn gefangen gesetzt und gezwungen wurde, auf die Herzogswürde zu verzichten.

Einige Fürsten und der Papst setzten sich für die Freilassung des alten Herzogs ein; Herzog Johann von Kleve, dem nicht zuletzt an der Behauptung der ihm von Arnold verpfändeten geldrischen Gebiete (Wachtendonk, Düffel) gelegen war, griff sogar für ihn zu den Waffen, musste aber 1468 bei Straelen eine schwere Niederlage durch Adolfs Truppen einstecken, der den Kölnischen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz als Bundesgenossen gewonnen hatte. Entscheidend aber wurde, dass der burgundische Herzog Karl der Kühne auf Arnolds Seite trat. Dazu mag ihn die Aussicht auf eine lohnende territoriale Beute, sein mit antiständischen Affekten einhergehender Respekt vor den Rechten eines "legitimen" Fürsten, nicht zuletzt aber die politische Kehrtwendung Herzog Adolfs bewogen haben, der sich zusammen mit der Mehrzahl seiner Städte von einem Burgunderfreund zu einem Burgunderfeind gewandelt hatte. Karl zog ihn als Mitglied des Ordens vom Goldenen Vlies zur Rechenschaft für die "ruchlose" Tat an seinem Vater und setzte ihn im Februar 1471, als er aus Karls Heerlager fliehen wollte, fest. Die Gefangennahme des Sohnes bedeutete die Freilassung des Vaters. Die Landstände aber weigerten sich, ihn wiederum als Herzog zu akzeptieren, hielten vielmehr dem gefangenen Adolf die Treue. Diese Entscheidung leitete die letzte Phase einer eigenständigen geldrischen Territorialgeschichte ein.

           
                             Oberquartier Geldern um 1470                           

Die Ablehnung von Seiten der Landstände ließ Herzog Arnold keine andere Wahl, als sich dem burgundischen Herzog in die Arme zu werfen, der ihn mit der Maßgabe, ihm zu seinem fürstlichen Recht zu verhelfen, unter seine Schutzherrschaft (Vogtei) nahm (Dezember 1471) und sich zur Sicherstellung der dafür aufzuwendenden Geldmittel am 7. Dezember 1472 das Herzogtum Geldern und die Grafschaft Zutphen für 300.000 rheinische Goldgulden verpfänden ließ. Auch Herzog Gerhard I. von Jülich-Berg verkaufte am 20. Juni 1473 für die Summe von 80.000 Goldgulden seine Erbrechte an den Herzog von Burgund.

Aus dem Urkundenbestand im Pfarrarchiv der kath. Kirchengemeinde Lobberich soll noch eine weitere Urkunde erwähnt werden, die von besonderer Bedeutung für Lobberich ist. Am 25. Juli 1471, am Festtag des Apostel Jakobus, stiften die Eheleute Johann von Besell genannt von Reyde und seine Frau Katharina von Bocholtz zu Bocholtz die Vikarie auf dem "Anthonius, Fabianus- und Sebastianusaltar" in der Pfarrkirche Lobberich. Dieser spätere Bruderschaftsaltar wird offenbar neu errichtet, da in der Stiftungsurkunde verfügt wird, dass ein Priester die gestifteten Messen op vurschreve altaire, off eyne anderen altare in der Kyrche vurschr. dede, bys ter tyt, dat dese altare gewyet wurde = auf dem genannten Altar, oder auf einem anderen Altar in der genannten Kirche feiert, bis zu der Zeit, dass der Altar geweiht wird. Als Stiftungsvermögen brachten die Eheleute von Besell das Lehensgut "op der Dellen" in Hinsbeck ein, das Johann von Besell am 30. November 1466 von den Eheleuten Heinrich und Elsa von Krickenbeck gekauft hatte. Johann von Besell hat dieses Benefizium noch weitergehend dotiert. Von mehreren Angehörigen der Lobbericher Bocholtz wird berichtet, dass sie in der dortigen Pfarrkirche bestattet worden sind.

Die Verwaltung der Stiftung, in die die Stifter das Lehnsgut "op der Dellen" mit sieben Morgen Land und einige andere Güter einbringen, wird den Brudermeistern anvertraut. Die Stifter bitten ihren Lehnsherren Heinrich von Krieckenbeck, einen Brudermeister der vorgenannten Bruderschaft mit dem Gut "op der Dellen" in Hinsbeck fortan zu belehnen. Der Name der Bruderschaft wird nicht ausdrücklich erwähnt, er ist gleichbedeutend mit dem Namen des Altars. In allen folgenden Urkunden der nächsten 100 Jahre wird der Name mit Anthonius-, Fabianus- und Sebastianus-Bruderschaft angegeben. Das Gründungsjahr der Bruderschaft konnte somit auf 1471 festgelegt werden.

Vincenc(ius) Graf zu Moers und Saarwerden, Hauptmann der Lande von Geldern, belehnt am 27. Mai 1473 anstelle des Herzogs Adolff von Geldern und Jülich, Grafen von Zütphen, den Wilhelm van Boickholtz mit dem Haus zu Bocholt als Vormund für  Johan van Boickholtz Ehefrau und ihre nachgelassenen Kinder, wie zuvor  Herzog Arnolt und dann Herzog Adolff seinen Bruder Johan belehnt haben. Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Zeugen: Arndt van Boickholtz, Rutger van Reess und Hennes Ranckertz.

Vor Jan Stoop, Sekretär des Herzogs von Burgund und Greffier in dessen Rentkammer von Brabant, derzeit dessen Statthalter für das Herzogtum Geldern und die Grafschaft Zütphen, erklärt am 4. Oktober 1473 Arnoldt van Bocholtz, dass er früher vom Herzog von Geldern und Grafen von Zütphen den Hof hinter der Kirche zu Lobberich im Land Kriekenbeck zu Lehen empfangen habe, der ihm von seinem Vater Goddart van Bocholtz angestorben sei. Der Hof liege zwischen Goddart van Heythousen und der Sittard und sei nach Geldrischem Recht bei einem Sterbfall zu verherweden. Arnoldt huldigt nun dem Herzog von Burgund, was der Aussteller bezeugt.

Die Landstände erkoren nach der Verpfändung des Landes an Karl den Kühnen den Grafen Vinzenz von Moers zum "Regierer" Gelderns für und anstelle Herzog Adolfs, er sollte den Widerstand gegen Arnold und seinen Protektor Karl von Burgund organisieren und anführen. Für Vinzenz war dieser Affront gegen Karl den Kühnen der erste Schritt zum Untergang des Hauses Moers, den geldrischen Ständen nutzte diese zugleich loyale wie trotzige Attitüde nichts; denn trotz des Ablebens von Herzog Arnold im Februar 1473 setzte Karl seinen Anspruch als Pfandherr im Sommer mit Kriegsmacht durch. Als er Roermond und anderer Städte sich bemächtigt hatte, brach er gegen Venlo auf und schlug an der Leuther Grenze seine Zelte auf. Nachdem der Herzog Venlo einige Tage belagert hatte, ergab sich Venlo am 24. Juni 1473. Mit Rücksicht auf den großen Schaden, den Venlo während der letzten Kriegsjahre erlitten hatte, verordnete er am 31. Juli, dass das ganze Amt Krieckenbeck 3 Jahre lang keine anderen, aus Korn bereiteten Getränke verkauft werden sollen, als solche, welche in Venlo gebraut seien. Mit der Übergabe Nimwegens, der treuesten Anhängerin Herzog Adolfs und der zähesten Verfechterin des geldrischen Selbständigkeitsstrebens, im Juli 1473 war die burgundische Eroberung Gelderns vollzogen. Karl der Kühne legte dem Land eine enorm hohe Kontribution von 240.000 Florenen auf, die quartierweise je nach dem Grad der gezeigten Widerspenstigkeit sehr unterschiedlich ausfiel, und fügte Geldern dem burgundischen Administrationssystem ein.

                             
                                             Karl der Kühne
                              (Gemälde in staatl. Museen, Berlin)

Am 6. November 1473 in Trier belehnte Kaiser Friedrich III. den Burgunder dann formell mit dem Herzogtum Geldern und der Graftschaft Zutphen und schloss mit ihm ein historisch äußerst bedeutsames und folgenreiches Heiratsbündnis: die Ehe zwischen seinem Sohn, dem Erzherzog und späteren Kaiser Maximilian, und der Erbtochter Karls des Kühnen, Maria von Burgund - ein Grundpfeiler der künftigen Machtstellung Habsburgs.

In einem letzten Versuch, den Nordwesten des Reiches und damit den gesamten Niederrhein unter seine Macht zu bringen, griff Karl der Kühne in die Kölner Stiftsfehde ein, die Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz und seinem Domkapitel. Während Ruprecht eine pro-burgundische Politik verfolgte und Anfang 1474 Karl dem Kühnen sogar die Schirmvogtei und damit die praktische Verfügungsgewalt über das Erzstift verlieh, stellte sich das Domkapitel unter der Führung des von den Ständen gewählten Stiftsverwesers und späteren Erzbischofs Hermann von Hessen (1480 - 1508) gegen Burgund. Nach Ausrufung des Reichskrieges gegen ihn musste Karl der Kühne 1475 seine monatelange Belagerung des kurkölnischen Neuss, bei der ihn Jülich-Berg unterstützte, aufgeben.

