Manfred Albersmann | |
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Das älteste schriftliche Zeugnis, das wir von Lobberich haben, entstammt der "spätestens um 1090 erstmals aufgeschriebenen (Fundatio)" Gründungsgeschichte (herausgegeben und übersetzt von Manfred Petry) der von dem Kölner Erzbischof Gero (969-976) ins Leben gerufenen Abtei St. Vitus zu Mönchengladbach. Dort wird gesagt: Der Kölner Erzbischof Gero (969 - 979) , Amtsvorgänger von Erzbischof Warin von Köln und - wahrscheinlich - Neffe des berühmten gleichnamigen Markgrafen "Gero der Große", bekannt aus der Gesandtschaft Otto I. - des Großen - (Herzog der Sachsen, König des Ostfrankenreiches ab 936 und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches ab 962 - 973) nach Byzanz, (er brachte die Prinzessin Theophanu von Konstantinopel für Otto II. (Herzog von Sachsen und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches von 973 -986) von seiner Reise mit; außerdem brachte er die Reliquien des hl. Pantaleon mit nach Köln) begibt sich auf die Suche nach einem geeigneten Platz für eine Klostergründung. Begleitet wird er von Sandrad, einem Mönch aus St. Maximin zu Trier. Als ein in Leichlingen an der Wupper gefundener Platz (zunächst erfolgte die Suche im rechtsrheinischen Teil seines Erzbistums) nach dem plötzlichen und als Zeichen himmlischer Ablehnung gedeuteten Tod eines kaiserlichen Gesandten, der zu Besuch weilte, aufgegeben wird, ging die Suche links des Rheins weiter. Zunächst lässt sich ein gleichwertiger Ort nicht finden und man unterzog nun auch die außerhalb des Sprengels gelegenen erzbischöflichen Güter einer eingehenden Inspektion. "Interea haut secus ac voverat reparando monasterio pontifex instabat, quod, quia festinato perficere studuit, cum nullo ornatu, sicut est hodie, perfecit. Sed et parrchoam non distulit mutuare, pro duabus ecclesiis, id est Gladebach et Reihte, donans tres: Tieglon, Lubbruch et Vennelon. Verum quoniam non multo post supervixit, pauca predia colligere potuit, que tamen ipsa sancto Vito secundum votum suum donvat. Unde factum est, ut fratres inibi domino servientes magnam neccessariorum licet sustineant penuriam, gratias tamen semper agentes deo placitam supportent patienciam." Deus enim spei et solatii, qui replet omne animal benedictione, adimplet eos omni gaudio et pace in credento, ut habundent in spe et spritus sancti virtute." "Unterdessen mühte sich der Bischof (Everger), getreu seinem Versprechen, das Kloster (St. Vitus, Mönchengladbach) wiederherzustellen. Er brachte das auch zuwege, allerdings ohne allen Schmuck, wie man noch heute sieht, denn es sollte ja alles ziemlich rasch gehen. Er schob auch den Gebietsaustausch nicht weiter hinaus und gab für die beiden Kirchen in Gladbach und Rheydt die drei in Tegelen, Lobberich und Venlo. Da er aber bald darauf starb, konnte er nur wenige Güter erwerben, die aber schenkte er, wie versprochen dem hl. Vitus. So kam es, dass die Brüder, die in Gladbach dem Herrn dienten kaum das Notwendigste zum Leben hatten. Dennoch empfanden sie Dank und übten sich in gottgefälliger Geduld. Denn der Gott der Hoffnung und des Trostes, der jedes Lebewesen mit seinem Segen erfüllt, schenkte ihnen Freude und Frieden im Glauben, auf daß sie reich seien in der Hoffnung und in der Kraft des hl. Geistes." (Übers. Petry) Der in der Gründungsgeschichte beschriebene Tausch muss demnach in der Zeit von 984/85 bis 999 stattgefunden haben. Wenn wir uns nunmehr dem oben wiedergegebenen Bericht etwas eingehender zuwenden, so kristallieren sich als Handlungsschwerpunkte die Verlegung des Gladbacher Konvents nach Köln und seine Rückführung nach Gladbach heraus. Für unsere Fragestellung wäre es nun interessant zu wissen, "wie lange das Kölner Zwischenspiel des Gladbacher Konvents gedauert hat" und bei welcher der beiden Verlegungen jenes Tauschgeschäft vollzogen wurde. Im Hinblick auf die Reaktion Folrads auf das seitens des Erzbischofs an ihn gestellte Ansinnen zur Rückkehr zeige, dass sich der Abt, zumindest nach der Meinung des Verfassers der Gründungsgeschichte, bereits mit der Ansiedlung seines Konvents in Köln abgefunden zu haben . . . scheint und "der Wechsel . . . also schon einige Jahre zurückgelegen haben . . . . dürfte". Diese Argumentation stützt sich ausschließlich auf die psychologische Ausmalung des Geschehens und damit auf einen Bereich, in dem der Gestaltungswille des Erzählenden natürlich in besonderer Weise zur Ausprägung gelangt und nicht selten zu Überzeichnungen in die eine oder andere Richtung führt - so bei unserem Bericht, in dem im Zusammenhang mit der im weiteren Verlauf dargestellten Rückkehr des Konvents nunmehr von der "Genugtuung des Abtes", der "einhelligen" Zustimmung des Konvents und ihrer aller "Dank" die Rede ist. Diese Rückkehr selbst dürfte in der Tat, wie der Hinweis auf die durch Evergers Tod unterbrochene Neuausstattung des Gladbacher Klosters zeigt, nicht lange vor 999 anzusetzen sein. Was nun den uns vor allem interessierenden Tausch der Kirchen in Tegelen, Lobberich und Venlo betrifft, so wurde dieser nach Petry vermutlich im Zusammenhang mit der ersten Verlegung des Konvents von Gladbach nach Köln durchgeführt, die Oediger etwa auf das Jahr 986 datiert. Dagegen spricht zunächst einmal die eindeutige Überlieferung des Quellentextes. Hinzu kommen historische Gründe: Mit der Verlegung des Gladbacher Konvents wollte der Erzbischof eine ihm "unpassend" erscheinende "Förderung" des Lütticher Sprengels vermeiden. Im Hinblick auf die Bistumszugehörigkeit schien er damals also das Vituskloster - dem Zwang der Verhältnisse sich beugend - zugunsten von Lüttich weitgehend aufgegeben zu haben. Wenn er nun sofort die Kirchen Tegelen, Lobberich und Venlo im "Gebietsaustausch" gegen Gladbach und Rheydt an Lüttich abgetreten hätte, wäre die Veranlassung zur Umsiedlung der Angehörigen der nunmehr wieder zum Kölner Sprengel gehörigen Abtei gegenstandslos geworden. Andererseits war die Rückführung des Konvents nach Gladbach erst dann möglich, als sich die beiden Bischöfe - möglicherweise aufgrund veränderter, uns unbekannter Umstände - auf das Tauschgeschäft geeinigt hatten. Tausch und Rückkehr gehören also zusammen; wenn daher diese, wie gesagt, nicht lange vor Evergers Tod im Jahre 999 erfolgte, dürfte auch jener nicht wesentlich früher stattgefunden haben. Wie kommen daher zu dem Schluss, dass die erste Nennung Lobberichs kurz vor 999, möglicherweise um 995, anzusetzen ist. Gegen diese bzw. für eine frühere Datierung lassen sich auch aus anderen Tatbeständen und Zeugnissen - etwa der Anwesenheit Bischof Notkers in Köln am 27. Dezember 986, der vermutlich nach dem Abzug der Gladbacher erfolgten, in ihrer Datierung nicht gesicherten Zustimmung Ottos III. (römisch-deutscher König ab 983, Kaiser des heiligen Römischen Reiches von 996 - 1002) erfolgten umfangreichen Schenkung Evergers an Groß-St.-Martins - keine stichhaltigen Argumente ins Feld führen. Die Kirche wies mindestens zwei Böden auf, ein früherer aus einfachen Tonplatten, ein späterer aus mehrfarbigen, glasierten Fliesen. Unterhalb dieses Baues stehen zahlreiche Bodenschichten an, die die Geschichte dieses Platzes weiter zurückschrauben, ohne dass dazu Näheres gesagt werden kann. Ob hier auch eine der oben genannten frühen Holzkirchen gestanden hat ist nur zu vermuten. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Fund eines Randstückes einer Reibschale aus Terra Sigillata. Eine Erklärung dieses aus dem 3. Jahrhundert n. Chr. stammende Stück ist derzeit schwierig, wobei eine "neuzeitliche Verschleppung" ausgeschlossen wird (C. Bridger). Die Vorgängerkirche der heutigen "Alten Kirche" dürfte dem 12 oder beginnenden 13. Jahrhundert zugerechnet werden. Genau in diese Zeit gehört auch das älteste uns erhaltene kirchliche Denkmal in Lobberich, nämlich der alte romanische Taufstein, der sich heute in der neuen Pfarrkirche befindet. