Manfred Albersmann

 Das älteste schriftliche Zeugnis, das wir von Lobberich haben, entstammt der "spätestens um 1090 erstmals aufgeschriebenen (Fundatio)" Gründungsgeschichte (herausgegeben und übersetzt von Manfred Petry) der von dem Kölner Erzbischof Gero (969-976) ins Leben gerufenen Abtei St. Vitus zu Mönchengladbach.  Dort wird gesagt: Der Kölner Erzbischof Gero (969 - 979) , Amtsvorgänger von Erzbischof Warin von Köln und - wahrscheinlich - Neffe des berühmten gleichnamigen Markgrafen "Gero der Große", bekannt aus der Gesandtschaft Otto I. - des Großen - (Herzog der Sachsen, König des Ostfrankenreiches ab 936 und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches ab 962 - 973) nach Byzanz, (er brachte die Prinzessin Theophanu von Konstantinopel für Otto II. (Herzog von Sachsen und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches von 973 -986) von seiner Reise mit; außerdem brachte er die Reliquien des hl. Pantaleon mit nach Köln) begibt sich auf die Suche nach einem geeigneten Platz für eine Klostergründung. Begleitet wird er von Sandrad, einem Mönch aus St. Maximin zu Trier. Als ein in Leichlingen an der Wupper gefundener Platz (zunächst erfolgte die Suche im rechtsrheinischen Teil seines Erzbistums) nach dem plötzlichen und als Zeichen himmlischer Ablehnung gedeuteten Tod eines kaiserlichen Gesandten, der zu Besuch weilte, aufgegeben wird, ging die Suche links des Rheins weiter. Zunächst lässt sich ein gleichwertiger Ort nicht finden und man unterzog nun auch die außerhalb des Sprengels gelegenen erzbischöflichen Güter einer eingehenden Inspektion.

                                   
                                Erzbischof Gero überreicht dem hl. Petrus den
                                                     Gero-Codex


Im Mühlgau - jenseits der Bistumsgrenzen - stieß man auf einen unbewirtschafteten Berg, den dichter, schattiger Wald überzog, welcher kaum den Blick auf die Ruinen einer alten Kirche und längst verfallene Wohngebäude freigab. Überlieferungen älterer Leute erzählten, dass zur Zeit Karls des Großen ein gewisser Balderich, einer der Vornehmen des Reiches, die Kirche kurz vor 800 auf dem Berg erbaut und "sie mit sehr kostbaren Heiligenreliquien und reichlichen Einkünften wie eine innigsgeliebte Braut ausgestattet hatte".

Gero und Sandrad erwarten und erbitten wieder ein Zeichen der göttlichen Zustimmung. Nachdem Gero und Sandrad drei Tage lang in Erwartung der göttlichen Zustimmung gefastet hatten, vernahmen sie in der dritten Nacht um den ersten Hahnenschrei den Gesang von Engeln. Als sie am anderen Morgen an der Stelle des nächtlichen Gesanges als kluge Baumeister (sapientes architecti) mit der Arbeit begannen, stießen sie alsbald auf die Reliquien der Heiligen Vitus, Cornelius, Cypreanus, Chrysantus und Barbara aus der von Ungarn 954 zerstörten Balderichkirche, die in einem ausgehöhltem Stein verborgen waren. Auch dies wurde als göttliches Zeichen angesehen und die Gründung des Klosters (Bau der ersten Klosterkirche) erfolgte hier im späteren MönchengladbachSandrad wurde der erste Abt des Klosters. Die Wahl des Gründungsortes wird wohl ebenso wenig zufällig gewesen sein wie das Patrozinium der Kirche (St. Vitus war der Stammespatron des Sachsen Gero und Patron des ottonischen Königshauses) und die Entscheidung für Sandrad als ersten Klostervorsteher: Zum einen wollte Gero seinen hier gelegenen erzbischöflichen Grundbesitz aus der Herrschaft des Bischofs von Lüttich herauslesen und mit der Bildung des "Vorpostens" einer Ausdehnung von dessen kirchlichem Einflußbereich vorbeugen. Darüber hinaus standen die Klostergründung und die Wahl des Abtes in engem Zusammenhang mit den politischen und religiösen Reformen unter den ottonischen Kaisern in Deutschland.

                    
                       Verwandtschaftstafel der Ottonen
                     (Chronica St. Panatleonis, 2. Hälfte des
                      12. Jahrhunderts. Herzog August Bibliothek,
                    Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 74.3 Aug., pag. 226)


Eine Generation vorher hatte der Bruder Kaiser Ottos des Großen, Erzbischof Bruno von Köln (925 - 965), den für das frühere Mittelalter charakteristischen weltlichen Einfluss des Klerus mit der Übertragung wichtiger politischer Funktionen auf kirchliche Amtsträger begründet. Die zahlreichen Klostergründungen dieser Zeit sind daher nicht zuletzt als Manifestation weltlichen Herrschafts- und Einflußanspruches auf die Bevölkerung anzusehen, wie sie auch als feste Trutzburgen den Bauern der Nachbarschaft Schutz und Zuflucht vor feindlichen Überfällen gewährten.  Gefördert wurde diese Entwicklung durch die Gorzer Reform, eine klösterliche Erneuerungsbewegung, die das Ziel hatte, die einzelnen Klöster stärker in die bischöfliche Oberaufsicht einzubinden. Diese Reform hatte ihren wichtigsten Stützpunkt in St. Maximin in Trier, dem Heimatkloster Sandrads, und in diesem einen ihrer herausragendsten Vorkämpfer.

                        
                        Zeichnung des Klosters St. Maximin in Trier

Das Gebiet gehört freilich in die geistliche Zuständigkeit des Kölner Suffraganbistums Lüttich, möglicherweise wiederum gleichzeitig als Grundbesitz dem Erzbistum Köln. Gero stattet die Neugründung großzügig mit allem Erforderlichen aus und macht Sandrad zu ihrem ersten Abt. Soweit die Gründungsgeschichte der Abtei St. Vitus in Gladbach. Die Fortführung dieser Geschichte passt trefflich zu den Ereignissen der "großen Politik": Abt Sandrad sei, so heißt es, von Geros Nachfolger Warin (976 - 985) mit der Begründung vertrieben worden, er sei Notker von Lüttich (Neffe Kaiser Ottos I.) mehr ergeben als seinem Kölner Herrn (Warin, Erzbischof von Köln). Er muss also zwischen die politischen Fronten geraten sein, wobei Notker wohl schon zu Lebzeiten Ottos II. als dessen bzw. Theophanus Anhänger angesehen sein darf.

Nicht mit Sicherheit abzusehen ist dagegen, ob Warin vor seiner Parteinahme für Heinrich II. (der Zänker) als Gegner des Kaisers bzw. der späteren Regentin hervorgetreten ist. Dass freilich Adelheid von Burgund (931 - 999) (Witwe Otto I. und Mutter Otto II.) Sandrad Zuflucht bietet und 984 die Rückkehr Sandrads nach Gladbach vermitteln kann, entspricht durchaus ihrem politischen Status unmittelbar nach dem Tode ihres Sohnes Otto II.

                                   
                              Kaiserin Adelheid neben ihrem Gemahl Otto I.
                                                  im Meißner Dom
 

Warins Nachfolger Everger (985 - 999) (Everger war nicht Mitglied der Hofkapelle, sondern ging aus dem Kölner Domklerus hervor. Die besondere Beziehung der Kölner Erzbischöfe zur ottonischen Familie dokumentiert in der Regierungszeit Evergers die Bestattung der Kaiserin Theophanu in dem Kölner Kloster St. Pantaleon) wird auch in anderen Zeugnissen als recht rücksichtsloser Kirchenfürst dargestellt. Die Gründungsgeschichte berichtet weiter, er habe den gesamten Gladbacher Konvent "nach Groß-St. Martin in Köln beordert und die dortigen Kanoniker vor die Wahl gestellt, sich der Benediktinerregel zu unterwerfen oder fortzugehen. Die Gladbacher Güter habe er an seine Gefolgsleute ausgegeben" (Petry).

                           
                           Der Sarkophag der Kaiserin Theophanu in
                                            St. Pantaleon


Laut der Gründungsgeschichte sind Everger erst durch einen Traum ("der heilige Vitus erhebt Klage gegen Everger wegen der Zerstörung seines Klosters und wird zur Höllenstrafe verurteilt. Der hl. Petrus tritt unter Eid für ihn ein mit der Auflage, Everger müsse das Kloster mit aller Hingabe wiederherstellen, falls er der zu Recht erkannten Strafe entgehen wolle") Bedenken gekommen, während auch die Reliquien des Gladbacher Klosters schon auf dem Wege nach Köln gewesen seien. Er habe daraufhin dem Konvent die Rückkehr in das Gladbacher Vituskloster befohlen. Was immer Everger zu dieser Anordnung bewogen haben mag: In jedem Fall war eine rechtliche Klärung dringlich, wessen Verfügungsgewalt das umstrittene Gebiet in Zukunft unterstehen sollte. Everger und Notker haben diesen Streit vertraglich bereinigt. Wann dies erfolgte, ist bedeutsam für die Geschichte Lobberichs.

Originaltext:

"Interea haut secus ac voverat reparando monasterio pontifex instabat, quod, quia festinato perficere studuit, cum nullo ornatu, sicut est hodie, perfecit. Sed et parrchoam non distulit mutuare, pro duabus ecclesiis, id est Gladebach et Reihte, donans tres: Tieglon, Lubbruch et Vennelon. Verum quoniam non multo post supervixit, pauca predia colligere potuit, que tamen ipsa sancto Vito secundum votum suum donvat. Unde factum est, ut fratres inibi domino servientes magnam neccessariorum licet sustineant penuriam, gratias tamen semper agentes deo placitam supportent patienciam." Deus enim spei et solatii, qui replet omne animal benedictione, adimplet eos omni gaudio et pace in credento, ut habundent in spe et spritus sancti virtute."

"Unterdessen mühte sich der Bischof (Everger), getreu seinem Versprechen, das Kloster (St. Vitus, Mönchengladbach) wiederherzustellen. Er brachte das auch zuwege, allerdings ohne allen Schmuck, wie man noch heute sieht, denn es sollte ja alles ziemlich rasch gehen. Er schob auch den Gebietsaustausch nicht weiter hinaus und gab für die beiden Kirchen in Gladbach und Rheydt die drei in Tegelen, Lobberich und Venlo. Da er aber bald darauf starb, konnte er nur wenige Güter erwerben, die aber schenkte er, wie versprochen dem hl. Vitus. So kam es, dass die Brüder, die in Gladbach dem Herrn dienten kaum das Notwendigste zum Leben hatten. Dennoch empfanden sie Dank und übten sich in gottgefälliger Geduld. Denn der Gott der Hoffnung und des Trostes, der jedes Lebewesen mit seinem Segen erfüllt, schenkte ihnen Freude und Frieden im Glauben, auf daß sie reich seien in der Hoffnung und in der Kraft des hl. Geistes." (Übers. Petry)

                         
                                      Faksimilie der "Brüsseler Handschrift"

Vor allem den Bemühungen M. Petrys kommen uns zugute, wenn wir nunmehr der Frage der Datierung des ältesten Lobbericher Ortsnamenbeleges und damit dem historischen Alter Lobberichs nähertreten. Eine grobe Datierung ergibt sich zunächst aus zwei vergleichsweise exakt eingrenzbaren Todesjahren: dem des Vorgänger Folrads auf dem Gladbacher Abtsstuhl, Sandrad, der 984 oder 985 starb, einerseits und dem des 999 verstorbenen Erzbischofs Everger andererseits.

Der in der Gründungsgeschichte beschriebene Tausch muss demnach in der Zeit von 984/85 bis 999 stattgefunden haben. Wenn wir uns nunmehr dem oben wiedergegebenen Bericht etwas eingehender zuwenden, so kristallieren sich als Handlungsschwerpunkte die Verlegung des Gladbacher Konvents nach Köln und seine Rückführung nach Gladbach heraus. Für unsere Fragestellung wäre es nun interessant zu wissen, "wie lange das Kölner Zwischenspiel des Gladbacher Konvents gedauert hat" und bei welcher der beiden Verlegungen jenes Tauschgeschäft vollzogen wurde. Im Hinblick auf die Reaktion Folrads auf das seitens des Erzbischofs an ihn gestellte Ansinnen zur Rückkehr zeige, dass sich der Abt, zumindest nach der Meinung des Verfassers der Gründungsgeschichte, bereits mit der Ansiedlung seines Konvents in Köln abgefunden zu haben . . . scheint und "der Wechsel . . . also schon einige Jahre zurückgelegen haben . . . . dürfte". Diese Argumentation stützt sich ausschließlich auf die psychologische Ausmalung des Geschehens und damit auf einen Bereich, in dem der Gestaltungswille des Erzählenden natürlich in besonderer Weise zur Ausprägung gelangt und nicht selten zu Überzeichnungen in die eine oder andere Richtung führt - so bei unserem Bericht, in dem im Zusammenhang mit der im weiteren Verlauf dargestellten Rückkehr des Konvents nunmehr von der "Genugtuung des Abtes", der "einhelligen" Zustimmung des Konvents und ihrer aller "Dank" die Rede ist. Diese Rückkehr selbst dürfte in der Tat, wie der Hinweis auf die durch Evergers Tod unterbrochene Neuausstattung des Gladbacher Klosters zeigt, nicht lange vor 999 anzusetzen sein.

Was nun den uns vor allem interessierenden Tausch der Kirchen in Tegelen, Lobberich und Venlo betrifft, so wurde dieser nach Petry vermutlich im Zusammenhang mit der ersten Verlegung des Konvents von Gladbach nach Köln durchgeführt, die Oediger etwa auf das Jahr 986 datiert. Dagegen spricht zunächst einmal die eindeutige Überlieferung des Quellentextes. Hinzu kommen historische Gründe: Mit der Verlegung des Gladbacher Konvents wollte der Erzbischof eine ihm "unpassend" erscheinende "Förderung" des Lütticher Sprengels vermeiden. Im Hinblick auf die Bistumszugehörigkeit schien er damals also das Vituskloster - dem Zwang der Verhältnisse sich beugend - zugunsten von Lüttich weitgehend aufgegeben zu haben. Wenn er nun sofort die Kirchen Tegelen, Lobberich und Venlo im "Gebietsaustausch" gegen Gladbach und Rheydt an Lüttich abgetreten hätte, wäre die Veranlassung zur Umsiedlung der Angehörigen der nunmehr wieder zum Kölner Sprengel gehörigen Abtei gegenstandslos geworden. Andererseits war die Rückführung des Konvents nach Gladbach erst dann möglich, als sich die beiden Bischöfe - möglicherweise aufgrund veränderter, uns unbekannter Umstände - auf das Tauschgeschäft geeinigt hatten.

Tausch und Rückkehr gehören also zusammen; wenn daher diese, wie gesagt, nicht lange vor Evergers Tod im Jahre 999 erfolgte, dürfte auch jener nicht wesentlich früher stattgefunden haben. Wie kommen daher zu dem Schluss, dass die erste Nennung Lobberichs kurz vor 999, möglicherweise um 995, anzusetzen ist. Gegen diese bzw. für eine frühere Datierung lassen sich auch aus anderen Tatbeständen und Zeugnissen - etwa der Anwesenheit Bischof Notkers in Köln am 27. Dezember 986, der vermutlich nach dem Abzug der Gladbacher erfolgten, in ihrer Datierung nicht gesicherten Zustimmung Ottos III. (römisch-deutscher König ab 983, Kaiser des heiligen Römischen Reiches von 996 - 1002) erfolgten umfangreichen Schenkung Evergers an Groß-St.-Martins - keine stichhaltigen Argumente ins Feld führen.

                                     
                                          Kloster Groß St. Martin in Köln

Wir kennen - zum Teil durch Zerstörungen im 2. Weltkrieg - die Fundamente von 14 der ältesten Kirchen (G. Binding, Bonner Jb 167, 1967, 380 ff), damit auch ihre Gestalt: einfache Rechteckbauten (Saalkirchen), im Schnitt etwa 7 x 12 m groß, z. T. mit angesetztem kleinerem quadratischem oder rechteckigem Chor. Die Türme sind meist später angesetzt. Meist handelte es sich um Holzbauten (in Fach- oder Stabwerk). Diese Holzbauten hat man anscheinend später durch Steinbauten ersetzt, nicht nur wegen der größeren Haltbarkeit, vielleicht auch aus der Vorstellung heraus, daß der Holzbau "nicht würdig genug sei". Unter diesen 14 Kirchen ist auch die Kirche von Grefrath bekannt. Ob in Hinsbeck, Herongen und Lobberich Kirchbauten ähnlicher Form existierten, lässt sich nur vermuten.