Dies war der entscheidende Wendepunkt und hatte weitreichende Konsequenzen: Burgund wurde selbst zum Objekt von Begehrlichkeiten von seiten Frankreichs und Habsburgs. Für den Niederrhein bedeutete die burgundische Niederlage, dass er nicht Teil einer Großmacht wurde, sondern bis zur Zeit Napoleons trotz einer wachsenden territorialen Konzentration bestimmt blieb von dem Nebeneinander vieler Einzelterritorien. Adolf von Egmont erhielt nach dem Tod Karls des Kühnen (1477) die Freiheit wieder und wurde von den Gentern an die Spitze einer Partei gestellt, die eine Heirat zwischen Maria von Burgund und ihm erzwingen wollte; doch fand er bald darauf bei der Belagerung von Tournai seinen Tod. Nun suchte zwar Katharina, Adolfs Schwester, für dessen Sohn Karl die Regierung zu führen; doch vermochte sie sich gegen Maximilian von Österreich, auf den durch seine Vermählung mit Maria von Burgund (Tochter Karls des Kühnen) die burgundischen Ansprüche übergegangen waren, nicht zu behaupten, und dieser nahm 1483 das Land in Besitz. Karl gab allerdings seine Ansprüche nicht auf, sondern sammelte mit französischer Unterstützung ein Heer und bemächtigte sich 1492 und 1493 seines väterlichen Erbes wieder. Alle Versuche Maximilians, Geldern wiederzuerobern, waren vergeblich, und auch die niederländischen Statthalter, Erzherzog Philipp und nachher Margarete, vermochten nichts gegen Karl auszurichten.

              
                   Der Machtbereich des Hauses Burgund unter Karl dem Kühnen

Im Jahre 1483 wird uns als Lobbericher Pfarrer ein Johann von Ossum (Oussem, Ousshem, Eussem) genannt. In einer Urkunde bezgl. der Erbteilung des Nachlasses der zu Lobberich verstorbenen Eheleute Johann von Reyde, genannt von Besel, und Katharina von Bocholtz tritt er als Zeuge auf. Johann von Ossum stirbt im Jahre 1539. Im Jahre 1484 erwarb die Abtei Knechtsteden durch ihren Conventualen (Mitglied) Johann von Doyshem (oder Ovysheim), der Pfarrer in Lobberich war, eine Rente von 25 rheinischen Gulden, welche die Stadt Kempen zu zahlen hatte. In gleicher Weise erlangte ebenfalls im Jahre 1484 die Abtei der Stadt und dem Kirchspiel Dülken gegenüber durch denselben Pfarrer das Anrecht auf eine Rente von 35 churf. Gulden. Diese Rente wurde durch den genannten Pfarrer für 666 Gulden Capital gekauft. Letztere Rente wurde erst im Jahre 1734 abgelöst (Urk, 165 und 166 Düsseldorfer Copiar)

Am 30. September 1484 beurkunden Bürgermeister, Schöffen, Rat und Gemeinde von Stadt und Land Kempen, dass Johannes von Ovysheim (vermutlich identisch mit Johann von Ossum), Conventual des Gotteshauses und Convents zu Knechsteden, Pastor zu Lobbroich, eine Erbrente von 25 rheinischen Gulden, jeden Gulden zu 24 Kölner Weisspfennigen, von der Stadt Kempen für 500 Gulden käuflich erworben hat. Die Rente ist dem Johannes von Ovysheim zu bezahlen, solange er lebt, am 1. Oktober oder längstens in den folgenden 14 Tagen zu bezahlen, je nach Wahl in Köln, Neuss oder Kempen. Johannes von Ovysheim bestätigt am 1. Oktober 1484, dass die Stadt Kempen das Recht hat, die von ihm käuflich erworbene Rente mit einer Summe von 500 Gulden abzulösen, es soll jedoch eine halbjährlich Kündigung der Ablösung vorhergehen (Im Stadtarchiv von Kempen liegt die Originalurkunde vor. Auf der Rückseite steht eine Notiz, dass die Stadt Kempen im Jahre 1629 die Rente eingelöst hat).

Ebenfalls im Jahre 1484 verkaufen Stadt und Kirchspiel von Dülken zur Abzahlung eines Darlehns von 666 Gulden an den Lobbericher Pfarrer Johann von Ossum eine jährliche Erbrente von 33 Gulden, die nach seinem Tod an die Abtei Knechtsteden fallen soll. Nur wenige Tage später wird den Dülkenern von Johann von Ossum und seiner Mutter Mechtild ein weiteres Darlehn von 1000 Gulden gewährt, worauf im Gegenzug eine jährliche Erbrente von 51 Gulden vereinbart wird (vgl. Viersener Urkundenbuch, hrsg. v. Franz Josef Donner, Karl Mackes und Arie Nabrings, Viersen 1990 Nr. 386 und 387)

Henrick van Zeelem, Statthalter des Erzherzogs von Österreich, von Burgund, von Brabant und von Geldern im Herzogtum Geldern und in der Grafschaft Zütphen, belehnt am 12. November 1485 den Peter van Bocholt als Onkel und Vormund für Goert van Bocholt nach Geldrischem Recht mit dem Hof hinter der Kirche zu Lobberich (Lobbroeck), den Goert von seinem Vater Arnt van Bocholt geerbt hat. Der Hof liegt zwischen Gadert van Heythuysen und der Sittard (Sittert). Peter van Bocholt hat die Hergewede bezahlt und namens seines Neffen den Lehnseid geleistet. Der Aussteller siegelt. Zeugen: Jan van Buren und Jan van Sallandt.

Adolf Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden, Generalstatthalter und speziell der Lehen des Landes Geldern und der Grafschaft Zütphen, belehnt am 8. April 1486 namens des römischen Königs Maximilian, Erzherzogs zu Österreich, Herzogs zu Burgund etc., den Gothart Ketzgin mit dem Haus und Hof zu Bocholt (Boichholt) und den zugehörigen Erben und Gütern, wie ihm dies wegen Jungfer Alheit von Heimbach und von Boicholt zusteht, und zugleich auch zu Behuf der Jungfer Guytghin von Boichoilt, Alheits Schwester. Den Schwestern ist das Gut aufgrund des Todes ihres Bruders Johan von Boicholt zugefallen. Gothart ist zuvor schon von Herzog Adolf von Geldern zu Geldrischem Recht belehnt worden. Das Gut ist nach geldrischem Recht zu verherweden. Der Aussteller siegelt. Zeugen: Reiner von Holtzhusen, Arnt von Hunselair, Johan Kreynck und Johan von Worcheim.

Am 10. Dezember 1485 bestätigt Maximilian von Österreich, dass die Lobbericher im Gebiet zwischen Venlo und Straelen weiter Torf stechen dürfen, und zwar solange sie nicht durch richterlichen Beschluss davon abgehalten werden. Der Probst von Maastricht, Johann van Eynatten, hatte den Sachverhalt vorher "unparteiisch" untersucht. Am 13. Mai 1486 wird nach dem Tode der Eheleute von Besell, am Abend vor Pfingsten, von den Schöffen, Geschworenen, den Kirch- und Brudermeistern Lobberichs mit einer Gesamtstiftungssumme von 18 1/2 jährlichen Erbmaltern Roggen bestätigt zugunsten von drei wöchentlichen Erbmessen, die alle weken geschien ind gedain sullen werden up einen altaire in onser kirspelskirken, weder der suyden syden (Südseite nach Burg Ingenhoven hin), davor Johan van Reyde und seine Hausfrau begraben liegen. Am gleichen Tag geloben die Kirch- und Brudermeister noch einmal, den immer noch nicht konkretisierten neuen Altar auf der Südseite der Lobbericher Kirche auf ihre Kosten weihen zu lassen. Die Stiftung wurde am 6. Februar 1490 durch den Lütticher Bischof Johannes de Hoerne bestätigt.

Johan Pyeck, Rat und Amtmann des römischen Königs und beauftragter Statthalter für die Lehen in dessen Herzogtum Geldern und Grafschaft Zütphen in Abwesenheit des Generalstatthalters Adolph Graf zu Nassau, belehnt am 8. Juni 1490 Edelwart van Boickholt zugleich auch für seinen Bruder Johan mit dem Haus zu Bocholt im Kirchspiel Lobberich nach geldrischem Recht. Seiner Mutter bleibt an dem Haus ihre Leibzucht vorbehalten. Der Aussteller kündigt das Siegel des Generalstatthalters in Lehnssachen an.
Zeugen: Johan Horn van den Broick und Arnolt Neutken.

Karl der Kühne starb, wie bereits ausgeführt, im Jahre 1477. Als auch sein Schwager, Herzog Adolf, im gleichen Jahr verstarb, eroberte Maria von Burgund, die ja den Erzherzog Maximilian von Österreich geheiratet hatte, das Gelderland. Hierauf wurde das Gelderland von beiden gemeinschaftlich von 1477 - 1482 regiert; im März 1482 starb Maria von Burgund und hinterließ ihrem 5-jährigen Sohn Philipp, später der Schöne genannt, die Regierung. Die Regierungsgeschäfte führte jedoch Maximilian, sein Vater - als Vormund -. Die Vormundschaft Maximilians fand im Lande jedoch keine Anerkennung, vielmehr versuchte man, "das burgundische Joch abzuwerfen". Als nun Maximilian, der 1486 zum römischen Kaiser gewählt wurde, bewirkten die Geldern'schen die Freilassung des in französischer Gefangenschaft befindlichen Sohnes des 1477 gefallenen Herzogs von Geldern, Karl von Egmond, welcher nach 19-jähriger Abwesenheit im März 1492 nach Geldern zurückkehrte.

Am 25. März 1492 betrat der 25jährige Karl geldrischen Boden und wurde mit Jubel empfangen. Das erste, was Karl tat, war, sich gegen seiner Vorgänger, König Maximilian zu rüsten, welcher sofort ins Oberquartier einrücken ließ. (Im Dezember 1497 wurde das Amt Krickenbeck von den Feinden Karl's durch Brandschatzungen in einer Weise heimgesucht, dass die Einwohner die Flucht ergriffen. (Fahne)). Dieser Krieg dauerte mit wenigen Unterbrechungen bis 1499, wo Maximilian Frieden schloss.

                             
                                                Karl von Egmond

Nun brach ein neuer Krieg mit Kleve aus und kaum war der beendet, als Maximilians Sohn, Philipp der Schöne, König von Spanien, im September 1504 auf Geldern loszog. Schon bald gerieten die bedeutendsten Städte und Schlösser in des Königs Gewalt. Als nun auch noch Maximilian selbst mit Heeresmacht anrückte, blieb für Karl von Egmont nichts anders übrig, als sich zu ergeben. 1505 rückten Philipps Truppen in das Amt Krickenbeck und " richteten es vollständig zu Grunde".