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass dieser Taufstein zu der wiedergefundenen romanischen Kirche gehört (und zwar von Anfang an) und dass er nicht irgendwann aus der Kapelle des Kaiserturmes der Burg Bocholtz nach Lobberich verbracht wurde. Der Taufstein ist aber nicht das einzigste Zeugnis aus der frühen Zeit der Lobbericher Pfarre. Als kostbarsten Besitz hütet die Pfarre St. Sebastianus ein altes romanisches Altarkreuz. Das Kreuz ist aus Metall und etwa 30 cm hoch. Es zeigt auf der Vorderseite in der Mitte ein Medaillon mit dem Lamm Gottes und der Umschrift AGNUS DEI. Die vier Kreuzenden zeigen die Evangeliensymbole, die Rückseite Maria und Johannes, Sonne und Mond. Die ursprünglich farbigen Emailleinlagen des Kreuzes sind zum großen Teil verloren. Trotzdem gehört das Kreuz zu den großen Zeugnissen der ausdrucksstarken maasländischen Goldschmiedekunst, die im 11. und 12. Jahrhundert ihre Blütezeit erlebte. Das Kreuz wird von den Fachleuten ebenfalls ins 12. Jahrhundert datiert und stellt mit dem Taufstein das zweite große Zeugnis für eine schon verloren geglaubte Epoche der Pfarrgeschichte dar. Die Grenzen des Dekanates Süchteln (als Teil des Archidiakonats Xanten) sind, als es noch Teil der "decania in Mula" war (vielleicht schon vorher), mindestens zweimal geändert worden: 986/988 als Erzbischof Everger die drei Kirchspiele Lobberich, Tegelen und Venlo hingab, um die zwei, Mönchengladbach und Rheydt, und damit auch die Abtei Gladbach zu erhalten, die von seinem Vorgänger Gero (973) auf erzbischöflichem Grund, aber im Bereich der Diözese Lüttich gestiftet worden war; vor 1186, vielleicht sogar vor 1021, als die von Kempen abgeteilten Pfarreien Anrath und Willich dem Dekanat Neuß zugewiesen wurden. Die alten Kirchspiele sind zuerst als Zehntsprengel abgegrenzt worden. Die Abgrenzung - ein Recht des Bischofs - ist eine Folge der 786 bzw. 810/813 eingeführten Zehntpflicht. Wenn es ältere Abgrenzungen gegeben hat, so sind sie für uns nicht mehr zu erkennen. Als Anzeichen alter Einheiten deuten wir "übergreifende" Rechte der einen Kirche in den (räumlichen oder rechtlichen) Bereich der anderen (Mutter-Tochter-Verhältnis, Send- und Zehntrechte, liturgische Bindungen, gemeinsamen Kirchen- oder Zehntherren). Es ist anzunehmen, dass man sich bei der ersten Abgrenzung mancherorts an vorhandene weltliche Bezirke (Gaue, Gerichte, Marken, Mühlenbänne) gehalten hat, doch haben wir deren Grenzumschreibungen meist auch erst seit dem 14. Jh. Gelegentlich ist ein neues Kirchspiel aus Teilen mehrerer Nachbarpfarreien zusammengesetzt worden (Geldern, Kapellen, Neukirchen/Vluyn). Karl der Große ordnete im Jahre 779 mit dem im Tal der Maas nördlich von Lüttich gelegenen Königssitz von Heristal erlassenen Kapitulars die Abgabe des Zehnten "nach Gottes Gebot für das gesamte Frankenreich an" (karolingisches Zehntgebot). Drei Jahre später forderte er sie auch zugunsten der neu entstehenden Pfarrkirchen in dem noch nicht völlig besiegten Sachsenland: "Ebenso bestimmen wir nach Gottes Gebot, dass alle den Zehnten ihres Vermögens und ihrer Arbeit den Kirchen und Priestern geben, die Adligen, Freien und die Liten sollen nach dem, was Gott jedem Christenmenschen gegeben hat ihren Teil Gott darbringen." Der in der Pfarrei empfangene Zehnte war in der Regel nach einem vorgegebenen Schlüssel zwischen der eigenen Gemeinde, dem Bischof, den Armen und der "fabrica ecclesie" (Kosten für Ausstattung und Unterhalt des Gotteshauses) aufzuteilen. Dieses Verteilungsschema wurde jedoch in der Folgezeit nicht überall eingehalten. Der Nutzwert einer Kirche ergab sich dabei nicht in dem nur Unterhaltskosten verursachenden Kirchengebäude. Er lag vielmehr in dem mit dieser Kirche verbundenen Zehnten. Von den jährlich bei ihr einkommenden Erträgen musste die Kirche eines Sprengels den Zehnten an die Mutterkirche abführen. Nach Fahne: "Das Patronat der Kirche (von Lobberich) samt dem Zehnten zu Lobberich, worauf es haftete, war schon früh in die Hände des Frauenklosters zu Helissem (Halem) gelangt und von diesem dem Grafen von Molbach in der Art abgetreten, dass diese den halben Zehnten für 18 Schillinge jährlich, in eigene Benutzung bekamen, die andere Hälfte aber dem Pastor von Lobberich überlassen mussten, der dafür 5 Schillinge jährlich dem Kloster zu bezahlen hatte. Wie lange das Zehntverhältnis bestanden hat, ist nicht bekannt, aber schon zu Lebzeiten der Gräfin Alverardis von Molbach hatte Lobberich zwei Zehntherren, die Grafen (und späteren Herzöge) von Geldern und den Besitzer des Kirchenpatronats, zuerst die Gräfin von Molbach und später die Abtei Knechtsteden, unter welche der große, wie der Flachszehnte, in zwei Hälften geteilt war." Sicher ist, dass wenigstens seit dem 13. Jahrhundert die Pfarren Lobberich und Grefrath verschiedenen Diözesen angehörten: Lobberich lag im Lütticher, Grefrath im Kölner Sprengel (In dem um 1300 entstandenen "Liber valoris ecclesiarum Coloniensis dioceses" ist die Grefrather Kirche mit einem Einkommen von 16 Mark verzeichnet, nach der Gründungsgeschichte des Klosters Gladbach zufolge, hat Erzbischof Everger von Köln von dem Lütticher Bischof die Kirchen von Gladbach und Rheydt gegen diejenigen von Lobberich, Tegelen und Venlo eingetauscht). In der "Eiflia ilustrata der geographische und historische Geschichte der Eifel von Johann Friedrich Schannat" ist eine andere Version nachzulesen: "Graf Albrecht von Mulbach starb den 21sten Mai 1177. Einige Tage nach seinem Tode stifteten Adelheid, Albrecht's Witwe, Alverada ihre Tochter und Graf Wilhelm I. von Jülich, der letzteren Gemahl, das Kloster zu Gräfrath (Gräfrath, ehemalige Freiheit im Kreise Solingen mit 1100 Selen. Es war hier ehemals ein adliches Nonnenkloster, das jedoch erst 1187 gegründet wurde. Die Gebäude des Klosters stehen noch, in dem Gebäude ist heute das Deutsche Klingenmuseum untergebracht.) und schenkten demselben einen Hof, ad Campum, zum Felde genannt, ein Gut zu Roder in der Pfarrei Norvenich, verschiedene Fruchtrenten zu Polle und Ludendorf, Weinberge zu Dernow und Klein-Winter. Bei Ausfertigung der Urkunde waren gegenwärtig: Robert, Abt von Gladebach, der Archidiakonus zu Lüttich, Werner Probst von Steinfeld, Hermann, Probst von Knechtstede, Amicus Probs von Beke, Rudolph Dechant von Kerpen, Walter, Dechant von Wassenberg, Walther, Pfarrer der Kirche zu Gräfrath und Graf Diedrich" nach Kremer a.a.D. III. Urk. S 55" In der Kirche zu Gräfrath ist interessanter Weise Graf Adolf VI. von Berg, der in der Schlacht bei Worringen mit Hilfe seiner Bauern den Erzbischof von Köln besiegt hatte, begraben. Welche von beiden Versionen die "Richtige" ist, wäre urkundenmäßig noch einmal zu überprüfen! Exkurs: Genealogie Saffenberg, Nörvenich, von Berg-Altena, Maubach oo ... mit Tochter von Cleve, * 1035 (s).
Notizen zur Person:1056 - 82; ist 1090 tot; 1063 - 65 Vogt der Abtei Deutz; 1059 Herr von Berg; 1072 - 82 Graf von Huvili; 1059 - 64 Vogt der Abtei Werden an der Ruhr. Kind: Adolf IV von Berg, Vogt von Werden
* 1060 (s), † 1090 (v) oo K 1085 (u) mit Adelheid von Laufen
2.1. Adolf IV. von Berg, Vogt von Werden * 1060 (s) † 1090 (v) Vater: Adolf III von Berg Mutter: Tochter von Cleve oo K 1085 (u) mit Adelheid von Laufen, * 1060 (s).
Notizen zur Person:um 1077 Vogt der Abteien Werden und Deutz Kinder: 1) Adolf V von Berg, Graf von Berg
* 1078 (u), † 12.10.1152 in Kloster Altenberg oo 1100 (v) mit Adelheid von Cleve.