Die älteste Kapelle unseres Kirchspiels - so vermutet Joseph Budde - haben wir wohl in oder bei der Burg Bocholtz anzunehmen. Nach uralter mündlicher Überlieferung soll der Pfarrer in dem heute nicht mehr bestehenden Dinkhof am Keuniß (Cuenes) gewohnt haben. In den Registern des Klosters Vitus in Mönchengladbach wird ein Pater von Wyenhorst im 14./15. Jahrhundert als Praepositus (d. h. vorgesetzt, vorstehend, zur Aufischt gesetzt) in Bocholtz genannt. Er allein wird also das Recht zur Spendung der Taufe ausgeübt haben. Um diese Zeit hat sich das Schwergewicht der Besiedlung bereits zum Orte Lobberich hin verlagert, und die mehr zentral gelegene Burg Ingenhoven wurde der bevorzugte Wohnort der Grundherren von Bocholtz, während die Burg Bocholtz mehr zum stark befestigten Zufluchtsort (Wehre) benutzt wurde. In dieser Zeit ist vermutlich auch der Ausbau des ältesten Gotteshauses, der Kapelle am Ingenhof, zur Pfarrkirche erfolgt.

Archäologische Untersuchungen in der alten Kirche in Lobberich in den Jahren 1986/1987 haben ergeben, dass sich (im Gegensatz zu P. Clemen und J. Finken) unter der jetzigen "Alten Kirche" mindestens eine Vorgängerkirche gegeben hat, nämlich eine romanische Saalkirche mit schmalem Hochchor, der die Glocke (1397), der Taufstein und ein Metallkreuz zugerechnet werden müssen. Die ältesten Teile der  bestehenden Kirche stammen vermutlich aus der zweiten Hälfte des des 15. Jahrhunderts. Die Tatsache, dass der "Catalogus Pastorum" (Pastorenregister) im Jahre 1483 beginnt, liegt nahe, dass die jetzige Kirche kurz vorher fertigstellt wurde. Dazu gehört der Chorraum sowie ein Kreuzschiff mit niedrigen Anbauten nach Westen hin. Der Turm stammt ebenfalls laus dieser Zeit. Die Skaristei wurde später angefügt.

                           
                             "de Klemp" Lobberichs älteste 175 kg schwere Glocke
                                              aus dem Jahre 1397



Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erste schriftliche Erwähnung lediglich etwas über das ungefähre Mindestalter aussagt, nichts jedoch über die tatsächlichen Anfänge des Kirchspiels Lobberich, die u. U. erheblich weiter zurückliegen. Zumindest mit der Besiedlung des hiesigen Raumes (in welcher Form auch immer), muss man wie im ersten Kapitel beschrieben, weiter zurückgreifen. Auch die im Vergleich zu den Nachbarorten erste schriftliche Erwähnung darf nicht zum dem Schluss führen, Lobberich sei das älteste Kirchspiel in unserer Gegend. Gerade die Patrozinien (Schutzherrschaften von Heiligen als Patrone einer Kirche) der Nachbarorte St. Lambertus in Breyell, St. Peter in Hinsbeck und St. Clemens in Kaldenkirchen legen die Vermutung nahe, dass diese Pfarren auf eine gleich lange oder sogar längere Geschichte zurückblicken können.

Auf jeden Fall befand sich gegen Ende des 10. Jahrhundert in Lobberich eine "Kirche" - das heißt wohl: eine "Pfarrkirche". Es gibt nur wenige schriftliche Quellen über die Ursprünge des Kirchenwesens am Niederrhein, doch archäologische Befunde aufgrund von Ausgrabungen nach dem Zweiten Weltkrieg ermöglichen wichtige Einsichten über frühe Kirchenbauten. Die Kirchen, die vor 780 außerhalb von Köln genannt werden, waren Gedächtniskirchen für Märtyrer, Betstätten geistlicher Gemeinschaften und Guts(Eigen-)Kirchen. Wenn wir seit etwa 800 von Pfarrkirchen im Rechtssinne sprechen, d.h. von Kirchen mit abgegrenzten Bereichen, deren Bewohner gehalten sind, in ihnen die Sakramente des Heils zu empfangen und sich in ihrem Schatten begraben zu lassen, so können wir uns dafür auf einige Kapitularien Karl der Große (810/813) berufen, daß jede Kirchen ihren Sprengel habe, aus dessen Bauernschaften (villae) sie die Zehnten empfangen, und dass kein Priester den Pfarrgenossen einen anderen zur Messe aufnehmen dürfte, es sei denn, dass dieser auf Reisen sei oder dort Gerichtstag habe. Es besteht kein Zweifel, dass die Anzahl der Kirchen am Niederrhein sich seit der Karolingerzeit ständig erhöhte. 

Die Kirche wies mindestens zwei Böden auf, ein früherer aus einfachen Tonplatten, ein späterer aus mehrfarbigen, glasierten Fliesen. Unterhalb dieses Baues stehen zahlreiche Bodenschichten an, die die Geschichte dieses Platzes weiter zurückschrauben, ohne dass dazu Näheres gesagt werden kann. Ob hier auch eine der oben genannten frühen Holzkirchen gestanden hat ist nur zu vermuten. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Fund eines Randstückes einer Reibschale aus Terra Sigillata. Eine Erklärung dieses aus dem 3. Jahrhundert n. Chr. stammende Stück ist derzeit schwierig, wobei eine "neuzeitliche Verschleppung" ausgeschlossen wird (C. Bridger).

Die Vorgängerkirche der heutigen "Alten Kirche" dürfte dem 12 oder beginnenden 13. Jahrhundert zugerechnet werden. Genau in diese Zeit gehört auch das älteste uns erhaltene kirchliche Denkmal in Lobberich, nämlich der alte romanische Taufstein, der sich heute in der neuen Pfarrkirche befindet. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass dieser Taufstein zu der wiedergefundenen romanischen Kirche gehört (und zwar von Anfang an) und dass er nicht irgendwann aus der Kapelle des Kaiserturmes der Burg Bocholtz nach Lobberich verbracht wurde. Der Taufstein ist aber nicht das einzigste Zeugnis aus der frühen Zeit der Lobbericher Pfarre. Als kostbarsten Besitz hütet die Pfarre St. Sebastianus ein altes romanisches Altarkreuz. Das Kreuz ist aus Metall und etwa 30 cm hoch. Es zeigt auf der Vorderseite in der Mitte ein Medaillon mit dem Lamm Gottes und der Umschrift AGNUS DEI. Die vier Kreuzenden zeigen die Evangeliensymbole, die Rückseite Maria und Johannes, Sonne und Mond. Die ursprünglich farbigen Emailleinlagen des Kreuzes sind zum großen Teil verloren. Trotzdem gehört das Kreuz zu den großen Zeugnissen der ausdrucksstarken maasländischen Goldschmiedekunst, die im 11. und 12. Jahrhundert ihre Blütezeit erlebte. Das Kreuz wird von den Fachleuten ebenfalls ins 12. Jahrhundert datiert und stellt mit dem Taufstein das zweite große Zeugnis für eine schon verloren geglaubte Epoche der Pfarrgeschichte dar.

                                 
                                            Der alte Taufstein - mittlerweile in der neuen
                                              kath. Pfarrkirche St. Sebastian aufgestellt


Bei Versuchen, den ersten Eigentümer einer Kirche zu erschließen, muß darauf geachtet werden, dass dieser nicht in jedem Fall der Erbauer zu sein braucht. Wer auf fremden Grund baut - etwa die Gemeinde - erwirbt kein Recht an der Kirche, den Geistlichen vorzuschlagen oder die Zehnten zu nutzen (die einzige Kirche im Archidiakonat Xanten, die einen Vogt hatte, ist Leuth). Veräußerungen oder Verlehnungen komplizieren die Besitzfolge. Wir können nicht einmal für das Stichjahr 1308, das Jahr des "Liber Valoris", eine genaue Aufstellung aller Inhaber (Patrone) und Lehnherren machen; doch geben uns die erhaltenen Urkunden manche Erkenntnisse über frühere (selten erste) Besitzer, damit auch Einblicke in den Besitzwechsel: dass etwa der König bis ca. 900, der Erzbischof bis 1106 ihre Kirchen ganz oder fast ganz aus der Hand gegeben haben (vgl. Oediger: Die ältesten bischöflichen Kirchen), dass der Kirchenbesitzer der Stifter und Klöster zu einem guten Teil aus Zuwendungen stammt: des Adels, bei den bischöflichen Stiftern und Klöstern des Erzbischofs, was zur Vorsicht mahnt gegenüber Vorstellungen, als hätten die monasteria (Klöster) besondere Verdienste an der kirchlichen Aufsiedlung.

Im Bereich des Archidiakonates Xanten bestand vor 750 überhaupt kein monasterium, vor 973/986 nur das Stift Xanten, vielleicht noch die Propsteien Overasselt und Rindern. Mit den Höfen der Abteien Corbie bei Huisberden, Denain zu Hönnepel, Saint-Amand zu Herongen (?) waren vor 1300 nur Kapellen verbunden, die erst später Pfarrkirchen wurden, als das Band mit diesen Abteien sich schon gelöst hatte. Die Höfe der Abtei Corbie zu Essmar (bei Moers) und Rees (Impelhof) haben keine Kirche oder Kapelle gehabt. In der Burg Bocholtz oder der Burg Ingenhoven (erste Erwähnung 1096 bzw. 1403) soll sich jedoch (so der Volksmund) eine Kapelle befunden haben, ob diese die erste Kirche Lobberichs war, ist jedoch mehr als fraglich. Wann und wie die stadtkölnischen Stifter St. Gereon in Viersen, St. Severin in den Besitz der Kirche zu Moers, das Domstift Utrecht in den Besitz von Aspergen und Veert gekommen sind, ist dunkel. Damit sind die geistlichen Kirchenbesitzer im Archidiakonat genannt, die selbst vor 800 bestanden.

Die Grenzen des Dekanates Süchteln (als Teil des Archidiakonats Xanten) sind, als es noch Teil der "decania in Mula" war (vielleicht schon vorher), mindestens zweimal geändert worden: 986/988 als Erzbischof Everger die drei Kirchspiele Lobberich, Tegelen und Venlo hingab, um die zwei, Mönchengladbach und Rheydt, und damit auch die Abtei Gladbach zu erhalten, die von seinem Vorgänger Gero (973) auf erzbischöflichem Grund, aber im Bereich der Diözese Lüttich gestiftet worden war; vor 1186, vielleicht sogar vor 1021, als die von Kempen abgeteilten Pfarreien Anrath und Willich dem Dekanat Neuß zugewiesen wurden.

Bereits 1188 hatte Philipp van Heinsberg, Erzbischof von Köln (1167-1191) das "predium (...) Krikenbeke" und andere Grundstücke gekauft. Offensichtlich hat er diese Neuerwerbung als erbliches Lehen vergeben, denn am 3. März 1243 verkaufte Adolf, Graf von der Mark, mit seinen Söhnen dem Grafen Otto von Geldern seine allodia sive feoda, darunter auch die bona de Crikenbekke, die er von den Herren van Krickenbeck geerbt hatte (L.A.J.W. Sloet, Oorkondenboek der graafschappen Gelre en Zutfen tot ob die slag van Woeringen, 5.6.1288).

Vor 1200 gab es eine Erzdiözese "Kempenland" mit Klöstern in Aldeneik (Belgien), Susteren (Niederlande), Sankt Odilienberg (Niederlande), Thorn (Niederlande), Wassenberg (Deutschland), Heinsberg (Deutschland), Alem (Belgien), Sankt Oedenrode (Niederlande), Hilvarenbeek (Niederlande) und Oirschot (Niederlande). Die Erzdözese verfügte über 186 Kirchen, wozu vermutlich auch Lobberich gehörte (Alem). Kempenland heute: niederländisch Kempen, französisch Campine, Landschaft in Nordbelgien und den Südniederlanden, zwischen Maas und Schelde. Eine mündlich überlieferte Nachricht, die besagt, dass der Kölner Erzbischof Warinus von Köln (976 - 984) das Kirchspiel Grefrath vom Kirchspiel Lobberich abtrennte, weil letzteres übervölkert gewesen sei, lässt sich nirgendwo belegen und wird schon von Binterim und Mooren als Sage eingestuft. Von den Anfängen des Christentums in unserer Gegend wissen wir so viel wie die Mehrzahl von uns von der eigenen Taufe. Uns fehlen leider aus dieser Zeit jegliche Berichte. Wir wissen nur, dass der erste Bischof (Maternus) in Köln 313 n. Chr. erwähnt wird, dass vorher in Köln und Bonn Blutzeugen Christi gestorben sind und dass im Laufe des 4. Jahrhunderts das römische Gallien christlich wurde (s. 1. Kapitel). St. Victor in Xanten ist die einzige Kirche am Niederrhein, von der wir mit Sicherheit sagen können, dass sie aus römischer Zeit stammt. Christen überhaupt können wir aus dieser Zeit nur in Neuß, Xanten/Birten und Nimwegen nachweisen.

Nach dem "Valuas Bructerus", der Gründungsgeschichte von Venlo (veröffentlicht 1754 "durch einen kölnischen Priester und Liebhaber der Weisheit"), habe Willibrord an vielen Plätzen "aen de overzijde van de Mase" Götterbilder zerstört und an ihrer Stelle Kirchen und Kapellen aufgerichtet. Der Verfasser kennt "dat Amandus-Putjen" zu Herongen, wo der hl. Amandus um 640 "het Cristen geloff" verkündigt habe; er weiß zu erzählen, dass unter Pipinus (dem Mittleren) der hl. Bischof Wiro und ihm folgend unter Karl Martell der hl. Bischof Plechelmus von St. Peters-, später St. Odilienberg bei Roermond aus die Heiden "aen de plaetsen an desen cant van de Mase tot het Christen geloven" gebracht habe, insbesondere habe Plechelmus, "eenen besonderen yveraer in het vernilen der afgotsbeelden", an all diesen Plätzen neue Kirchen und Kapellen errichtet, darunter auch die zu Tegelen, die Mutterkirche von Venlo.

Wie an einem Muster kann man hier beobachten, wie aus einigen Lesefrüchten, einem Namen und einem Brunnen Missionslegenden gemacht werden, allerdings nicht mit großer Gestaltungskraft, einfach nach dem Schema, daß ein Missionar Götzenbilder zu zerstören und Kirchen zu errichten habe. Wir sollten uns an die Erkenntnis gewöhnen, dass nicht die heiligen "ausländischen Missionare", sondern die "einländischen Gewalten", Bischof, König, adeliger Grundherr, (in einem christlichen Gebiet) die ersten Kirchen errichtet haben.

Das "Land Krikkenbeck" dagegen auf der linken Seite der Niers mit den Kirchspielen Hinsbeck, Lobberich, Grefrath, Leuth, Wankum, Venlo und Viersen lässt sich dagegen nicht als alte kirchliche oder politische Einheit nachweisen. Dass die Diözesangrenze das Land teilte (Lobberich und Venlo gehörten zum Bistum Lüttich), ließe sich noch als Folge des erwähnten Tausches von 986/988 erklären. Aber das Kirchspiel Viersen war von den anderen räumlich getrennt (vermutlich war der Graf von Geldern als Nachfolger der Herren von Krickenbeck hier Vogt). Auch Venlo hatte eine gewisse Sonderstellung: Die Kirche war bis 1246 als Lehen der Herren von Heinsberg in der Hand der Herren von Millen; doch werden die Heinsberger um 1100 als Verwandte der Herren von Krickenbeck (Nach den "Annales Rodenses" (Chronik von Klosterrath) waren die Grafen Gerard von Geldern, Goswin von Heinsberg, Heinrich von Krikkenbeck und Dietrich von Cleve Urenkel (pronepotes) des Brüderpaars Gerard III. (von Wassenberg) und Rutger (von Cleve), aus Flandern, das in der Heimat arg bedrängt war, vom Kaiser Konrad II. an den Niederrhein, genauer gesagt nach Wassenberg und Kleve, verpflanzt und es mit reichem Besitz ausgestattet wurde) genannt.