Am 27. Juli 1505 kam zu Tiel ein Vertrag zustande, wonach jeder Teil die Städte und Plätze behalten sollte, welche er augenblicklich besaß. Zwei Jahre lang sollten die Waffen ruhen und Karl dem König nach Spanien folgen, um ihm gegen ein Jahrgehalt zu dienen. Karl hielt indessen diesen Vertrag nicht ein; er verbündete sich bereits 1506 mit dem französischen König Ludwig XII., dessen Hauptziel es war, der österreichischen Macht in den Niederlanden möglichst viele Schwierigkeiten zu bereiten. Bereits im August 1506 rückte das französische Hilfskorps in das Gelderland ein. Doch wieder kam es zum Frieden, und wieder wurde er von Karl von Egmont gebrochen.

Eine weitere Urkunde des Lobbericher Pfarrarchivs ist für Lobberich wohl die wichtigste Urkunde, die heute noch existiert. Ihr Text war zwar schon immer bekannt, da eine Abschrift im Kirchenbuch I vorhanden ist (SS. 73/74), nur war das Original bis zum Fund von Pfarrer Klaus Dors verschwunden. Am 12. September 1505 verleiht Karl von Egmont dem Lobbericher Kirchspiel und seinen Einwohnern drei jährliche freie Markttage. Diese Verleihung geschieht wegen der treuen Zuneigung und dem Wohlverhalten der Lobbericher ihrem Herzog gegenüber. Die Einnahmen dieser Jahrmärkte sollen dazu "to dienst tot reparaeren s Doerps en mackinge der Ser steenstraeten". Hier ging es nicht, wie Marcus Optendrenk  (Lobberich im späten Mittelalter (1400-1550), Heimatbuch Kreis Viersen 1998) feststellt, nicht nur um die routinemäßige Instandhaltung des Dorfes und seiner Wege, sondern um die Beseitigung der Spuren von Belagerung und Verwüstung, Brandschatzung und Plünderung durch Habsburger und Klever Truppen im vorangegangenen Jahrzehnt. Das kaum geschützte Kirchspiel Lobberich hatte stark gelitten. Wie anderenorts hatten viele Bewohner flüchten müssen, teils in andere Dörfer, teils in die Burganlagen.

Zudem war auch der dritte Markt zur Unterhaltung der Kirche weniger dazu gedacht, um dort besondere Reichtümter anzuhäufen, sondern um Kriegsschäden zu beseitigen: ". Noch hebbben wy onsen scepen en kerspell van Lobbroick tot tymmerongen en fabricken der kercken aldair den derden Iaermarckte in manieren en voirworden as vurschr. vergont". Die beiden ersten Markttage leben heute als Lobbericher Früh- und Herbstkirmes weiter. Sichere Erkenntnisse darüber, wie lange es den dritten Markttag gegeben hat, gibt es nicht. Unsicherheiten und Spekulationen werden auch dadurch genährt, dass der dritte Markttag nicht zusammen mit den beiden anderen im ersten Teil der Verleihungsurkunde aufgeführt sind, sondern nach den üblichen abschließenden Bekräftigungsformeln gleichsam als Anhang angefügt sind. Dieser Markttag sollte gehalten werden am Freitag nach dem Sonntag, an dem man sing: >Esto mihi< (also dem Fastnachssonntag)

     
Fotografie der Verleihungsurkunde der Marktrechte mit dem anhängenden Siegel Karl von Egmonds

Die Verleihungsurkunde der Marktrechte sagt über den Termin dieser beiden Markttage: die ierste marcktdach soll gehalden werden opten derden sonnendach naeden heiligen pynxstdach (am dritten Sonntag nach Pfingsten) den anderen opten elffduysend meeghden dach (Tag der 11000 Jungfrauen, das ist der Festtag der hl. Ursula). Diese Termine haben sich über 450 Jahre erhalten. Nur der dritte Markttag, der u.a. zum Unterhalt der Kirche bestimmt war, ist seit langem abgeschafft worden. Bei den Lobbericher Kirmessen handelt es sich also um echte verliehene Marktrechte im Gegensatz zu den Kirmessen oder Kirchweihfesten. Auch die Dauer der Lobbericher Markttage hat sich nicht verändert. Schon in der Verleihungsurkunde wurden sie auf jeweils drei volle Tage festgesetzt; sie sollten von einem Tag vor bis einen Tag nach dem Termin von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang stattfinden.

Der Text der Urkunde lautet: "Wir Carolus von der Gnaden Gottes Hertzogh von Gelder, Greue (Graf) van Zutphen, thun kundt und bekennen dat wir umb - Zuneigungh, die wir dragen tot unssen lieuen getrouen Schepen, Geschworen und Untersaeten unsers Kirspels van Lobberich in unsern Lande van Crickenbecke gelegen, denselben Kirspiel der h. Kirchen tho Ehren und tot Dienst der reparation des Dorffs mackinge der stein strate gegeuen haben - vor unss und unse Eruen - twee freie Jairmarkte - der erste sall gehalden werden op den 3. Sonntag nach den h. Pfingsttag, als St. Cornelius heiligthumb und statio zu Lobberich wirdt gehalten, die andre op die elff thausendt Magden tagh, welche markt einen tagh vor und einen tagh nahe, von opgangd tot den untergangh ter Sonnen toe, jairlichs und alle jair in und ussgaen soll. Alle - so tot diese marckte ihre veilongh bringen, soll geuen drey Morcken, item vor ieglicken pferde - twee moercken, van ecklicken pferde, die op seluen Markt verkauft werden einen Wittpenningh die der kauffer und verkauffer ecklick halff geben, item van einen Ocks, offte Koe, Vercken, ofte Schaaf twee Moerken, der kauffer und verkauffer halb. Also sollen unse Schepen - unde kirspels Leuth von Lobberich gehalden wesen, uns - jeder zeit einen alten tornis jairlichs thoe betaelen. Item bekennen wir - dat wir allen - wat staetes ofte conditien die wehren - die diesen Markt versoeckende werden, unse freiheit ende geleydt gegeuen hebben, befehlen allen unsen ambtleuthen - dat sie die vurss. Merckte freyn, und wer dieselue ontfreyt, der sall unss brucken leib und gutt. Dess in Uhrkundt haben wir - unse Siegell an desen brieff dren hangen 1505 auf Freitag nach unser 1. Frawen tagh nativitatis. Noch hebben wir unsen Scheppen van Lobbrich tot Timmerongh und Fabrick der kirchen aldaer den dreden Marckttagh - vergünt, der gehalden sall werden op den freytagh nae den Sonnentagh, als man singt esto mihi. Actum ut supra in presentia consiliariorum anno et die quibus supra."

Die Markttage haben ihrer Bestimmung gemäß dazu gedient, Produkte und Tiere zum Verkauf zu bringen. Das Reglement hatte bereits Karl von Egmond im Jahre 1505 festgelegt. Demnach sollte alle, die Waren auf dem Markt anboten, ein Standgeld von drei Mark zahlen. Auch die Teilnahme auswärtiger Marktbeschicker war ausdrücklich vorgesehen. So sollte von ihnen fsür jedes aufgetriebene Pferd eine Gebühr von zwei Mark gezahlt werden. "Weiterhin soll man für jedes Pferd, das auf diesen Märkten verkauft wird, einen Weißpfenning geben, den der Verkäufer und der Käufer je zur Hälfte aufbringen müssen. Ebenso von einem Ochsen oder von einer Kuh vier Mark, jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer. Weiterhin soll jede andere Ware nach Belieben verkauft und bezahlt werden. Alles dies in Maßen, dass unsere Schöffen, Geschworene und Kirchspielleute des vorgenannten Ortes Lobberich gehalten sind, uns oder unserem derzeitigen Rentmeister einen alten Tornoiss jährlich zu zahlen."

Im Jahre 1507 wird Mathias von Thürre (Thüre, Thure) von Düren als Pastor der Kirche von Lobberich erwähnt. Er wurde wegen seiner "ausgezeichneten Frömmigkeit und seiner hervorragenden Kenntnisse" im Jahre 1507 bis zu seinem Tode am 6.1.1543 zum 38. Abt. des Klosters Knechtsteden gewählt. Nachfolger wird im Jahre 1507 ein Sibertus (Sybert) von Krickenbeck aus Breyell (vermutlich gehört er geneaologisch zum Hause Krickenbeck; Finken nannte als Gründe u.a. auch die Vornamen seines Ururgroßvaters und früheren Ritters zu Schloss Krickenbeck. In einer Urkunde vom 17.1.1288 vor den Laten zu Leuth kommen uner anderen als Zeugen vor: Heinrich von Kriekenbeck und Sibert von Kriekenbeck, Sohn von Ritter Heinrich).