2) Gisela von der Mark
2.1.1. Adolf V., Graf von Berg* 1090, † 1153 oo K 1120 (u) mit Sizzo , Graf von Schwarzburg.
Graf von Berg * 1078 (u) † 12.10.1152 in Kloster Altenberg Vater: Adolf IV von Berg Mutter: Adelheid von Laufen oo 1100 (v) mit Adelheid von Cleve, * 1075 (s). Notizen zur Person: 1093 noch Knabe; 1098-1150 Graf von Berg; Vogt von Siegburg; stiftete 1133 Kloster Altenberg, wo er 1152 als Mönch stirbt. Kind: Adolf VI von Berg, Graf von Berg * 1098, † 1165 (v) oo 1120 (n) mit Irmgard von Schwarzenberg.
2.1.1.2. Graf Adolf VI. von Berg und Altena Graf von Berg * 1098 † 1165 (v) Vater: Adolf V von Berg Mutter: Adelheid von Cleve oo 1120 (n) mit Irmgard von Schwarzenberg, * 1100 (s).
Lebensphasen:Graf von Berg 1147 Kreuzfahrer Notizen zur Person: 1126 Graf von Huvili; 1152 Graf von Berg; 1138 Vogt der Abtei Siegburg; 1147/48 Kreuzfahrer Kinder: 1) Eberhard I von Altena, Graf von Altena
* 1120 (s), † 23.01.1180 oo ... mit Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg), Äbtissin in Meschede.
2) Engelbert I von Berg, Graf von Berg
* 1130 (s), † 29.06.1189 in Brandis an der Donau oo 1165 (u) mit Margarethe von Geldern (von Cleve)
2.1.1.2.1. Graf Eberhard I von Altena Graf von Altena * 1120 (s) † 23.01.1180 Vater: Adolf VI von Berg Mutter: Irmgard von Schwarzenberg oo ... mit Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg), * 1125 (s). Lebensphasen: Graf von Altena Vogt von Werden Notizen zur Person: aus dem Hause Berg; 1148 Graf von Huvili und durch Heirat 1161 Graf von Altena; Vogt von Werden Kinder: 1) Friedrich I von Altena ?, Graf von Altena * 1145 (s), † 14.05.1199 oo ... mit Alvaradis von Millendonk, Erbin von Kriekenbeck. 2) Oda von Altena (von Saffenberg) * 1145 (s), † 1223 (u) oo ... mit Simon I von Tecklenburg, Graf von Tecklenburg. 3) Arnold I von Altena, Graf von Altena * 1150, † 1217 oo ... mit Mechthild von Cleve. 2.1.1.2.1.3. Graf Frederick I von Altena, Friedrich I von Altena ? Graf von Altena * 1145 (s) † 14.05.1199, ‡ ... in Kappenberg Vater: Eberhard I von Altena Mutter: Adelheid von Arnsberg-Cuyk (von Rietberg-Arnsberg) oo ... mit Alvaradis von Millendonk, * 1150 (s), † 1220 (n). Lebensphasen: Graf von Altena Heerführer Barbarossas Notizen zur Person: 1173 Mitherr der Grafschaft Altena; 1174 Oberbefehlshaber der kölnischen Truppen in Italien, dort 1177 mit Kaiser Barbarossa Kind: 2.1.1.2.1.3.1. Graf Adolf I von Altena und von der Mark, Adolf I von der Mark Graf von der Mark * 1194 (?) † 28.06.1249 Vater: Friedrich I von Altena ? Mutter: Alvaradis von Millendonk oo 1/1 ... mit Luitgard von Looz ? oo 2/1 07.04.1210 mit Irmgard von Geldern (von Cleve), * 1190 (s). (nach Uta Vahrenhold-Huland war Adolf von der Mark nur einmal verheiratet; die beiden Frauen des Grafen Adolf sind für sie eine einzige Person, Lutgardis-Irmgard von Geldern) Notizen zur Person: 1199 Graf von Altena; 1194 durch Kauf Graf von der Mark; oo I Liutgard, vielleicht Tochter des Grafen Gerhard II von Looz (?) und Adelheid von Geldern Kinder mit Luitgard II. von Ardey (?): Irmgard, Äbtissin von Bersenbrück; Kind mit Irmgard von Geldern: Eine Tochter, verheiratet mit Dieter IV. Graf von Katzenellenbogen († 1249) Eberhard von Altenahr, Mitregent zur Mark Otto, Graf von Altenahr, Probst in Aachen und Maastricht Gerhard von der Mark Engelbert I von der Mark, Graf von der Mark Ricarda, Äbtissin des Klosters Fröndenberg Adelheid, verheiratet mit Johann I. von Sponheim, Graf von Sayn
Sehen wir uns nun die auf Lobberich Bezug nehmenden Zeugnisse genauer an: Im Jahre 1221 bekunden der Probst Lupertus und das Kapitel der inzwischen (vor 1161) an die Abtei St. Trond (Sint Truiden/Belgien) gekommenden Propstei Alem, dass die im Jahre 1216 verstorbene Alverardis von Saffenberg, Erbin von Maubach den Patronat und die Hälfte der Zehnten, so wie ihre Eltern beiden von der Propstei gegen eine jährliche "pensio" von 18 Kölnischen Schillingen erhalten hätten, der Abtei Knechtsteden übertragen habe; die Propstei habe aus Liebe zu diesem Kloster der Übertragung zugestimmt und den Patronat und Zehntanteil den Knechtstedenern unter den gleichen Bedingungen, unter denen Alverardis diese Rechte innehatte, "ad manum" übertragen, obwohl nach dem kinderlosen Tod der Gräfin - sie war die letzte Vertreterin ihres Geschlechtes - Patronats- und Zehntrechte "liebere et absolutus" an sie, die Propstei hätten zurückfallen müssen. Die Urkunde wird bezeugt durch Lothar, Graf von Hochstaden, die Brüder Walterus und Arnoldus von Grefrath, Priester Philippus von Hinsbeck und Theodoricus, Priester von Viersen. In einer zweiten undadierten Urkunde des Propstes Lupertus, die sich wohl als Nachtrag zu der vorstehenden Urkunde darstellt, wird dem Abt von Knechtsteden die Verpflichtung auferlegt, dem Stift Helissem (Alem) eine jährliche Rente von 18 Kölnischen Schillingen am Ursulafeste zu zahlen. Außerdem muss der Abt eine Kurmede (mortuarium) von 18 Kölnischen Schillingen bezahlen und hat einen Conventualen zu bestimmen, nach dessen Tod die Kurmede fällig ist. Wenn der Probst mit seinem Gefolge nach Lobberich kommt, so muss der Abt durch seine Brüder in dem nahe gelegenen Grefrath für fünf Berittenen das Erforderliche und für eine Nacht und den folgenden Morgen liefern, ebenso die von alters her festgesetzte Abgabe. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts gehörte die Abtei Knechtsteden im Kölner Raum zu den reicheren und mächtigeren Klöstern. Drei Nonnenklöster waren seiner geistlichen Leitung unterstellt: das Prämonstratenserinnenstift in Flaeshei, das Katharinenkloster in Dortmund (im 2. Weltkrieg zerstört) und das Kloster Weiher (1474 von Kölner Bürgern abgebrochen) bei Köln. Dies könnte auch erklären, warum Alverardis von Molbach dieses Kloster begünstigen wollte. Immerhin ging es ja um das eigene Seelenheil. Darüber hinaus hatte die Abtei das Patronatsrecht über die Pfarre Frimmersdorf in der Erzdiözese Köln, über die Pfarren in Grefrath und Lobberich, sowie über die Pfarren Kirchlinden und Arnsberg. Außerdem wirkten die Chorherren der Knechtstedener Abtei vielfach als Pfarrer oder Kapläne in Heinsberg, Clarholt, Teveren, Bösenhagen bei Scheida und anderen Pfarreien in Westfalen. Die von Alverardis vorgenommene Übertragung führte in den folgenden Jahren zum Streit zwsichen den unmittelbar Betroffenen: In einer undatierten, auf die Jahre 1221 - 1227 angenommenen, Urkunde (Venerabilibus ac semper dilectis L. decano, H. canonico s. Mariae ad Gradus in Colonia, iudibicus a domino Papa delegatis) erklären der Propst Lupertus und das Kapitel von Alem vor dem vom Papst bestellten Richtern, die zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen der Abtei Knechtsteden einerseits und den "nobiles" Otto von Wickrath (Otto II. von Wickrath aus dem Geschlecht der Hochstaden), Adolf von Berg-Altena (identisch mit Adolf I. von der Mark bzw. bis 1226 Graf Adolf I. von Altena-Mark; Eltern: Fredrick von Berg-Altena - Graf von Berg-Altena und Krickenbeck - und Alverardis von Krieckenbeck-Millendonk) sowie Alardus, dem Priester der Kirche in Lobberich, andererseits eingesetzt waren, dass letztere an dieser Kirche und ihrem Zehnt nichts mit Zustimmung der Propstei, sondern nur aufgrund von Gewalt besäßen, und verweisen auf die von Alverardis verfügte Übertragung der Patronats- und Zehntrechte an Knechtsteden. Zumindest Otto von Wickrath, der zweite Gatte der Alverardis, scheint später deren Verfügung anerkannt zu haben: 1245 erklärt er, dass Alverardis mit seiner Zustimmung den ihr erbrechtlich zustehenden Patronat an der Lobbericher Kirche an Knechtsteden abgetreten habe. (Otto de Wickerode omnibus praesens scriptum inspecturis. Universitati christifidelium innotescere volomus, quod domina Alverardis de Molbag bonae memoriae uxor nostra una nobiscum contulit monasterio knetsteden ius patronatus ecclesiae de Lubbruch, quod eam iure hereditario contingebat) Lacomblet macht zu der Urkunde folgende Anmerkung: "Alverardis, die Erbtochter des Grafen Albert und der Gräfin Aleidis von Molbach, war zuerst mit dem Grafen Wilhelm von Jülich vermählt und hatte aus beiden Ehen keine Kinder hinterlassen. Obgleich ihre Schenkung des Patronats zu Lobberich an die Abtei Knechtsteden von dem Stifte zu Halem, von welchem die Verleihung desselben an die Voreltern der Gräfin Alverardis ausgegangen war, bewilligt und nun auch ihr zweiter Gemahl zugestimmt hatte; so machten die Grafen von Geldern dennoch darauf Anspruch, wie aus der, in eine neue Schenkung eingekleideten, Verzichtsleistung des Grafen Reynald mit dessen Gemahlin Margaretha, und ihres gleichnamigen Sohnes von 1328 und 1337 hervorgeht. Es muß also eine verwandtschaftliche Beziehung und Erbberechtigung zwischen den Grafen von Molbach und Geldern vorhaden gewesen sein." Was Adolf von Berg betrifft, so berichtet hierzu der bereits erwähnte Abt Wilhelm von Ryckel in seinem Mitte des 13. Jahrhunderts verfassten Wirtschaftsbuch, "dass jener die Probstei gewaltsam zur Überlassung deer halben Zehnten in Grefrath und Lobberich gezwungen und diese mitsamt dem ihm dort gehörenden Grund und Boden sowie den zugehörigen Rechten dem Grafen von Geldern verkauft habe, der sie infolgedessen zu Unrecht besitze". Es scheinen damals an den Grafen von Geldern auch Patronatsrechte gelangt zu sein, die, da Wilhelm von Ryckel nur die Zehntrechte erwähnt, möglicherweise ursprünglich eine rechtliche Einheit mit diesen gebildet hatten: 1309 nämlich übertragen Graf Reinald I. von Geldern und seine Ehefrau Margareta die "collationem seu provisionem ecclesie in Lubbrich ad nos spectantem", d. h.: den Patronat, sowei er ihnen zustand, dem Abt und Konvent von Knechtsteden, die als Entgelt zu Meßopfern und Gebeten verpflichtet werden. Den ungehinderten Besitz ihres Zehntanteils aber behalten sich die Eheleute ausdrücklich vor. Ähnliche Vereinbarungen zwischen dem geldrischen Grafenhaus und dem Kloster Knechtsteden wurden 1328 und 1337 erneuert. Diese Zeugnisse werfen einige Fragen auf. So bleibt zunächst unklar, auf welche Weise gerade die so entfernt gelegene nordbrabantische Probstei in Alem in Lobberich Fuß fassen konnte. Dasselbe Problem ergibt sich für das im Raum Düren begüterte Geschlecht der Grafen von Maubach, für die sich soweit nördlich sonst kein Streubesitz nachweisen lässt. Schließlich ist zu klären, ob Adolf von Berg sich wirklich aufgrund eines reinen Willküraktes in den Besitz von Lobbericher und Grefrather Zehntrechten brachte. zu Alem-Frage: Wir können festhalten, dass sich die Kirchen von Lobberich und Grefrath zunächst im Besitz der nordbrabantischen Propstei Alem befanden. Über das Verhältnis der beiden Pfarreien zu Alem gibt uns Wilhelm von Ryckel Auskunft, wenn er beide Kirchen als "filiae" der gemeinsamen "mater" Alem bezeichnet. Aufgrund der Entfernung, zwischen Alem und Lobberich / Grefrath hat man die Propstei nicht etwa als Mutterpfarrei, sondern wohl als (Eigen)Kirchherren der Kirchen in Lobberich und Grefrath anzusehen. Das zwischen der Propstei und der Kirche zu Lobberich bestehende Abhängigkeitsverhältnis wird dadurch näher beleuchtet, dass der Pfarrinhaber von Lobberich an die Propstei Alem eine in einer Geldsumme festgelegten Kurmede oder Kurmut (curmeida, census capitis) zu zahlen hatte; dies ist eine im Mittelalter gebräuchliche Besitzwechselabgabe, die beim Tod eines dinglich oder persönlich Abhängigen - zunächst in Form des besten Stückes Vieh, dann in Geld - an den Herrn zu zahlen war. Die rechtliche Stellung der bzw. gewisser Kirchenleute beschreibt Wilhelm von Ryckel so: "Es gibt dort (in Lobberich) gewisse Leute der hl. Odrada, von denen für jeden 4 Kölnische Denare jährlich, 12 Kölnische Denare im Todesfall und ebenfalls 4 Kölnische Denare bei Erlangung der Heiratserlaubnis gezahlt werden". Möglicherweise handelt es sich hierbei um Wachszinnige; das sind kirchliche Schutzhörige, die neben dem üblichen Wachszins später vielfach auch Abgaben beim Ehekonsens und Sterbefall leisteten. Odrada war die Heilige, die, wenn man ihrer um 1300 verfassten Lebensbeschreibung Glauben schenken darf, um die Mitte des 12. Jahrhunderts von Graf Otto II. von Duras in Alem hatte begraben lassen; zu ihrer Ehre gründete er dort ein Kanonikerstift, das er, wie andere Quellen bestätigen, reicht dotierte. Es könnte also sein, dass auch die Kirchen in Lobberich und Grefrath sowie die "Leute der hl. Odrada" ursprünglich Duras'scher Besitz waren. Auf welche Weise die Grafen von Duras zu diesem Besitz gekommen sind, wissen wir heute nicht. Vage angedeutet sind in den Quellen für das 12. Jahrhundert Beziehungen zwischen den Häusern Duras, Loos und Krickenbeck. Ob sie ein Fingerzeig für verwandtschaftliche Beziehungen sind, bleibt derzeit ungeklärt. zur Verwandtschafts-Frage: Verwandtschaftliche Beziehungen waren möglicherweise auch der Grund dafür, dass die Grafen von Maubach in Lobberich und Grefrath Fuß fassten: Reiner Graf von Krieckenbeck-Millendonk (* um 1110; † nach 1164, urkundlich erwähnt 1164); Reiner hatte eine Tochter: Alveradis von Krickenbeck (* um 1155; † nach 1220, urkundlich erwähnt zwischen 1173 und 1220), verheiratet mit Friedrich von Berg-Altena Graf Adolf I. von der Mark, verheiratet mit Irmgard von Geldern, Tochter von Otto I. von Geldern, dem Großvater Ottos II. von Geldern. Otto I. von Geldern (* um 1150; † nach dem 30. April 1207) war von 1182 bis 1207 Graf von Geldern. Otto war Sohn des Grafen Heinrich I. von Geldern. Er heiratete um 1185 Richardis von Scheyern-Wittelsbach, die Tochter des Herzogs Otto I. von Bayern. Otto I. von Geldern stritt häufig mit Holland, und wurde im Bistum Utrecht zurückgedrängt. Oft stand er auch gegen Brabant, verbündete sich mit Limburg und geriet dabei zeitweilig in Gefangenschaft. Er kämpfte gegen die Friesen und hielt weitgehend seine Positionen. Im deutschen Thronkrieg (ab 1198) stand er auf Seite der Staufen. Otto I. von Geldern liegt im Kloster Kamp begraben. Ihm folgte sein Sohn Gerhard III.