Die alten Kirchspiele sind zuerst als Zehntsprengel abgegrenzt worden. Die Abgrenzung - ein Recht des Bischofs - ist eine Folge der 786 bzw. 810/813 eingeführten Zehntpflicht. Wenn es ältere Abgrenzungen gegeben hat, so sind sie für uns nicht mehr zu erkennen. Als Anzeichen alter Einheiten deuten wir "übergreifende" Rechte der einen Kirche in den (räumlichen oder rechtlichen) Bereich der anderen (Mutter-Tochter-Verhältnis, Send- und Zehntrechte, liturgische Bindungen, gemeinsamen Kirchen- oder Zehntherren). Es ist anzunehmen, dass man sich bei der ersten Abgrenzung mancherorts an vorhandene weltliche Bezirke (Gaue, Gerichte, Marken, Mühlenbänne) gehalten hat, doch haben wir deren Grenzumschreibungen meist auch erst seit dem 14. Jh. Gelegentlich ist ein neues Kirchspiel aus Teilen mehrerer Nachbarpfarreien zusammengesetzt worden (Geldern, Kapellen, Neukirchen/Vluyn).

Ein weiterer Hinweis auf das Alter der jeweiligen Kirche könnten die Patrozinien sein. Die 20 + 3 Kirchen, die im Archidiakonat Xanten dem hl. Petrus (z.B. Hinsbeck und Kempen) geweiht sind, wird man in ihrer Mehrheit zu den ältesten rechnen dürfen, auch die 9 Martinskirchen; wahrscheinlich oder sicher karolingisch St. Stephanus in Nimwegen, (Ob hier die Lobbericher Kirche zugerechnet werden darf, ist möglich, aber längst nicht bewiesen.) St. Salvator in Duisburg (vor 893) und St. Remigius in Viersen. Für die Kirchen, die Maria, Johannes dem Täufer, den römischen und fränkischen Heiligen gewidmet sind, sind abgrenzbare Angaben über das Alter schwerer zu machen. Diese Taufkirchen (z.B. St. Lambertus (Breyell), St. Clemens (Kaldenkirchen) ) dürften frühestens Ende des 9. Jahrhunderts bis ins 11. Jh. errichtet worden sein. Wir können und dürften jedoch vom Alter einer einzelnen Kirche auf das gleiche Alter gleichnamiger Kirchen schließen.

Karl der Große ordnete im Jahre 779 mit dem im Tal der Maas nördlich von Lüttich gelegenen Königssitz von Heristal erlassenen Kapitulars die Abgabe des Zehnten "nach Gottes Gebot für das gesamte Frankenreich an" (karolingisches Zehntgebot). Drei Jahre später forderte er sie auch zugunsten der neu entstehenden Pfarrkirchen in dem noch nicht völlig besiegten Sachsenland: "Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, dass alle den Zehnten ihres Vermögens und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben, die Adligen, Freien und die Liten sollen nach dem, was Gott jedem Christenmenschen gegeben hat ihren Teil Gott darbringen."

                          
                                             
Kapitel LXX des
                               Capitulare de villis vel curtis imperii


Das Frankfurter Kapitular aus dem Jahr 794 und das Capitulare de villis unterstrichen diese Gesetzgebung. Die Zehntabgabe sollte zu einer festen Einrichtung des weltlichen und kirchlichen Finanzwesens werden. Während nach kanonischem Recht die Geistlichen von der Bezehntung ausgeschlossen blieben, wurden alle übrigen Einwohner eines Pfarrbezirks zehntpflichtig. Der Zehnte war zu zahlen von den "Früchten der Erde und dem Futter der Tiere", aus "den Äckern wie Weinbergen, Gärten und den gerodeten Stücken". Es schälte sich später des Großen oder Kornzehnt vom Kleinen Zehnt (dem Lein und allem anderen, das als "zehntbar" angesehen wurde) heraus. Er umfasste auch den "blutigen Zehnt" von den Hühnern, Gänsen und Schweinen. Die Höhe der Abgabe des Zehnts war vom Ernteertrag, damit von der Bodengüte, vom Wetter und von der pfleglichen Bearbeitung und Düngung des Ackers abhängig. Auch der Umfang der Abgabe des Kleinen Zehnts war nicht von vorneherein fest bestimmbar. Er hing wesentlich von der den Tieren zugewandten Fürsorge ab. Außerdem war der Zehnte auch von "dem Gewinn aus Arbeit zu entrichten". Innerhalb der Zehntgesetzgebung des Mittelalters nimmt die Capitulatio eine Sonderstellung ein. Davon betroffen waren die Laten als diejenigen, die im weiten frühmittelalterlichen Sinn ein Handwerk ausüben, die sowohl die Viehhirten als auch sonstige Handwerker sein konnten. Als Gegenleistung wurde dem Zehntpflichtigen für sich und seine Familie die Teilnahme am Gottesdienst und der Empfang der Sakramente gewährt. 

Der in der Pfarrei empfangene Zehnte war in der Regel nach einem vorgegebenen Schlüssel zwischen der eigenen Gemeinde, dem Bischof, den Armen und der "fabrica ecclesie" (Kosten für Ausstattung und Unterhalt des Gotteshauses) aufzuteilen. Dieses Verteilungsschema wurde jedoch in der Folgezeit nicht überall eingehalten. Der Nutzwert einer Kirche ergab sich dabei nicht in dem nur Unterhaltskosten verursachenden Kirchengebäude. Er lag vielmehr in dem mit dieser Kirche verbundenen Zehnten. Von den jährlich bei ihr einkommenden Erträgen musste die Kirche eines Sprengels den Zehnten an die Mutterkirche abführen.

Die Erhebung des Zehnten setzte also fest umgrenzte Kirchspiele (= geografischer Einzugsbereich einer Kirchengemeinde) voraus. Die Erzbischöfe umschrieben den Zehntsprengel, was zwangsläufig dazu führte, dass sich dadurch besser und schlechter gestellte Gemeinden herausbildeten. Die neu gezogenen Bistums- und Pfarrgrenzen lösten wegen der damit verbundenen finanziellen Fragen anfangs innerhalb der Kirche Streitigkeiten aus. Über die Art der in Lobberich eingezogenen Zehnten liegen uns nur wenige Nachrichten vor, die - was auch sonst, etwa in Grefrath, zu beobachten ist - schwer miteinander zu vereinbaren sind. Die älteren Quellen nennen einen - dem Landesherren zukommenden - Novalzehnten (1294/1295) sowie einen Kleinen und (Großen) Zehnten (1343/1344). Das Visitationsprotokolle von 1667 vermerkt, dass die Großen Zehnten je zur Hälfte der Abtei Knechtsteden bzw. dem geldrischen Landesherren zustehen. Der Zehnte zu Lobberich war von alters her ein Garben-Zehnten (Naturalabgabe von Korn). Jeder "zehnte" Gaste, war für den Zehntherren und nach alter Gewohnheit musste jede "Gaste" aus vier Garben bestehen. Dieser konnte den Zehnten selbst einscheuern, verpachten oder gegen eine bestimmte Lieferung an Naturalien oder Geld der Gemeinde überlassen. 

Nach Fahne: "Das Patronat der Kirche (von Lobberich) samt dem Zehnten zu Lobberich, worauf es haftete, war schon früh in die Hände des Frauenklosters zu Helissem (Halem) gelangt und von diesem dem Grafen von Molbach in der Art abgetreten, dass diese den halben Zehnten für 18 Schillinge jährlich, in eigene Benutzung bekamen, die andere Hälfte aber dem Pastor von Lobberich überlassen mussten, der dafür 5 Schillinge jährlich dem Kloster zu bezahlen hatte. Wie lange das Zehntverhältnis bestanden hat, ist nicht bekannt, aber schon zu Lebzeiten der Gräfin Alverardis von Molbach hatte Lobberich zwei Zehntherren, die Grafen (und späteren Herzöge) von Geldern und den Besitzer des Kirchenpatronats, zuerst die Gräfin von Molbach und später die Abtei Knechtsteden, unter welche der große, wie der Flachszehnte, in zwei Hälften geteilt war."

Im Ganzen gesehen dürfte das Kirchspielnetz des zwischen Rhein und Maas gelegenen dünnbesiedelten Binnenlandes wohl weitmaschiger gewesen sein, als dies beispielsweise für die früher erschlossene Rheinniederung anzunehmen ist (J. Torsy). Es ist daher nicht verwunderlich, wenn in der Forschung für jenes Gebiet - zumal im Vergleich zur heutigen Pfarreinteilung - riesige Urpfarren angenommen worden sind. So haben Fabricius und Driessen die Vermutung angesprochen, dass das von den Kirchen Tegelen, Lobberich und Venlo umschriebene Gebiet, das Erzbischof Everger vor seinem Tod (999) an das Bistum Lüttch abtrat, ursprünglich ein einziges Kirchspiel bzw. eine Pfarrei war, zu der nach Fabricius noch die Pfarrei Grefrath, nach Driessen die Pfarren in Breyell, Kaldenkirchen, Bracht und Belfeld gehörten.

Während Fabricius in Lobberich die Mutterkirche dieser Urpfarrei sah, hat Driessen diesen Rang für Tegelen beansprucht. In der Tat lassen sich bei einigen der genannten Kirchen gewisse Abhängigkeiten von Tegelen feststellen: So erstrecken sich im Mittelalter die Zehntrechte der Herren von Tegelen auf die Gemarkungen von Breyell, Venlo, Bracht und Belfeld. Hinsichtlich der Pfarrei Kaldenkirchen nennt Driessen ein Zeugnis von 1348, wonach der Archidiakon von Kempenland (Das Lütticher Archidakonat Kempenland umfasste 186 Kirchen, das Archidiakonat Xanten 135 Kirchen) den Pfarrer in Tegelen beauftragte, den Pfarrer von Kaldenkirchen einzuführen. Abhängigkeiten der Kirchen von Lobberich und Grefrath von Tegelen lassen sich nicht feststellen. Es besteht bisher - bis zum Beweis des Gegenteils - keine Veranlassung, dieser Pfarreien einer - hypothetisch angenommenen - Urpfarrei Tegelen unterzuordnen. Anderseits bestand, wie Janssen im Einzelnen gezeigt hat und der Grefrather und Lobbericher Lokalerinnerung bis heute bewusst geblieben ist, zwischen diesen beiden Orten selbst eine enge kirchliche Verbindung. Als wichtigstes Zeugnis in diesem Zusammenhang ist neben einigen frühen Urkunden der Abtei Knechtsteden das um die Mitte der 13. Jahrhunderts entstandene Wirtschaftsbuch des Abtes von St. Trond, Wilhelm von Ryckel, anzusehen. Daraus geht hervor, dass sich die Kirchen von Lobberich und Grefrath im Besitz der nordbrabantischen Propstei Alem (in Nordbrabant, unweit Zaltbommel an der Maas gelegen) befanden.

Der klösterliche Besitz in Alem (Die Kirche von Alem war ursprünglich eine Eigenkirche der Grafen von Duras, die auch am Kloster St. Truiden Vogteirechte hatten. Ab 1107 bis 1146 hatte das Patronat der Abt von St. Truiden / St. Trond; Graf Otto I. von Duras war Untervogt von St. Truiden) wurde den Benediktinern von St. Trond durch Papst Paschalis II. im Jahre 1107 bestätigt. Diese Bestätigung wurde 1161 durch den Gegenpapst zu Papst Innocent II. Papst Victor IV. wiederholt. Die klösterliche Verwaltungseinheit in Alem (Alem gehörte wie schon beschrieben neben den Probsteien in Aldeneik, Susteren, Sankt Odilienberg, Thorn, Wassenberg, Heinsberg, Sankt Oedenrode, Hilvarenbeek und Oirschot zur Erzdiözese Kempenland in Nord-Brabant) entwickelte sich in der Folgezeit zum Mittelpunkt einer größeren Besitzeinheit, zu der unter anderem auch Grefrath (Greverode) und Lobberich (Lotbruch) gehörten.

Der Propst von Alem bereiste Mitte des 13. Jahrhundert offenbar regelmäßig die verschiedenen Orte und zog dort die Abgaben ein. Während dem Probst das hospitium - also das Gastrecht mit Unterkunft und Verpflegung - am 20. Oktober in Grefrath zustand, hielt er sich in Lobberich regelmäßig am 21. Oktober auf und erhielt dort von Boten des Grafen von Geldern das hospitium. Außerdem stand ihm, so ist es in einem Verzeichnis des Klosters vermerkt, der halbe Zehnt in Lobberich zu, und zwar in Höhe von18 kölnischen Schillingen. Die andere Hälfte des Zehnten, so berichten die Überlieferungen aus St. Trond, war für 18 kölnische Schillinge an den Grafen von Geldern (vermutlich Otto II. - der Lahme) verpachtet. Der Pfarrer (investitus) hatte an ihn 5 Schillinge zu zahlen. Außerdem erhielt der Probst in Lobberich einen "census capitis" (Kopfsteuer) von 2 Schillingen (Wirtschaftsbuch Wilhelm von Ryckel).

Aus dieser beachtlichen Gleichartigkeit der Verhältnisse ergibt sich fast zwingend die Folgerung, dass Lobberich und Grefrath ursprünglich einmal einen einzigen alten Pfarrbezirk gebildet haben. Janssen vermutet, u. a. auch wegen der vom 24. Mai 1177 vorliegenden Urkunde, in der Gräfin Aleidis von Molbach , ihre Tochter Alverardis (1136-1216) und ihr Schwiegersohn Graf Wilhelm von Jülich (1160-1219)die Gründung eines Kanonikerstifts in der Kirche zu Greverode (Grefrath) beurkunden, dass die Grefrather Kirche eine Eigenkirche der Probstei Alem (Helissem) in Nordbrabant war, die sich als Pfarrkirche von der ursprünglich ebenfalls zum Alemer Besitz gehörigen Mutterkirche in Lobberich, vielleicht schon zur Zeit des Erzbischofs Everger von Köln (986-988), möglicherweise aber auch erst am Ende des 12. Jahrhunderts, "abgespalten" hat. 

(In der Urkunde vom 24. Mai 1177 heißt es u.a.: "Inde est, quod omnibus christifidelibus tam praesentibus quam futuris notum facimus, quod in eleomsynam Alberti comitis de Molbach, qui 12 cal. iunii obiit in domino, ego Aleidis uxor ipsius et Alverardis filila mea et Wilhelmus comes gener meus intuitu divini amoris et astipulatione fedelium nostrorum tam clericorum quam laicorum ecclesiam, quae est in Greverode, ad substituendum in ea canonici ordinis fratres liberam facimus et libertate concessa fratribus in ecclesia eadem deo servituris liberem et canonicam pastoris proprii electionem concedimus."

Sicher ist, dass wenigstens seit dem 13. Jahrhundert die Pfarren Lobberich und Grefrath verschiedenen Diözesen angehörten: Lobberich lag im Lütticher, Grefrath im Kölner Sprengel (In dem um 1300 entstandenen "
Liber valoris ecclesiarum Coloniensis dioceses" ist die Grefrather Kirche mit einem Einkommen von 16 Mark verzeichnet, nach der Gründungsgeschichte des Klosters Gladbach zufolge, hat Erzbischof Everger von Köln von dem Lütticher Bischof die Kirchen von Gladbach und Rheydt gegen diejenigen von Lobberich, Tegelen und Venlo eingetauscht).