Am 12. März 1512 verkaufen die Schöffen und Geschworenen des Kirchspiels Lobberich dem Boisheimer Pastor Wilhelm von Krickenbeck, genannt In gen Raede, zum Preis von 300 Goldgulden eine Erbrente in Höhe von 15 Rheinischen Goldgulden. Die Kaufsumme verwenden die Lobbericher dazu, um ihren "brandschatt" zu Wachtendonk zu bezahlen. Die Lobbericher geloben weiter, die Erbrente jährlich am 12. März (dem Fest des heiligen Gregorius) zu bezahlen, und zwar entweder in der Kirche zu Boisheim, in der Kirche zu Oedt oder in der Nicolai-Kirche zu Venlo. Als Zeugen für diesen Vertrag treten Godert und Arndt von Bocholtz sowie Heinrich von Berrenvelt, der Schultheiß und Amtmann von Krickenbeck auf. Die Gründe dieser Vereinbarung hat Marcus Optendrenk in "Die Zeit der Bocholtz" von Theo Optendrenk näher untersucht:

"Nach mehreren vergeblichen Anläufen Kaiser Maximilians, den vertragsbrüchigen Karl von Egmond (er hatte sich nicht, wie am 27. Juli 1505 mit König Philipp II. von Spanien vereinbart, sich für zwei Jahre an den spanischen Hof zu begeben, sondern sich in der Stadt Geldern verschanzt und von dort aus seinen Krieg gegen das burgundisch-habsburgische Herrscherhaus fortgesetzt) zur Aufgabe zu bewegen und durch Feldzüge ins Herzogtum Geldern wichtige Städte und Bastionen des Herzoges zu gewinnen, schien eine Pattsituation eingetreten zu sein, in der keine Seite den Konflikt zu den eigenen Gunsten entscheiden konnte. In dieser Situation ergriff der Kaiser erneut die Initiative. Nettesheim berichtet in seiner Geschichte Gelderns darüber: "Im folgenden Jahre (1512) kam Kaiser Maximilian persönlich nach den Niederlanden und ergriff ernstliche Maßregeln, um dem geldern'schen Kriege endlich ein Ende zu machen. Er nahm zu diesem Zwecke die Herzöge Heinrich und Erich von Braunschweig-Wolfenbüttel in Dienst und ließ dieselben mit einem Heere gegen das Oberquartier vorrücken, wo inzwischen die Geldern'schen die Stadt Straelen wiedererobert hatten und nunmehr auch das von burgundischen Truppen noch besetzte Wachtendonk belagerten. Aber auch dieser Kriegszug gegen unser Land hatte keinen wesentlichen Erfolg. Die feindliche Armee musste sich mit der Wiedereinnahme von Straelen und der gänzlichen Verwüstung des umliegenden Gebietes begnügen und ohne weitere Vorteile abziehen."

Vergegenwärtigen wir uns kurz die Herrschaftsverhältnisse im Jahre 1512. Während die Stadt Geldern und das Amt Krieckenbeck in der Hand Karls von Egmond sind, gewinnen die Truppen des Kaisers in mehreren Schlachten Straelen zurück. Die Angriffe der geldrischen Streitkräfte gegen die von den Burgundern besetzte Burg Wachtendonk haben keinen Erfolg. Karl kann die Burganlage nicht einnehmen. Stattdessen verwüsten die kaiserlichen Truppen erhebliche Teile der Umgebung. (Fahne)

Gibt es eine Verbindung zwischen diesen Ereignissen und der "ungewöhnlichen" Lobbericher Erbrentenvereinbarung von März 1512? Zunächst weist die Formulierung der Urkunden selbst in diese Richtung. Denn es heißt dort, die Erbrente sei an Wilhelm von Krickenbeck verkauft worden "vor eyn suma der vurschr. gulden dae uns allen wail myt genoeget, wilche suma van gulden wir untvangen en gekeyrt hebben in unsers keirspels meyste nutz en urber, aen unsen brantschatt tho Wachtendunck tho betaelen". (Übersetzung: Der Kauf hat stattgefunden für eine Summe der vorgenannten Gulden womit uns sehr wohl gedient ist, welche Summe wir empfangen und ausgegeben haben zum meisten Nutzungen und Guten unseres Kirchspiels, um unseren Brandschatz zu Wachtendonk zu bezahlen.)

Der Hintergrund dieser "Brandschatzung" muß in den Auseinandersetzungen des Jahres 1512 selbst gesucht werden. Dabei gibt es weitere Hinweise in der Lobbericher Urkunde, die in diese Richtung weisen. Danach ist nämlich Otto Schenk, der Drost und Burgherr von Wachtendonk, der Gläubiger der Lobbericher. Dieser "Otto Schenck Rytter en Housstman tho Wachtendonk" ist spätestens seit 1496 Herr von Walbeck, Drost von Geldern und Wachtendonk. In dieser Zeit ist er auch einer der "Heerführer" Karls von Egmond.

Lobberich trifft es im Jahre 1513 hart: In der Chronik des Klosters Brauweiler heißt es knapp: Damals drangen wieder Burgunder in das Herzogtum Geldern ein und brannten drei Dörfer, nämlich Viersen, Lobberich und Grefrath nieder. 1514 bemächtigten sich die Burgunder des Schlosses Krickenbeck. Nach der Niederlage 1505 und dem anschließenden Friedensschluß trat Karl von Egmond er auf die Seite der Burgunder über. Erst 1517 finden wir ihn wieder an der Seite des Herzogs von Geldern. Dieser Otto Schenk hat offenbar bei den Auseinandersetzungen des Jahres 1512 auch die Lobbericher in die Devensive gedrängt. Es liegt nahe, die Lobbericher unter den Truppen des Amtes Krickenbeck zu suchen und das Angebot, eine Brandschatzung zu zahlen, als Ausweg zu verstehen, sich den überlegenen Wachtendonker Drosten aus dem Ort zu halten. Um das Geld dafür kurzfristig aufbringen zu können, nehmen die Lobbericher bei Wilhelm von Krickenbeck in aller Eile den Kredit in Höhe von 300 Goldgulden auf. Diese Summe haben sie dann ausweislich der Formulierung in der Urkunde dafür aufgewendet, um Otto Schenk zu bezahlen. "Damit ist die Verbindung zwischen der Lobbericher Urkunde und dem Streit um Wachtendonk zwischen Karl von Egmond und dem burgundischen Besetzern hergestellt."

Karl von Egmond war sich bewusst, dass er ohne fremde Unterstützung schwerlich sein Herzogtum gegen Maximilian behaupten konnte. Der natürliche Verbündete war König Karl VIII. von Frankreich, der alte Rivale des Hauses Burgund-Habsburg. Die Unterstützung mit Geldmitteln und Truppen durch König Ludwig XII. von Frankreich, die Uneinigkeit im kaiserlichen Heer und vor allem der Kriegsmut der Geldernschen sowie deren unerschütterliche Treue (*) zum Landesherren erklären es, dass sich das erschöpfte Gelderland dreimal (1498, 1505 und 1512) erfolgreich gegen Kaiser Maximilian behaupten konnte.

*) Am 5. Februar 1503 erklären 15 Adelige, darunter auch Peter von Bocholtz (Boickholt), Eduard von Bocholtz (Boickholt), Reiner von Bocholtz (Boickholt), Herr von Horst, Arndt von Bocholtz (Boickholt), Drost des Landes von Kessel im Namen der gesamten Ritterschaft und Dienstleute des Oberquartiers, Schöffen, Vogte, Bürgermeister und Räte der Städte Roermond, Venlo, Geldern, Erkelenz, Straelen und Nieuwstadt auf Veranlassung von Reyner von Geldern, Stadthalter des Oberquartiers, kraft des Befehls von Frederick, Herr von Bronckhorst und Borculo, Stadthalter-General von Geldern und auf Ansinnen der anderen Ratsmitglieder des Landesherren, dass sie ihrem Landesherren treu bleiben und sich untereinander zu unterstützen.

Deilmann vermutet in seiner Geschichte Süchtelns, dass im Jahre 1518 "auf Süchtelner Boden oder in der Nähe von Lobberich" 800 Mann eines "brotlos gewordenen Söldnerheeres", das sich der Übermacht der Landesherren von Jülich-Berg, Kurköln, Kleve, Mark und Brabant gegenübersah und sich zur Übergabe der Waffen entschlossen habe, aus ungeklärte Ursache "niedergemacht" wurde. Unter der Amtsdauer von Sibertus von Krickenbeck (1507 - 1532?) tritt auch ein Albertus Walden am 27. Oktober 1528 als Pastor zu Lobberich auf. Vermutlich hat er aber nur für eine kurze Zeit Pfarrer Sibertus vertreten, da dieser noch im Jahre 1531 als Pfarrer von Lobberich Urkunden unterzeichnet hat.

Edward von Boecholt und seine Ehefrau Maria von Broyckhuysen verpachten am 29. November 1531 dem Frerick an der Stegen und dessen Frau Ffyken in Erbpacht ein Stück Ackerland zwischen Frericks Land und dem Land der Aussteller, schytende op dat Boert von der Lantwerskuelen, dye langs den Werst geyt. An Pacht sollen jährlich an Andreas Abend vier Pfund Wachs für den Altar in der Kapelle zu Bocholt (Boecholt) gezahlt werden. Hier ist erstmals in einer Urkunde eine Kapelle der Burg Bocholtz urkundlich erwähnt.

Karl von Egmond teilt dem Amtmann von Erkelenz Franss Voss von Schwarzenborgh am 20. März 1536 mit, dass er den Joachim von Boicholt, Sohn des verstorbenen Edwartz von Boicholt mit dem Haus Bocholt zu Lobberich belehnt habe und befiehlt ihm, Joachim in dessen Besitz zu schützen. Wer ein besseres Recht an diesem Hause zu haben vermeint, solle sein Recht daran suchen. 1537 drängen die zu einem Landtag in Nimwegen einberufenen, einflussreichen Stände, Herzog Karl von Egmond zum Verzicht auf Geldern und Zutphen und als seinen Nachfolger den jungen klevischen Erbprinzen Wilhelm V. von Jülich-Cleve-Berg (Sohn des Herzogs Johann von Cleve) zu erklären. Am 27. Januar 1538, kurz vor dem Tod Karl Egmonds am 30. Juni 1538, übernimmt Wilhelm V. das Amt.                       

Am 9. Februar 1539 vereinigte Wilhelm V. die Länder Geldern, Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg unter seine Macht. Der Erwerb von Geldern hätte diesen vereinigten Herzogtümern eine beherrschende Stellung im Nordwesten des Deutschen Reiches ermöglicht, was vermutlich auch konfessionspolitische Auswirkungen gehabt hätte. Außerdem wäre durch Geldern eine direkte Verbindung zu den Territorien Kleve und Jülich hergestellt worden. Der Anspruch lässt sich jedoch nicht durchsetzen, da er auf Widerstand des Hauses Habsburg stößt, das Geldern als (allerdings umstrittenen) Bestandteil des burgundischen Erbes für sich reklamiert, um seinen niederländischen Herrschaftsbereich abzurunden.