Darüber hinaus sind die Grafen von Berg, Altena, Saffenberg, Nörvenich und Maubach insofern verwandt, als dass alle von Adolf II. Graf im Keldachgau abstammen. Graf Adolf II. hatte zwei Söhne: Graf Adolf I von Berg und Graf Hermann IV. von Saffenberg und Nörvenich. Während Alverardis von Maubach von Hermann IV. abstammt, kommt Adolf von Berg aus der von-Berg-Linie). Ob dies ausreicht, die Vermutung von "Dohms", zu festigen, dass der Lobbericher und Grefrather Besitz als Mitgift einer in ihrer Familie verheirateten Krickenbeckerin zugefallen ist, mag dem Leser überlassen bleiben. In der kirchengeschichtlichen Entwicklung Lobberichs gewissermaßen die für lange Zeit letzte bedeutsame Etappe bildete die Prämonstratenserabtei Knechtsteden, die 1221 von Alverardis von Maubach das "ius patronatus" erhalten hatte. Mit diesem Terminus ist das rechtliche Verhältnis zwischen Abtei und Pfarrei in der Weise umrissen, dass dem Abt zwar die Präsentation, das Recht auf Vorschlag des Pfarrkandidaten, zustand, dessen Investitur, die Einsetzung in das Pfarramt, aber durch den Bischof bzw. in dessen Vertretung durch den zuständigen Archidiakon vorzunehmen war. Als erste politisch, rechtlich und wirtschaftlich fassbare Kraft sind, wie sich für Lobberich allerdings erst aus späteren Zeugnissen erschließen lässt, die Herren von Krickenbeck anzusehen. Die erste umfassende Liste, aus der hervorgeht, was zum "Land Krickenbeck" gehörte, datiert aus dem Jahre 1369. Danach bildeten Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen, Leuth und die Stadt Venlo das "alinge lande van Krykenbeke". Die Amtsrechnung des Amtmanns von Krickenbeck bestätigt den Befund, die Benennung der einzelnen Distrikte, in denen er Strafgelder einzunehmen pflegte, läss jedoch wichtige Unterscheidungen erkennen. Zum einen nämlich spricht er vom "Amt zu Venlo", zum anderen von "Viersen" und zum dritten vom "Land von Krickenbeck". Diese Unterscheidung ist in der Titulatur der Amtsrechnung bis 1387 ebenfalls nachzuweisen, das heißt Venlo und Viersen gehörten nicht zum Land Krickenbeck, alle drei Komplexe aber bildeten das "Amt Krickenbeck". "Land" bezeichnet im Falle Krickenbeck also nicht den engeren Hoheitsbereich des Grafen respektive Herzogs von Geldern plus die durch Lehensbande verbundenen Herrschaftsbereiche, sondern nur einen Gebietskomplex, in dem der Landesherr die Herrschaft über Land und Leute besaß. Man kann vermuten, dass dieses mit "Land Krickenbeck" bezeichnete Gebiet identisch ist mit dem 1243 durch den Grafen von Geldern angekauften Komplex. Was nun unter dem engeren Kernbereich des Landes Krickenbeck verstanden wurde, sagt uns die Rechnung des Rentmeisters Arnt van Loon aus den Jahren 1406/1407; im lande van Crieckenbeic lägen sechs dorpen, wo sechs Boten arbeiteten. Dies sind die Orte, die in derselben Rechnung im Zusammenhang genannt werden, nämlich Herongen, Wankum, Grefrath, Hinsbeck, Lobberich und Leuth. Die Gerichtsverfassung des Amtes Krickenbeck entspricht im großen und ganzen der vorgenannten Dreiteilung. Das Gericht der Stadt Venlo ist seit 1269 nachweisbar. Vorsitzender dieses Venloer Schöffengerichts war eine "Richter" genannte Person, die seit dem 15. Jahrhundert auch den Titel "Schultheiß" führen konnte. Neben den Gerichten in den sechs Dörfern des Landes Krickenbeck gab es noch das Gericht auf dem Geer, das gewöhnlich unter freiem Himmel in een rauwe Cuyl, gegraven in't midde van een woeste heyde, nördlich von Hinsbeck, stattfand. Die hier tätigen Landschöffen stammten aus den sechs Dörfern, die jeweils ein Kirchspiel bildeten. Den Vorsitz im Landgericht auf dem Geer hatte ein Landschultheiß. Ausdrücklich bezeugt als Inhaber größerer - vor allem kirchlicher Rechte und Besitzungen - sind die nordbrabantische Propstei Alem sowie die Grafen von Maubach, Berg, Saffenberg und Nörvenich. Ob und inwieweit sich die Stellung dieser von den Krickenbeckern herleiten lässt, ist aufgrund des derzeitigen Wissensstandes wahrscheinlich - letztlich aber noch zu beweisen. Wesentliche, auch für die Zukunft Lobberichs bedeutsame Entscheidungen fielen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts: 1221 übertrug Alverardis von Maubach der Abtei Knechtsteden den Patronat der Pfarrei Lobberich, den diese bis zu ihrer Aufhebung im Jahre 1802 innehatte; am 3. März 1243 verkaufen Adolf von Berg und seine Söhne den Grafen und späteren Herzögen von Geldern die ihm durch Erbgang von dem Herrn von Krickenbeck (hereditario iore a domino de Crikenbeke) zugefallene Herrschaft Krickenbeck, womit ebenfalls für Jahrhunderte, wenn nicht bis heute die staatliche Zugehörigkeit Lobberichs festgelegt und damit das politische Schicksal des Ortes nachhaltig bestimmt war. In der heimatgeschichtlichen Literatur ist dies bestritten worden (Finken, Lobberich, S. 5), unterliegt aber keinem Zweifel; denn in dem Wirtschaftsbuch des Abten Wilhelm von St. Trond findet sich am Schluss der Ausführungen über Lobberich und Grefrath folgender Eintrag (in Übersetzung): "Vermerkt werden muss, dass der Graf Adolf von Berg einstens dort die weltliche Herrschaft (dominum temporale) innehatte und durch verschiedenes Unrecht, das er der Kirche von Alem zufügte, Propst und Kanoniker von Alem dazu zwang, ihm die halben Zehnten zu Grefrath und Lobberich auf Zeit zu verpachten. Jener Graf aber verkaufte später das Land (terra), das er dort besaß, samt dem Recht, das er an jenen Zehnten hatte, dem Grafen von Geldern, und somit hält dieser die Zehnten auf höchst unrechte Weise in Beschlag." Aus dieser Notiz interessiert uns vorläufig nur die ausdrückliche Bestätigung für das dominum temporale des Grafen von der Mark in Grefrath und Lobberich. In einer Zeugenurkunde über die Patronatsverhältnisse zu Leuth von 1275 wird der Graf von der Mark unmissverständlich als dominus de Crikenbeke bezeichnet (Heinrichs, Leuth S. 374) Autofahrer, die heutzutage zu Tausenden die A 61 zwischen Breyell und dem Grenzübergang Schwanenhaus fahren, vergegenwärtigen sich wohl nur in den seltensten Fällen, dass sie dort zum Teil in etwa eine Linie nachfahren, die für rund ein halbes Jahrtausend Grenze war zwischen der Graftschaft bzw. dem späteren Herzogtum Geldern und der Grafschaft bzw. dem ebenfals späteren Herzogtum Jülich. Links passieren die in Richtung Venlo Fahrenden bei der Abfahrt Brüggen das alte Rittergut Altenhof auf jülicher Seite, dem gleichsam auf geldrischer Seite das heute leider unansehnliche Gut Baerlo entsprach. Die für lange Zeit endgültige Grenze zwischen Geldern und Jülich entwickelte sich mit der Festigung der territorialen Gebilde in diesem Bereich des Niederrheins. Nachdem die Dynasten von Krickenbeck, die im 12. Jahrhundert in den Quellen erscheinen und sich wohl anschickten, eine eigene Landesherrschaft vom heute längst verschwundenen "Alt-Krickenbeck" (An der Nette, nahe der Leuther Mühle) aus zu begründen, nachdem also diese damals zu den bedeutendsten niederrheinischen Grafengeschlechtern gehörenden Herren ausstarben, hatte bis 1243 der Graf von Berg das Gebiet inne, das man sich etwa im Umfang des späteren Amtes Krickenbeck vorstellen darf. Unter Otto II. (*um 1215, + 10.1.1271) Graf von Geldern 1129 - 10.1.1271 wurden die entscheidenden Schritte auf dem Wege vom dynastischen Patrimonium zum Territorium, van heerlijkheid tot landsheelijkheid (Alberts, Bourgondische bezetting), getan (Gustav Müller; Die Entwicklung der Landeshoheit in Geldern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts). (Erste Ehe vor dem 24.11.1240 Margareta von Kleve (+10.9.1251, begraven im Kloster Graefenthal), Tochter von Graf Dietrich V. von Kleve und der Mechtild von Dinslaken, zweite Ehe 1253 mit Philippa de Dammartin (+14.4.1277/81, begraben im Kloster Graefenthal), Tochter von Simon de Dammartin (+1239), Graf von Ponthieu und der Marie von