In der "Eiflia ilustrata der geographische und historische Geschichte der Eifel von Johann Friedrich Schannat" ist eine andere Version nachzulesen: "Graf Albrecht von Mulbach starb den 21sten Mai 1177. Einige Tage nach seinem Tode stifteten Adelheid, Albrecht's Witwe, Alverada ihre Tochter und Graf Wilhelm I. von Jülich, der letzteren Gemahl, das Kloster zu Gräfrath (Gräfrath, ehemalige Freiheit im Kreise Solingen mit 1100 Selen. Es war hier ehemals ein adliches Nonnenkloster, das jedoch erst 1187 gegründet wurde. Die Gebäude des Klosters stehen noch, in dem Gebäude ist heute das Deutsche Klingenmuseum untergebracht.) und schenkten demselben einen Hof, ad Campum, zum Felde genannt, ein Gut zu Roder in der Pfarrei Norvenich, verschiedene Fruchtrenten zu Polle und Ludendorf, Weinberge zu Dernow und Klein-Winter. Bei Ausfertigung der Urkunde waren gegenwärtig: Robert, Abt von Gladebach, der Archidiakonus zu Lüttich, Werner Probst von Steinfeld, Hermann, Probst von Knechtstede, Amicus Probs von Beke, Rudolph Dechant von Kerpen, Walter, Dechant von Wassenberg, Walther, Pfarrer der Kirche zu Gräfrath und Graf Diedrich" nach Kremer a.a.D. III. Urk. S 55"

In der Kirche zu Gräfrath ist interessanter Weise Graf Adolf VI. von Berg, der in der Schlacht bei Worringen mit Hilfe seiner Bauern den Erzbischof von Köln besiegt hatte, begraben. Welche von beiden Versionen die "Richtige" ist, wäre urkundenmäßig noch einmal zu überprüfen!
 
 
Exkurs: Genealogie Saffenberg, Nörvenich, von Berg-Altena, Maubach

 
1. Adolf II., Vogt von Deuz
Vogt von Deutz
* 1000 (s)
Vater: Adolf I
oo ... mit Tochter (Rietberg-Arnsberg), * 1005 (s).
Notizen zur Person:
1041
Kinder:
1) Hermann von Saffenberg, Herr von Saffenberg
* 1025 (s) s. 1.
2) Adolf III von Berg, Vogt von Werden
* 1030 (s)
oo ... mit Tochter von Cleve (s. 2.)
1. Hermann IV. von Saffenberg, Graf von Nörvenich, (1027 – 1108) oo mit Gepa von Werl
Über die Nachkommen ist wenig bekannt. Einzig namentlich genannter Nachkomme ist
Adalbert I. von Saffenberg, ein Cousin des Adolf von Berg
1.1. Adalbert I. von Saffenberg, (* 1050 + 16.12.1109); oo 1. NN; oo 2. Mathilde (Mechtilidis) N. Witwe des 1073 erschlagenen Grafen Giso II von Hollenden
Graf Adalbert von Saffenberg war ein einflussreicher Edelmann im Rheinland. Er war Graf von Saffenberg und Nörvenich. Außerdem trug er die Titel eines Vogtes der Reichsabtei Cornelimünster sowie Vogt zu St. Martin in Köln. Nach dessen Gründung übernahm er auch das Amt als Vogt der Abtei Klosterrath, bei Kerkrade. Eine weitere Burg, auf der Adalbert von Saffenberg um das Jahr 1100 Burgherr war, lag nördlich von Aachen auf einer Anhöhe am Rande des Wurmtals. Diese Burg lag im Westen des Jülichgaus im heutigen Herzogenrath, einem in jener Zeit offenbar erst wiederbesiedelten Rodungsgebiet, das der Burg und dem Ort später den Namen gab. Unweit hiervon schenkte Graf Adalbert von Saffenberg einem Augustinermönch namens Ailbertus von Antoing zwei Hufen Land, nahe Burg Rode. Eine weitere Hufe schenkte die Frau des Grafen dem Mönch. Hierauf errichtete Ailbertus eine zunächst hölzerne später steinerne Kirche aus der die Abtei Klosterrath, das heutige Kloster Rolduc, hervorging.
1.1.1 Adolf I von Saffenberg (auch Saffenburg) *1074 - 1165 (beerdigt in Klosterrath), Graf von Saffenburg und Nörvenich, Graf im Köln- und Ruhrgau, Vogt von Kloster Marienthal, der Abtei Klosterrath und von St. Cassius in Bonn sowie Domvogt von Köln; oo 1. Adelheid von Arnsberg II. oo 2. 1122 Margarethe von Rötz, Tochter von Graf Engelbert von Rötz und Schwarzenburg; hatte vier Kinder mit seiner 2. Frau:
Mathilde von Saffenberg,
Everhard I. von Saffenberg, Graf von Berg und Altena,
Albert (Adalbert) II von Nörvenich,
Engelbert I. von Berg
1.1.1.2. Graf Adalbert II. von Saffenberg und Nörvenich, Graf von Bonn, (1125 ? - 1149; oo Adelheid von Cuyk (Werl-Arnsberg)
Adalberts Frau Adelheid war eine Nichte seines Bruders Eberhards I. von Berg und Altena Frau, die ebenfalls Adelheid von Werl-Arnsberg hieß. Sie ist nicht zu verwechseln mit 2.1.1.2.
Eine Tochter der beiden ,„Sophia von Molbach“ * um 1145 + vor 1202, heiratet Gottfried I. von Heinsberg; evtl. ist sie identisch mit der 1. Äbtissin des Klosters Niederprüm
1.1.1.2.1. Albert III. Graf von Saffenberg und Nörvenich Graf von Maubach; oo mit Adelheid von Vianden
Graf Adalbert (Albert?) ist identisch mit Graf Albert von Molbach, der im Jahre 1177 verstarb;
1.1.1.2.1.1. Alveradis, Erbin von Maubach; oo 1.Graf William II von Jülich (+ 1207); oo 2. Otto, Herr von Wickrath (+ 1245)
2. Adolf III. von Berg,
Vogt von Werden
* 1030 (s)
+ vor 1090
Vater: Adolf II
Mutter: Tochter (Rietberg-Arnsberg)

oo ... mit Tochter von Cleve, * 1035 (s).
Notizen zur Person:
1056 - 82; ist 1090 tot; 1063 - 65 Vogt der Abtei Deutz; 1059 Herr von Berg; 1072 - 82 Graf von Huvili; 1059 - 64 Vogt der Abtei Werden an der Ruhr.
Kind:
Adolf IV von Berg, Vogt von Werden
* 1060 (s), † 1090 (v)
oo K 1085 (u) mit Adelheid von Laufen
2.1. Adolf IV. von Berg,
Vogt von Werden
* 1060 (s)
† 1090 (v)
Vater: Adolf III von Berg
Mutter: Tochter von Cleve
oo K 1085 (u) mit Adelheid von Laufen, * 1060 (s).
Notizen zur Person:
um 1077 Vogt der Abteien Werden und Deutz
Kinder:
1) Adolf V von Berg, Graf von Berg
* 1078 (u), † 12.10.1152 in Kloster Altenberg
oo 1100 (v) mit Adelheid von Cleve.
2) Gisela von der Mark
* 1090, † 1153
oo K 1120 (u) mit Sizzo , Graf von Schwarzburg.
2.1.1. Adolf V., Graf von Berg
Graf von Berg
* 1078 (u)
† 12.10.1152 in Kloster Altenberg
Vater: Adolf IV von Berg
Mutter: Adelheid von Laufen
oo 1100 (v) mit Adelheid von Cleve, * 1075 (s).
Notizen zur Person:
1093 noch Knabe; 1098-1150 Graf von Berg; Vogt von Siegburg; stiftete 1133 Kloster Altenberg, wo er 1152 als Mönch stirbt.
Kind:
Adolf VI von Berg, Graf von Berg
* 1098, † 1165 (v)
oo 1120 (n) mit Irmgard von Schwarzenberg.
2.1.1.2. Graf Adolf VI. von Berg und Altena
Graf von Berg
* 1098
† 1165 (v)
Vater: Adolf V von Berg
Mutter: Adelheid von Cleve
oo 1120 (n) mit Irmgard von Schwarzenberg, * 1100 (s).
Lebensphasen:
Graf von Berg
1147 Kreuzfahrer
Notizen zur Person:
1126 Graf von Huvili; 1152 Graf von Berg; 1138 Vogt der Abtei Siegburg; 1147/48 Kreuzfahrer
Kinder:
1) Eberhard I von Altena, Graf von Altena
* 1120 (s), † 23.01.1180
oo ... mit Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg), Äbtissin in Meschede.
2) Engelbert I von Berg, Graf von Berg
* 1130 (s), † 29.06.1189 in Brandis an der Donau
oo 1165 (u) mit Margarethe von Geldern (von Cleve)
2.1.1.2.1. Graf Eberhard I von Altena
Graf von Altena
* 1120 (s)
† 23.01.1180
Vater: Adolf VI von Berg
Mutter: Irmgard von Schwarzenberg
oo ... mit Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg), * 1125 (s).
Lebensphasen:
Graf von Altena
Vogt von Werden
Notizen zur Person:
aus dem Hause Berg; 1148 Graf von Huvili und durch Heirat 1161 Graf von Altena; Vogt von Werden
Kinder:
1) Friedrich I von Altena ?, Graf von Altena
* 1145 (s), † 14.05.1199
oo ... mit Alvaradis von Millendonk, Erbin von Kriekenbeck.
2) Oda von Altena (von Saffenberg)
* 1145 (s), † 1223 (u)
oo ... mit Simon I von Tecklenburg, Graf von Tecklenburg.
3) Arnold I von Altena, Graf von Altena
* 1150, † 1217
oo ... mit Mechthild von Cleve.
2.1.1.2.1.3. Graf Frederick I von Altena,
Friedrich I von Altena ? Graf von Altena
* 1145 (s)
† 14.05.1199, ‡ ... in Kappenberg
Vater: Eberhard I von Altena
Mutter: Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg)
oo ... mit Alvaradis von Millendonk, * 1150 (s), † 1220 (n).
Lebensphasen:
Graf von Altena
Heerführer Barbarossas
Notizen zur Person:
1173 Mitherr der Grafschaft Altena; 1174 Oberbefehlshaber der kölnischen Truppen in Italien, dort 1177 mit Kaiser Barbarossa
Kind:
2.1.1.2.1.3.1. Graf Adolf I von Altena und von der Mark,
Adolf I von der Mark Graf von der Mark
* 1194 (?)
† 28.06.1249
Vater: Friedrich I von Altena ?
Mutter: Alvaradis von Millendonk
oo 1/1 ... mit Luitgard von Looz ?
oo 2/1 07.04.1210 mit Irmgard von Geldern (von Cleve), * 1190 (s).
(nach Uta Vahrenhold-Huland war Adolf von der Mark nur einmal verheiratet; die beiden Frauen des Grafen Adolf sind für sie eine einzige Person, Lutgardis-Irmgard von Geldern)
Notizen zur Person:
1199 Graf von Altena; 1194 durch Kauf Graf von der Mark; oo I Liutgard, vielleicht Tochter des Grafen Gerhard II von Looz (?) und Adelheid von Geldern
Kinder mit Luitgard II. von Ardey (?):
Irmgard, Äbtissin von Bersenbrück;
Kind mit Irmgard von Geldern:
Eine Tochter, verheiratet mit Dieter IV. Graf von Katzenellenbogen († 1249)
Eberhard von Altenahr, Mitregent zur Mark
Otto, Graf von Altenahr, Probst in Aachen und Maastricht
Gerhard von der Mark
Engelbert I von der Mark
, Graf von der Mark
Ricarda, Äbtissin des Klosters Fröndenberg
Adelheid, verheiratet mit Johann I. von Sponheim, Graf von Sayn

 

Sehen wir uns nun die auf Lobberich Bezug nehmenden Zeugnisse genauer an: Im Jahre 1221 bekunden der Probst Lupertus und das Kapitel der inzwischen (vor 1161) an die Abtei St. Trond (Sint Truiden/Belgien) gekommenden Propstei Alem, dass die im Jahre 1216 verstorbene Alverardis von Saffenberg, Erbin von Maubach den Patronat und die Hälfte der Zehnten, so wie ihre Eltern beiden von der Propstei gegen eine jährliche "pensio" von 18 Kölnischen Schillingen erhalten hätten, der Abtei Knechtsteden übertragen habe; die Propstei habe aus Liebe zu diesem Kloster der Übertragung zugestimmt und den Patronat und Zehntanteil den Knechtstedenern unter den gleichen Bedingungen, unter denen Alverardis diese Rechte innehatte, "ad manum" übertragen, obwohl nach dem kinderlosen Tod der Gräfin - sie war die letzte Vertreterin ihres Geschlechtes - Patronats- und Zehntrechte "liebere et absolutus" an sie, die Propstei hätten zurückfallen müssen. Die Urkunde wird bezeugt durch Lothar, Graf von Hochstaden, die Brüder Walterus und Arnoldus von Grefrath, Priester Philippus von Hinsbeck und Theodoricus, Priester von Viersen.

In einer zweiten undadierten Urkunde des Propstes Lupertus, die sich wohl als Nachtrag zu der vorstehenden Urkunde darstellt, wird dem Abt von Knechtsteden die Verpflichtung auferlegt, dem Stift Helissem (Alem) eine jährliche Rente von 18 Kölnischen Schillingen am Ursulafeste zu zahlen. Außerdem muss der Abt eine Kurmede (mortuarium) von 18 Kölnischen Schillingen bezahlen und hat einen Conventualen zu bestimmen, nach dessen Tod die Kurmede fällig ist. Wenn der Probst mit seinem Gefolge nach Lobberich kommt, so muss der Abt durch seine Brüder in dem nahe gelegenen Grefrath für fünf Berittenen das Erforderliche und für eine Nacht und den folgenden Morgen liefern, ebenso die von alters her festgesetzte Abgabe.

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts gehörte die Abtei Knechtsteden im Kölner Raum zu den reicheren und mächtigeren Klöstern. Drei Nonnenklöster waren seiner geistlichen Leitung unterstellt: das Prämonstratenserinnenstift in Flaeshei, das Katharinenkloster in Dortmund (im 2. Weltkrieg zerstört) und das Kloster Weiher (1474 von Kölner Bürgern abgebrochen) bei Köln. Dies könnte auch erklären, warum Alverardis von Molbach dieses Kloster begünstigen wollte. Immerhin ging es ja um das eigene Seelenheil. Darüber hinaus hatte die Abtei das Patronatsrecht über die Pfarre Frimmersdorf in der Erzdiözese Köln, über die Pfarren in Grefrath und Lobberich, sowie über die Pfarren Kirchlinden und Arnsberg. Außerdem wirkten die Chorherren der Knechtstedener Abtei vielfach als Pfarrer oder Kapläne in Heinsberg, Clarholt, Teveren, Bösenhagen bei Scheida und anderen Pfarreien in Westfalen.  

                 
                      Die Abtei und der Torbogen des Klosters Knechtsteden bei Dormagen

Die von Alverardis vorgenommene Übertragung führte in den folgenden Jahren zum Streit zwsichen den unmittelbar Betroffenen: In einer undatierten, auf die Jahre 1221 - 1227 angenommenen, Urkunde (Venerabilibus ac semper dilectis L. decano, H. canonico s. Mariae ad Gradus in Colonia, iudibicus a domino Papa delegatis) erklären der Propst Lupertus und das Kapitel von Alem vor dem vom Papst bestellten Richtern, die zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen der Abtei Knechtsteden einerseits und den "nobiles" Otto von Wickrath (Otto II. von Wickrath aus dem Geschlecht der Hochstaden), Adolf von Berg-Altena (identisch mit Adolf I. von der Mark bzw. bis 1226 Graf Adolf I. von Altena-Mark; Eltern: Fredrick von Berg-Altena - Graf von Berg-Altena und Krickenbeck - und Alverardis von Krieckenbeck-Millendonk) sowie Alardus, dem Priester der Kirche in Lobberich, andererseits eingesetzt waren, dass letztere an dieser Kirche und ihrem Zehnt nichts mit Zustimmung der Propstei, sondern nur aufgrund von Gewalt besäßen, und verweisen auf die von Alverardis verfügte Übertragung der Patronats- und Zehntrechte an Knechtsteden.