Damit das Land nach seinem Tode nicht an das Haus Habsburg fällte, schloss der kinderlose Herzog Wilhelm V. am 14. Oktober 1543 mit König Franz I. von Frankreich des Geheimvertrag von Grunsfoort, wonach jener ihm das Herzogtum Geldern gegen eine jährliche Summe von 50.000 Pfund Tornois übereignete. Die Hauptbestimmung dieses Traktates waren folgende:

1. Der französische König nimmt die Person des Herzogs und dessen Länder in seinen Schutz, welche er wie seine eigenen beschützen und verteidigen wird.

2. Der Herzog muss dem König von Frankreich mit seinem Volk, seinen Städten und Festungen, in defensiven und offensiven Kriegen dienen, außerdem müssen die Kriegsobersten und das Kriegsvolk schwören, nach dem Tode des Herzogs dem König und seinen Nachfolgern denselben Gehorsam zu leisten, wie dem Herzog selbst.

Dieser Vertrag verstieß gegen Herzog Egmonds mit Karl V. am 3. Oktober 1528 zu Gorkum eingegangen und am 10. Dezember 1536 in Grave bestätigten Vergleich, der dem Kaiser nach dem Tode des Herzogs die Nachfolge in Geldern einräumte. Karl von Egmond war allerdings zu diesem Vergleich genötigt worden. Die geldrischen Städte wollten aber weder burgundisch noch französisch werden, ratifizierten keinen der gerade genannten Verträge und lehnten im Oktober 1537 auf dem Landtag in Arnheim den zugunsten Frankreichs erfolgten Schenkungsakt ab. Vielmehr schlossen sie am 27. Januar 1538 zu Nimwegen einen Vertrag, in dem der Erbprinz Wilhelm von Jülich-Berg zum Nachfolger Karl von Egmond bestimmt wurde.

Am 28. Dezember 1538 untersiegelt Gerhard (Gerhard Stralgen, Straelgen, Strailgen) aus Moers, Pastor zu Lobberich, mit anderen eine Urkunde, wonach Johann von Bocholtz, Sohn Eduards für eine Summe Geldes zu Gunsten der Witwe und anderen Kindern Eduards auf dessen Erbschaft verzichtet. (Am 20. Dezember 1539 war dieser Pastor auch bei der Eheabredung Georg von Hatzfelds und Anna von Bocholtz zugegen)

Durch den Nimwegener Vertrag war Franz I. um seine so sicher erhoffte Beute gebracht. Solange nun der Konflikt zwischen ihm und Karl V. andauerte, hatte Wilhelm von französischer Seite nichts zu befürchten. Franz versuchte sogar, ihn auf seine Seite herüberzuziehen, indem er ihm ein Bündnis und eine seiner Töchter zur Ehe anbieten ließ. Wilhelm war nicht abgeneigt, auf diesen Vorschlag einzugehen, jedoch der nach dem Sieg des Kaisers zwischen Frankreich und Habsburg geschlossenen Waffenstillstand zu Nizza (18. Juni 1538) vereitelte die Ausführung. In diesem Vertrag verpflichtete sich der französische König, Karl V. bei einem etwaigen Kriege um Geldern kein Hindernis in den Weg zu legen.

Der Geldener Herzog Karl von Egmond starb verbittert am 30. Juli 1538, bevor er Frankreich das ihm dort von König Franz I. verliehene Herzogtum Bourbon hatte in Besitz nehmen können. Der neue Herzog von Geldern, Wilhelm der Reiche von Jülich-Kleve-Berg, heiratete am 15. Juli 1540 die erst dreizehnjährige Jeanne d'Albret, Erbtochter des Königs von Navarra und Nichte des französischen Königs. Der Ehevertrag wurde am 10. September 1540 seitens Franz I. ratifiziert. Der französische König rückte aber vorsichtshalber in die Urkunde den Geldern betreffenden Artikel der Vereinbarung von Nizza ein und machte somit das Bündis für Wilhelm weitgehend wertlos. Zudem blieb die junge Braut (vermutlich auch wegen ihrer Jugend) in Frankreich.

                 
                                 Kaiser Karl V.

Am 12. Juli 1542 erklärte Frankreich unter Missachtung des in Nizza geschlossenen Waffenstillstandes an Karl V. den Krieg. Es war dies der vierte französische Krieg gegen Karl V. König Franz I. war verbündet mit den Türken, Dänen, Schweden, Schotten und dem Herzog Wilhelm von Geldern-Jülich-Kleve-Berg. Frankreich ging an allen Fronten in die Offensive: gegen das Königreich Navarra, das Roussillon, das Herzogtum Lothringen und vor allem gegen die Niederlande. Das Verhältnis zwischen dem König von Frankreich und Herzog Wilhelm von Kleve verschlechterte sich jedoch zusehends. Jeanne von Navarra, Wilhelms Gemahlin, wurde nach wie vor in Frankreich zurückgehalten. Die einzigen Truppen, die Franz I. zur Entlastung Kleves schickte, waren gegen Ende des Jahres 1542 die meuternden Söldner von Rossums. Auch die versprochenen Gelder flossen nur spärlich.

Die entscheidende Wendung des Krieges brachte im Mai 1543 der Entschluss des Kaisers, nach Deutschland zu kommen und Wilhelm von Geldern-Jülich-Kleve-Berg persönlich niederzuwerfen. Karl V. zog vom 17. bis 20. August 1543 bei Bonn ein Heer von 40.000 kaiserlichen Soldaten zusammen. Am 23. August dringen Teile der Truppen in das befestigte Düren ein, um es zu plündern und brandzuschatzen. Die Stadt Jülich wird kampflos den kaiserlichen Truppen übergeben. Karl V. zieht jetzt an der Spitze seiner Armee den Rhein hinab und nahm am 29. August 1543 Erkelenz ein. Damit hatte er den Boden des Herzogtums Geldern betreten. Innerhalb von nur zweieinhalb Wochen war Wilhelm vollständig niedergeworfen worden, zudem blieben die französischen Hilfstruppen aus. Herzog Wilhelm kann nicht anders und erscheint am 6. September 1543 im Feldlager des Kaisers bei Venlo und wirft sich Karl reumütig zu Füssen.

                          
                                 Fußfall Herzog Wilhelm von Geldern vor Karl V.

Am 7. September 1543 wird der Vertrag von Venlo unterzeichnet. In diesem Vertrag wurde im Hinblick auf Frankreich folgendes festgelegt:

1. Wilhelm verzichtet zugunsten des Kaisers auf Geldern und Zutphen und entbindet die Stände ihres ihm geleisteten Treueeides; dieselben erkennen von nun an den Kaiser als ihren Landesherren an.

2. Wilhelm verpflichtet sich, die Verbindung mit Frankreich, Dänemark und Schweden zu lösen und mit anderen Fürsten kein Abkommen zu treffen, das gegen Kaiser und Reich gerichtet ist.

3. Die Ehe Wilhelms mit Jeanne von Navarra wurde gelöst. Papst Paul III. annulierte diese am 12. Oktober 1545. Wilhelm heiratete daraufhin am 18. Juli 1546 die Erzherzogung Marie von Österreich, Nichte Karls V. und Tochter König Ferdinands I. Außenpolitische Beziehungen Kleves zu Frankreich fanden nicht mehr statt.

Zudem zwingt der Kaiser den Herzog, wieder katholisch zu werden und die Reformation zu bekämpfen.

Von 1543 bis 1548 ist Theodor von Neuß (Theodor Naber) von Neuß Pastor der Lobbericher Pfarre. Er liegt begraben vor dem Sakramentenhäuschen im Chor der alten Pfarrkirche.

Am 28. März 1545 teilen die Brüder Johann und Hermann von Bocholtz - Söhne der verstorbenen Eheleute Godart von Bocholtz und Maria von Busfeld - die elterlichen Güter. Dabei erhält Johann den Hof zu Lobberich (hinter der Kirche - Ingenhoven) und Hermann den Hof zu Kessel.

Vom 14. Mai 1545 existiert folgender Ehevertrag:

Ehevertrag zwischen Goddert van Boickholtz und Maria van Ryfferscheydt, Frau zu Pesch (Kspl. Immerath).
Der Bräutigam bringt in die Ehe sein gesamtes elterliches Erbe und Kindteil ein, das ihm von seinem + Vater Arnt van Boickholtz und seiner Mutter zusteht, sodann 1500 Goldgulden, die auf dem Hof zu Hinsbeck stehen, den er selbst in Gebrauch hat, 2400 Gulden, die er dem Herzog laut Urkunde geliehen hat, und 4000 Gulden an barem Geld. Die Braut bringt in die Ehe ebenfalls ihr Patrimonium und Erbteil sowie dasjenige ein, was sie von ihrem + Bruder und ihrer + Tante geerbt hat, sowie das Haus Pesch mit allem Zubehör. Sollte der Bräutigam vor seiner Braut ohne Hinterlassung von Leibeserben sterben, soll diese die 4000 Gulden behalten und das übrige von ihm eingebrachte Gut zur Leibzucht besitzen. Nach ihrem Tod fällt diese Gut an seine nächsten Erben. Hinterläßt er bei seinem Tod Kinder von ihr, so bleibt sie mit den Kindern in allen Gütern sitzen. Wollen Mutter und Kinder nicht zusammen wohnen, verbleiben der Mutter das Haus zu Pesch und die 4000 Gulden. Nach ihrem Tod erben die Kinder. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam, ohne Kinder zu hinterlassen, genießt der Bräutigam die von ihr eingebrachten Güter auf Lebenszeit als Leibzucht. Nach seinem Tod erben diese ihre nächsten Erben. Stirbt sie vor dem Bräutigam und hinterlässt Kinder, so bleibt er in allen Gütern, so lange er unverehelicht bleibt. Falls Vater und Kinder dann nicht zusammen leben wollen, hat der Vater den Kindern die mütterliche Erbschaft auszuhändigen. Sterben die Kinder ohne Leibeserben vor den Eltern, so gehen die Güter jeweils halb an die nächsten Erben von Vater und Mutter. Was die Eltern während der Ehe erben, geht an die Kinder. Gehen die Ehepartner erneut Ehen ein, so gehen die dann ererbten Güter an die Kinder der zweiten Ehe. Kinder aus einer zweiten Ehe sollen 6000 Gulden erhalten. Beide Ehepartner behalten sich das Recht vor, den jeweils anderen Ehepartner mit weiteren Gütern zu beleibzüchtigen.
Es unterschreiben der Bräutigam, seine Mutter Francisca Witwe von Boickholtz, Herr Peter von Bockholtz, Abt von Gladbach, und Herr Arendt van Bockholtz, Domherr zu Lüttich und Kanoniker zu Aachen, seine Brüder, weiter Hatherdt von Boickholtz, sein Onkel, Dietrich Herr zu Mylendonk (Milendunck), Drachenfels und Meiderich, Drost zu Montfort und Heynen, sein Schwager, Wilhelm von Goer zu Zoppenbroich, Herr zu Einrath (Eynraedt), und Alerth von Goer, sein Neffe, sodann die Braut, Wilhelm Graf zu Neuenahr und Moers, Herr zu Bedbur und Erbhofmeister, Johan Graf zu Salm, Herr zu Reifferscheidt, Dyck und Alfter, Erbmarschall, sodann Thomas von Nyekirchen, Chorbischof des Domstifts zu Utrecht und Dechant zu St. Johann daselbst, Johan von Merode und Gothert Stein von Glesch, ihre Onkel, Neffen und Schwäger.