Ponthieu-Aumale. Philippas Schwester Johanna heiratete König Ferdinand II. den Heiligen von Kastilien und wurde die Stiefmutter des römisch-deutschen Kaisers Alfons X. von Kastilien.) Die Entwicklungen in Kurköln fesselten auch nach Erzbischof Konrads Tod (1261) Ottos Aufmerksamkeit; nur wechselte er jetzt auf die anti-erzbischöfliche Seite und verband sich mit jenen territorialen Kräften, die ein politisches Übergewicht des Kölner Erzbischofs in der Region eindämmen wollten. Sein Wechsel auf die stadtkölnische Seite im Konflikt zwischen der Stadt und Erzbischof Engelbert II. von Heinsberg-Valkenburg (Nachfolger von Erzbischof Konrad) hat gewiss auch etwas mit den wirtschaftlichen Interessen und Verbindungen seiner eigenen Städte, mehr aber noch mit den Vorteilen zu tun, die er von einer größeren Eigenständigkeit gegenüber einem tatsächlichen oder prätendierten regionalen Hegemon erwartete. Die gegen Ende seiner Regierung erworbene Macht und Reputation erlaubte es Otto II. in den letzten Jahren seiner Regierung, maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung der Bischofsstühle in Utrecht und Lüttich zu gewinnen. Dass er auch Lüttich im Blick hatte, wo er seinen Bruder Heinrich - wenigstens für einige Zeit - platzieren konnte, unterstreicht noch einmal das Interesse, das er den Entwicklungen im Süden und im südlichen Vorfeld seines Herrschaftsgebietes zuwandte - jenes Herrschaftsgebiet, das er wechselweise als terra nostra und als mea comita bezeichnete. "... inde vadit Lotbruch et venit ibi in die 11.000 virgium (21. Oktober) et recipit ibi hospitium a nunciis comitis Gelrensis in ser et man cum 5 equis; qui etiam dant nomine comitits Gelrensis preposito 18 solidos Colonienses de medietate decime de Lotbruch, quam idem comes tenet ad pactum a nobis. Item investitus Lotbruch solvit preosito 5 solidos Colonienses de ecclesia sua, que etiam est filia ecclesie de Aleym. Item recipit prepositus 2 solidos Colonienses de censu capitis. Sun etiam qidam hominess beate Olrade ibidem, quorum quilibet solvit annuatim 4 denarios Colonienses et post mortem 12 denarios Colonienses et pro licentia contrahendi matrimonium 12 denarios Colonienses similiter. ......." Spätestens ab 1265 sit in den Quellen die Gliederung des Landes in einzelne Ämter zu verfolgen. Die Grafschaft Geldern war im Laufe der Zeit aus einzelnen Ämtern zusammengesetzt worden. In der Regel waren die gräflichen Städte die Keimzellen und Zentren zur Entwicklung der Amtsverfassung (Amtsbezirke der Stadtschöffen), nur ausnahmweise waren es Burgen. Otto II. Sohn, Graf Reinald I., der in Geldern länger als ein halbes Jahrhundert (1271-1326) herrschte - wenngleich nicht regierte -, setzte zunächst die nach Süden orientierte Politik seines Vaters fort, vermutlich aber weniger aus Kalkül als vielmehr aufgrund eines dynastischen Zufalls, der seine Frau Irmgard von Limburg 1280 zur Erbin dieses Herzogtums machte, mit dem sie 1282 sogar von König Rudolf belehnt wurde, der ihrem Mann für den Fall ihres vorzeitigen Todes ein lebenslanges Nießbrauchrecht daran einräumte. König Rudolf I. gestattet Reinald I. die Münzprägung von Denaren (Sterlingen) in der Münzstätte zu Arnheim. Nach dem Tod des letzten Limburger Herzogs (Walram IV.) stritten sich drei erbberechtigte Parteien um die Herrschaft. Da er ohne männliche Nachfolgen starb, fiel die Herrschaft an seine Tochter Irmgard, die mit Reinald I. verheiratet war. Sie erhielt 1282 von König Rudolf von Habsburg zu Lehen. Da sie die Herrschaft als Frau nicht selbst ausüben konnte, wurde ihr Ehemann Herzog von Limburg. Mit dem Erbfall war Reinald I. somit ein zweites "Land" zugefallen; er nannte sich seitdem comes Gelrie et dux Limburgensis und ließ sich durch einen Drosten von Geldern und einen Drosten von Limburg vertreten. 1279 hat er zudem noch Teile eines dritten Landes erworben, nämlich die Grafschaft Kessel links der Maas. Reinald I., der nicht zu Unrecht den Beinamen "der Streibare" trug, hatte sich von König Rudolf zusichern lassen, dass in dem Fall, dass Irmgard vor ihm sterben sollte, er dennoch bis zu seinem Lebensende die Herrschaft über Limburg behalten solle. Dieser Fall trat dann 1283 tatsächlich ein. Doch entgegen der königlichen Anordnung machten weitere Erbberechtigte ihre Ansprüche geltend. Dies alles hing wie ein schweres Gewicht an der Grafschaft Geldern, absorbierte die Aufmerksamkeit des Grafen und engte seine Handlungsspielräume ein. Das erwies sich bald, als nach dem kinderlosen Tod seiner Frau im Juni 1283 der sogenannte Limburger Erbfolgestreit (1283 - 1288) ausbrach, in dem er sein Nießbrauchrecht in ein Erbrecht umzuwandeln und kriegerisch durchzusetzen suchte. Dazu fand er Anlehnung beim Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg, der das Haupt einer rheinisch-westfälischen Magnatenpartei war, der eine andere Koalition unter brabantischer Führung gegenüberstand. Die Konfrontation eskalierte über ihren Anlass hinaus und stellte die Frage nach einer kurkölnischen oder brabantischen Führungsrolle im Nordwesten des Reiches zur Entscheidung. Diese fiel in der Schlacht bei Worringen 1288 und riss mit dem unterlegenen Erzbischof auch seinen Verbündeten, Graf Reinald I. von Geldern, in die Katastrophe. Limburg ging verloren. Geldern wurde unter flandrische Verwaltung gestellt, um Rainald I. Schwiegervater, Graf Guido von Flandern, dessen Tochter Margaretha (Cousine ersten Grades des späteren Kaisers Heinrich VII.) er im Juli 1286 geheiratet hatte, wegen der enormen Geldsumme sicherzustellen, die dieser für seine Auslöse aus brabantischer Gefangenschaft aufgebracht hatte. Im Frieden von Paris erhält Reinald I. die von Brabant eroberte Bommelerwaard und Tielerwaard zurück. Er muss aber auf seine Rechte an dem Herzogtum und Land Limburg, auf Duisburg, Wassenberg, Sprimont, Rolduc, Herzogenrath und Herve verzichten. Diese Zeit der flandrischen Herrschaft war alles in allem für die Grafschaft Geldern ein Segen insofern, als sie maßgeblich zum Aufbau einer modernen und effektiven Territorialverwaltung beigetragen hat. Die flandrische Regierung scheint auch die Ausbildung eines geldrischen Landesbewusstseins und Identitätsgefühls gefördert, wenn nicht gar erst geweckt zu haben. Ein Signal dafür ist die 1293 bekundete Bereitschaft von Ritterschaft, Städten und Einwohnern des Landes Geldern, eine allgemeine Landsteuer zur Tilgung der Schuldenlast zu bezahlen. 1295 erhält das Herzogtum Geldern das königliche Privileg der Garantie einer etwaigen weiblichen Erbfolge (Kunkelehen). 1294/95 gibt es den ersten sicheren Nachweis für eine Burg Krickenbeck. In der geldrischen Landesrechnung wird die Burg erwähnt und auch verschiedene Burgbeamte (claviger, capellanus castri) werden genannt; dabei weisen die angeführten (Reparatur) Bauten die Burg als Landesburg des Grafen aus. Gleichgültig, wann genau diese Burg gegründet worden ist, der Graf von Geldern hatte ihr eine besondere Rolle beim Ausbau seiner Landesherrschaft im Raum Krickenbeck zugedacht. Offensichtlich sollte die Burg beziehungsweise die in ihrem Schatten entstandene Burgsiedlung Ausgangspunkt für eine Stadt und Mittelpunkt eines landesherrlichen Amtes werden. Inwieweit die Burgsiedlung bis um 1300 städtisches Gepräge ausgebildet haben könnte, ist zwar nicht bekannt, der Grad der städtischen Entwicklung dürfte jedoch nicht weit fortgeschritten sein. 1312 jedenfalls wollte Graf Reinald dem Orte die angeblich bereits früher verliehenen städtischen Rechte und Freiheiten erneuern, jedoch blieb es allein bei der Absicht, un in späterer Zeit hören wir nichts mehr von einer Stadt Krickenbeck. Dass man für die potentielle Stadt Krickenbeck aber bereits ein Terrain abgesteckt beziehungsweise vorgesehen hatte, ist aus einer Urkunde von 1357 zu erschließen, mit der Eduard von Geldern dem Ritter Heinrich von Krickenbeck das hohe und niedere Gericht zu Neukrickenbeck mit der Burg (huyse) und dem Zubehör übertrug. Dass Heinrich van Krickenbeck hier bereits früher wohnte, ist schon aus einer anderen Urkunde zu erfahren, von dem Hochgerichtsbezirk hören wir jedoch zuerst in der Urkunde von 1357. Die Frage, welche Bedeutung der Burg für die Verwaltung des Amtes Krickenbeck zukam, ist schnell zu beantworten: 1318 war sie noch mit Sicherheit, 1331 vielleicht noch, spätestens 1357 aber keinesfalls mehr geldrische Landesburg. Damit war die Burg Krickenbeck natürlich auch nicht mehr in der Lage, administrativer, wirtschaftlicher oder auch nur ideller Mittelpunkt des Amtes zu sein. Wie es scheint, stand die Burg dem Grafen von Geldern noch nicht einmal als Offenhaus zur Verfügung. "Ursprünglich hatte Reinald I. gedacht, auch in Krickenbeck eine Stadt zu gründen. Dieses scheiterte aber, denn die Entwicklung von Venlo als überregional bedeutender Maashafen war bereits um 1300 so weit fortgeschritten, dass eine nur sechs Kilometer entfernte Neugründung einer Stadt keine Chance hatte, irgendeinen Erfolg für sich verbuchen zu können. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung war, dass der Herzog um die Mitte des 14. Jahrhunderts Krickenbeck sogar als Landesburg aufgabe und diese in den Besitz anderer weltlicher Edelleute kam. (Frankewitz, Krickenbeck, S. 42-44) Venlo wird 1343 von Reinald II. zur Stadt erhoben. Um 1300 ist das Herzogtum Geldern mit rund 6.000 qkm der größte weltliche Machtbereich der Niederrheinlande. Es kontrolliert auf bedeutende Strecken zugleich die Maas, die Waal, den Lek und die geldrische Ijssel. Der Anteil der Einkünfte aus dem Zollregal beläuft sich auf ca. 70%. Graf Reinald I. war eine merkwürdige Herrscherpersönlichkeit voller Selbstgefühl und überspannter Projekte, in denen die Zeitgenossen und die meisten Historiker heute Ausgeburten einer geistigen Verwirrung, andere wiederum Manifestationen einer Politik sehen, die eine religiös überhöhte und motivierte Zentralisierung und Hierarchisierung des Herrschaftsaufbaus zum Ziel hatte. Das Urteil wird man wohl den betroffenen Zeitgenossen überlassen müssen, allen voran dem Erbprinzen Reinald II. (der Rote); dieser jedensfalls erkannte seinem Vater 1316 die Regierungsfähigkeit ab und nahm die Zügel selbst in die Hand. Es kam zu ersten jener Konflikte in der Herrscherfamilie, die für die Geschichte des Gelderlandes so charakteristisch werden sollten. Jetzt schon wurden später immer wieder zu beobachtende Verhaltensmuster und Parteienstrukturen vorgeprägt. Während die meisten Untertanen unter dem Vortritt Nijmegens dem jungen Grafensohn anhingen, hielten Arnheim und die Veluwe an Reinald I. fest, dort hatte er sich zuvor, nachdem sein limburgisches Abenteuer zu Ende war, am liebsten und häufigsten aufgehalten. Die Auseinandersetzung in der Dynastenfamilie ließ 1318 zum ersten Mal das Bestreben der späteren Landstände - hier noch als Vasallen, Dienstleute und Stadtschöffen, und zwar landschaftlich gegliedert, auftreten - auf eine Mitbeteiligung an der Landesregierung in Erscheinung treten. Mit der Gefangennahme seines Vaters im Jahre 1318 sorgte Reinald II. dann für eindeutige Verhältnisse. Am 3. September 1318 überwinden 51 Vertreter der Ritterschaft und 20 Städte ihre internen Meinungsverschiedenheiten und übernehmen in bemerkenswerter Geschlossenheit unter Federführung der geldrischen Städte die gesamte Kontrolle über die Regierung des Landes. Weder Graf Reinald, seine Frau, noch ihr Sohn dürfen Schulden machen oder Teile des Landes verkaufen. Reinald II. wird Regent des Landes unter dem Titel "Rainald, Sohn des Grafen von Geldern" nachdem die Stände Reinald I. wegen seiner Verschwendung für geisteskrank erklärt haben (Spätwirkung der Kopfverletzung aus der Schlacht von Worringen 1288. Die Regierung Reinald II. stellt wahrscheinlich den Höhepunkt der mittelalterlichen Geschichte Gelderns dar. Ein eindrucksvolles Zeugnis geldrischer Besitz- und Machtstellung in Lobberich stellt das älteste, 1326 angelegte und später fortgeführte geldrische Lehnsregister dar. Darin werden für eben jenes Jahr und damit als älteste Lobbericher (Lehns-)Güter Hof Bocholtz, Hof Broich, Hof "Gripenthove" (später Sittard) und das Gut Sassenfeld genannt. Der im Siedlungskern "Lobberich" am Rande der Netteniederung gelegene zentrale Hof Ingenhoven, der sich ebenso wie Hof Bocholtz im Besitz des Geschlechts von Bocholtz befand, ist in jenem Register erstmals 1403 erwähnt, also vermutlich jünger als die anderen genannten Höfe. "Bocholtz" wird nach Fahne zum ersten Mal im Jahre 1096 erwähnt (L. Ph. C. van den Bergh, Handboeck der Middel-Nederlandsche Geographie naar de Bronnenbewerke, Leiden, 1852) Seine Burg und Gehöfte wurden, soweit die Nachrichten zurückreichen, stets von der Familie von Bocholtz besessen. Der Rittersitz "Ingenhoven" gehörte wohl ursprünglich ebenfalls der Familie von Bocholtz. Die bekannteste Genealogie ist nach Johann Finken folgende: Auszug aus dem Missale der Pfarrkirche zu Lobberich: "Für den Grafen von Geldern ist jährlich am Samstag in der Oktav von Pfingsten eine Memorie mit Totenmesse zu halten. Am folgenden Montag ist dann eine Totenmesse für seine Eltern und Vorfahren zu halten, namentlich für den Grafen Otto und seine Frau, Graf Reinald von Geldern und seine Frau Margareta, für den zweiten Reinald und seine Frau Sophia, Gräfin von Geldern." Auszug erstellt von Frater Matthias Mehler aus Süchteln, Kanoniker zu Knechtsteden und Pfarrer zu Lobberich, Ebenfalls im Jahre 1326 wurde Wilhelm von Krickenbeck durch den Herzog von Geldern mit Schloss Krickenbeck belehnt. Am 30. August 1328 erklären sich der Abt von Knechtsteden, Johannes, und das ganze Convent für verpflichtet, für die namentlich angegebenen Personen jährlich ein Anniversar (jährlich wiederkehrende Gedächtnisfeier für einen Toten) zu halten, weil Reinald (Reinald I.), Graf von Geldern, und seine Gemahlin Margareta ihnen die Kirche von Lobberich verliehen und deren Sohn Reinald (Reinald II.) dies bestätigt hat. In einer Urkunde des Jahres 1335 wird bekundet, dass der Archidiakon Reinald von Lüttich dem von Abt Arnold von Knechtsteden präsentierten Conventualen Heinrich gen. Molyard die Kirche in Loebroec (Lobberich) überträgt, die durch Resignation (freiwilliger Amtsverzicht) des Thomas von Waldorp frei geworden sei. Von 1337 - ca. 1343 ist ein Heinrich de Juliaco, bis ca. 1337 Kanonikat in Lüttich als Pfarrer in Lobberich dokumentiert. Am 19. März 1339 erhebt Kaiser Ludwig IV. auf dem Reichstag zu Frankfurt/Main den geldrischen Territorialverband zum Herzogtum und den Grafen in den Reichsfürstenstand. Diese Rangerhöhung gilt Graf Reinald II., der in der ersten Phase des Hundertjährigen Krieges zwischen England und Frankreich als wichtiger Mittler zwischen dem Kaiser und König Eduard III. von England fungierte. Der "Herzog von Geldern und Graf von Zutphen" (so der neue Titel) darf als Oberkleider bei feierlichen Gelegenheiten dem Kaiser die Festgewänder anlegen sowie bei Krönungen und Hoftagen die Reichskrone vor dem Kaiser hertragen. Reinald II. erhält zu seiner Hofhaltung die vier Erbämter eines Marschalls, Kämmerers, Mundschenken und Truchsesses, dann das Recht zum Prägen von Goldmünzen. Ferner erhält er die Erlaubnis, Juden in sein Land aufzunehmen. Nur die Grafschaft Geldern wird zum Herzogtum erhoben. Zutphen bleibt Grafscahft. Diese Rangerhöhung ist die nominelle Anerkennung des Grafen innerhalb des Reiches und seiner Leistungen für die Sicherung der Westgrenze des Reiches gegenüber Frankreich. Maßgeblichen Einfluss auf die Herzogserhebung nimmt sein Schwager König Eduard von England, der bei Rainald zu dieser Zeit eine Schuld von 200.000 Gulden ausstehen hat. Das Herzogtum Geldern bestand aus vier Quartieren, den drei Niederquartieren