Zumindest Otto von Wickrath, der zweite Gatte der Alverardis, scheint später deren Verfügung anerkannt zu haben: 1245 erklärt er, dass Alverardis mit seiner Zustimmung den ihr erbrechtlich zustehenden Patronat an der Lobbericher Kirche an Knechtsteden abgetreten habe. (Otto de Wickerode omnibus praesens scriptum inspecturis. Universitati christifidelium innotescere volomus, quod domina Alverardis de Molbag bonae memoriae uxor nostra una nobiscum contulit monasterio knetsteden ius patronatus ecclesiae de Lubbruch, quod eam iure hereditario contingebat)

Lacomblet macht zu der Urkunde folgende Anmerkung: "Alverardis, die Erbtochter des Grafen Albert und der Gräfin Aleidis von Molbach, war zuerst mit dem Grafen Wilhelm von Jülich vermählt und hatte aus beiden Ehen keine Kinder hinterlassen. Obgleich ihre Schenkung des Patronats zu Lobberich an die Abtei Knechtsteden von dem Stifte zu Halem, von welchem die Verleihung desselben an die Voreltern der Gräfin Alverardis ausgegangen war, bewilligt und nun auch ihr zweiter Gemahl zugestimmt hatte; so machten die Grafen von Geldern dennoch darauf Anspruch, wie aus der, in eine neue Schenkung eingekleideten, Verzichtsleistung des Grafen Reynald mit dessen Gemahlin Margaretha, und ihres gleichnamigen Sohnes von 1328 und 1337 hervorgeht. Es muß also eine verwandtschaftliche Beziehung und Erbberechtigung zwischen den Grafen von Molbach und Geldern vorhaden gewesen sein."

Was Adolf von Berg betrifft, so berichtet hierzu der bereits erwähnte Abt Wilhelm von Ryckel in seinem Mitte des 13. Jahrhunderts verfassten Wirtschaftsbuch, "dass jener die Probstei gewaltsam zur Überlassung deer halben Zehnten in Grefrath und Lobberich gezwungen und diese mitsamt dem ihm dort gehörenden Grund und Boden sowie den zugehörigen Rechten dem Grafen von Geldern verkauft habe, der sie infolgedessen zu Unrecht besitze".

Es scheinen damals an den Grafen von Geldern auch Patronatsrechte gelangt zu sein, die, da Wilhelm von Ryckel nur die Zehntrechte erwähnt, möglicherweise ursprünglich eine rechtliche Einheit mit diesen gebildet hatten: 1309 nämlich übertragen Graf Reinald I. von Geldern und seine Ehefrau Margareta die "collationem seu provisionem ecclesie in Lubbrich ad nos spectantem", d. h.: den Patronat, sowei er ihnen zustand, dem Abt und Konvent von Knechtsteden, die als Entgelt zu Meßopfern und Gebeten verpflichtet werden. Den ungehinderten Besitz ihres Zehntanteils aber behalten sich die Eheleute ausdrücklich vor. Ähnliche Vereinbarungen zwischen dem geldrischen Grafenhaus und dem Kloster Knechtsteden wurden 1328 und 1337 erneuert.

Diese Zeugnisse werfen einige Fragen auf. So bleibt zunächst unklar, auf welche Weise gerade die so entfernt gelegene nordbrabantische Probstei in Alem in Lobberich Fuß fassen konnte. Dasselbe Problem ergibt sich für das im Raum Düren begüterte Geschlecht der Grafen von Maubach, für die sich soweit nördlich sonst kein Streubesitz nachweisen lässt. Schließlich ist zu klären, ob Adolf von Berg sich wirklich aufgrund eines reinen Willküraktes in den Besitz von Lobbericher und Grefrather Zehntrechten brachte.

zu Alem-Frage:

Wir können festhalten, dass sich die Kirchen von Lobberich und Grefrath zunächst im Besitz der nordbrabantischen Propstei Alem befanden. Über das Verhältnis der beiden Pfarreien zu Alem gibt uns Wilhelm von Ryckel Auskunft, wenn er beide Kirchen als "filiae" der gemeinsamen "mater" Alem bezeichnet. Aufgrund der Entfernung, zwischen Alem und Lobberich / Grefrath hat man die Propstei nicht etwa als Mutterpfarrei, sondern wohl als (Eigen)Kirchherren der Kirchen in Lobberich und Grefrath anzusehen. Das zwischen der Propstei und der Kirche zu Lobberich bestehende Abhängigkeitsverhältnis wird dadurch näher beleuchtet, dass der Pfarrinhaber von Lobberich an die Propstei Alem eine in einer Geldsumme festgelegten Kurmede oder Kurmut (curmeida, census capitis) zu zahlen hatte; dies ist eine im Mittelalter gebräuchliche Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines dinglich oder persönlich Abhängigen - zunächst in Form des besten Stückes Vieh, dann in Geld - an den Herrn zu zahlen war. Die rechtliche Stellung der bzw. gewisser Kirchenleute beschreibt Wilhelm von Ryckel so: "Es gibt dort (in Lobberich) gewisse Leute der hl. Odrada, von denen für jeden 4 Kölnische Denare jährlich, 12 Kölnische Denare im Todesfall und ebenfalls 4 Kölnische Denare bei Erlangung der Heiratserlaubnis gezahlt werden". Möglicherweise handelt es sich hierbei um Wachszinnige; das sind kirchliche Schutzhörige, die neben dem üblichen Wachszins später vielfach auch Abgaben beim Ehekonsens und Sterbefall leisteten. Odrada war die Heilige, die, wenn man ihrer um 1300 verfassten Lebensbeschreibung Glauben schenken darf, um die Mitte des 12. Jahrhunderts von Graf Otto II. von Duras in Alem hatte begraben lassen; zu ihrer Ehre gründete er dort ein Kanonikerstift, das er, wie andere Quellen bestätigen, reicht dotierte. Es könnte also sein, dass auch die Kirchen in Lobberich und Grefrath sowie die "Leute der hl. Odrada" ursprünglich Duras'scher Besitz waren. Auf welche Weise die Grafen von Duras zu diesem Besitz gekommen sind, wissen wir heute nicht. Vage angedeutet sind in den Quellen für das 12. Jahrhundert Beziehungen zwischen den Häusern Duras, Loos und Krickenbeck. Ob sie ein Fingerzeig für verwandtschaftliche Beziehungen sind, bleibt derzeit ungeklärt.

zur Verwandtschafts-Frage:

Verwandtschaftliche Beziehungen waren möglicherweise auch der Grund dafür, dass die Grafen von Maubach in Lobberich und Grefrath Fuß fassten:

Gerhard I. Flamens (* spätestens um 985, † nach 1033), vermutlich zur Familie des Grafen Arnold von Valecijn/Velenciennes gehörig. Verwandter der Herren von Antoing bei Doornick/Tournai auf dem rechten Ufer der Schelde. Bruder des Rutger, des Stammvaters der Grafen von Kleve (1368 im Mannesstamm erloschen). Im Jahre 1021 durch Kaiser Heinrich II. mit Wassenberg ausgestattet. Nach einer Vermutung seitens von Boeren war Gerhard mit einer namentlich nicht bekannten Tochter des Pfalzgrafen Hermann Pusillus von Nieder-Lothringen verheiratet. J. M. van Witner hält eine namentlich nicht bekannte Tochter des Grafen Gottfried von Verdun/Wirten und der Mathilde von Billung für die mögliche Ehefrau.

Gerhard II. von Wassenberg (* um 1010, † 1082), Graf "Gerhardus Flamens", 1053 Graf in der Betau (Betuwe) und im Teisterbant, 1057 Graf im Ruhrgau, 1067 Graf im Hattuariergau. Ehefrau unbekannt J. M. van Winter geht aufgrund der ungewöhnlich langen Lebensspanne von zwei Personen aus. Der Erste (Gerhard II a) wäre mit einer unbekannten Tochter des Grafen Theoderich/Dirk von Hamaland verheiratet gewesen, einer Urenkelin des Stifters des Klosters Elten. Die Ehefrau des zweiten (Gerhard II b) sei möglicherweise die Tochter des Grafen Heinrich I. von Löwen gewesen, Bruder des Stammvaters der Herzöge von Brabant. Nach dieser These wäre Bischof Wilhelm von Utrecht (1054-1076) ein Bruder von Gerhard III. Flamens. Gerhard II. hatte mit Vorbehalt drei Söhne: Heinrich (*um 1035, † 4.12. vor 1085), Gerhard (Graf im Hamaland, 1085 Graf im Westfalengau) und Dietrich Flamens (*um 1035, † 19.10.1082 - Stammvater der Herren von Valkenburg und Heinsberg)

Heinrich von Wassenberg (*um 1035, † 4.12. vor 1085) (1082 bei der Schenkung der Abtei St. Hubert erwähnt. Nach der Tradition verheiratet mit Adelheid von Geldern († 1083), Tochter des Vogtes Wichard III. von Geldern aus dem Hause der Herren von Pont. Er hatte zwei Söhne: Gerhard II. (I. von Geldern) und Heinrich (Graf von Krickenbeck)

Gerhard III. von Wassenberg (Gerhard I. von Geldern) Gerhard III. von Wassenberg (Gerhard I. von Geldern) (* um 1060, † vor dem 8. März 1129) Gerhard wurde 1085 als Graf von Wassenberg, 1096 erstmals als „Graf von Geldern“ erwähnt. Der Titel „Landgraf“ erscheint ebenfalls 1096. Er gilt als Stammvater der Grafen von Geldern aus dem Hause Wassenberg, das 1371 im Mannesstamm erlosch. Gerhard benannte sich abwechselnd nach Wassenberg (Gerhard III. von Wassenberg) und nach Geldern (Gerhard I. von Geldern), bis sich 1118 Geldern bei der Benennung durchsetzte. Als Inhaber der kaiserlichen Vogtei, als Kirchenvogt und als allodialer Grundeigentümer hat sich Gerhard veranlasst gesehen, den Schwerpunkt seines Machtbereiches zu verlagern und sich Graf von Geldern (1096) zu nennen. Infolge dieser Schwerpunktverlagerung ist vermutlich in dieser Zeit die erst 1237 nachweisbare Burg Geldern erbaut worden. Gerhard I. von Geldern war neben dem Herzog von Brabant und dem Grafen von Luxemburg-Namur größter weltlicher Territorialherr in Niederlothringen. Er blieb als einziger Landesherr dieser Region strikt kaiserlich. Der Zeitpunkt des Todes Gerhards I. ist unbekannt (nach 1129), und es ist nicht geklärt, ab wann ihm ein mündiger Nachfolger zur Verfügung stand. Er hatte einen Sohn, den Grafen Gerhard II. (Geldern) der ihm folgte.

Gerhard II. von Geldern, genannt der Lange (* um 1090/1095; † am 24. Oktober um das Jahr 1131) war ein geldrischer Regent. Gerhard der II. von Geldern war in der Zählung derer von Wassenberg Gerhard IV.. Sein Vater war Gerhard I. von Geldern bzw. Gerhard III. von Wassenberg, der mindestens bis 1129 gelebt haben muss. Es lässt sich nicht feststellen, wann die beiden Gerharde gestorben sind und ob Gerhard II. die Grafenrechte ausgeübt hatte. Zwischen März 1131 und dem 9. April 1138 findet sich kein Quellenbeleg für einen geldrischen Grafen, bis dann zu Ostern 1138 Heinrich I., der Sohn Gerhards II., als Graf von Geldern erwähnt wird. Ob die zwischen 1085 und 1131 belegten Gerharde eine Person sind oder nicht, ist nach bisheriger Quellenlage nicht entscheidbar. Gerhard II. heiratete Ermengarde, die Tochter des Grafen Otto II. von Zutphen und Erbin der Grafschaft Zutphen, deren östlich der mittleren IJssel gelegenes Territorium über zahlreiche Außenposten in Friesland, Westfalen und den Rheinlanden verfügt. Gerhard behauptet diese Erbschaft gegen den Bischof von Münster und stützt sich vorwiegend auf Brabant. Gerhard liegt begraben in der Kirche zu Wassenberg.

Heinrich Krieckenbeck (* nach 1063, † 1138) (1096–1118: Graf von Krickenbeck, früher verwechselt mit Heinrich von Kessel, dem Stammvater der Grafen von Kessel)

Reiner Graf von Krieckenbeck-Millendonk (* um 1110; † nach 1164, urkundlich erwähnt 1164); Reiner hatte eine Tochter:

Alveradis von Krickenbeck (* um 1155; † nach 1220, urkundlich erwähnt zwischen 1173 und 1220), verheiratet mit Friedrich von Berg-Altena

Graf Adolf I. von der Mark, verheiratet mit Irmgard von Geldern, Tochter von Otto I. von Geldern, dem Großvater Ottos II. von Geldern. Otto I. von Geldern (* um 1150; † nach dem 30. April 1207) war von 1182 bis 1207 Graf von Geldern. Otto war Sohn des Grafen Heinrich I. von Geldern. Er heiratete um 1185 Richardis von Scheyern-Wittelsbach, die Tochter des Herzogs Otto I. von Bayern. Otto I. von Geldern stritt häufig mit Holland, und wurde im Bistum Utrecht zurückgedrängt. Oft stand er auch gegen Brabant, verbündete sich mit Limburg und geriet dabei zeitweilig in Gefangenschaft. Er kämpfte gegen die Friesen und hielt weitgehend seine Positionen. Im deutschen Thronkrieg (ab 1198) stand er auf Seite der Staufen. Otto I. von Geldern liegt im Kloster Kamp begraben. Ihm folgte sein Sohn Gerhard III.


Wie wir aus vorstehender Genealogie ersehen ist die Mutter von Graf Adolf I. von Altena und von der Mark (identisch mit Graf Adolf von Berg) Sohn der Eheleute Graf Frederik I. von Altena und Alverardis von Krieckenbeck-Millendonk, eine Tochter des Grafen Rainer von Krieckenbeck. Der Anspruch auf den halben Zehnten in Lobberich und Grefrath des Grafen Adolf von Berg dürfte somit nicht "willkürlich" sein, sondern vermutlich erbrechtlich begründet. Schließlich ist ihm 1243 in den mit dem Grafen von Geldern abgeschlossenen Kaufverträgen (3. März 1243) ausdrücklich gesagt worden, dass die Herrschaft Krickenbeck ihm erbrechtlich (über seine Mutter) zugefallen. Dies dürfte dann auch auf die Lobbericher und Grefrather Zehnten zutreffen, die vermutlich zum ehemaligen Herrschafts- und Besitzkomplex der Krickenbecker gehörten.

Darüber hinaus sind die Grafen von Berg, Altena, Saffenberg, Nörvenich und Maubach insofern verwandt, als dass alle von Adolf II. Graf im Keldachgau abstammen. Graf Adolf II. hatte zwei Söhne: Graf Adolf I von Berg und Graf Hermann IV. von Saffenberg und Nörvenich. Während Alverardis von Maubach von Hermann IV. abstammt, kommt Adolf von Berg aus der von-Berg-Linie). Ob dies ausreicht, die Vermutung von "Dohms", zu festigen, dass der Lobbericher und Grefrather Besitz als Mitgift einer in ihrer Familie verheirateten Krickenbeckerin zugefallen ist, mag dem Leser überlassen bleiben.

In der kirchengeschichtlichen Entwicklung Lobberichs gewissermaßen die für lange Zeit letzte bedeutsame Etappe bildete die Prämonstratenserabtei Knechtsteden, die 1221 von Alverardis von Maubach das "ius patronatus" erhalten hatte. Mit diesem Terminus ist das rechtliche Verhältnis zwischen Abtei und Pfarrei in der Weise umrissen, dass dem Abt zwar die Präsentation, das Recht auf Vorschlag des Pfarrkandidaten, zustand, dessen Investitur, die Einsetzung in das Pfarramt, aber durch den Bischof bzw. in dessen Vertretung durch den zuständigen Archidiakon vorzunehmen war. Als erste politisch, rechtlich und wirtschaftlich fassbare Kraft sind, wie sich für Lobberich allerdings erst aus späteren Zeugnissen erschließen lässt, die Herren von Krickenbeck anzusehen.

Die erste umfassende Liste, aus der hervorgeht, was zum "Land Krickenbeck" gehörte, datiert aus dem Jahre 1369. Danach bildeten Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen, Leuth und die Stadt Venlo das "alinge lande van Krykenbeke". Die Amtsrechnung des Amtmanns von Krickenbeck bestätigt den Befund, die Benennung der einzelnen Distrikte, in denen er Strafgelder einzunehmen pflegte, läss jedoch wichtige Unterscheidungen erkennen. Zum einen nämlich spricht er vom "Amt zu Venlo", zum anderen von "Viersen" und zum dritten vom "Land von Krickenbeck". Diese Unterscheidung ist in der Titulatur der Amtsrechnung bis 1387 ebenfalls nachzuweisen, das heißt Venlo und Viersen gehörten nicht zum Land Krickenbeck, alle drei Komplexe aber bildeten das "Amt Krickenbeck". "Land" bezeichnet im Falle Krickenbeck also nicht den engeren Hoheitsbereich des Grafen respektive Herzogs von Geldern plus die durch Lehensbande verbundenen Herrschaftsbereiche, sondern nur einen Gebietskomplex, in dem der Landesherr die Herrschaft über Land und Leute besaß. Man kann vermuten, dass dieses mit "Land Krickenbeck" bezeichnete Gebiet identisch ist mit dem 1243 durch den Grafen von Geldern angekauften Komplex.