Johann von Boecholt und seine Frau Johann van Drypt übergeben am 28. März 1546 dem Wylm Hegholtz in Erbleihe den Hegholtzhof, wie ihn seine Vorfahren besessen haben. Jährlich an Lamberti ist ein halber rheinische Gulden zu zahlen. Für eine Wechsel und einen Sterbfall sind jeweils ein halber Gulden zu zahlen, für den Erbgewinn ein Gulden. Wird beim Tod des Pächters nicht binnen 30 Tagen gewonnen, so fällt er an die Aussteller zurück. Alle Früchte und Korn sind auf der Kaetmühle zu mahlen.  Am 10. Oktober 1552 verpachten Jan von Boycholtz und seine Frau Janna dem Jan Luytgens und dessen Frau Naelke die Kaetmühle mit dem dazugehörigen Kamp auf vier Jahre. Die Pacht beginnt zur Kirmes am Christabend 1552. Die Pacht beträgt 30 Malter Roggen sowie zu Neujahr ein Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer. Die Pächte haben dem Jan von Boycholtz 200 Reiter(gulden) gegeben weswegen sie während der Pachtzeit kein Handgeld zahlen müssen. Das Geld erhalten sie nach der Pacht zurück. Im Jahre 1552 kommt ein Wilhelm van Hoengen als Pastor der Lobbericher Pfarre vor. Er legte jedoch wegen der "Wirren des belgischen Krieges" das Pfarramt in die Hand des Prälaten (Abtes) nieder und starb im Kloster Knechtsteden im Jahre 1574. Im Jahre 1555 sind Johann von Bocholtz und Johann von Heithausen als ortsansässige Mitglieder des geldrischen Landtages bezeugt (Fahne). Damals war die Landtagsfähigkeit zum wesentlichen Kriterium für die adelige Qualität geworden, was um so bemerkenswerter ist, als mit den bocholtz'schen Vertretern gerade nicht Ritterbürtigen der große Sprung geglückt war. (Fahne).

Vor allem die Doppelpräsenz der beiden aus dem Hause Bocholtz hervorgegangenen Familien im damals 27 Sitze umfassenden geldrischen Landtag zeigt eindrucksvoll das Gewicht dieses in weiten Teilen Gelderns begüterte und einflussreichen Geschlechts. Damals war entscheidende Voraussetzung für die Zuerkennung der Landtagsfähigkeit der Besitz, das Haus. Die hier zu nennenden Häuser Bocholtz und Ingenhoven haben die entsprechende Qualität über die Franzosenzeit bis ins 19. Jahrhundert hinübergerettet. Johanna van Drypt, Witwe des Johann von Boecholt bittet am 25. Januar 1558 den Kanzler vom Fürstentum Geldern und Grafschaft Zutphen den Jasper von Stalbergen mit Haus, Hof und Wohnung Ingen Haeff im Amt Krieckenbeck hinter der Kirche zu Lobberich namens ihrer unmündigen Kinder von Johann von Boecholt in der Weise zu belehnen, wie früher Gayrt von Bocholt, Peters Sohn, für die unmündigen Kinder des Gaert von Boecholt, Arntz Sohn, belehnt wurden. Doch soll ihre Leibzucht an dem Gut vorbehalten bleiben.

Namens des Königs Phillips von Kastilien, von Leon, von Aragon, von England, von Frankreich, von Navarra etc., belehnt der Statthalter der Lehen im Fürstentum Geldern und der Grafschaft Zütphen am 15. März 1558 den Herman van Boickholt, Landdrost der Grafschaft Zütphen, als Vormund für die nachgelassenen Kinder des verstorbenen Johan van Boickholt mit dem Haus und Hof im Amt Krieckenbeck hinter der Kirche zu Lobberich. Das Gut ist nach geldrischem Recht mit 15 Goldgulden zu verherweden. Eine Bulle des Papstes Pius IV. vom 7. August 1561 bestimmte die Ausdehnung und Einteilung des Bistums Roermond, dem man das Oberquartier Geldern (Quartier Roermond) einen Teil des Quartiers Nijmegen, das Land Cuyck, die Grafschaft Horn und das Land Valkenburg zuteilte. Diese neue Diözese wurde in neu Dekanate (Valkenburg, Weerth, Monfort, Erkelenz, Kessel, Krieckenbeck, Geldern, Nijmegen und Cuyck). Zum Dekanat Krieckenbeck gehörten die Pfarrbezirke Grefrath, Herongen, Hinsbeck, Leuth, Lobberich, Velden, Venlo, Viersen, Wachtendonk und Wankum. Die Stadt Roermond wurde zum Bischofssitz bestimmt .

Joachem van Boecholt und seine Frau Margryet Pollertz verpachten am 30. November 1559 erblich an Peter Aebelen und seine Frau Baytzsen vier Morgen Ackerland im Dyecker Feld neben Jan Lauwers und den Erben des Henrich van Barlo auf der einen Seite und Wynkelre auf der anderen Seite. An Pacht sind jährlich am Tag des hl. Andreas sieben Geldrische Reitergulden, dye wylcke hertich Karlo zelyger heft doen munten, zu zahlen, der Reitergulden zu 24 Brabanter Stüber gerechnet, oder in anderem zu Lobberich gängigen Gelde. Die Pacht ist auf dem Haus Bocholtz zu zahlen. Die Eheleute Joachem toe Boecholt und Margryet Pollertz stiften die Pacht den Hausarmen im Kirchspiel Lobberich. Der Pastor und die Kirchmeister zu Lobberich sollen die Aufsicht ausüben. Sollte die Pacht nicht gezahlt werden, verlieren die Pächter das Land.

Jungfer Johanna van Driept, Witwe des Johann van Bocholtz verpachtet 1565 Alert Berten und dessen Frau Alitgen auf 6 Jahre die Kaetmühle mit dem Kamp für 30 Malter Roggen und je ein Pfund Pfeffer und Ingwer (genbers). Bei Arbeiten an der Mühle soll die Jungfer Material und Lohn zahlen, der Müller die Kost geben. Er soll auch die Scheune und das Backhaus im gutem Zustand halten. Das Fluten des Teichs sollen die Jungfer und der Müller gemeinsam tragen. Von etwaigen Fischen ist der Jungfer abzugeben. Aelert und Alytgen haben an Jan Luitgen und dessen Frau Naelke, den alten Müllern, 200 Reitergulden gezahlt und der Jungfer noch einmal 40 Taler gegeben. Diese Gelder erhalten sie bei Ablauf der Pachtzeit zurück. Aellert soll einen Osterwecken von einem Sester Weizen geben, halb zu Ostern, halb zu Pfingsten. Dedingsleute auf Seiten der Jungfer waren Herr Pawels ten Broick, Jan Scheiveler und auf Aelerts Seite Gaert Berten, Tisken op den Roelbroick und sein Bruder Jan Berten. Jede Seite erhält eine Ausfertigung des Vertrages.

Engelbrecht van Brempt, Drost zu Straelen, belehnt als Inhaber des Hauses Broeck im Kirchspiel Lobberich den Henrick Vinck für die nachgelassenen Kinder der verstorbenen Barbara van Loin und die Kinder des Peter Boenen, die sich als nächste Blutsverwandte und Erbfolger des verstorbenen Johan Weckgh gemeldet haben, mit dem halben Hof zu Slibbeck, anders genannt Weggen Hof im Kirchspiel Grefrath, einem Lehen des Hauses Broeck nach geldrischem Recht. Johanna von Boickholt, Witwe Johans von Boickholt, in Anwesenheit ihres Sohns Gerdt von Boickholt, Kanoniker zu Lüttich (Luyck), und die Brüder Johan und Herman von Breuickhauisen gen. von Oyen wegen ihrer Schwestern verpachten am 8. Dezember 1574 dem Sille Kroimfoirtz und dessen Frau Cathariene ihren Hof zu Wieler (Wilre) im Kspl. Swalmen auf 8 Jahre. Die Pachtzeit beginnt an Remigius 1575. Eingehende Bestimmungen betreffen die Viehhaltung auf dem Hof. Es sind vielfältige Abgaben und Dienste zu leisten. Es bürgen für den Pächter sein Bruder Jelis Kroimfortz und sein Schwager Alerdt Alerdts. Die Beteiligten erhalten drei Ausfertigungen.