Zutphen, Arnheim und Nijmegen sowie dem Oberquartier Roermond. Das Oberquartier wiederum bestand aus neun Ämtern, nämlich Erkelenz, Goch, Kessel, Krickenbeck (wozu wiederum Lobberich gehörte), Middelaer, Montfort, Straelen, Wachtendonk und Geldern. Der Drost, der im wesentlichen gleiche Funktionen wieder im Jülichschen überwiegend Amtmann genannt landesherrliche Beamte und Vertreter hatte, stand an der Spitze des Amtes. Als er 1343 starb, folgte ihm sein 10jähriger Sohn Reinald III. unter Vormundschaft des Grafen Adolf II. von der Mark. Es bildeten sich zwei Parteien, die nach zwei vornehmen Familien benannt wurden: die Hekeren oder Heeckeren, an deren Spitze Rainald stand und die Bronkhorsten, welche dessen Bruder Eduard anführte. Seit Mitte April 1350 standen sich die beiden Brüder wegen der Erbteilung mit Waffen gegenüber, und es begann ein furchtbarer Bürgerkrieg, der letztlich 12 Jahre dauerte und den Wohlstand des Landes auf lange Zeit vernichtete. Eduard, der Bruder des Herzogs, war bemüht, die Edlen des Oberquartiers durch Zunftbezeugungen für sich zu gewinnen, um so seine Gewalt in dieser Auseinandersetzung zu festigen. Zu den vertrautesten Räten gehörte unter anderen der Ritter Heinrich von Krieckenbeck, der die Burg "Neukrieckenbeck" nebst der damit verbundenen hohen und niederen Gerichtsbarkeit, und den dazugehörenden Ländereien von ihm zu Lehen hielt. Am 20. November 1357 bestätigt Eduard ihm als Anerkennung für seine vielen treuen Dienstleistungen den Besitz dieses Lehens für sich und seine Erben, nachdem er ihm zwei Monate vorher, am 9. September 1357, auch die "Gruit" (Das älteste bezeugte Lehen, eine Art Monopol für den Handel mit Grut, Gagel oder Porst - später auch Hopfen - in einer bestimmten Region, mit dem die Grafen bzw. Herzöge von Geldern bis ins 15. Jhd. die Familie von Krickenbeck belehnten) zu Lobberich, die sein Vater schon zu Lehen getragen, und welche derzeit noch zu Grefrath lag "als Erblehen" verliehen hatte. Eduard traf zugleich die Bestimmung, dass die Eingesessenen der Kirchspiele Lobberich, Grefrath, Wankum, Hinsbeck, Leuth und Herongen nur allein in der "Gruit" zu Lobberich ihre "Gruit" (zum Bierbrauen) holen durften. Am 10. April 1361 erteilt Reinald III. dem Ritter Heinrich von Krieckenbeck das Recht zur Verlegung jener "Gruit" nach Hinsbeck. (Die Familie von Krieckenbeck war noch 1424 im Besitz dieses Lehens). In der Schlacht bei Tiel im Jahre 1361 wurde Rainald besiegt und gefangen genommen. Eduard übernahm nun die Regierung, wurde aber am 24. August 1371 nach der Schlacht bei Baesweiler (entscheidende Schlacht in der "Brabanter Fehde") als er mit Wilhelm II., Herzog von Jülich gegen Wenzel I., Herzog von Brabant und Halbbruder von Kaiser Karl IV. antrat, der mit seinem Heer am 21. und 22. August 1371 in das Herzogtum Jülich eindrang, ermordet. Die Truppen Wenzels wurden vernichtend geschlagen. Wenzel I. wurde gefangen genommen und im Frühjahr 1372 nach Zahlung eines Lösegeldes von 50.000 Gulden durch Kaiser Karl IV. von Wilhelm II. von Jülich freigelassen. 29. August 1364 verpfändet der Herzog von Geldern an Johann von Moers u.a. "te Lobrich van der smalre theinden ende van Knoden Thiende" 19 Ml. Roggen und 10 Ml. Hafer "ende van herberge-even 12 Ml. ....". Die Eheleute Goedert van Boicholt und Joanna van Goir und ihr Sohn Arnolt van Boicholt belehnen am 28. Juni 1365 Hennecke Ketelbuyter und seine Frau Lutgard mit vier Morgen Ackerland zu Sassenfeld (-veldt) an Thyes Kirchpfad toe Broich. Dieses Land ist ihnen von Hennecke Breyendoncks und seiner Frau Katherina verkauft und von Breyendoncks Gut abgenommen worden, das den Ausstellern kurmudig ist. Hennecke und Lucey sollen das Land als Leibgewinngut besitzen und als Zins jährlich an St. Lamberti einen Pfennig geben. Die Aussteller kündigen ihre Siegel an. Nach dem Tod Eduards wurde der bisher gefangen gehaltene Bruder Eduards, Reinald III., wieder zur Regierung berufen, doch starb auch er noch im selben Jahr ebenfalls kinderlos. Das Kloster Knechtsteden war in den siebziger und achtziger Jahren bemüht, eine geregelte Verwaltung herbeizuführen. Dies beweisen die beiden Lagerbücher im Düsseldorfer Staatsarchiv: ein Pergamentband in Folie aus der Zeit von 1381 und ein etwa 10 Jahre jüngerer Quartband der Abtei. Eingangs des 1. Bandes werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Abtei und den Pfarren Grefrath, Lobberich und Frimmersdorf festgestellt: "item habemus pro pactu de decima nostra maiori in Lobbroch LXX florenos graves presentandos simili modo in termino predicto a pastore ibidem. Et iste decime predicte pro pensionibus predictis relinquuntur pastoribus predictis, alias nihil iuris de eis habent decimis; von späterer Hand hinzugefügt: pastores sine consensu et velle abbatis et conventus nostri. Etiam solvet decimas ipse pastor absque dampno conventus". Im Herbst 1387 sandte der Herzog von Burgund, Philipp der Kühne, 500 Lanzen, die Gangelt und Waldfeucht besetzten. Herzog Wilhelm von Geldern rückte zwar vor beide Städte und bot den Burgundern den Streit an; sie nahmen ihn aber nicht an, und Herzog Wilhelm beschränkte sich darauf, seine Erblande in den Verteidigungszustand zu versetzen. Der Amtmann von Krieckenbeck bot seine Gesellen auf, und seinem Rufe folgten 31 Edle des Amtes, unter ihnen: Wilhelm, Arnt und Johann von Krieckenbeck, Hermann, Gisbrecht und Johann von Bocholtz. Viersen und das Land Krieckenbeck (Die erste umfassende Liste, aus der hervorgeht, was zum Land Krickenbeck gehörte, datiert aus dem jahre 1369. Danach bildeten Viersen, Grefrath, Lobberich, Wankum, Hinsbeck, Herongen, Leuth und die Stadt Venlo das "alinge lande van Krykenbeke".) setzten 600 Goldgulden für die Verteidigung aus. Von Montag bis nach Remigius bis zum Donnerstag nach St. Gallus lag Heinrich von Wickrath mit 20 Glavien (Lanzen oder berittene Krieger) in Lobberich, von da bis zum Martinusabend in Nieustadt. Zwischen Martinsabend und Stephanstag hielt er sich in Echt, Venlo und Lobberich auf. Ende Juni 1388 zieht ein französisches Heer unter der Leitung des Herzogs von Orleans in Luxemburg ein, um das geldrische Land anzugreifen. Der erste Angriff gilt Jülich. Der Bischof von Lüttich, Arnold von Horn, als Bundesgenosse der Franzosen beteiligt sich daran. Heinrich von Wickrath, Amtmann von Krieckenbeck zieht am 10. Mai nach Lobberich und von hier nach Erkelenz, bleibt dort 7 Tage und kehrt zurück. Als die Franzosen nach einem Waffenstillstand mit Jülich wieder gegen Geldern ziehen, ruft die Stadt Venlo den Amtmann von Krickenbeck um Hilfe, der mit "40 Lanzen" aushalf, bis das Wilhelm Graf von Geldern selber kam und nach Vermittlung von Frederik von Saarwerden, Erzbíschof von Köln, Ende September 1388 mit Frankreich Frieden schloss. Adolph und Margaretha, Graf und Gräfin von Cleve überlassen am 2. Februar 1391 ihrem ältesten Sohn Adolph erblich ihre Rechte am Hause Krieckenbeck. 1393 fiel Wilhelm, Graf von Geldern, das Herzogtum Jülich als Erbschaft zu. Am 11. Januar 1394 belehnt Wilhelm von Jülich, Herzog von Geldern u. a. Hermann von Bocholt (er bekommt sein Lehen mit allem was recht ist); Jan von Bocholt erhält das Haus zu Bocholt, das Haus zu Wilren (?) und alle Lehnen, die er in Besitz hat. Im Jahr 1398 begutachtet Heinrich von Wickrath, Amtmann von Krieckenbeck (1381 und 1394 belegeter Drost von Krieckenbeck) die militärische Ausrüstung und den Zustand der Waffen von den zum Wehrdienst verpflichteten Eingesessenen. Dabei werden insgesamt 18 Personen mit einer Buße von 2 Mark belegt. Ein Henne Smeede von Lobberich, der als Reiter seine Pflicht tun soll, bekommt 4 Gulden Buße, weil er kein Pferd hat. Ein Dirich Seat von Grefrath, der sich geweigert hat, seinen Wehrdienst anzutreten, erhält eine Buße von 24 Gulden.
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