Was nun unter dem engeren Kernbereich des Landes Krickenbeck verstanden wurde, sagt uns die Rechnung des Rentmeisters Arnt van Loon aus den Jahren 1406/1407; im lande van Crieckenbeic lägen sechs dorpen, wo sechs Boten arbeiteten. Dies sind die Orte, die in derselben Rechnung im Zusammenhang genannt werden, nämlich Herongen, Wankum, Grefrath, Hinsbeck, Lobberich und Leuth. Die Gerichtsverfassung des Amtes Krickenbeck entspricht im großen und ganzen der vorgenannten Dreiteilung. Das Gericht der Stadt Venlo ist seit 1269 nachweisbar. Vorsitzender dieses Venloer Schöffengerichts war eine "Richter" genannte Person, die seit dem 15. Jahrhundert auch den Titel "Schultheiß" führen konnte. Neben den Gerichten in den sechs Dörfern des Landes Krickenbeck gab es noch das Gericht auf dem Geer, das gewöhnlich unter freiem Himmel in een rauwe Cuyl, gegraven in't midde van een woeste heyde, nördlich von Hinsbeck, stattfand. Die hier tätigen Landschöffen stammten aus den sechs Dörfern, die jeweils ein Kirchspiel bildeten. Den Vorsitz im Landgericht auf dem Geer hatte ein Landschultheiß. Ausdrücklich bezeugt als Inhaber größerer - vor allem kirchlicher Rechte und Besitzungen - sind die nordbrabantische Propstei Alem sowie die Grafen von Maubach, Berg, Saffenberg und Nörvenich. Ob und inwieweit sich die Stellung dieser von den Krickenbeckern herleiten lässt, ist aufgrund des derzeitigen Wissensstandes wahrscheinlich - letztlich aber noch zu beweisen.

Wesentliche, auch für die Zukunft Lobberichs bedeutsame Entscheidungen fielen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts: 1221 übertrug Alverardis von Maubach der Abtei Knechtsteden den Patronat der Pfarrei Lobberich, den diese bis zu ihrer Aufhebung im Jahre 1802 innehatte; am 3. März 1243 verkaufen Adolf von Berg und seine Söhne den Grafen und späteren Herzögen von Geldern die ihm durch Erbgang von dem Herrn von Krickenbeck (hereditario iore a domino de Crikenbeke) zugefallene Herrschaft Krickenbeck, womit ebenfalls für Jahrhunderte, wenn nicht bis heute die staatliche Zugehörigkeit Lobberichs festgelegt und damit das politische Schicksal des Ortes nachhaltig bestimmt war.

In der heimatgeschichtlichen Literatur ist dies bestritten worden (Finken, Lobberich, S. 5), unterliegt aber keinem Zweifel; denn in dem Wirtschaftsbuch des Abten Wilhelm von St. Trond findet sich am Schluss der Ausführungen über Lobberich und Grefrath folgender Eintrag (in Übersetzung): "Vermerkt werden muss, dass der Graf Adolf von Berg einstens dort die weltliche Herrschaft (dominum temporale) innehatte und durch verschiedenes Unrecht, das er der Kirche von Alem zufügte, Propst und Kanoniker von Alem dazu zwang, ihm die halben Zehnten zu Grefrath und Lobberich auf Zeit zu verpachten. Jener Graf aber verkaufte später das Land (terra), das er dort besaß, samt dem Recht, das er an jenen Zehnten hatte, dem Grafen von Geldern, und somit hält dieser die Zehnten auf höchst unrechte Weise in Beschlag." Aus dieser Notiz interessiert uns vorläufig nur die ausdrückliche Bestätigung für das dominum temporale des Grafen von der Mark in Grefrath und Lobberich. In einer Zeugenurkunde über die Patronatsverhältnisse zu Leuth von 1275 wird der Graf von der Mark unmissverständlich als dominus de Crikenbeke bezeichnet (Heinrichs, Leuth S. 374

Autofahrer, die heutzutage zu Tausenden die A 61 zwischen Breyell und dem Grenzübergang Schwanenhaus fahren, vergegenwärtigen sich wohl nur in den seltensten Fällen, dass sie dort zum Teil in etwa eine Linie nachfahren, die für rund ein halbes Jahrtausend Grenze war zwischen der Graftschaft bzw. dem späteren Herzogtum Geldern und der Grafschaft bzw. dem ebenfals späteren Herzogtum Jülich. Links passieren die in Richtung Venlo Fahrenden bei der Abfahrt Brüggen das alte Rittergut Altenhof auf jülicher Seite, dem gleichsam auf geldrischer Seite das heute leider unansehnliche Gut Baerlo entsprach. Die für lange Zeit endgültige Grenze zwischen Geldern und Jülich entwickelte sich mit der Festigung der territorialen Gebilde in diesem Bereich des Niederrheins. Nachdem die Dynasten von Krickenbeck, die im 12. Jahrhundert in den Quellen erscheinen und sich wohl anschickten, eine eigene Landesherrschaft vom heute längst verschwundenen "Alt-Krickenbeck" (An der Nette, nahe der Leuther Mühle) aus zu begründen, nachdem also diese damals zu den bedeutendsten niederrheinischen Grafengeschlechtern gehörenden Herren ausstarben, hatte bis 1243 der Graf von Berg das Gebiet inne, das man sich etwa im Umfang des späteren Amtes Krickenbeck vorstellen darf.

Graf Adolf von Berg (Adolf I. von der Mark) und seine Söhne verkaufen, wie bereits gesagt, die Herrschaft Krickenbeck (und andere linksrheinische Besitzungen - Allode und Lehen; seine allodia sive geoda, darunter auch die bona de Crikenbekke, die er von den Herren von Krickenbeck geerbt hatte) am 3. März 1243 endgültig an den Grafen Otto II. von Geldern. Dabei war Gelderns Herrschaft in diesem Raum danach, wie bereits "Dohms" dies aufgezeigt hat, nicht unmittelbar landesherrlichen Grundbesitz gestützt, sondern auf die Vasallität zahlreicher Ritter und Ministerialenfamilien. Unzweifelhaft ist, dass durch den Verkauf für Jahrhunderte die staatliche Zugehörigkeit Lobberichs festgelegt und damit das politische Schicksal des Ortes nachhaltig bestimmt war. Dass zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Burg existierte, legt eine Urkunde vom Juni 1251 nahe, nach der Graf Otto seinen Besitz Deversdunch in der Pfarrei Grefrath gegen eine area in Krickenbeck mit dem Kölner Erzbischof tauschte, wo zuvor eine Burg (castrum) gestanden hatte, um hier ein Kloster zu gründen.

Unter Otto II. (*um 1215, + 10.1.1271) Graf von Geldern 1129 - 10.1.1271 wurden die entscheidenden Schritte auf dem Wege vom dynastischen Patrimonium zum Territorium, van heerlijkheid tot landsheelijkheid (Alberts, Bourgondische bezetting), getan (Gustav Müller; Die Entwicklung der Landeshoheit in Geldern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts). (Erste Ehe vor dem 24.11.1240 Margareta von Kleve (+10.9.1251, begraven im Kloster Graefenthal), Tochter von Graf Dietrich V. von Kleve und der Mechtild von Dinslaken, zweite Ehe 1253 mit Philippa de Dammartin (+14.4.1277/81, begraben im Kloster Graefenthal), Tochter von Simon de Dammartin (+1239), Graf von Ponthieu und der Marie von Ponthieu-Aumale. Philippas Schwester Johanna heiratete König Ferdinand II. den Heiligen von Kastilien und wurde die Stiefmutter des römisch-deutschen Kaisers Alfons X. von Kastilien.)

                            
                                 Federzeichnung des Klosters Graefenthal

Schon während seiner Minderjährigkeit schlugen die Regenten jene Pflöcke ein, die das werdende Territorium stabilisierten und auch in Zukunft neben der Dynastie die stärksten Kräfte für seinen Zusammenhalt und seine Identität bilden sollten: die Städte. In einem großen "Modernisierungs-Schub" fügte sich Geldern seit den 30er Jahren des 13. Jahrhunderts in die Stadtgründungswelle der Niederrheinregion ein. Der sich ausbildenden Städtelandschaft fügte Otto II. nach Harderwijk, Arnhem, Emmerich, Lochem und Doesburg noch Roermond, Nieuwstad und Goch hinzu. Das "Glanzstück" Nijmwegen, das Otto II. 1247 als Reichspfandschaft erwarb und das mit mehr als 10.000 Einwohnern die einzige "Großstadt" Gelderns im Mittelalter bleiben sollte. Der Erwerb Nijmegens war das Resultat einer stärkeren Zuwendung zum Reich und eines bewussten Einrückens in die Einfluss- und Interessensphäre des Erzbischof von Köln. Als dessen Gefolgsmann - Erzbischof war damals Konrad von Hochstaden (1238-1261) - ließ Graf Otto II. sich in den Streit zwischen dem Papst und dem Stauferkaiser Friedrich II. verwickeln, stand als potenzieller Gegenkönig von Erzbischofs Gnaden kurzfristig selbst zur Diskussion und reihte sich dann in die Anhängerschaft des Königs Wilhelm von Holland (1247-1256) ein. Dieser verpfändete ihm zur Belohnung Pfalz und Stadt Nijmegen mit dem zugehörigen "Reich", das Otto II. zuvor als "ergebener Diener der römischen Kirche" , d. h. als antistaufischer Parteigänger, gewaltsam erobert hatte. Der Erwerb und die - gegen spätere Rückforderungen von königlicher Seite - erfolgreiche Behauptung Nijmegens stellten nicht nur eine beträchtliche Vermehrung an Macht, Besitz und Einkünften dar: Sie verkleinerten auch die Lücke, die bisher zwischen den gräflichen Herrschaftsgebieten in der Diözese Utrecht und denen in den Diözesen Köln und Lüttich geklafft hatte, ohne sie freilich ganz zu schließen. Jedenfalls war man dem Typus eines territorium clausum, eines räumlich geschlossenen und zusammenhängenden Landes, erheblich näher gekommen. Seiner vornehmlich südwärts orientierten politischen Interessenrichtung entsprechend gelangen dem Grafen Otto II. in der Niers- und Maasgegend bemerkenswerte Land- und Machtzuwächse: Born - an der Maas bei Sittard - (1234), Krickenbeck (1243), Linne als Ausgangspunkt des späteren Amtes Montfort (1258). Seine Einordnung in den von Erzbischof Konrad inaugurierten großen niederrheinisch-niederländischen Landfrieden von 1259 (neben Kleve, Jülich, Utrecht, Berg, Stadt Köln) kann als eindrucksvolles Zeugnis dafür gelten, dass er sich mit einer von kölnischer Seite vertretenen Reichsauffassung solidarisierte, die der fürstlichen Gewalt wie dem Nordwesten ein größeres Gewicht gegenüber der königlichen Prärogative und der Südzentrierung geben wollte.

Die Entwicklungen in Kurköln fesselten auch nach Erzbischof Konrads Tod (1261) Ottos Aufmerksamkeit; nur wechselte er jetzt auf die anti-erzbischöfliche Seite und verband sich mit jenen territorialen Kräften, die ein politisches Übergewicht des Kölner Erzbischofs in der Region eindämmen wollten. Sein Wechsel auf die stadtkölnische Seite im Konflikt zwischen der Stadt und Erzbischof Engelbert II. von Heinsberg-Valkenburg (Nachfolger von Erzbischof Konrad) hat gewiss auch etwas mit den wirtschaftlichen Interessen und Verbindungen seiner eigenen Städte, mehr aber noch mit den Vorteilen zu tun, die er von einer größeren Eigenständigkeit gegenüber einem tatsächlichen oder prätendierten regionalen Hegemon erwartete. Die gegen Ende seiner Regierung erworbene Macht und Reputation erlaubte es Otto II. in den letzten Jahren seiner Regierung, maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung der Bischofsstühle in Utrecht und Lüttich zu gewinnen.

Dass er auch Lüttich im Blick hatte, wo er seinen Bruder Heinrich - wenigstens für einige Zeit - platzieren konnte, unterstreicht noch einmal das Interesse, das er den Entwicklungen im Süden und im südlichen Vorfeld seines Herrschaftsgebietes zuwandte - jenes Herrschaftsgebiet, das er wechselweise als terra nostra und als mea comita bezeichnete.

                            
                           Grabdenkmal Otto II im Kloster Graefenthal

Dort hat er um 1250 die weibliche Zisterze Graefenthal gestiftet, Grablege und Familienkloster, ebenso Zeichen eines ausgeprägten, auf die eigene Nachkommenschaft zielende dynastischen Kontinuitätsdenkens wie die Zusicherung der weiblichen Nachfolge in den gräflichen Reichslehen, die er sich 1248 von König Wilhelm hatte geben lassen. Im Jahre 1257 werden in einer Urkunde die Rechte der Probstei Alem an den Kirchen Grefrath und Lobberich aufgezeichnet:

"... inde vadit Lotbruch et venit ibi in die 11.000 virgium (21. Oktober) et recipit ibi hospitium a nunciis comitis Gelrensis in ser et man cum 5 equis; qui etiam dant nomine comitits Gelrensis preposito 18 solidos Colonienses de medietate decime de Lotbruch, quam idem comes tenet ad pactum a nobis. Item investitus Lotbruch solvit preosito 5 solidos Colonienses de ecclesia sua, que etiam est filia ecclesie de Aleym. Item recipit prepositus 2 solidos Colonienses de censu capitis. Sun etiam qidam hominess beate Olrade ibidem, quorum quilibet solvit annuatim 4 denarios Colonienses et post mortem 12 denarios Colonienses et pro licentia contrahendi matrimonium 12 denarios Colonienses similiter. ......."

Spätestens ab 1265 sit in den Quellen die Gliederung des Landes in einzelne Ämter zu verfolgen. Die Grafschaft Geldern war im Laufe der Zeit aus einzelnen Ämtern zusammengesetzt worden. In der Regel waren die gräflichen Städte die Keimzellen und Zentren zur Entwicklung der Amtsverfassung (Amtsbezirke der Stadtschöffen), nur ausnahmweise waren es Burgen.

Otto II. Sohn, Graf Reinald I., der in Geldern länger als ein halbes Jahrhundert (1271-1326) herrschte - wenngleich nicht regierte -, setzte zunächst die nach Süden orientierte Politik seines Vaters fort, vermutlich aber weniger aus Kalkül als vielmehr aufgrund eines dynastischen Zufalls, der seine Frau Irmgard von Limburg 1280 zur Erbin dieses Herzogtums machte, mit dem sie 1282 sogar von König Rudolf belehnt wurde, der ihrem Mann für den Fall ihres vorzeitigen Todes ein lebenslanges Nießbrauchrecht daran einräumte. König Rudolf I. gestattet Reinald I. die Münzprägung von Denaren (Sterlingen) in der Münzstätte zu Arnheim. Nach dem Tod des letzten Limburger Herzogs (Walram IV.) stritten sich drei erbberechtigte Parteien um die Herrschaft. Da er ohne männliche Nachfolgen starb, fiel die Herrschaft an seine Tochter Irmgard, die mit Reinald I. verheiratet war. Sie erhielt 1282 von König Rudolf von Habsburg zu Lehen. Da sie die Herrschaft als Frau nicht selbst ausüben konnte, wurde ihr Ehemann Herzog von Limburg. Mit dem Erbfall war Reinald I. somit ein zweites "Land" zugefallen; er nannte sich seitdem comes Gelrie et dux Limburgensis und ließ sich durch einen Drosten von Geldern und einen Drosten von Limburg vertreten. 1279 hat er zudem noch Teile eines dritten Landes erworben, nämlich die Grafschaft Kessel links der Maas.