Zwischen den Geschwistern Goedert, Kanoniker zu St. Johann in Lüttich, Diderich, Arnoldt, Gieliss und Johanna van Bocholtz wird am 15.10.1575 ein Erbvertrag geschlossen: Ghodertt als der älteste Bruder hat in Ansehung der vielen Brüder sein Erstgeburtsrecht am Haus (Ingenhoven) an seinen Bruder Dederich abgetreten mit dem Vorbehalt, dass er von Dederich oder demjenigen, der das Haus dann bekommen wird, für sich und seinen Diener jährlich den Unterhalt für drei oder vier Monate erhalten soll. Sollte er aus dem Stift Lüttich vertrieben werden, soll er auf dem Haus Wohnung erhalten. Für den Verzicht auf sein väterliches und mütterliches Erbteil erhält Goedert von seinen Brüdern 800 Rtl., die ihm vor Lichtmeß Marien in Lüttich auszuzahlen sind. Er soll dann Verzicht leisten und dabei 110 Taler erhalten. Zwischen Arnolt und Gieliss ist dann vereinbart worden, dass Geliss das Haus mit Zubehör besitzen sowie 12 Morgen Landes neben Merten Dauben Kamp und von Woesten Hof den vierten Teil mit der Nutzung erhalten soll. Arnolt und Johanna erhalten zusammen 24 Morgen Landes am Sittarder Leichweg zwischen Heithausen Land und dem Hagelkreuz, die Kaetmühle mit Zubehör und das andere Viertel vom Woesten Hof. Arnoldt und Johanna sollen mit Gelis das halbe Lehen, Schatz und Zehnt tragen helfen. Von den 3 ½ Malter Roggen, die Herman Box als Erbpacht zahlt, sollen Arnoldt und Johanna die eine Hälfte, Gielies die andere Hälfte erhalten. Ebenso sollen sich Arnoldt und Johanna einerseits und Gelis andererseits die Leibgewinns-, Laten-, kurmudigen und Zinsgüter jeweils zur Hälfte teilen. Sollte Gelis das Haus aufgeben wollen, soll Arnolt mit Rat der Verwandten an seine Stelle treten.

Nachdem in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts der niederländische Freiheitskrieg entbrannte, lösten sich in der Utrechter Union vom 23. Januar 1579 die drei geldrischen Niederquartiere von den spanischen Niederlanden und schlossen sich der niederländischen Republik an; allein das Oberquartier - seit Anfang der siebziger Jahre den kriegerischen Operationen der niederländischen Reformierten ausgesetzt - verblieb in seinem alten Staatsverband und damit bei der katholischen Religion. Im Jahre 1571 erteilt Abt Reinhard von Corvey dem Giließ von Bocholtz auf Verwenden des Arnold von Bocholtz, Domherr zu Mainz, der dem Stift viele Dienste, namentlich bei der Confirmation zu Rom, geleistet hatte, Expektanz auf die Lehngüter derer von Bevern, welche Arndt von Bevern als letzter Lehnträger männlichen Stammes im Besitz hatte. Bevor noch in den achtziger Jahren die Truppen der Generalstaaten das Gebiet verlassen hatten, war am Niederrhein - im Rahmen der konfessionellen Auseinandersetzungen, konkret: anlässlich des Glaubenswechsels des Kölner Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg - der Kölner Krieg (auch Truchsessischer Krieg genannt) entbrannt, der bis in die neunziger Jahre hinein dauerte. Im Grunde genommen ist das Oberquartier dann bis zum Dreißigjährigen Krieg nicht mehr zur Ruhe gekommen. Dass gerade diese Kriege den Ort Lobberich überaus stark in Mitleidenschaft gezogen haben müssen, geht u.a. aus der Mitteilung des Autors des Kirchenbuches I., des Pfarrers Norbert (Mathias) Pricken, hervor, wonach sein Vorgänger Wilhelm von Hoengen "wegen des ungeheuerlichen Krieges" - vermutlich nach dem Einfall der Reformierten in das Oberquartier im Jahre 1572 - resigniert und dessen Nachfolger Johann Schriver aus Dahlen "wegen des unsagbaren Krieges ganz Belgiens" "viel Übel" zu erleiden hatte.

Am 8. Juli 1572 fiel Wilhelm von Oranien, unterstützt durch "französisches Geld", mit 7.000 Reitern und 17.000 Fußknechten in das Oberquartier ein und nahm in kurzer Zeit die Städte Geldern, Roermonde, Wachtendonk und Straelen in Besitz; an Venlo aber, welches die Uebergabe verweigerte und sich tapfer verteidigte, musste er vorüberziehen. Hierauf rückte er in Brabant ein, wo er ebenfalls in Kürze eine Anzahl Städte sich unterwarf. Als die Ermordung der Hugenotten zu Paris (24. August 1572) ihm jede Aussicht auf fernere Unterstützung von Seiten Frankreichs genommen hatte und seinen Truppen der Sold fehlte, trat er am 12. September den Rückzug an, der ebenfalls durch das Oberquartier erfolgte. Es war jedoch kein Heer mehr, das er führte, sondern eine zügellose, vom Raube lebende Bande, die seinen Befehlen nicht mehr gehorchte. Auch im Amte Krickenbeck herrschte vor dieser rohen Soldateska große Furcht; - von Leuth wurden viel Hausgeräte nach Süchteln in Sicherheit gebracht. - Am 12. Januar 1578 zog das Gros der spanischen Armee nach dem Amte Krickenbeck.

                              
                                        Wilhelm von Oranien

Im Jahre 1578 bemächtigten die reformierten Generalstaaten sich des Oberquartiers, (Quartier Roermond), welches nun bis 1587 unter ihrer Herrschaft blieb. Wie in den Niederlanden, so zerstörten sie auch hier allenthalben Kirchen und Klöster, Altäre und Bilder. Wahrhaft grauenerregend ist das Bild, welches die hiesige Gegend in jener Zeit uns bietet. Die spanischen und aufrührerischen Truppen führten einen wahren Vernichtungskampf gegen Land und Leute; ohne Sold umherschweifend, erlaubten sie sich die größten Gewalttätigkeiten gegen die Eingesessenen, plünderten und verbrannten Bauernhöfe, führten Leute gefangen mit sich fort, und gaben ihnen nur gegen hohes Lösegeld die Freiheit wieder. Viele Bewohner verließen deshalb Haus und Hof und begaben sich an sichere Orte, infolgedessen der Acker größtenteils unbebaut liegen blieb, und Pächter nicht mehr zu finden waren.

Am 3. Juli 1579 heißt es in einer Eheberedung: "Eheberedung zwischen Jelis von Bocholtt zu Lobberich, Sohn der Eheleute Johan von Bocholtt und Johanna von Drip, und Margreitt von Bocholt, Tochter der Eheleute Joachim von Bocholtt und Margrette von Pollart.
Der Bräutigam bringt der Braut das Haus Ingenhoven zu Lobberich mit allem Zubehör und Ländereien im Kirchspiel Lobberich wie auch jenseits der Maas zur Horst und Swalmen zu, wie er diesen Besitz von seinen Eltern ererbt und in der Erbteilung mit seinen Brüdern und Schwestern erhalten hat. Die Braut bringt aus den elterlichen Gütern 10 000 Gulden mit, den Gulden zu 20 Stübern Brabantisch. Von diesem Geld sollen 1000 Gulden erst nach dem Tod der Eltern ausgezahlt werden. Als Pfand wird hierfür der Hof Wolffsbusch zu Lobberich gesetzt. Für die übrigen 9000 Gulden sollen die Brauteltern den Brautleuten nach der Heimführung den Hof zu Beckraidt genannt Kamberger Hof mitsamt den jüngst zu Wickrath erhaltenen fünf Morgen Land einräumen oder 3000 Taler geben nach Wahl der Brautleute, weiter die 500 Gulden, die die Brauteltern auf dem Hof des Joist Severins gen. Mersens stehen haben, sowie alle ihre jetzige Barschaft. Für dasjenige, was dann noch an den 9000 Gulden fehlt, sollen die Brauteltern eine mit 5 % verzinsliche Verschreibung geben. Weiter sollen die Brautleute die vier Morgen Landes zur Horst erhalten, die von den Brauteltern verpachtet sind, und eine Rente von sechs Maltern Roggen zu Wandlo. Mit diesen Gütern sollen sich die Brautleute begnügen und einen Güterverzicht zugunsten der Brauteltern und deren Söhnen Egbert und Johan leisten. Allerdings bleibt den Brautleuten ihr Erbrecht vorbehalten bis auf dasjenige, was die drei geistlichen Jungfern zu Gnadenthal am Haus Bocholt haben. Sofern aus der Ehe keine Kinder hervorgehen, gehen die in die Ehe eingebrachten Güter dahin zurück, woher sie gekommen sind."