Reinald I., der nicht zu Unrecht den Beinamen "der Streibare" trug, hatte sich von König Rudolf zusichern lassen, dass in dem Fall, dass Irmgard vor ihm sterben sollte, er dennoch bis zu seinem Lebensende die Herrschaft über Limburg behalten solle. Dieser Fall trat dann 1283 tatsächlich ein. Doch entgegen der königlichen Anordnung machten weitere Erbberechtigte ihre Ansprüche geltend. Dies alles hing wie ein schweres Gewicht an der Grafschaft Geldern, absorbierte die Aufmerksamkeit des Grafen und engte seine Handlungsspielräume ein. Das erwies sich bald, als nach dem kinderlosen Tod seiner Frau im Juni 1283 der sogenannte Limburger Erbfolgestreit (1283 - 1288) ausbrach, in dem er sein Nießbrauchrecht in ein Erbrecht umzuwandeln und kriegerisch durchzusetzen suchte. Dazu fand er Anlehnung beim Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg, der das Haupt einer rheinisch-westfälischen Magnatenpartei war, der eine andere Koalition unter brabantischer Führung gegenüberstand. Die Konfrontation eskalierte über ihren Anlass hinaus und stellte die Frage nach einer kurkölnischen oder brabantischen Führungsrolle im Nordwesten des Reiches zur Entscheidung. Diese fiel in der Schlacht bei Worringen 1288 und riss mit dem unterlegenen Erzbischof auch seinen Verbündeten, Graf Reinald I. von Geldern, in die Katastrophe. Limburg ging verloren. Geldern wurde unter flandrische Verwaltung gestellt, um Rainald I. Schwiegervater, Graf Guido von Flandern, dessen Tochter Margaretha (Cousine ersten Grades des späteren Kaisers Heinrich VII.) er im Juli 1286 geheiratet hatte, wegen der enormen Geldsumme sicherzustellen, die dieser für seine Auslöse aus brabantischer Gefangenschaft aufgebracht hatte.

Im Frieden von Paris erhält Reinald I. die von Brabant eroberte Bommelerwaard und Tielerwaard zurück. Er muss aber auf seine Rechte an dem Herzogtum und Land Limburg, auf Duisburg, Wassenberg, Sprimont, Rolduc, Herzogenrath und Herve verzichten. Diese Zeit der flandrischen Herrschaft war alles in allem für die Grafschaft Geldern ein Segen insofern, als sie maßgeblich zum Aufbau einer modernen und effektiven Territorialverwaltung beigetragen hat. Die flandrische Regierung scheint auch die Ausbildung eines geldrischen Landesbewusstseins und Identitätsgefühls gefördert, wenn nicht gar erst geweckt zu haben. Ein Signal dafür ist die 1293 bekundete Bereitschaft von Ritterschaft, Städten und Einwohnern des Landes Geldern, eine allgemeine Landsteuer zur Tilgung der Schuldenlast zu bezahlen. 1295 erhält das Herzogtum Geldern das königliche Privileg der Garantie einer etwaigen weiblichen Erbfolge (Kunkelehen).

1294/95 gibt es den ersten sicheren Nachweis für eine Burg Krickenbeck. In der geldrischen Landesrechnung wird die Burg erwähnt und auch verschiedene Burgbeamte (claviger, capellanus castri) werden genannt; dabei weisen die angeführten (Reparatur) Bauten die Burg als Landesburg des Grafen aus. Gleichgültig, wann genau diese Burg gegründet worden ist, der Graf von Geldern hatte ihr eine besondere Rolle beim Ausbau seiner Landesherrschaft im Raum Krickenbeck zugedacht. Offensichtlich sollte die Burg beziehungsweise die in ihrem Schatten entstandene Burgsiedlung Ausgangspunkt für eine Stadt und Mittelpunkt eines landesherrlichen Amtes werden. Inwieweit die Burgsiedlung bis um 1300 städtisches Gepräge ausgebildet haben könnte, ist zwar nicht bekannt, der Grad der städtischen Entwicklung dürfte jedoch nicht weit fortgeschritten sein. 1312 jedenfalls wollte Graf Reinald dem Orte die angeblich bereits früher verliehenen städtischen Rechte und Freiheiten erneuern, jedoch blieb es allein bei der Absicht, un in späterer Zeit hören wir nichts mehr von einer Stadt Krickenbeck. Dass man für die potentielle Stadt Krickenbeck aber bereits ein Terrain abgesteckt beziehungsweise vorgesehen hatte, ist aus einer Urkunde von 1357 zu erschließen, mit der Eduard von Geldern dem Ritter Heinrich von Krickenbeck das hohe und niedere Gericht zu Neukrickenbeck mit der Burg (huyse) und dem Zubehör übertrug. Dass Heinrich van Krickenbeck hier bereits früher wohnte, ist schon aus einer anderen Urkunde zu erfahren, von dem Hochgerichtsbezirk hören wir jedoch zuerst in der Urkunde von 1357.

Die Frage, welche Bedeutung der Burg für die Verwaltung des Amtes Krickenbeck zukam, ist schnell zu beantworten: 1318 war sie noch mit Sicherheit, 1331 vielleicht noch, spätestens 1357 aber keinesfalls mehr geldrische Landesburg. Damit war die Burg Krickenbeck natürlich auch nicht mehr in der Lage, administrativer, wirtschaftlicher oder auch nur ideller Mittelpunkt des Amtes zu sein. Wie es scheint, stand die Burg dem Grafen von Geldern noch nicht einmal als Offenhaus zur Verfügung. "Ursprünglich hatte Reinald I. gedacht, auch in Krickenbeck eine Stadt zu gründen. Dieses scheiterte aber, denn die Entwicklung von Venlo als überregional bedeutender Maashafen war bereits um 1300 so weit fortgeschritten, dass eine nur sechs Kilometer entfernte Neugründung einer Stadt keine Chance hatte, irgendeinen Erfolg für sich verbuchen zu können. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung war, dass der Herzog um die Mitte des 14. Jahrhunderts Krickenbeck sogar als Landesburg aufgabe und diese in den Besitz anderer weltlicher Edelleute kam. (Frankewitz, Krickenbeck, S. 42-44) Venlo wird 1343 von Reinald II. zur Stadt erhoben. Um 1300 ist das Herzogtum Geldern mit rund 6.000 qkm der größte weltliche Machtbereich der Niederrheinlande. Es kontrolliert auf bedeutende Strecken zugleich die Maas, die Waal, den Lek und die geldrische Ijssel. Der Anteil der Einkünfte aus dem Zollregal beläuft sich auf ca. 70%.

Graf Reinald I. war eine merkwürdige Herrscherpersönlichkeit voller Selbstgefühl und überspannter Projekte, in denen die Zeitgenossen und die meisten Historiker heute Ausgeburten einer geistigen Verwirrung, andere wiederum Manifestationen einer Politik sehen, die eine religiös überhöhte und motivierte Zentralisierung und Hierarchisierung des Herrschaftsaufbaus zum Ziel hatte. Das Urteil wird man wohl den betroffenen Zeitgenossen überlassen müssen, allen voran dem Erbprinzen Reinald II. (der Rote); dieser jedensfalls erkannte seinem Vater 1316 die Regierungsfähigkeit ab und nahm die Zügel selbst in die Hand. Es kam zu ersten jener Konflikte in der Herrscherfamilie, die für die Geschichte des Gelderlandes so charakteristisch werden sollten. Jetzt schon wurden später immer wieder zu beobachtende Verhaltensmuster und Parteienstrukturen vorgeprägt. Während die meisten Untertanen unter dem Vortritt Nijmegens dem jungen Grafensohn anhingen, hielten Arnheim und die Veluwe an Reinald I. fest, dort hatte er sich zuvor, nachdem sein limburgisches Abenteuer zu Ende war, am liebsten und häufigsten aufgehalten. Die Auseinandersetzung in der Dynastenfamilie ließ 1318 zum ersten Mal das Bestreben der späteren Landstände - hier noch als Vasallen, Dienstleute und Stadtschöffen, und zwar landschaftlich gegliedert, auftreten - auf eine Mitbeteiligung an der Landesregierung in Erscheinung treten. Mit der Gefangennahme seines Vaters im Jahre 1318 sorgte Reinald II. dann für eindeutige Verhältnisse.

Am 3. September 1318 überwinden 51 Vertreter der Ritterschaft und 20 Städte ihre internen Meinungsverschiedenheiten und übernehmen in bemerkenswerter Geschlossenheit unter Federführung der geldrischen Städte die gesamte Kontrolle über die Regierung des Landes. Weder Graf Reinald, seine Frau, noch ihr Sohn dürfen Schulden machen oder Teile des Landes verkaufen. Reinald II. wird Regent des Landes unter dem Titel "Rainald, Sohn des Grafen von Geldern" nachdem die Stände Reinald I. wegen seiner Verschwendung für geisteskrank erklärt haben (Spätwirkung der Kopfverletzung aus der Schlacht von Worringen 1288. Die Regierung Reinald II. stellt wahrscheinlich den Höhepunkt der mittelalterlichen Geschichte Gelderns dar.

Ein eindrucksvolles Zeugnis geldrischer Besitz- und Machtstellung in Lobberich stellt das älteste, 1326 angelegte und später fortgeführte geldrische Lehnsregister dar. Darin werden für eben jenes Jahr und damit als älteste Lobbericher (Lehns-)Güter Hof Bocholtz, Hof Broich, Hof "Gripenthove" (später Sittard) und das Gut Sassenfeld genannt. Der im Siedlungskern "Lobberich" am Rande der Netteniederung gelegene zentrale Hof Ingenhoven, der sich ebenso wie Hof Bocholtz im Besitz des Geschlechts von Bocholtz befand, ist in jenem Register erstmals 1403 erwähnt, also vermutlich jünger als die anderen genannten Höfe.

Das Geschlecht von Bocholtz hat - was die weitere Entwicklung angeht - einen Großteil der wichtigen Lehns- und anderen Güter Lobberichs in seinen Besitz gebracht; so auch die Katmühle und vermutlich den im Zusammenhang mit dieser entstandenen südlichen Hofverband. In gewisser Weise hatten die von Bocholtz damit den Ort wirtschaftsorganisatorisch und geographisch - überspitzt ausgedrückt - in seine Kontrolle gebracht.

                              
                                     Das Wappen der "Bocholtz"

"Bocholtz" wird nach Fahne zum ersten Mal im Jahre 1096 erwähnt (L. Ph. C. van den Bergh, Handboeck der Middel-Nederlandsche Geographie naar de Bronnenbewerke, Leiden, 1852) Seine Burg und Gehöfte wurden, soweit die Nachrichten zurückreichen, stets von der Familie von Bocholtz besessen. Der Rittersitz "Ingenhoven" gehörte wohl ursprünglich ebenfalls der Familie von Bocholtz.

Otto von Wickrath
schenkt im Jahre 1240 dem Kloster Schillingskapellen (Prämonstratenserinnen-Kloster von 1197 bis 1450 - heute in Swisttal-Dünstekoven) 60 Morgen Land. Unter den 18 Zeugen dieses Rechtsaktes ist ein Henricus de Bocholte, möglicherweise der erste Name aus der Familie der von Bocholtz. Mit größerer Sicherheit lässt sich ein zweiter Heinrich zuordnen, der Stiftsherr zu Utrecht und im Jahre 1283 verstorben ist. Nach Fahne war auf seinem Grabmal, das in der Petri-Kirche zu Utrecht vorhanden war, drei Leopardenköpfe zu sehen, ein für die hiesigen Bocholtz charakteristisches heraldisches Merkmal.

Die bekannteste Genealogie ist nach Johann Finken folgende:

Godfrid (Gottfried) I. von Bocholtz; sein Sohn ist
Godfrid (Gottfried) II. von und zu Bocholtz; dessen Sohn ist
Godfrid (Gottfried) III. von und zu Bocholtz;
Godfrid (Gottfried) IV. von und zu Bocholtz, Hove Broeck, Breuckels, Wilre
(wird 1326 vom Grafen von Geldern (Reinald II.) mit den Höfen zu Lobberich (Brockerhof und Breuckelshof) und Bocholtz belehnt und soll nach dem Stammbaum eine Tochter des Henrich Roest von Krickenbeck zur Frau gehabt haben; gleichzeitig mit ihm lebte Johann von Bocholtz, der am 25. März 1318 als Vasall und Bürge des Grafen Theoderich von Cleve auftritt.)
Gerhard I. von Bocholtz (Sohn von Godfrid IV.)
Die Stammtafel nennt ihn Ritter; (er nimmt angeblich Alix die Tochter seines Bruders, Erbin zu Bocholtz, Hove, Horst und Krickenbeck zur Frau, was allerdings unglaubwürdig erscheint.)
Gerhard I. starb am 4.7.1359 auf St. Ulrich und wurde nach der Stammtafel der Familie in der Kirche zu Lobberich begraben. Von ihm könnte also der Grabstein mit allen Verzierungen un dem Bocholtzer Wappen herrühren, der sich noch, wenn auch nur in schwachen Umrissen erkennbar, unter dem Turm der Alten Kirche vorfindet.
Gerhard I. hinterließ 6 Kinder:
1. Hermann
der älteste Sohn, welcher in der Teilung mit seinem Bruder die Häuser Ingenhoven, Broeck(Brockerhof in Lobberich) und die Güter in Hinsbeck erhielt und Stammvater der Linie zu Ingenhoven (Hove), Horst, Tongerlo, Broeck in Kurland, Braunschweig und der allein noch lebenden Linien in Westfalen und Preußen wurde; er heiratete Adelheid von Bellinghausen und in zweiter Ehe Katharina von Wachtendonk. (Aus dieser Ehe stammen die Kinder Godert V. und Margreth. Hermann starb 1396 und wurde in der Pfarrkirche zu Lobberich beisetzt (Fahne). Einerseits durch Zuerwerb (aus Anlass von Heiraten, Erbschaften, u.a.) andererseits durch Abtretungen und Besitzteilungen (bei Erbteilungen und Heiraten) entstanden im Lauf der Jahrhunderte mancherlei Verschiebungen im Besitz. Fahne benennt diesen Zweig der Bocholtz als die Linie zu Hoven (Ingenhoven), Bro(e)ck, Horst, Grave, Tongerlo, Mürz, Lüder, Aldenhof. Mitdem Tode des Johannes von Bocholtz (1653), Domprobst zu Lüttich, ging Ingenhoven in den Besitz seines Vetters Egidius (Jelis) von Bocholtz zu Bocholtz über (Wiedervereinigung von Linien und Besitz), Dessen Bruder Johann Arnold von Bocholtz (+1711) war der letzte Besitzer von Ingenhoven, der den Namen Bocholtz trug.

                     
                                Aegidius bon Bocholtz-Ingenhoven (+1649)
                                  Domprobst und Domdechand zu Lüttich


Aus dieser Linie erklärt Optendrenk folgende Persönlichkeiten: Gertrud von Bocholtz, Äbtissin des Stiftes Dietkirchen (Bonn, 1467-1491), Fie von Bocholtz, Äbtissin des Klosters Neuwerk (ab 1455), Aegidius I. (Gilles) von Bocholtz, Abt des Klosters Gladbach (1505 - 1538), Reiner von Bocholtz, Fürstabt des Klosters Corvey (1555-1585), Arnold von Bocholtz, Deutschordens-Komutr in Reval (vor 1545), Godfrid VIII. von Bocholtz, Deutschordens-Landkomtur in Livland (Mitte 16. Jhdt.), mehrere Domherren, Dompröbste und -dechanten sowie Pröpste zu Lüttich (und andernorts), weiterhin Godert VII. von Bocholtz zu Hove, Droste von Krickenbeck und Erkelenz (1486), Johann II. von Bocholtz zu Hove, Droste zu Krickenbeck und Erkelenz (1538), Hermann II. von Bocholtz zu Aldenhoven, Landdroste der Grafschaft Zutphen (1547), Dietrich I. von Bocholtz, Begründer der Linie zu Störmede, k. span. Rittmeister, westf. Kriegsobrist (1583, kurkölnischer Rat und Droste des Amtes Kogelnberg (1581-1596), Aegidius II. (Jelis) von Bocholtz zu Hove, Droste von Krickenbeck und Erkelenz (1581). Aus diesem Zweig entstehen nach Optendrenk die Seitenlinien zu Broeck (Brockerhof in Lobberich), Ylem (Viersen) und Hinsbeck mit den Zweigen zu Grevenbroich, Pesch, Orey u.a. (ab 1464), in Kurland und Preußen, zu Braunschweig, Niesen, Alme, Hinnenburg. Dieser Linie gehören die von Bocholtz-Asseburg (Sitz: Hinnenburg) an, die als einzige in unserer Zeit noch fortbestehen.