Zu den für die Familie von Bocholtz spektakulärsten Ereignissen des 16. Jahrhunderts gehört sicherlich die Einnahme des Hauses Ingenhoven durch Hans Philipp, Freiherr von Hochensachsen, Obrist der in Venlo lagernden Truppen der Generalstaaten, am Karfreitag des Jahres 1581. Wie weite Gebiete des geldrischen Landes war auch das Kirchspiel Lobberich hineingeraten in die Religionskriege zwischen den niederländischen Generalstaaten, die sich der Reformation angeschlossen hatten und Philipp II. von Spanien, der eben diesen als eigenes Gebiet beanspruchten Niederlanden die Abweichung von der katholischen Konfession nicht gestatten wollte. Hohensachsen war in aller Frühe unverhofft vor Ingenhoven aufgetaucht und hatte den Burgherrn Jelis aufgefordert, die Burg zu verlassen und vor ihm zu erscheinen. Der jedoch hatte im ersten Schrecken die Tore zugeschlagen und sich angeschickt, das Haus zu verteidigen, besonders mit Rücksicht auf seine Ehefrau und seinen vor wenigen Tagen geborenen Sohn. Burgherr Jelis mussste jedoch umgehend erkennen, dass dieses Vorgehen erst recht nicht hilfreich war. Denn die vor der Burg lagernden Truppen erhielten von Hochensachsen umgehend den Befehl, das Haus zu bestürmen und anzuzünden. In der Hoffnung, wenigstens von den Seinen die drohende Gefahr abzuwenden, änderte nun Jelis seinen Entschluss, verließ die Burg und erschien, wie ursprünglich gefordert, vor Hans Philipp von Hochensachsen. Der zögerte nicht lange, nahm den Burgherrn gefanen und ließ im Innern des Hauses alles rauben, so an Vorrath, Kleideren und anderer gereitschaff sich dort befunden habe. Jelis selbst habe man umgehend nach Venlo ins Nikolauskloster gebracht, dort in Eisen gefesselt und in ein Gemäuer geworfen. In ein Fussketten geschlossen hingesetzt, dar er dann noch auff diesse heuttige stunde, verwart werde.  In ihrer Not wandte sich die junge Mutter Margaretha von und zu Bocholtz an den Fürstabt Reiner von Bocholtz, der umgehend einen Brief an seinen Vetter Georg von Bocholtz schrieb, in dem er nicht nur aus Angst und Not der Familie sowie auf die Leiden des Jelis, sondern mit Nachdruck auch auf dessen Schuldlosigkeit an der eingetretenen Situation verweist. Seinen Vetter forderte er auf, er möge sich bei dem Prinzen von Oranien um Jelis Freilassung verwenden. Über zwei verschiedene Kanäle hat Geor von Bocholtz, wie aus Schreiben vom 5. und 7. Mai 1581 zu entnehmen ist, die Freilassung seines Verwandten Jelis mit Nachdruck betrieben. In einem ersten Brief wendit sich Philipp Graf von Hohenlohe, Vetter Wilhelm Ludwigs von Nassau, an den für die Eroberung von Ingenhoven und Jelis Gefangennahme verantwortlichen Obersten von Hohensachsen. Dem Wortlaut des Schreibens ist zu entnehmen, dass Georg bei der Bitte um Jelis Freilassung auf seine eigenen Verdienste vor allem bei einer kriegerischen Auseinandersetzung vor Roermond verwiesen hat. Jelis selbst befand sich am 5. Mai, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, noch im Kerker zu Venlo. Zwei Tage später erzielt Georg in seinen Bemühungen insofern einen Durchbruch, als Wilhelm Ludwig von Naussau den Freiherrn von Hohensachsen von Amsterdam aus um Verständnis dafür bittet, dass er dem getreuen Georg von Bocholtz, der "diessen Landen von anbegin des Krieges gedhienet, und denselben viel getrewer diensten geleistet, sich auch so lang er under meinem Regiment gelegen, ehrlich und förmlich verhalten" habe, seine Bitte um Freilassungsempfehlung nicht habe abschlagen können. Dass Jelis überhaupt persönlich in die Kämpfe verwickelt wurde, wird darauf zurückgeführt, dass er "vielleicht durch seine Missgönnere" bei Hohensachsen angeschwärzt worden sei und somit als Unschuldiger seine Freilassung verdiene. Jelis Freilassung erfolgte umgehend. Die Leiden der Gefangenschaft wurden zumindest dadurch im Nachhinein gemildert, dass er schon am Ende desselben Monats im Namen des spanischen Königs zum Geldrischen Amtmann von Krickenbeck ernannt wurde. Am 7. Juni 1581 leistete er seinen Treueeid und im darauffolgenden Monat wurde ihm zu Roermond das offizielle Patent überreicht: ...... dass er auf Erfordern der Rechenkammer vor ihr erscheinen und seine Pflichten als Amtmann erfüllen wolle, wurde ihm am 13. Juli 1581 ein, unter dem Königlichen Geheimsiegel von dem Secretair des gedachten Hofes zu Roermond ausgefertigtes Patent überreicht, worin alle Schultheise, Scheffen und Ingesessenen des Amptes, insbesondere Vogt, Burgermeister und Scheffen der Stadt Erckelenz angwiesen werden, ihn als ihren Amtmann anzuerkennen.

Jelis von Bocholz, Drost von Kriekenbeck, verpachtet am 1. Oktober 1583 dem Heinken upter Weynen und dessen Frau Peetz Claßkes van Heußbecke sein zu Lobberich mit Haus, Hof, Garten und Baumgarten und dem Kamp vor dem Haus, der Heuwiese und 4 1/2 Morgen am Haegelkruiz auf 6 Jahre. Je Morgen ist eine Pacht von 4 1/2 Talern, den Taler zu 30 Stüber brabantisch, zu zahlen. Für Haus, Hof und Garten sind am 1. Mai 70 Pfund Butter und 12 Käse zu geben, zu Ostern ein Kalb oder 1 1/2 Taler, zu Pfingsten 200 Eier und zum neuen Jahr ein Pfund Pfeffer, ein Pfund Ingwer, ein Pfund Nelken und sechs Kapaune. Der Pächter soll sechs Ferkel mästen, von denen der Verpächter nach der Ernte zwei wählen darf. Weitere Punkte betreffen Vorschriften zur Bewirtschaftung des Hofes. Für den Pächter verbürgt sich sein Schwager Heyncke Rogken.

Im Jahre 1584 plünderte eine Armee Ernst von Bayerns, Bischofs von Lüttich, der zur Verteidung des neuen Kurfürsten von Köln gegen den abgesetzten Truchseß ausgerückt war, das Amt Krickenbeck und das Land Wachtendonk. 1579 reichten die Dörfer Grefrath, Lobberich, Leuth und Hinsbeck eine Bittschrift an Johann Graf von Naussau-Katzenellenbogen, Statthalter im Fürstentum Geldern ein, worin sie sich beklagen, daß sie von den Soldaten aus Venlo und Wachtendonk mit "Fangen, Spannen und Plündern" jämmerlich und feindlich behandelt werden, und in ihren Häusern nicht sicher mehr wohnen können".

Als Zufluchtstätten dienten damals und auch später den Bewohnern beim Herannahen feindlicher Truppen die in den Gemeinden angelegten "Schanzen", welche meistens mehrere Morgen groß und mit Graben und Wall umgeben waren. Auch Lobberich, Hinsbeck und Leuth besaßen solche Schanzen. Dorthin wurde zur Zeit der Gefahr auch das Vieh, überhaupt Hab und Gut in Sicherheit gebracht. Wer in der Nähe einer Stadt oder einer adeligen Burg wohnte, wählte sich diese als Zufluchtsstätte aus. Eine solche war für Lobberich die stark befestigte Burg Bocholtz. Eine andere Zufluchtsstätte für die Bewohner waren die Kirchen.

Als im Jahre 1588 mit der Eroberung der Festung Wachtendonk (1588 eroberte Graf Ernst von Mansfeld Wachtendonk für die Spanier zurück) das Oberquartier, (Quartier Roermond,) wieder unter Herrschaft der Spanier kam, blieben die Eingesessenen immerhin noch in beklagenswerter Lage, indem sie beinahe unerschwingliche Contributionen beizutragen, und von den Soldaten die größten Insolenzen zu erleiden hatten. So klagten im Jahre 1591 die Landstände, dass das Oberquartier, (Quartier Roermond,) wozu auch das Amt Krickenbeck, und somit Lobberich gehörte, seit vielen Jahren nicht allein mit "ondraiglicke und ungebourlicke ercktien, contributien, geltt und andere steur gantz uitgeschatt und uitgemirgelt" wäre, sondern auch durch große Einquartierungen von Kriegsvolk "bedreufft und underdruckt woirdt, verschwiegen allerhande ercursien, invasien und oploipen, rooven, vangen, spannen, doitslain" und dergleichen Unregelheiten, die täglich noch durch königliche Soldaten betrieben würden; dazu würden von den durchziehenden Soldaten die Feldfrüchte weggenommen, Vieh geraubt, Häuser und Kirchen geplündert und zerstört, und könne niemand ohne Lebensgefahr sich außerhalb der Städte sehen lassen.

Jelis von Bocholts, Droste der Ämter Kriekenbeck und Erkelenz, und seine Frau Margareta von Bocholts verpachten am 4. Januar 1591 dem Henrich Rutte und seiner Schwester Steineke, Kindern des verstorbenen Herman up Merssels Hof, 28 Morgen Ackerland gen. die Meimrey auf 6 Jahre. Da aber durch verschiedenen Landmesser das Land mit 27 Morgen gemessen wurde, sollen sie auch nur entsprechende Pacht zahlen. Je Morgen sind zu zahlen drei Sester Roggen, drei Viertel Weizen und fünf Viertel Wintergerste. Weiter sind für das ganze Land 20 Stein Flachs und zum neuen Jahr ein Pfund Pfeffer und ein Pfund Ingwer zu geben. Die Herren- oder Erbpacht in Höhe von 15 Fass Roggen haben sie jedes Jahr im voraus zu zahlen. Dafür übernimmt der Aussteller die Schatzung für das Land. Weil derzeit viele Überzüge durch das Land gehen und man mit der Pachtzahlung nicht bis zum Tag Andreas warten kann, sollen die Pächter ihr Pachtkorn direkt nach der Ernte gedroschen liefern. Als Vermittler war Godert van Wevelkaven tätig. Von diesem Vertag soll jede Seite einen Chirograph erhalten.

Francois van Verdugo, kgl. spanischer Statthalter über Friesland (Vryslant), Overijssel (Ouveryssel), Groningen, Lingen etc., nimmt die Frau von Boeckholt und ihre Kinder mit ihren Gütern am 13. August 1591 in seinen Schutz und befiehlt, ihren Besitz nicht zu schädigen. Aussteller siegelt.

Vor Gossen Spede, Schultheiß, Jencken Hegholt und Jan Ingedaell, Merten op den Ruyrbroick, Zvelentge opte Sittert, Jencken to Roenhoeven und Rutt Powels, Schöffen zu Lobberich, übertragen am 12. Juni 1597 Margriet van Wevelkoeven, Witwe des Rutger van Wevelkoeven, und ihre Kinder Jan und Elysbet dem Kloster der Elftausend Jungfrauen in Venlo, in das ihre Tochter bzw. Schwester Fye als Professe eingetreten ist, eine Rente von 2 Maltern Roggen aus der Kaetmühle zu Lobberich und eine Rente von 18 Weißpfennigen aus Maes Gut in gen Eyckhoff in Lobberich. Von dieser Urkunde sind zwei Ausfertigungen ausgestellt worden. Eine geht an das Kloster, die andere wird in unser schepen kompe gelegt.