                           
                             Abt Reinhard von Bocholtz-Ingenhoven von Corvey (+1585)

2. Winand
Stammvater der Linie zu Bocholtz, Busch und Waldniel; er heiratete Adriana von Byland
Nach Optendrenk kommen aus dieser Linie Wilhelm III. von Bocholtz, Abt des Klosters St. Pantaleon in Köln (1482-1496), Anna Magdalena von Bocholtz, Äbtissin zu Dalheim (ab 1672), Agnes Adriana von Bocholtz, Äbtissin des Stiftes Vilich (heute Bonn) (1693 - 1727), Jelis Werner von Bocholtz, seit 1675 Besitzer der Herrlichkeit Lobberich. Seitenlinien vermutet Optendrenk hier in den Bocholtz zu Waldniel (1432-1679) und Bocholtz zu Busch (Ende 15. Jhdt. - 1598).
3. Heinrich
er besaß Wilre und starb ehelos
4. Gerhard
Droste zu Brüggen; er heiratete Elisabeth von Hucking, die Ehe blieb kinderlos
5. Dina
starb ehelos
6. Adelheid
heiratete Peter von Broichhusen zu Gribbenvorst
Winand von und zu Bocholtz (2. Sohn von Gerhard I.)
erhielt in der Teilung mit seinen Brüdern am 24. Juni 1360 das Haus Bocholtz zu Lobberich und heiratete Adriana von Byland; er starb von 1394

Die Zeit der Lobbericher Bocholtz ist in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu Ende gegangen, je nach Betrachtungsweise mit ihrem Aussterben im Mannesstamm (Fahne: A. 1726,den 23. Martii ist der Hochwardige Hochwohlgeborne Eduard Bernard, Fryherr von und zu Bocholtz, Herr zu Lobbruch, Plittersdorf und Steegen im 77ten Jahr seines Alters dem Herren entschlaffen) oder mit der Erbteilung des 1748 und dem damit vollzogenen Übergang des bocholtzschen Besitzes auf andere Adelsgeschlechter.

Auszug aus dem Missale der Pfarrkirche zu Lobberich: "Für den Grafen von Geldern ist jährlich am Samstag in der Oktav von Pfingsten eine Memorie mit Totenmesse zu halten. Am folgenden Montag ist dann eine Totenmesse für seine Eltern und Vorfahren zu halten, namentlich für den Grafen Otto und seine Frau, Graf Reinald von Geldern und seine Frau Margareta, für den zweiten Reinald und seine Frau Sophia, Gräfin von Geldern." Auszug erstellt von Frater Matthias Mehler aus Süchteln, Kanoniker zu Knechtsteden und Pfarrer zu Lobberich,

Ebenfalls im Jahre 1326 wurde Wilhelm von Krickenbeck durch den Herzog von Geldern mit Schloss Krickenbeck belehnt. Am 30. August 1328 erklären sich der Abt von Knechtsteden, Johannes, und das ganze Convent für verpflichtet, für die namentlich angegebenen Personen jährlich ein Anniversar (jährlich wiederkehrende Gedächtnisfeier für einen Toten) zu halten, weil Reinald (Reinald I.), Graf von Geldern, und seine Gemahlin Margareta ihnen die Kirche von Lobberich verliehen und deren Sohn Reinald (Reinald II.) dies bestätigt hat. In einer Urkunde des Jahres 1335 wird bekundet, dass der Archidiakon Reinald von Lüttich dem von Abt Arnold von Knechtsteden präsentierten Conventualen Heinrich gen. Molyard die Kirche in Loebroec (Lobberich) überträgt, die durch Resignation (freiwilliger Amtsverzicht) des Thomas von Waldorp frei geworden sei. Von 1337 - ca. 1343 ist ein Heinrich de Juliaco, bis ca. 1337 Kanonikat in Lüttich als Pfarrer in Lobberich dokumentiert.

Am 19. März 1339 erhebt Kaiser Ludwig IV. auf dem Reichstag zu Frankfurt/Main den geldrischen Territorialverband zum Herzogtum und den Grafen in den Reichsfürstenstand. Diese Rangerhöhung gilt Graf Reinald II., der in der ersten Phase des Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich als wichtiger Mittler zwischen dem Kaiser und König Eduard III. von England fungierte. Der "Herzog von Geldern und Graf von Zutphen" (so der neue Titel) darf als Oberkleider bei feierlichen Gelegenheiten dem Kaiser die Festgewänder anlegen sowie bei Krönungen und Hoftagen die Reichskrone vor dem Kaiser hertragen. Reinald II. erhält zu seiner Hofhaltung die vier Erbämter eines Marschalls, Kämmerers, Mundschenken und Truchsesses, dann das Recht zum Prägen von Goldmünzen. Ferner erhält er die Erlaubnis, Juden in sein Land aufzunehmen. Nur die Grafschaft Geldern wird zum Herzogtum erhoben. Zutphen bleibt Grafscahft. Diese Rangerhöhung ist die nominelle Anerkennung des Grafen innerhalb des Reiches und seiner Leistungen für die Sicherung der Westgrenze des Reiches gegenüber Frankreich. Maßgeblichen Einfluss auf die Herzogserhebung nimmt sein Schwager König Eduard von England, der bei Rainald zu dieser Zeit eine Schuld von 200.000 Gulden ausstehen hat.  

Das Herzogtum Geldern bestand aus vier Quartieren, den drei Niederquartieren Zutphen, Arnheim und Nijmegen sowie dem Oberquartier Roermond. Das Oberquartier wiederum bestand aus neun Ämtern, nämlich Erkelenz, Goch, Kessel, Krickenbeck (wozu wiederum Lobberich gehörte), Middelaer, Montfort, Straelen, Wachtendonk und Geldern. Der Drost, der im wesentlichen gleiche Funktionen wieder im Jülichschen überwiegend Amtmann genannt landesherrliche Beamte und Vertreter hatte, stand an der Spitze des Amtes.

                 
                                            Das Herzogtum Geldern um 1350
                   mit den Quartieren Arnheim (Veluwe), Zutphen, Nimwegen und Roermond

Als er 1343 starb, folgte ihm sein 10jähriger Sohn Reinald III. unter Vormundschaft des Grafen Adolf II. von der Mark. Es bildeten sich zwei Parteien, die nach zwei vornehmen Familien benannt wurden: die Hekeren oder Heeckeren, an deren Spitze Rainald stand und die Bronkhorsten, welche dessen Bruder Eduard anführte.

Seit Mitte April 1350 standen sich die beiden Brüder wegen der Erbteilung mit Waffen gegenüber, und es begann ein furchtbarer Bürgerkrieg, der letztlich 12 Jahre dauerte und den Wohlstand des Landes auf lange Zeit vernichtete. Eduard, der Bruder des Herzogs, war bemüht, die Edlen des Oberquartiers durch Zunftbezeugungen für sich zu gewinnen, um so seine Gewalt in dieser Auseinandersetzung zu festigen. Zu den vertrautesten Räten gehörte unter anderen der Ritter Heinrich von Krieckenbeck, der die Burg "Neukrieckenbeck" nebst der damit verbundenen hohen und niederen Gerichtsbarkeit, und den dazugehörenden Ländereien von ihm zu Lehen hielt. Am 20. November 1357 bestätigt Eduard ihm als Anerkennung für seine vielen treuen Dienstleistungen den Besitz dieses Lehens für sich und seine Erben, nachdem er ihm zwei Monate vorher, am 9. September 1357, auch die "Gruit" (Das älteste bezeugte Lehen, eine Art Monopol für den Handel mit Grut, Gagel oder Porst - später auch Hopfen - in einer bestimmten Region, mit dem die Grafen bzw. Herzöge von Geldern bis ins 15. Jhd. die Familie von Krickenbeck belehnten) zu Lobberich, die sein Vater schon zu Lehen getragen, und welche derzeit noch zu Grefrath lag "als Erblehen" verliehen hatte. Eduard traf zugleich die Bestimmung, dass die Eingesessenen der Kirchspiele Lobberich, Grefrath, Wankum, Hinsbeck, Leuth und Herongen nur allein in der "Gruit" zu Lobberich ihre "Gruit" (zum Bierbrauen) holen durften. Am 10. April 1361 erteilt Reinald III. dem Ritter Heinrich von Krieckenbeck das Recht zur Verlegung jener "Gruit" nach Hinsbeck. (Die Familie von Krieckenbeck war noch 1424 im Besitz dieses Lehens).

      
                                             Schloss Krickenbeck heute

In der Schlacht bei Tiel im Jahre 1361 wurde Rainald besiegt und gefangen genommen. Eduard übernahm nun die Regierung, wurde aber am 24. August 1371 nach der Schlacht bei Baesweiler (entscheidende Schlacht in der "Brabanter Fehde") als er mit Wilhelm II., Herzog von Jülich gegen Wenzel I., Herzog von Brabant und Halbbruder von Kaiser Karl IV. antrat, der mit seinem Heer am 21. und 22. August 1371 in das Herzogtum Jülich eindrang, ermordet. Die Truppen Wenzels wurden vernichtend geschlagen. Wenzel I. wurde gefangen genommen und im Frühjahr 1372 nach Zahlung eines Lösegeldes von 50.000 Gulden durch Kaiser Karl IV. von Wilhelm II. von Jülich freigelassen.

29. August 1364 verpfändet der Herzog von Geldern an Johann von Moers u.a. "te Lobrich van der smalre theinden ende van Knoden Thiende" 19 Ml. Roggen und 10 Ml. Hafer "ende van herberge-even 12 Ml. ....".

Die Eheleute Goedert van Boicholt und Joanna van Goir und ihr Sohn Arnolt van Boicholt belehnen am 28. Juni 1365 Hennecke Ketelbuyter und seine Frau Lutgard mit vier Morgen Ackerland zu Sassenfeld (-veldt) an Thyes Kirchpfad toe Broich. Dieses Land ist ihnen von Hennecke Breyendoncks und seiner Frau Katherina verkauft und von Breyendoncks Gut abgenommen worden, das den Ausstellern kurmudig ist. Hennecke und Lucey sollen das Land als Leibgewinngut besitzen und als Zins jährlich an St. Lamberti einen Pfennig geben. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an.

Im Jahre 1368 werden die im Oberbocholt liegenden alten Bauernhöfe Tobrock (Schiffelersgut), Schönkes (Holtstiegergut), Mewissen (Weufengut) Zerres-Weinert (Eggen-/Berckesgut) und Küppers (Paschergut) urkundlich erwähnt.

Nach dem Tod Eduards wurde der bisher gefangen gehaltene Bruder Eduards, Reinald III., wieder zur Regierung berufen, doch starb auch er noch im selben Jahr ebenfalls kinderlos.

Die Inschriften auf dem schon erwähnten Grabstein des Klosters Gräfenthal lauten: "Reinald III., Herzog von Geldern und sein Bruder Eduard, beide Söhne des Reinald und der Eleonora von England. Eduard starb 1371 am 24. August, Reinald starb 1375, am 5. Dezember, beide kinderlos und hier bestattet. Im Jahre des Herrn 1376, am 10. Dezember, starb Isabella, die Schwester der beiden obengenannten, aber eine Tochter aus der Ehe Reinald II. mit der Sophia von Mecheln, die dritte Äbtissin dieses Klosters." Während sich nun die Hekeren für Mechthilde, Schwester Reinalds III. und Witwe des Grafen Johann von Kleve, erklärten, suchten die Bronkhorsten Wilhelm von Jülich, dem siebenjährigen Neffen des letzten Herzogs, zur Regierung zu verhelfen, woraus der 1. geldrische Erbfolgekrieg entstand, welcher erst 1379 zugunsten Wilhelms von Jülich endete, der sodann 1383 von König Wenzel als Herzog von Geldern anerkannt wurde.

Das Kloster Knechtsteden war in den siebziger und achtziger Jahren bemüht, eine geregelte Verwaltung herbeizuführen. Dies beweisen die beiden Lagerbücher im Düsseldorfer Staatsarchiv: ein Pergamentband in Folie aus der Zeit von 1381 und ein etwa 10 Jahre jüngerer Quartband der Abtei. Eingangs des 1. Bandes werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Abtei und den Pfarren Grefrath, Lobberich und Frimmersdorf festgestellt: "item habemus pro pactu de decima nostra maiori in Lobbroch LXX florenos graves presentandos simili modo in termino predicto a pastore ibidem. Et iste decime predicte pro pensionibus predictis relinquuntur pastoribus predictis, alias nihil iuris de eis habent decimis; von späterer Hand hinzugefügt: pastores sine consensu et velle abbatis et conventus nostri. Etiam solvet decimas ipse pastor absque dampno conventus".

Im Herbst 1387 sandte der Herzog von Burgund, Philipp der Kühne, 500 Lanzen, die Gangelt und Waldfeucht besetzten. Herzog Wilhelm von Geldern rückte zwar vor beide Städte und bot den Burgundern den Streit an; sie nahmen ihn aber nicht an, und Herzog Wilhelm beschränkte sich darauf, seine Erblande in den Verteidigungszustand zu versetzen. Der Amtmann von Krieckenbeck bot seine Gesellen auf, und seinem Rufe folgten 31 Edle des Amtes, unter ihnen: Wilhelm, Arnt und Johann von Krieckenbeck, Hermann, Gisbrecht und Johann von Bocholtz.

                                   
                                            
Philipp der Kühne

Viersen und das Land Krieckenbeck (Die erste umfassende Liste, aus der hervorgeht, was zum Land Krickenbeck gehörte, datiert aus dem jahre 1369. Danach bildeten Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen, Leuth und die Stadt Venlo das "alinge lande van Krykenbeke".) setzten 600 Goldgulden für die Verteidigung aus. Von Montag bis nach Remigius bis zum Donnerstag nach St. Gallus lag Heinrich von Wickrath mit 20 Glavien (Lanzen oder berittene Krieger) in Lobberich, von da bis zum Martinusabend in Nieustadt. Zwischen Martinsabend und Stephanstag hielt er sich in Echt, Venlo und Lobberich auf.

Ende Juni 1388 zieht ein französisches Heer unter der Leitung des Herzogs von Orleans in Luxemburg ein, um das geldrische Land anzugreifen. Der erste Angriff gilt Jülich. Der Bischof von Lüttich, Arnold von Horn, als Bundesgenosse der Franzosen beteiligt sich daran. Heinrich von Wickrath, Amtmann von Krieckenbeck zieht am 10. Mai nach Lobberich und von hier nach Erkelenz, bleibt dort 7 Tage und kehrt zurück. Als die Franzosen nach einem Waffenstillstand mit Jülich wieder gegen Geldern ziehen, ruft die Stadt Venlo den Amtmann von Krickenbeck um Hilfe, der mit "40 Lanzen" aushalf, bis das Wilhelm Graf von Geldern selber kam und nach Vermittlung von Frederik von Saarwerden, Erzbíschof von Köln, Ende September 1388 mit Frankreich Frieden schloss.

Adolph und Margaretha, Graf und Gräfin von Cleve überlassen am 2. Februar 1391 ihrem ältesten Sohn Adolph erblich ihre Rechte am Hause Krieckenbeck. 1393 fiel Wilhelm, Graf von Geldern, das Herzogtum Jülich als Erbschaft zu. Am 11. Januar 1394 belehnt Wilhelm von Jülich, Herzog von Geldern u. a. Hermann von Bocholt (er bekommt sein Lehen mit allem was recht ist); Jan von Bocholt erhält das Haus zu Bocholt, das Haus zu Wilren (?) und alle Lehnen, die er in Besitz hat.

Im Jahr 1398 begutachtet Heinrich von Wickrath, Amtmann von Krieckenbeck (1381 und 1394 belegeter Drost von Krieckenbeck) die militärische Ausrüstung und den Zustand der Waffen von den zum Wehrdienst verpflichteten Eingesessenen. Dabei werden insgesamt 18 Personen mit einer Buße von 2 Mark belegt. Ein Henne Smeede von Lobberich, der als Reiter seine Pflicht tun soll, bekommt 4 Gulden Buße, weil er kein Pferd hat. Ein Dirich Seat von Grefrath, der sich geweigert hat, seinen Wehrdienst anzutreten, erhält eine Buße von 24 Gulden.